Die Kleine Anfrage K/17/2155-01 des Stadtverordneten Noldus vom 22. 5. 2022 fragte nach den Verantwortlichen für die Förderung der Linksjugend Oberhausen und nach den Empfängern der Fördergelder. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20220703b_Linksjugend_OB

Spätestens seit den AfD-Anträgen in der Ratssitzung am 16. 5. 2022 kann niemand mehr in Oberhausen behaupten, er wüßte nicht, wessen Geistes Kind die Linksjugend als Jugendorganisation der LINKEN ist.1 Obwohl der NRW-Landesverband vom Verfassungsschutz beobachtet wird, sind dem Oberhausener Ableger Steuergelder zugeflossen. Wir bringen hier die Kleine Anfrage K/17/2155-01 des Stadtverordneten Noldus und die Antwort darauf (K/17/2168-01) im vollen Wortlaut:

„Laut Vorlage B/17/1428-01 haben die Jugendorganisationen der Oberhausener Parteien Zuschüsse beantragt, die per Ratsbeschluß vom 21. 3. 2022 bewilligt wurden. Zu dieser Vorlage ergeben sich folgende Fragen:

  1. Welche Stelle innerhalb der Stadtverwaltung ist für die Entgegennahme und Bearbeitung jener Anträge zuständig?

    Antwort: Mit Wirkung zum 01.01.2021 wechselte die Zuständigkeit für die Förderung in der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit vom Kulturbüro in die Stadtkanzlei, zum Fachbereich 0-1-20/Ratsgremien und Bürgerbeteiligung. Die Unterlagen werden von den Jugendorganisationen an die Stadtkanzlei versendet und dort überprüft (vgl. Ziff. 1.3 und 1.4 der Richtlinien über die Beantragung, Zweckbestimmung und Verwendung der Zuschüsse für staatsbürgerliche Bildungsarbeit, nachstehend „Richtlinien“ genannt).

  2. Wer ist direkt verantwortlich für die Bewilligung des Antrages der Linksjugend Oberhausen?

    Antwort: Die Entscheidung über die Mittelgewährung obliegt in Bezug auf alle Anträge, somit auch in Bezug auf denjenigen der Linksjugend, dem Rat der Stadt, Ziff. 2.2 der Richtlinien. Im Anschluss an die Beschlussfassung des Rates erfolgt eine konkludente Bewilligung im Wege der Auszahlung der vom Rat beschlossenen Mittel an die jeweilige Jugendorganisation; die Auszahlungen werden vom 20 Fachbereich 0-1-20/Ratsgremien und Bürgerbeteiligung veranlasst.

  3. Wo werden die laut Vorlage eingereichten „richtlinienkonformen Unterlagen“ archiviert und wer kann sie einsehen?

    Antwort: Die Unterlagen werden beim Fachbereich 0-1-20/Ratsgremien und Bürgerbeteiligung archiviert. Sie können von Sachbearbeitern und Vorgesetzten eingesehen werden. Zudem gelten die Voraussetzungen des § 55 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

  4. Wann und wo wurde die Linksjugend Oberhausen „richtlinienkonform“ gegründet?

    Antwort: Die Satzung wurde auf der Jahreshauptversammlung der Linksjugend Oberhausen vom 22.11.2021 beschlossen. Der genaue Ort der Gründung ist der Verwaltung nicht bekannt und auch nicht relevant. Ein Anspruch auf die Beschaffung dieser Information besteht überdies gemäß § 7 Abs. 1, 2. Halbsatz der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen nicht.

  5. Wer gehörte zum Zeitpunkt der Gründung und wer zum Zeitpunkt der Antragstellung dem Vorstand der Linksjugend Oberhausen an?

