Oberflächlich eine harmonische Sitzung mit gelegentlichem Störfeuer von Rechts, aber bei genauerem Hinsehen eine Sitzung mit prinzipiellen Fragestellungen. Die dazugehörigen Tagesordnungspunkte bringen wir am Schluß der Besprechung. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20220909b_Kulturausschuss_20220906

Der Ausschuß nimmt zur Kenntnis…

Normalerweise sind die Verwaltungsberichte – die M-Vorlagen – reine Routine und nur für die winzige Minderheit unter den über 200 Ausschußmitgliedern interessant, die sich wirklich mit der Materie befassen. Die Behandlung des Berichtes über die Weiterbildungsbefragung 2021 (Vorlage M/17/2368-01) im ersten Punkt der Tagesordnung bot ein für diese Sitzung typisches Schema und soll daher etwas näher beleuchtet werden.

Der Bericht selbst liegt im Druck vor und ist der Öffentlichkeit zugänglich. Frau Hemker vom Fachbereich 4-5-10 Statistik stellte in TOP 1 diesen in den Grundzügen vor, gefolgt von einigen Ergänzungen durch Frau Dr. Gesa Reisz (Leiterin der Volkshochschule). Frau Dr. Reisz streifte auch die Einrichtungen „Arbeit und Leben“ (DGB/VHS) unter der Leitung von Frau Barbara Kröger, ebenfalls Bert-Brecht-Haus sowie die „Kath. Familienbildungsstätten Oberhausen u. Mülheim an der Ruhr“ (Leiterin Stefanie Schneider).

Danach ergriff Herr Scherer das Wort und freute sich über den, „ich glaube“, ersten statistischen Bericht, der den Ausschuß nach Corona erreicht hätte. Seine allgemein gehaltenen Ausführungen schlossen mit einem herzlichen Dank an die Referentinnen.

Herr Gadde (GRÜNE) bedankte sich und freute sich ebenso. Er hatte eine Frage zu Seite 24 (Aufschlüsselung nach Altersgruppen erbeten) und eine Anmerkung zu Seite 29 des Reports („hervorragend nach Zielgruppen aufgeschlüsselt“).

Frau Wolter (CDU) bedankte sich ebenfalls und merkte an: „Wir haben sehr gute und sehr reichliche Weiterbildungseinrichtungen …“ usw. Die Probleme, die momentan – wegen Corona – noch bestehen, werden hoffentlich bald überwunden werden. Nach der Pandemie gehe es hoffentlich mit Präsenzveranstaltungen weiter, die ja nach wie vor am meisten gewünscht werden. Danach nahm der Ausschuß die Vorlage formal zur Kenntnis.

Dieses Schema – Vortrag eines Verwaltungsberichtes, „Danksagungen“ vor allem der Ausschußmitglieder Scherer, Gadde, Wolter – wiederholte sich noch viermal in dieser Form. 80 Prozent der Äußerungen lobten die Verwaltung, 20 Prozent streiften (nur: streifen!) Inhalte der Berichte.

Unter TOP 2 Glasfaserausbau (M/17/2377-01, Kenntnisnahme) waren die Ausführungen des Kulturdezernenten auf die Frage Herrn Scherers (SPD) nach dem Stand des Projektes „Kulturarbeitsplatz“ sehr interessant.

Mit dem „Kulturarbeitsplatz“ ist der Anschluß der Oberhausener (städtischen) Kultureinrichtungen an das Glasfasernetz zur schnellen Datenübertragung gemeint. Nach einer längeren Vorlaufzeit der Planungen begannen die Arbeiten im Jahre 2020 und scheinen zur Zeit schwerpunktmäßig Fragen des technischen Standards und der Sicherheitsarchitektur zu betreffen.1 In diesen Zusammenhang habe es, so der Kulturdezernent, einen Workshop mit IT-Abteilung und den Kultureinrichtungen gegeben. Dieser sei notwendig gewesen, um gegenseitig die Begrifflichkeiten zu verstehen und danach die Möglichkeiten und Bedürfnisse zu erörtern. 

