Kleine Anfrage der AfD-Bezirksvertretung Alt-Oberhausen nach § 7 der Geschäftsordnung des Rates als Nr. K/17/2286-01 vom 7. 7. 2022 von T. Wolf.
Betr.: Rückschnitte an Bäumen auf der Knappenhalde.
Antwort der Stadtverwaltung vom 10. 8. 2022 K/17/2352-01.
Der Text als pdf-Datei: 20220818_K_17_2352-01_Baumschnitt_Knappenh
Die Stadt Oberhausen ist Eigentümerin der Knappenhalde. Die AfD-Bezirksfraktion Alt-Oberhausen hat Ende 2020 die Öffentlichkeit darauf aufmerksam gemacht, dass die Sichtachsen des dortigen Aussichtsturmes gestört sind.
Mir ist bekannt, dass die Baumschutzsatzung der Stadt in dem Außenbereich keine Anwendung findet. Ich bitte die Stadtverwaltung Oberhausen daher, folgende Fragen zu beantworten:
Frage 1:
Aus welchen Gründen wurden die notwendigen, fachgerechten Rückschnitte nicht zeitnah, außerhalb der Brut- und Nistzeit durchgeführt ?
Frage 2:
Wann ist mit einer Entscheidung und Umsetzung der Maßnahmen zur Beseitigung der Mängel in Zukunft zu rechnen ?
Antwort:
Die Knappenhalde ist ein Bestandteil des Stadtwaldes der Stadt Oberhausen sowie ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet und wurde aus Bergematerial und Bauschutt-Trümmern nach Ende des Krieges aufgeschüttet. Eine Übererdung der Halde zur Verbesserung der Bodenqualität wurde seinerzeit nicht vorgenommen, stattdessen grub man bei der Erstaufforstung Pflanzlöcher und füllte diese mit humosem Oberboden aus.
Daraus resultieren äußerst schwierige Standort- und Wuchsbedingungen, die immer wieder zu Ausfällen von Bäumen oder Baumgruppen führen. Verschärft wird diese Situation durch die derzeitigen Klimaveränderungen und den fehlenden Niederschlag während der Vegetationszeiten, die zu zusätzlichen Ausfällen durch die mangelhafte Wasserversorgung führen.
Insgesamt betrachtet ist die Halde ein Extrem-Standort, der dem Baumbestand nur sehr wenig Möglichkeiten zum Überleben bietet und die Vitalität von Bäumen grundsätzlich schon begrenzt. Dabei ist gerade ein intakter Baumbestand ein wichtiger Schutz vor Bodenerosionen, die gerade bei den steilen Hängen der Halde eine Gefahr darstellt. Deshalb ist der Erhalt eines geschlossenen Baumbestandes von zentraler Bedeutung und nachhaltig zu sichern.
Um Sichtachsen im Bereich des Aussichtsturms anzulegen, wird eine normale Kronenpflege nach „Zusätzlich Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege“ (ZTV-Baumpflege) nicht ausreichend sein, da bei dieser Maßnahme max. 15 % des Kronenvolumens entfernt würden. Dadurch würde die Verdeckung der Aussicht durch die Baumkronen nur unwesentlich vermindert.
Um eine tatsächliche Verbesserung der Sichtverhältnisse auf das Umfeld zu erreichen, müsste der im Umfeld des Turmes stehende Baumbestand entfernt, also gefällt werden. Eine Kappung in Form von einer Reduzierung der Baumhöhe würden wir aus fachlicher Sicht nicht durchführen, weil dadurch große Schnittstellen am Stamm entstehen, die vom Baum nicht mehr geschlossen werden können und somit zur Fäule und Holzzersetzung führen. Zudem würden die in ihrer Vitalität eingeschränkten Bäume durch eine Kappung weiter geschwächt und mittelfristig diese Maßnahme kaum überleben.
Deshalb halten wir eine Entfernung des Baumbestandes zum Zweck der Schaffung von Sichtachsen für unverhältnismäßig in Bezug zu den auftretenden Nachteilen. Anderseits ist aufgrund der schlechten Vitalität der Bäume kaum mit einem weiteren nennenswerten Höhenwachstum zu rechnen, sodass eine zunehmende Sichteinschränkung nicht zu erwarten ist.
Beifügt sind aktuelle Fotos zu Darstellung der Situation auf dem Aussichtsturm. Die Sicht zum Gasometer ist nicht eingeschränkt, in den anderen Bereichen ist der in Rede stehende Baumbestand zu sehen.