    Antwort: Zum Zeitpunkt der Gründung und der Antragsstellung gehörten vier Personen dem Vorstand der Linksjugend Oberhausen an, die der Verwaltung namentlich benannt wurden. Von einer Veröffentlichung personenbezogener Daten Dritter sieht die Verwaltung in diesem Zusammenhang aus datenschutzrechtlichen Gründen ab.“

Die Förderung von Linksextremisten hat in Oberhausen Tradition, die mindestens bis ins Jahr 2011 zurückgeht. Für unsere Zwecke recht allerdings ein Blick zurück ins Jahr 2020. In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) am 14. 12. 2020 wurden der Linksjugend Oberhausen aus dem Etat des Kulturbüros 2.400 € von 17.900 € für die „Bildungsarbeit“ der politischen Jugendorganisationen insgesamt bewilligt; laut Vorlage B/17/0208-01. Dort heißt es:

„Es liegen Anträge folgender Jugendorganisationen vor: Junge Union, Jusos, Grüne Jugend, Linksjugend und Junge Liberale.“

In der genannten HFA-Sitzung vom 14. 12. 2020 kündigte der Oberbürgermeister an, daß die Verwaltung die bisherigen Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen an die Jugendorganisationen überarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorlegen werde.

Aus Antwort 1 der Kleinen Anfrage oben geht hervor, daß zum 1. 1. 2021 die Zuständigkeit vom Kulturbüro zur Stadtkanzlei (FB 0-1-20) wechselte. Dorthin schicken die Jugendorganisationen ihre Unterlagen zur Überprüfung. In den neuen „Richtlinien“, als Vorlage B/17/0945-01 nach einer Vorberatung allein im Haupt- und Finanzausschuß (am 6. 12. 2021) am 13. 12. 2021 gegen die Stimmen der AfD vom Rat bewilligt, heißt es unter Ziffer 1.4:

„Eine Förderung setzt voraus, dass die Jugendorganisation nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt.

Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind.“

Die Fragestellung der Kleinen Anfrage zielte einfach darauf ab zu erfahren, wer direkt verantwortlich für die Entscheidung ist, daß die Linksjugend „widerlegt“ hat, eine extremistische Organisation zu sein – trotz Beobachtung durch den Verfassungsschutz.

Die Antwort 2, daß der Rat zuständig für die Bewilligung sei, weicht erneut der Fragestellung aus. Wegen der Beobachtung des Dachverbandes durch den NRW-Verfassungsschutz müssen ja erst die Unterlagen der örtlichen Linksjugend inhaltlich geprüft werden, bevor die Linksjugend in den Kreis der Antragsteller überhaupt aufgenommen wird.

Die Formulierung in Ziffer 1.4 geht vermutlich zurück auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes vom 14. 3. 2018 über den Widerruf der Gemeinnützigkeit.2 Daraus geht hervor, daß an den Nachweis der fortbestehenden Gemeinnützigkeit hohe Anforderungen gestellt werden, wobei die Beweislast beim Antragsteller liegt.

Ganz davon abgesehen, fordern die Oberhausener „Richtlinien“ nach Ziffer 1.2, daß „die Angebote offen für Mitglieder und Nichtmitglieder sind“. Die Linksjugend Oberhausen erfüllt auch hier nicht die Vorgabe der Richtlinie B/17/0945-01, ist doch deren Internetseite nach wie vor paßwortgeschützt (siehe Anlagen 1 und 2).

Interessant ist der Hinweis auf die richtlinienkonforme Gründung (vgl. Ziffer 1.3) der Linksjugend Oberhausen am 22. 11. 2021. Tatsächlich erhalten die Linksextremisten schon seit über zehn Jahren Steuergelder für das, was sie „Bildungsarbeit“ nennen. Es liegt der begründete Verdacht nahe, daß das Kulturbüro in der Vergangenheit äußerst leger mit den Steuergeldern umgegangen ist, denn wer hat denn die Gelder seinerzeit in Empfang genommen, wenn der „Verein“ erst seit dem 22. 11. 2021 existiert?

Bekanntlich hat das Kulturbüro Ende 2021 den sechs soziokulturellen Zentren die üblichen 150.000 € bewilligt, nachdem ein Herr Stöck vom Zentrum Altenberg einen schlampigen Wisch eingereicht hatte.3 Der Stadtverordnete Noldus fragte sowohl in der Kulturausschußsitzung am 26. 1. 2022 als auch in der Ratssitzung am 7. Februar den Kulturdezernenten nach den Namen der Unterzeichner.Als eine Antwort ausblieb, folgte am 6. März die Kleine Anfrage K/17/1805-01, die schließlich am 25. 3. 2022 als K/17/1875-01 beantwortet wurde.