In der Sitzung des Kulturausschusses vom 24. 5. 2022 war auch ein SPD-Antrag A/17/2136-01 vorgelegt worden; nämlich ein Prüfauftrag an die Verwaltung zum „Anschluß von freien Kulturinstitutionen an das Glasfasernetz“. Seitens der CDU entzündete sich die Kritik an dem Begriff der „freien Kulturinstitutionen“, der den Kreis der Nutznießer des Glasfaserausbaues sehr weit ausgedehnt hätte. Frau Wolter als kulturpolitische Sprecherin klärte insofern die Haltung ihrer Partei, als die soziokulturellen Zentren nach ihrer Auffassung selbstverständlich in den Ausbau eingezogen werden müßten.2

Als Ergebnis jener Sitzung hat der Kulturdezernent offenbar die Servicebetriebe Oberhausen (SBO) gebeten, eine Machbarkeitsstudie zu erstellen und eine Kostenschätzung vorzunehmen. Herr Tsalastras gab in der jetzigen Sitzung an, daß dem Kulturausschuß ein Bericht dazu vorgelegt werde.

Es ist immer wieder amüsant zu beobachten, wie die örtliche CDU eifrig darauf bedacht ist, die linksgrüne Subkultur in den soziokulturellen Zentren und deren Umfeld kritiklos mit Steuergeldern zu mästen. Zum Dank dafür werden von den undankbaren Linksparteien reaktionäre CDU-Anträge niedergemacht; man denke nur an die Debatte im Kulturausschuß am 26. 1. 2022 über die Restaurierung von Kaiserdenkmälern.3

Ebenso amüsant erscheint dann der Gedanke, daß bei passenden Gelegenheiten die CDU in der Einheitsfront „gegen Rassismus“ (zum Beispiel bei der Polizei, wie die örtliche LINKE nicht müde wird zu betonen) mitmarschiert. Uns ist nicht bekannt, ob die (ehemaligen) Angehörigen der Polizei in der CDU-Ratsfraktion aus Gründen der Parteiraison gegen sich selbst mitdemonstrieren müssen oder zuhause bleiben dürfen…

Im TOP 4 – den TOP 3 besprechen wir weiter unten – ging es um Digitalisierung und die Zukunft des Lernens in der Volkshochschule (Vorlage M/17/2300-01), ohne inhaltliche Wortmeldungen zur Kenntnis genommen.

Etwas über Geschichte und KiTeV.

Den Bericht unter TOP 5 über Angebote zur Integration von Migrantinnen und Migranten im Arbeitsjahr 2021/2022 und Ausblick auf 2022/2023 (M/17/2318-01) erläuterte Frau Reisz knapp und präzise.

Frau Wolter (CDU) merkte an, der Stadtrundgang zur Migrationsgeschichte sei zwar wichtig, sie befürworte aber einen „normalen Stadtrundgang“ zusätzlich. Sie habe immer wieder festgestellt, daß sich die Leute nicht so gut auskennen. Zum besseren Verständnis sei aus der Vorlage zitiert:

„Bei einem zweistündigen Stadtspaziergang lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer anhand verschiedener Stationen die Geschichte der Zuwanderung Oberhausens kennen und sehen. Von der Synagoge über Kulinarisches, vom Migrationsrat, türkischer und polnischer Zuwanderung, von Flucht und Zwangsarbeit zu einem vielkulturellen Oberhausen, spannend für einen touristischen Blick und immer wieder neu als Zuhause, als Heimatstadt.

André Wilger und das Team von der Geschichtswerkstatt Oberhausen begleiten die Gruppe und erzählen von Oberhausen und seinen Menschen. Das Angebt besteht weiterhin auf Nachfrage.“

Bei der ideologischen Ausrichtung des Herrn Wilger und der (Pseudo-) Geschichtswerkstatt kann man sicher sein, daß er über alle möglichen Menschen sprechen wird, nur nicht über die Deutschen. Diese haben nur die Aufgabe, ihn und seine Kollegen mit Steuergeldern zu finanzieren, ansonsten aber als Nazis aus der Geschichte zu verschwinden.

