Kleine Anfrage der AfD-Ratsfraktion nach § 7 der Geschäftsordnung des Rates als Nr. K/17/2155-01 vom 22. 5. 2022 von E. Noldus.

Betr.: Gewährung von Zuschüssen an Jugendorganisationen der Parteien durch die Stadt Oberhausen.

Antwort der Stadtverwaltung vom 10. 6. 2022 K/17/2161-01.

Der Text als pdf-Datei: 20220616b_K_17_2161-01_Linksjugend



Laut Vorlage B/17/1428-01 haben die Jugendorganisationen der Oberhausener Parteien Zuschüsse beantragt, die per Ratsbeschluß vom 21. 3. 2022 bewilligt wurden. Zu dieser Vorlage ergeben sich folgende Fragen:

Frage 1:

Welche Stelle innerhalb der Stadtverwaltung ist für die Entgegennahme und Bearbeitung jener Anträge zuständig?

Antwort:

Mit Wirkung zum 01.01.2021 wechselte die Zuständigkeit für die Förderung in der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit vom Kulturbüro in die Stadtkanzlei, zum Fachbereich 0- 1-20/Ratsgremien und Bürgerbeteiligung. Die Unterlagen werden von den Jugendorganisationen an die Stadtkanzlei versendet und dort überprüft (vgl. Ziff. 1.3 und 1.4 der Richtlinien über die Beantragung, Zweckbestimmung und Verwendung der Zuschüsse für staatsbürgerliche Bildungsarbeit, nachstehend „Richtlinien“ genannt).

 

Frage 2:

Wer ist direkt verantwortlich für die Bewilligung des Antrages der Linksjugend Oberhausen?

Antwort:

Die Entscheidung über die Mittelgewährung obliegt in Bezug auf alle Anträge, somit auch in Bezug auf denjenigen der Linksjugend, dem Rat der Stadt, Ziff. 2.2 der Richtlinien. Im Anschluss an die Beschlussfassung des Rates erfolgt eine konkludente Bewilligung im Wege der Auszahlung der vom Rat beschlossenen Mittel an die jeweilige Jugendorganisation; die Auszahlungen werden vom Fachbereich 0-1-20/Ratsgremien und Bürgerbeteiligung veranlasst.

 

Frage 3:

Wo werden die laut Vorlage eingereichten „richtlinienkonformen Unterlagen“ archiviert und wer kann sie einsehen?

Antwort:

Die Unterlagen werden beim Fachbereich 0-1-20/Ratsgremien und Bürgerbeteiligung archiviert. Sie können von Sachbearbeitern und Vorgesetzten eingesehen werden. Zudem gelten die Voraussetzungen des § 55 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

 

Frage 4:

Wann und wo wurde die Linksjugend Oberhausen „richtlinienkonform“ gegründet?

Antwort:

Die Satzung wurde auf der Jahreshauptversammlung der Linksjugend Oberhausen vom 22.11.2021 beschlossen. Der genaue Ort der Gründung ist der Verwaltung nicht bekannt und auch nicht relevant. Ein Anspruch auf die Beschaffung dieser Information besteht überdies gemäß § 7 Abs. 1, 2. Halbsatz der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen nicht.

 

Frage 5:

Wer gehörte zum Zeitpunkt der Gründung und wer zum Zeitpunkt der Antragstellung dem Vorstand der Linksjugend Oberhausen an?

Antwort:

Zum Zeitpunkt der Gründung und der Antragsstellung gehörten vier Personen dem Vorstand der Linksjugend Oberhausen an, die der Verwaltung namentlich benannt wurden. Von einer Veröffentlichung personenbezogener Daten Dritter sieht die Verwaltung in diesem Zusammenhang aus datenschutzrechtlichen Gründen ab.



Anlage: Vorlage B/17/1428-01.