Am 12. 8. 2022 ging ein Schreiben des Stadtverordneten Noldus als Mitglied des Kulturausschusses an den Beigeordneten (und Kulturdezernenten) Tsalastras (SPD). Dessen Antwort erhält interessante Auskünfte zur Förderpraxis. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20220910b_Foerderpraxis
Der Text des Schreibens.
Vorbemerkung: Der im Schreiben des Stadtverordneten Noldus genannte Antrag lag dem Kulturausschuß am 24. 5. 2022 zur Abstimmung vor. Darin hatte der Antragsteller in Übereinstimmung mit den verwaltungsrechtlichen Vorschriften weitere Stellen angegeben, bei denen Förderanträge gestellt werden sollten: Kulturrucksack, Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Tanz und Regionalverband Ruhr (RVR). In der Sitzung selbst hatten einige Ausschußmitglieder befürchtet, daß finanzielle Nachforderungen an den Kulturausschuß herangetragen würden, falls einer der angekündigten Förderanträge nicht bewilligt werden würde.
Für 2022 verfügt der Kulturausschuß als entscheidungsbefugtes Gremium über ein eigenes Budget in Höhe von 54.100 €. Die Fördersumme war also, daran gemessen, relativ hoch und daher Gegenstand einer Debatte gewesen.
Und nun zum Schreiben selbst:
„Bekanntlich ist in der Sitzung des Kulturausschusses am 24. 5. 2022 der Antrag B/17/2062-01 gegen die Stimme der AfD mit Mehrheit beschlossen worden. Es handelte sich um einen Betrag in Höhe von 4814 €, mit dem das Afro Lights Festival (29. und 30. Juli) gefördert werden sollte. In der Sitzung hatten Sie erklärt, die Stadt fördere nur, wenn die anderen Förderanträge (die der Antragsteller aufgelistet hatte) gebilligt würden. Ohne diese andere Förderung gebe es auch von der Stadt kein Geld.
Ihre Erläuterungen bezogen sich auf Fragen einiger Ausschußmitglieder nach etwaigen Folgeanträgen für den Fall, daß die in dem bewilligten Antrag aufgeführten Einnahmen nicht in vollem Umfang erfolgten.
Inzwischen sind, wie Ihnen durch die Presse bekannt geworden sein dürfte, hinsichtlich der Dauer und des Ortes der Veranstaltung Änderungen eingetreten. Nach den mir vorliegenden Informationen hat die LAG Tanz eine Förderung nicht vorgenommen.
Ich würde gerne wissen, ob und wie sich die aufgezeigten Änderungen auf die Höhe des vom Kulturausschuß bewilligten Betrages ausgewirkt haben und wie Sie in der Sache fortzufahren gedenken; besonders im Hinblick auf eine Information des Kulturausschusses über diese Vorgänge.“
Aus dem Antwortschreiben des Kulturdezernenten vom 30. 8. 2022.
„Zuschüsse werden im Rahmen der Kulturförderung nur gewährt, wenn die Gesamtfinanzierung des Projektes gesichert ist. Wenn eine im Antrag angegebene Förderung nicht bewilligt wird und das Projekt somit nicht ausfinanziert ist, kann das Projekt nicht von der Stadt bezuschusst werden.
Wenn allerdings eine im Antrag angegebene Förderung nicht bewilligt wird, dafür aber andere Einnahmen generiert werden oder Einsparungen beim Projekt vorgenommen werden und die Projektdurchführung damit gesichert ist, kann der Zuschuss gewährt werden.“
Im letzten Teil des Schreibens bestätigt der Kulturdezernent, daß der Veranstalter alle Änderungen in bezug auf das Afro Light Festival rechtzeitig gemeldet hat. Alle Änderungen waren sachlich gerechtfertigt. Somit hat sich der Antragsteller Ensample in jeder Hinsicht korrekt verhalten, was wir an anderer Stelle bereits festgestellt haben.
Die Förderabsage der LAG Tanz wurde durch Einsparungen ausgeglichen.
„Ein Bericht seitens des Kulturbüros im Kulturausschuss ist nicht vorgesehen, da das Projekt am 27. 08. 2022, wie beworben, stattgefunden hat.“