Typisch CDU, möchte man die verklausulierte, nur für intimste Kenner erkennbare Kritik an dieser einseitigen Darstellung Oberhausens nennen. Erst lobt Frau Wolter die ideologische Verkleisterung unserer Geschichte, um danach einen „normalen“ Stadtrundgang anzuregen.

Herr Noldus (AfD) kam darauf zu sprechen, das „Kultur im Turm“ (KiTeV) laut Zeile 151ff als ein Anbieter von Sprachförderung auftrat, obwohl der Verein ansonsten künstlerische Aktivitäten durchführt. Der Der Verein suche zum 31. 7. 2022 zwei Mitarbeiter. Im Stellenprofil fehlten Forderungen nach Erfahrung in der Lehrtätigkeit. Die Bewerber müssen „Rassismus- und Diskriminierungserfahrungen“ mitbringen. Nicht die Qualifikation sei wichtig, sondern die Herkunft.

Nebenbei bemerkt: Die Internetpräsenz von KiTeV hat sich übrigens im letzten dreiviertel Jahr dank der großzügigen Steuerverschwendung zugunsten des Vereins merklich geändert.

Frau Reisz von der VHS konnte natürlich den Zweifel an der Eignung von KiTeV nicht im Raum stehen lassen, sondern sprach von zertifizierten Lehrkräften und Bausteinen irgendeines Landesprogramms. Herr Tsalastras als Kulturdezernent lobte die soziale Arbeit und darüber hinaus die künstlerische Arbeit. Die soziokulturellen Zentren leisteten beides und würden nicht umsonst so heißen.

Frau Reisz wiederum ergänzte, daß man Genehmigungen für Exkursionen im Rahmen von Sprachprogrammen nur schwer bekomme. Durch die Kooperation mit KiTeV würden künstlerische Aktivitäten und Spracherwerb kombiniert; Kommunikation sei schließlich wichtig. Dann könne man Teilnehmer an Terre des Hommes usw. vermitteln; die Vernetzung sei sehr wichtig.

Die erwähnten Bausteine usw. lassen sich anhand der Vorlage recherchieren. Das übrige sind Scheinargumente und gehen an der Wirklichkeit vorbei.4 Es ist für das Kulturverständnis des Dezernenten Tsalastras offenbar normal daß für KiTeV, dank städtischem Kulturbüro einem mit Steuergeldern gemästeten Verein, „Rassismus- und Diskriminierungserfahrungen“ Schlüsselqualifikationen darstellen.

Frage: Warum haben wir eigentlich einen weißen Kulturdezernenten?

Was Frau Reisz ausführte, könnte man auch so verstehen, als ob pseudokünstlerische KiTeV-Aktivitäten Fördermittelgebern als Alibi für Exkursionen angeboten werden. Die „niedrigschwellige Sprachförderung“ deutet an, daß man an das Lern- und Leistungsniveau nicht die geringsten Anforderungen stellen wird.

Im übrigen halten wir die Vermittlung in Arbeit für wichtig, nicht die an Terre des Hommes.

Einen interessanten Aspekt beleuchtete eine Frage des AfD-Vertreters nach einer Anmerkung in dem Verwaltungsbericht über das reichhaltige Angebot speziell an Sprachkursen in der VHS (Vorlage M/17/2314-01 in TOP 6, Kenntnisnahme).

In Zeile 270 fand sich der Eintrag, wonach der Kurs „Deutsch im Beruf“ seit Jahren wenig nachgefragt wird. Diese schwache Nachfrage sei ausdrücklich nicht pandemiebedingt. Bei einem Vortrag im Integrationsrat im Dezember 2021 seien Sprachkenntnisse als Schlüsselqualifikation für den Zugang zum Arbeitsmarkt genannt worden.

