Kleine Anfrage der AfD-Ratsfraktion nach § 7 der Geschäftsordnung des Rates als Nr. K/17/1804-01 vom 4. 3. 2022 von W. Kempkes.

Betr.: Rechtsextremismus bei Oberhausener Corona-Demonstrationen?

Antwort der Stadtverwaltung vom 1. 4. 2022 K/17/1886-01.

Der Text als pdf-Datei: 20220409_K_17_1886-01



Seit geraumer Zeit finden in Oberhausen jeweils Mittwochs Demonstrationen gegen staatliche Corona-Maßnahmen und einen Impfzwang statt. Einzelne lokale Protagonisten aus dem linksradikalen Parteienspektrum agitierten öffentlich gegen die Teilnehmer und stellten diese unter Rechtsextremismusverdacht. Aufgrund der besonderen Brisanz besteht hier Klärungsbedarf.

Frage 1:

Hat das Ordnungsamt im Rahmen der wöchentlichen Demonstrationen im Zeitraum von Dezember 2021 bis Februar 2022 Personen, Agitation oder Erkennungszeichen registriert, die dem rechtsextremistischen Spektrum zugeordnet wurden.

Antwort:

Die bisher mittwochs stattfindenden Versammlungen unterlagen der Genehmigung nach dem Versammlungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (Versammlungsgesetz NRW – VersG NRW). Zuständige Genehmigungsbehörde ist die jeweilige örtliche Polizeibehörde.

Durch die Ordnungsbehörde der Stadt Oberhausen erfolgte eine Überprüfung der Versammlungen im Hinblick auf die pandemische Lage und die Einhaltung der jeweils geltenden Coronaschutzverordnung.

Personen, Agitation und Erkennungszeichen, die dem rechtsextremistischen Spektrum zuzuordnen sind, wurden durch die Ordnungsbehörde nicht registriert.

 

Frage 2:

Falls ja: Wurden in diesem Zusammenhang Propagandadelikte gem. § 86 und 86 a StGB oder andere Fälle politisch motivierter Kriminalität, Hasskriminalität o. ä. geahndet bzw. wurde diesbezüglich Vollzugshilfe der Polizei gem. § 2 Ordnungsbehördengesetz (OBG) angefordert?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 1.