Kleine Anfrage der AfD-Ratsfraktion nach § 7 der Geschäftsordnung des Rates als Nr. K/17/1917-01 vom 5. 4. 2022 von E. Noldus.

Betr.: Soziokulturelle Zentren / Mittelverwendung.

Antwort der Stadtverwaltung vom 27. 4. 2022 K/17/2033-01.

Der Text als pdf-Datei: 20220503_K_17_2033-01



Laut der Drucksachen-Nr. K/17/1875-01 Antwort zu Frage 5 sind unter dem Link https://www.zentrumaltenberg.de/ueber-uns/vereine alle Vereine zu finden, die sich zu SOVAT e.V. (Zentrum Altenberg) zusammengeschlossen haben. Es sind dies:

  • Starthilfe e.V.
  • terrre des hommes AG Oberhausen/Kinder und Kulturkreis Oberhausen e.V.
  • Verein für Aktuelle Kunst e.V.
  • Freie Musikschule Oberhausen e.V.
  • Magischer Zirkel Duisburg/Oberhausen e.V.
  • rocko e.V.
  • Geschichtswerkstatt Oberhausen e.V.
  • Kinderspielzeit e.V.

 

Frage 1:

SOVAT e.V. hat ab dem 1. 1. 2018 welche sozio-kulturellen Veranstaltungen des Vereins Kinderspielzeit e. V. mit welchen Beträgen finanziell unterstützt?

Antwort:

Aus den Zuschussmitteln für Soziokulturelle Zentren wurden keine Veranstaltungen des Vereins „Kinderspielzeit e.V.“ finanziell unterstützt.

 

Frage 2:

SOVAT e.V. hat ab dem 1. 1. 2018 welche sozio-kulturellen Veranstaltungen des Vereins „Freie Musikschule Oberhausen e.V.“ mit welchen Beträgen finanziell unterstützt?

Die „Freie Musikschule“ wird unter https://www.zentrumaltenberg.de/ueber-uns/vereine (vgl. K/17/1875-01 Antwort zu Frage 5) aufgeführt: [Anlage 1]

Die „Freie Musikschule“ wirbt unter dem angegebenen Link mit folgender Seite für ihre Vereinstätigkeiten: [Anlage 2]

Antwort:

Aus den Zuschussmitteln für Soziokulturelle Zentren wurden keine Veranstaltungen des Verein „Freie Musikschule Oberhausen e.V.“ finanziell unterstützt.

 

Frage 3:

In der 31. Sitzung des Kulturausschusses der 16. Wahlzeit vom 28. 1. 2020 heißt es laut Niederschrift, Herr Buchloh habe die Möglichkeit bejaht, Listen zum Nachweis der Mittelverwendung zu führen. Weiter:

Der Beigeordnete Herr Tsalastras erklärt, dass die städtischen Fördergelder im Rahmen des Gesamtprogrammes der soziokulturellen Zentren verwendet werden. Die Zuschüsse der Stadt machen dabei nur einen vergleichsweise kleinen Teil zur Finanzierung der Programme aus. Die Zuordnung von konkreten Verwendungsnachweisen ist daher aufwendig. Er schlägt vor, dass ein jährlicher inhaltlicher Bericht über das Programm der soziokulturellen Zentren erstellt und dem Kulturausschuss vorgelegt wird.“

Welche inhaltlichen Berichte über die Programme der soziokulturellen Zentren sind bisher erstellt worden (Vorlagen-Nr.)?

Antwort:

Es werden keine Berichte über die Programme der soziokulturellen Zentren für den Kulturausschuss erstellt.

 

Frage 4:

Welche Legaldefinition liegt dem Begriff „Verwendungsnachweis“ zugrunde und welche Vorgaben seitens des Kulturbüros haben die Antragsteller bei der Führung des Nachweises zu erfüllen?

Antwort:

Der Verwendungsnachweis hat die sachliche wie rechnerische zweckentsprechende Verwendung der Zuschussmittel zu belegen.

 

Frage 5:

Auf welcher verwaltungsrechtlichen (gesetzlichen) Grundlage werden die Zuschüsse der Vorlage B/17/1528-01 gewährt?

Antwort:

Die Mittel werden im Rahmen der Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellt und jährlich durch den Kulturausschuss bewilligt. Rechtliche Grundlage dafür ist die GO NRW.

(Anlagen).



Anlage 1:

Bild 1: Unten ist in Rot der weiterführende Link angegeben.


Anlage 2:

Bild 2: Internet-Seite der „Freien Musikschule“ laut SOVAT-Verlinkung.