Die schwache Nachfrage hier finde eine Entsprechung in der Vorlage zu TOP 5 (M/17/2318-01, Zeilen 213ff). Demnach haben 2020/21 90 Teilnehmer einen Schulabschluß nachgeholt; davon nur 22 mit Migrationshintergrund. Wie sei die mangelnde Nachfrage zu erklären und wie könne man das ändern?

Frau Reisz erläuterte ausführlich, aber ohne Längen. „Deutsch im Beruf“ wende sich nicht unbedingt an Leute mit Migrationshintergrund. Vielmehr gebe es Arbeitnehmer, die durch beruflichen Aufstieg mit Schriftverkehr konfrontiert seien. Dann würden durch den Kurs die Fähigkeiten der Schriftsprache verbessert. Ferner gebe es Sprachkurse zur Vermittlung sehr berufsspezifischer Deutschkenntnisse. Es handele sich um die sogenannten DeuFöV-Kurse, die speziell dafür gedacht seien.5 Einer von mehreren Anbietern in Oberhausen sei z. B. die Ruhrwerkstatt.

Antrag oder nicht Antrag…

… das ist hier die Frage!

Die nächsten Tagesordnungspunkte 7 und 8 verliefen sehr konfus. Der CDU-Antrag A/17/2211-01 (Schulbibliothekskonzept) und der SPD-Antrag A/17/2436-01 (Bibliotheksentwicklungskonzept) wiesen inhaltliche Überschneidungen auf. Es ergaben sich Debatten darüber, ob der CDU-Antrag in der letzten Ratssitzung „zurückgestellt“ oder „zurückgezogen“ worden sei; und was der Unterschied sei – wenn überhaupt einer bestünde.

Die Idee, den SPD-Antrag als „weitergehend“ zu betrachten und der Vorschlag des Ausschußvorsitzenden Flore (SPD), beide Anträge zu vereinen (was Frau Wolter, CDU, ablehnte), leitete die Debatte nahtlos zu TOP 8 über. Mit vielfach angemeldetem „Beratungsbedarf“ wurden beide Anträge ohne Abstimmung in der Vorberatung von der Tagesordnung genommen.

Das Restprogramm.

Den unter TOP 9 behandelten AfD-Antrag A/17/2433-01 behandeln wir aus inhaltlichen Gründen weiter unten.

TOP 10: Die Teilzeitstelle für die städtische Musikschule (B/17/2218-01) war bereits am 20. 6. 2022 vom Rat beschlossen worden. Der Ausschuß nahm die Vorlage ohne Wortmeldungen zur Kenntnis.

Unter TOP 11 sprach Herr Kowsky-Kawelke vom Literaturhaus Oberhausen über das Projekt „Rothmann-Audio-Walk (Rothmann-Weg)“. Ziel des Vereins, der aus 20 bis 25 ehrenamtlich tätigen Personen besteht, ist es, „Literatur nach Oberhausen zu holen.“ Mit dem Projekt soll das Schaffen des Oberhauseners Ralf Rothmann gewürdigt werden.

Unter TOP 12 genehmigte der Kulturausschuß gegen die Stimme der AfD eine Dringlichkeitsentscheidung (B/17/2370-01) aus dem Vormonat, mit der ein Zuschuß für das abgesagte Buchprojekt OPA HAUSEN für den Kultursommer in Oberhausen 2022 verwendet wurde. Wortmeldungen gab es nicht.

TOP 13 wird weiter unten behandelt.

Ohne Wortmeldungen wurden die beiden nächsten Tagesordnungspunkte 14 (Bereich 0-8/Kunst: mündlicher Bericht der Leiterin der LUDWIGGALERIE zu aktuellen Themen) und 15 (Theaterpakt: Fortschreibung der Fördervereinbarung mit dem Land NRW (B/17/2216-01) zur Kenntnis genommen.