Sehr bezeichnend für den im Kulturbüro herrschenden Geist ist auch folgende Episode: In der Sitzung des Kulturausschusses am 15. 9. 2021 berichtete der Kulturdezernent Tsalastras unter TOP 9 über die Zuschüsse für freie kulturelle Aktivitäten. Dabei merkte er an, daß dem Kulturausschuß ein Etat zustehe, aber nicht verausgabte Mittel zurückflössen. Herr Gadde (GRÜNE) fragte daraufhin: „Wie kriegt man die 21.000 € noch weg?“ Herr Tsalastras versicherte, er werde Hilfestellung leisten, „um die Kohle wegzukriegen“. Er werde „die Kulturschaffenden kreativ dabei unterstützen.“

Mit dem Wechsel der Zuständigkeit und der Abwicklung des Zahlungsverkehrs durch die Stadtkanzlei stiegen vermutlich die formalen anstelle der kreativen Voraussetzungen, so daß die Linksjugend sich als Vereinigung konstituieren mußte.

Angeblich ist die „Richtlinie“ erst am 2. 12. 2021 erstellt worden, doch deutet die Vorlagen-Nummer „0946-01“ eher auf ein Entstehungsdatum Ende Juli oder Anfang August 2021 hin. Das Politbeamtentum in der Stadtverwaltung hat die fertige Vorlage zu den „Richtlinien“ zurückgehalten, bis die Linksjugend formal die Bedingungen der Ziffer 1.3 erfüllte (die Satzung vom 22. 11. 2021). Als letztes blieb nur noch die Umdatierung „2. 12. 2021“ in dem Unterschriftenfeld, um dadurch die Vorberatung im HFA am 6. 12. 2022 plausibler erscheinen zu lassen.

Absolut irreführend ist die Antwort zu Frage 5 der Kleinen Anfrage, da es nicht um die Veröffentlichung personenbezogener Daten geht; es werden keine Daten, die zu einer Person gehören, abgefragt. Vereine, die Steuergelder in Form öffentlicher Zuschüsse zum Zwecke der politischen Bildung in Oberhausen beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die ja in Ziffer 1.4 der „Richtlinien“ B/17/0945-01 ausdrücklich genannt sind.

Wir haben allerdings vollstes Verständnis dafür, daß die Politbeamten in der Stadtverwaltung kein Interesse daran haben, den Vorstand der Linksjugend bekannt zu machen. Es könnte ja sein, daß einem der Gedankenmüll, den mit Steuergeldern geförderte antisemitisch angehauchte Linksextremisten (oder warum beobachtet der NRW-Verfassungsschutz diese Leute?) in den sozialen Medien produzieren, politisch auf die Füße fällt.

Als oberster Dienstherr ist zuletzt der Oberbürgermeister dafür verantwortlich, daß Linksextremisten und deren Jugendorganisation, die in ein antisemitisches Milieu hineinreichen, Steuergelder erhalten für eine politische Bildungsarbeit, die man bestenfalls als subversiv bezeichnen kann.



Anlage 1:

Bildschirmbild der Linksjugend Oberhausen; Startseite:

Angeblich „baut man um“; das allerdings schon seit über einem halben Jahr. Man gelangt nur über die Verlinkung des NRW-Landesverbandes https://linksjugend-solid-nrw.de/mitmachen/oberhausen/ auf diese Ansicht. Klickt man oben beispielsweise auf „Aktuelles“, erscheint die nachfolgende Seite:



Anlage 2:

Ansicht des Fensters nach dem Anklicken von „Aktuelles“:

Ziffer 1.2 der „Richtlinien“ der Stadt Oberhausen B/17/0945-01:

„Zuwendungsempfänger sind örtliche Jugendorganisationen politischer Parteien oder Wählergemeinschaften, sofern sie dauerhaft in Oberhausen Jugendarbeit leisten und die Angebote offen für Mitglieder und Nichtmitglieder sind.“



3Siehe den Artikel unter dem 13. 4. 2022, wo es auch um den Umgang mit AfD-Anfragen geht: https://afd-oberhausen.de/aktuelles/2022/04/was-passiert-mit-147-597-euro/