Ein AfD-Antrag einstimmig angenommen? Was war falsch gelaufen? Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20220521b_PM_Theaterfreikarten
Zur Sitzung des Stadtrates am 16. Mai hatte die Verwaltung die Vorlage B/17/1936-01 eingebracht, wonach „ukrainische Geflüchtete“ Freikarten für das Stadttheater Oberhausen erhalten sollten.
Bereits in der Sitzung des Kulturausschusses am 26. April war bei der Vorberatung allgemein diese Einschränkung bemängelt worden.
Als in der Ratssitzung am 16. Mai u. a. Frau Opitz (GRÜNE) das erneut vortrug, gab der Kulturdezernent Tsalastras (SPD) zu Protokoll, daß die Verwaltung selbstverständlich die Vorlage so auslegen werde, daß alle Flüchtlinge Freikarten erhielten, bis das Kontingent erschöpft sei.
Diese Art, Vorlagen eigenmächtig zu „interpretieren“ und den schriftlichen Wortlaut zu ignorieren, ist typisch für die „handwerklich saubere Arbeitsweise“ des Kulturdezernenten Tsalastras.
Die AfD-Fraktion hatte nicht nur einen Änderungsantrag vorbereitet, das Wort „ukrainisch“ zu streichen, sondern auch diesen Antrag in der Ratssitzung eingebracht und begründet (zur Antragsbegründung siehe Anlage).
Es ist dieser Antrag vom Oberbürgermeister nicht zur Zustimmung zugelassen worden. Vielmehr stellte er nach der Rede des Stadtverordneten Noldus den „Antrag“, das Wort „ukrainisch“ in der Vorlage der Verwaltung zu streichen. Dann müsse man über den AfD-Antrag nicht mehr abstimmen.
Der AfD-Antrag hatte genau das – die Streichung – gefordert. Zur allgemeinen Beruhigung des ratlosen (!) Stadtrates lief dieser AfD-Antrag dann als Verwaltungsvorlage einstimmig durch.
Wir wünschen uns an dieser Stelle, daß die Verwaltung sich zukünftig vermehrt AfD-Anträge zu eigen machen wird – zum Wohle der Allgemeinheit.
Anlage:
Rede des Stadtverordneten Noldus zur Begründung des Änderungsantrages zur Vorlage B/17/1936-01 „ Kostenlose Theaterbesuche für ukrainische Geflüchtete am Theater Oberhausen“.
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren!
Die AfD beantragt, im Antrag B/17/1936-01 jeweils das Wort „ukrainisch“ zu streichen, so daß alle „Geflüchteten“ im Antragssinne freien Eintritt ins Stadttheater erhalten.
Bekanntlich hat im Kulturausschuß am 26. April Frau Gödderz von den GRÜNEN die Beschränkung auf die „ukrainischen Geflüchteten“ kritisch angemerkt.
Frau Beckmann hat daraufhin für das Stadttheater erklärt, das Kontingent an Freikarten gelte für alle Flüchtlinge. So sei man auch bereits 2015 verfahren.
Die Einschränkung des Antrages ist vom Kulturausschuß also ausdrücklich nicht gewünscht worden.
Aus der Antragsbegründung geht hervor, daß das Stadttheater von sich aus nicht von den Eintrittspreisen abweichen kann, die der Rat im Dezember 2021 festgelegt hat.
Ein Ratsbeschluß, der eine Ausnahme definiert, sollte dem politischen Mehrheitswillen möglichst genau Rechnung tragen.
Der AfD-Antrag leistet genau das und bedeutet eine rechtlich einwandfreie Handlungsgrundlage für die Leitung des Stadttheaters für den Fall seiner Annahme.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!“