Die Vorlage B/17/2378-01 zu überplanmäßigen Auszahlungen für Investitionen im Theater unter TOP 16 wurde in ihren Kernpunkten vom Kulturdezernenten erläutert. Außer zwei Verständnisfragen gab es keine Wortmeldungen. Die Vorlage wurde gegen die Stimme der AfD ohne Enthaltungen mit Mehrheit vorberaten.

Unter TOP 17 wurde der Jahresabschluß des Stadttheaters für das Wirtschaftsjahr 2020/21 „festgestellt“ (Vorlage B/17/2385-01). Nachdem der Kulturdezernent eine buchungstechnische Detailfrage der BOB-Vertreterin beantwortet hatte, beriet der Ausschuß die Vorlage einstimmig bei Enthaltung der AfD vor.

Planstellen und Sachzwänge.

Vorbemerkung: Die Stadt Oberhausen muß sich den jährlichen Haushalt durch die Vorlage eines Haushaltssicherungskonzeptes von der Bezirksregierung in Düsseldorf genehmigen lassen. 2023 droht der Nothaushalt – die faktische Übernahme der Finanzverwaltung durch Düsseldorf. Der Schuldenstand der Stadt pendelt sich momentan bei knapp 1,6 Milliarden € ein.

Diese Ausgangslage ist unbedingt zu berücksichtigen, will man die im Hintergrund stehende Problematik erkennen. Da es sich hier um einen Sitzungsbericht handelt, beschränken wir uns auf die Darstellung der Debatten, auch wenn dadurch der analytische Zugriff leidet.

Unter TOP 3 ging es um die „Einrichtung einer Planstelle ‚Fördermanagement für den Kulturbereich im Dezernat 1/Finanzen und Kultur‘ (B/17/2373-01).“ Nachdem ein Ausschußmitglied die Qualität des Fördermanagements des Kulturbüros lobend hervorhob, ergriff der AfD-Vertreter Noldus das Wort.

Dieser kündigt an, der Vorlage nicht zustimmen zu wollen. Die Erlangung von Fördermitteln sei mit sehr hohem Verwaltungsaufwand verbunden und undurchsichtig. Es sei an den Bericht der Transparenzkommission vom 15. 11. 2021 der Landesregierung erinnert, wo diese Problematik eingehend beleuchtet worden sei.

Konkretes Beispiel ist das Projekt „Creative City“, welches im Februar 2022 vom Rat gegen die Stimmen der AfD beschlossen worden sei. Bei einem Gesamtetat von 3 Mio. € beträgt der Eigenanteil 300.000 €, verteilt auf die Jahre 2022 bis 2025. Hier in dieser Vorlage werde in Zeile 31 dieses Projekt benannt, wofür (u. a.) die Planstelle geschaffen werde. Herr Noldus weist auf die Vorlagen unter den Tagesordnungspunkten 13 und 18 hin, wo es ebenfalls um längerfristige Verpflichtungen gehe. Der Kulturdezernent spreche immer von den geringen Eigenanteilen, verschweige aber die Folgekosten in Form dieser (in TOP 3) neuen Stelle.

Ohne weitere Wortmeldungen wurde die Vorlage gegen die Stimme der AfD ohne Enthaltungen vorberaten.

Fördergelder und Sachzwänge.

Vorbemerkung: Unter TOP 13 lief eine „Interessenbekundung zur Teilnahme an der Initiative ‚Inklusion vor Ort – Das Programm für die modellhafte Förderung inklusiver Sozialräume in Nordrhein-Westfalen‘ (M/17/2315-01).“ Sie ist – im Hinblick auf die Sachzwänge – von gleicher Art wie die Vorlage B/17/2395-01 unter TOP 18 (Förderantrag beim BKM Bundesprogramm ‚KulturInvest‘ – ‚Theater Oberhausen – Next Level nachhaltig‘).

