Ein vermeintlich entlegenes Thema hat die AfD-Fraktion im Landschaftsverband (LVR) Rheinland, der laut Landschaftsverbandsordnung für die drei Bereiche Soziale Aufgaben, Jugendhilfe und Gesundheitsangelegenheiten sowie Landschaftliche Kulturpflege und Kommunalwirtschaft zuständig ist, aufgegriffen. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20221006_LVR_Umsatzsteuer_Anfrage
Die Bedeutung der Umsatzsteuernovelle 2023.
Einer Mitteilung des AfD-Fraktionsvorsitzenden im LVR Yannick Noé ist zu entnehmen:
„Mit der zum 1. Januar 2023 in Kraft tretenden Umsatzsteuernovelle entfallen alle bisher geltenden Regelungen einer etwaigen Befreiung. Alle Einrichtungen der öffentlichen Hand, ob Krankenhäuser, Schulen oder Kindergärten, werden umsatzsteuerpflichtig. Konkret heißt dies, daß ab diesem Zeitpunkt jede Einnahme, für die eine Gegenleistung erfolgt, umsatzsteuerpflichtig wird. Dies betrifft beispielsweise Basare, den Verkauf von „Abi-Pullis“, Kuchenverkauf, aber auch Kopiergeld oder Eintritte bei Schulaufführungen.
Monatlich müssen dann die Belege und Abrechnungen zur Umsatzsteuervoranmeldung an den Träger weitergeleitet werden, der für die Buchhaltung und die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt zuständig ist. Diese Neuerung ist mit einem erheblichen Mehraufwand an Zeit und Personal verbunden.
Bislang sind erst wenige öffentliche Träger in dieser Sache tätig geworden, es gibt bislang auch wenig Informationen dazu.“
Die AfD-Fraktion im LVR hat zur Feststellung des Sachverhaltes am 13. 9. 2022 eine öffentliche Anfrage an den LVR gerichtet, die im November/Dezember den Fachausschüssen zur Kenntnisnahme unterbreitet wird. Zum Inhalt der Anfrage siehe den Anhang.
Anhang
Anfrage der AfD-Fraktion im LVR vom 13. 9. 2022 über die Folgen der geplanten Umsatzsteuernovellierung.
„Mit der Umsetzung der Neuordnung der Umsatzbesteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts zum 01.01.2023 entfallen bisherige Möglichkeiten der Umsatzsteuerbefreiung aufgrund von Freibeträgen oder von Sonderregelungen für den hoheitlichen Bereich, so dass künftig alle Einrichtungen der öffentlichen Hand umsatzsteuerpflichtig werden.
Dies hat absehbar erhebliche Auswirkungen auf die Schulen in der Trägerschaft des LVR. So ist nicht nur das oft genannte Beispiel des Kuchenverkaufs auf Schulfesten betroffen, sondern grundsätzliche jede Form von Einnahmen, für die eine Gegenleistung erfolgt: Adventsbasare, Schul-Merchandising, Eintritte und Getränke bei Veranstaltungen etc. bis hin zum Erheben von Kopiergeld oder zur Umlage von Materialkosten.
Dies bedeutet für die Schulen einen enormen zusätzlichen Arbeits- und Dokumentationsaufwand, zumal die Belege und Abrechnungen wegen der Umsatzsteuervoranmeldung monatlich an den Schulträger weitergeleitet werden müssen. Letzterer ist dann zuständig für die Übertragung der Besteuerungsgrundlagen in die Buchhaltung und für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion der Alternative für Deutschland um die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie sind die Schulen in der Trägerschaft des LVR auf die anstehenden Änderungen vorbereitet?Welche Informations- bzw. Fortbildungsveranstaltungen hat es gegeben?
- Wie schätzen die Schulleitungen den organisatorischen Mehraufwand für die Einrichtungen des LVR ein? Welche Planungen, wie und durch welche Personen die Mehraufgaben aus welchem Deputat erledigt werden sollen, gibt es bereits?
- Welche organisatorischen und personellen Voraussetzungen sind auf Seiten des Schulträgers geschaffen worden, um die Schulen zu beraten und um die Umsatzbesteuerung zu verwalten?