Da es nichts zu loben gab wie bei den Verwaltungsberichten, meldete sich nur Herr Noldus, der ankündigte, der Vorlage nicht zuzustimmen:

Es handele sich um die typische Schaffung neuer Verwaltungsstrukturen; vgl. Zeile 9 über die Bildung von Netzwerken aus Einrichtungen. Netzwerke gibt es schon genug, das habe man auch heute wieder gehört. Die Problematik habe er bereits unter TOP 3 angesprochen: Es gibt einen langen Förderzeitraum von 2022 bis 2025 mit einem Eigenanteil von 150.000 € bei einer Maximalförderung von 1 Mio. €. Der damit verbundene Verwaltungsaufwand soll durch die neue, unter TOP 3 bewilligte Stelle, aufgefangen werden. In einem Zeitungsartikel in der WAZ vor einiger Zeit habe Herr Tsalastras ausgeführt, daß ab 2023 massive Einschnitte in den Kulturbetrieb notwendig seien. Mit den heute vorgestellten Förderungen – siehe auch TOP 18 – sei offensichtlich die Strategie verbunden, die durch die kommunale Finanzaufsicht in Düsseldorf absehbaren Kürzungen zu kompensieren.

Herr Tsalastras möchte eine Bemerkung grundsätzlicher Art abgeben: Bereits vor Jahren habe er den Hinweis gegeben, daß er keine Programme aussuchen würde, die keine Änderungen dauerhafter Natur hinterließen. Seine Programme stießen Änderungen an. Die Inklusion sei eine Herzensangelegenheit; und die Finanzierung vergleichbarer Maßnahmen aus eigenen Mitteln sehr schwierig. Wenn man für 150.000 € eine Million € bekäme für Leute, die nur schwierig zu erreichen sind, dann mache er das. Dann bedankt sich der Kulturdezernent bei mehreren Personen, die irgendwelche Einrichtungen repräsentierten. Den Sprung unter die letzten Acht im Auswahlverfahren habe man geschafft; man setze nun alles daran, unter die letzten Vier zu kommen und den Zuschlag zu erhalten.

Herr Noldus erlaubt sich ebenfalls eine grundsätzliche Bemerkung. Der Kulturdezernent mache nur Programme, die eine dauerhafte Änderung herbeiführten. Das einzig Dauerhafte seiner Tätigkeit seien 1,6 Milliarden € Schulden, für die er allein die politische Verantwortung trage. Herr Tsalastras erwidert: „Schauen Sie, wann die Schulden gemacht worden sind. Da kann ich als Kämmerer gut schlafen.“

Herr Flore assistiert dem Kulturdezernenten/Stadtkämmerer u. a. mit dem Hinweis, man leiste sich „immer noch“ ein Theater, und das sei doch eine Leistung. Der Ausschuß nimmt danach die Vorlage zur Kenntnis.

Bei dem Förderantrag unter TOP 18 war es die Höhe der Summe, die offenbar für Stirnrunzeln sorgte. Mehr aber auch nicht.

Herr Gadde (GRÜNE) fragte, ob der Förderanteil 50 Prozent maximal sei; ob man da nicht mehr herausholen könne. Frau Beckmann (Verwaltungsdirektorin des Stadttheaters) stellte fest, leider sei das so.

Herr Ottersbach (FDP) fragte nach einigen Details, zumal es sich um immerhin vier Millionen € handelte. Frau Beckmann bedauerte; es sei bei einer Bearbeitungszeit von nur zwei Wochen keine Zeit gewesen, sich in die Details einzuarbeiten. Herr Tsalastras erklärte, daß man Anträge in allgemeiner Form vorbereiten könne, die man dann aus der Schublade ziehen könne und nur auf den konkreten Fall hin umarbeiten müsse.6

Frau Beckmann ergänzte, daß man wegen des Klimawandels etwas tun müsse; und das sei notwendig. Herr Ottersbach bemängelte die lediglich grobe Gliederung der Kostenaufstellungen und fragte, ob die Zahlen irgendwo genauer aufgeschlüsselt worden seien. Frau Beckmann wies darauf hin, daß die Kalkulationen zum großen Teil von Baufachleuten vorgenommen worden seien. Sie habe dann mittels Benchmarks und Schätzwerten die Bausummen hochgerechnet. Herr Tsalastras – nun als Stadtkämmerer – warf ein, die 4 Millionen € hätten nur geringe Auswirkungen auf den Stadthaushalt, da sich der Betrag über mehrere Jahre verteile.

Gegen die Stimme der AfD ohne Enthaltungen einstimmig vorberaten.

Ein AfD-Antrag.

Vorbemerkung: Thematisch gehört der unter TOP 9 behandelte AfD-Antrag A/17/2433-01, als Anlage beigefügt, zu einem anderen Bereich, steht aber durchaus logisch folgerichtig in einem inneren Zusammenhang mit der vorgetragenen Problematik. Wir haben gesehen, daß in zwei Anträgen Steuergelder in einer Gesamthöhe von über 9 Millionen € verhandelt wurden. Die Praxis des Kultur- bzw. der Dezernenten überhaupt, stets nur die „Eigenleistung“ der Stadt (unter Abzug der Förderquote) in den Debatten anzuführen, machen wir uns nicht zu eigen. Steuergelder sind Steuergelder; egal, unter welchem Titel sie verausgabt werden. Der Antrag ist diesem Artikel als Anhang beigefügt.

Herr Noldus (AfD) begründet den Antrag. Er verweist auf die ausführliche schriftliche Begründung und könne sich daher kurz fassen. Der Kulturdezernent habe auch heute wieder die Wichtigkeit der soziokulturellen Zentren hervorgehoben, die daher mit großem finanziellen Aufwand aus verschiedenen Haushaltsposten gefördert würden. Es sei daher um so wichtiger, die Mittelverwendung dieser Zentren zu prüfen.

Der Antrag sei also selbsterklärend durch die Begründung. Inhaltlich basiere er auf einer Debatte im Kulturausschuß am 28. 1. 2020, wo die mangelnde Transparenz beklagt worden sei. Der Kulturdezernent habe seinerzeit von einer undurchschaubaren Fördersystematik gesprochen. Von der Verwaltung sei gleichwohl festgestellt worden, daß man eine Übersicht erstellen könne. Dieser Antrag nimmt also den seinerzeit geäußerten Wunsch des Kulturausschusses auf. Abschließend sei noch als Formvorschrift der „einfache Verwendungsnachweis“ gemäß den „Allgemeinen Nebenbestimmungen“ [siehe Antrag Zeile 39f] hinzugefügt, da er beispielsweise auch bei den Förderungen durch den Regionalverband Ruhr (RVR) Anwendung findet.

Der Kulturdezernent möchte eine Klarstellung vornehmen. Man rede hier über städtische Mittel, nicht über Projektförderungen.

Herr Noldus verzichtet auf eine Erwiderung. Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Der Antrag wird gegen die Stimme der AfD ohne Enthaltungen abgelehnt.7


Anlage:

Antrag der AfD-Ratsfraktion A/17/2433-01 nach § 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Oberhausen:

Jährliche Abgabe von Rechenschaftsberichten über die Tätigkeit der soziokulturellen Zentren.

Beschlußvorschlag

Der Kulturausschuß möge beschließen, daß ihm jährlich Rechenschaftsberichte der einzelnen soziokulturellen Zentren vorgelegt werden; und zwar zum 30. Juli eines jeden Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr.

Begründung / Sachdarstellung

Von den 78 in der „Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren Nordrhein-Westfalen e.V (Soziokultur NRW)“ organisierten soziokulturellen Zentren in NRW sind fünf in Oberhausen beheimatet. Keine andere Stadt in NRW hat eine vergleichbare Zahl aufzuweisen.

Die Stadt Oberhausen wendet (einschließlich externer Fördergelder) jährlich erhebliche Mittel im mindestens sechsstelligen Bereich auf, um diese soziokulturellen Zentren und ihre Aktivitäten zu finanzieren. Die Finanzierung erfolgt entweder durch direkte Geldzuwendungen oder indirekt durch die Instandhaltung von Gebäuden, die den Zentren zur Nutzung überlassen werden (zum Beispiel SOVAT e.V. – Zentrum Altenberg).

Neben den städtischen Zuschüssen, die aus unterschiedlichen Sachkonten des städtischen Haushalts stammen, bilden Fördergelder aus Landesprogrammen usw. eine der Haupteinnahmequellen. Oftmals ist der Erhalt von Fördergeldern an die Erbringung eines Eigenanteils durch die Stadt Oberhausen oder an weitere Bedingungen geknüpft.

In der Sitzung des Kulturausschusses vom 28. 1. 2020 wurde die fehlende Transparenz bei der Verwendung der den soziokulturellen Zentren zufließenden Mittel bemängelt. Der Kulturdezernent erklärte laut Niederschrift, „dass die städtischen Fördergelder im Rahmen des Gesamtprogrammes der soziokulturellen Zentren verwendet werden. Die Zuschüsse der Stadt machen dabei nur einen vergleichsweise kleinen Teil zur Finanzierung der Programme aus. Die Zuordnung von konkreten Verwendungsnachweisen ist daher aufwendig. Er schlägt vor, dass ein jährlicher inhaltlicher Bericht über das Programm der soziokulturellen Zentren erstellt und dem Kulturausschuss vorgelegt wird.“

Die Stadt Oberhausen leistet sich den in NRW einmaligen Luxus von fünf soziokulturellen Zentren, die zuletzt städtische Zuschüsse für die freie Kulturarbeit in einer Gesamthöhe von 147597 € (B/17/1508-01) erhalten hat. In dieser Gesamtsumme sind 21191 € inbegriffen, welche die AWO unter diesem Titel erhalten hat, ohne daß die AWO Mitglied in der „Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultureller Zentren“ ist.

Daneben steht es den soziokulturellen Zentren bzw. den in SOVAT zusammengeschlossenen Vereinen frei, Zuschüsse beim Kulturausschuß direkt zu beantragen, soweit jene dessen Eigenetat entnommen werden.

Der Kulturdezernent hat selbst in der genannten Sitzung des Kulturausschusses vom 28. 1. 2020 festgestellt, daß die Fördersystematik undurchschaubar ist. Herr Buchloh hat als zuständiger Bereichsleiter erklärt, daß eine systematische Übersicht in Listenform sehr wohl möglich sei.

Es ist daher unerläßlich, daß dem Kulturausschuß (und damit auch dem Rat der Stadt) durch die Verpflichtung der soziokulturellen Zentren zur jährlichen Leistung von Rechenschaftsberichten die Möglichkeit gegeben wird, seiner Verpflichtung zur Kontrolle der Verwendung von Steuergeldern in mindestens sechsstelliger Höhe nachzukommen.

Die Rechenschaftsberichte sind so zu gestalten, daß sie den Anforderungen entsprechen, welche in den „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) unter Punkt 6 (aktuelle Fassung) an sog. einfache Verwendungsnachweise gestellt werden.



1Siehe die Vorlagen M/17/0699-01 und M/17/2125-01 im Bürgerinformationssystem zu den Einzelheiten.

4Wir halten an dieser Einschätzung fest, obgleich erst eine genauere Prüfung des Sachverhaltes ein fundiertes Urteil erlauben würde. Und scheint die ganze, auf KiTeV basierende Konzeption eher in die Richtung von Pseudoaktivitäten gehen, die dem Erwerb von Fördermitteln dienen.

5Die „Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung“ – kurz DeuFöV – ist die gesetzliche Grundlage, auf der Berufssprachkurse für die deutsche Sprache durchgeführt werden. Für die Durchführung der DeuFöV-Kurse ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zuständig.

6Wir weisen darauf hin, daß die Wiedergabe an dieser Stelle möglicherweise ungenau ist

7Aus der Anmerkung des Kulturdezernenten ist ersichtlich, daß er die Vorlage entweder nicht oder nur flüchtig gelesen hat. Daraus ergibt sich der Verzicht auf eine Erwiderung.