In der Gremienfolge, die der Ratssitzung vorausgeht, in welcher der Haushalt für das nächste Jahr verabschiedet wird, kommt dem Haupt- und Finanzausschuß (HFA) eigentlich die Rolle zu, den Haushalt ein letztes Mal vorzuberaten. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20221110b_Hauptausschuss_20221107

Anträge in letzter Minute.

Um es vorweg zu sagen: In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. November herrschte eine angespannte Atmosphäre. In Vertretung des erkrankten Oberbürgermeisters hatte Bürgermeister Nakot (CDU) als Ausschußvorsitzender mit Schwierigkeiten zu kämpfen, an denen er schuldlos war.

Bei der Feststellung der Tagesordnung legte die CDU, wie an einer Perlenschnur aufgereiht, vier Änderungsanträge mit den Nummern 2755 bis 2758 vor. Daraus war erkennbar, daß sie an einem Stück in das elektronische Verwaltungssystem eingepflegt worden waren. Den anderen Fraktionen waren sie erst um 14:36 Uhr, also 24 Minuten vor Sitzungsbeginn, mitgeteilt worden.

Damit noch nicht genug. Es folgte eine Debatte um die Vorlage eines weiteren Änderungsantrages mit der Nummer 2759, der zwar – immerhin – um 14:59 Uhr den Fraktionen zugestellt worden war, aber erst gegen 15:21 Uhr im Allris-Verwaltungssystem einsehbar war und dann in die geänderte Tagesordnung aufgenommen wurde.

Dieser letzte Antrag Nr. 2759 kommt ganz unscheinbar daher:

„Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt, den Aufwand für den Offenen Ganztag für 2023 nicht auf eine Quote von 72%, sondern auf 80% zu begrenzen.“

Unter Federführung der CDU hatten die selbsternannten – nach Frau Stehr (CDU) – demokratischen Parteien einen gemeinsamen Antrag vorangebracht, der die Stadt verpflichten sollte, für 80% der Oberhausener Schülerschaft Ganztagsplätze bereit zu stellen. Die Idee war wohl im Schulausschuß aufgekommen und dann mit Beteiligung des Schuldezernenten und des Stadtkämmerers ausgearbeitet worden. Das Problem: Die Stadt hat einen Mehraufwand zu leisten, den Frau Hausmann-Peters (CDU) später in der Antragsbegründung auf etwa 330.000 bis 350.000 € jährlich bezifferte.

Offenbar hatten sich die GRÜNEN ebenfalls an den internen Vorarbeiten beteiligt, waren dann aber aufgrund nicht näher erläuterter Mißverständnisse an dem von CDU, SPD und FDP vorgebrachten Antrag formal nicht beteiligt. Frau Opitz (GRÜNE) beklagte sich – immer noch bei der Feststellung der Tagesordnung zu Sitzungsbeginn – über die späte Einreichung gerade dieses Antrages und bezog sich auf eine „gemeinsame Vereinbarung“; aber: „Ihr seid ausgeschert!“

Die von Herrn Kempkes (AfD) aufgegriffene Kritik wurde von Frau Stehr (CDU) zurückgewiesen, aber der Stadtkämmerer Tsalastras (SPD) konnte sich eines Hinweises nicht enthalten:

Änderungsanträge zum Haushalt könnten natürlich jederzeit gestellt werden. Diese Anträge sollten allerdings immer vorberaten werden, damit zur Ratssitzung die Haushaltssatzung erstellt werden kann. Die Änderungsanträge vorher einzureichen, sei daher unerläßlich.

Allerdings, in Richtung CDU gewandt, sei es notwendig, den Haushalt durch die Fachpolitiker der Fachausschüsse diskutieren zu lassen. Eine solche – notwendige – fachliche Debatte zu führen, sei im HFA nicht möglich. Er selber könne beispielsweise nicht jeden Antrag inhaltlich adäquat beurteilen. Es sei ferner kaum möglich, augenblicklich die Anträge immer sachgerecht einzuordnen; sei es investiv oder konsumptiv oder sind sie schon im Haushalt irgendwo enthalten!?

Frau Opitz (GRÜNE) bemerkte, alle seien berufstätig, Sie sei heute um 14 Uhr im Büro gewesen. Sie habe also keine Möglichkeit gehabt, sich mit den Änderungsanträgen 6.3.1 bis 6.3.5 zu befassen und sie melde daher für ihre Fraktion Beratungsbedarf an. Damit sei das Thema für sie erledigt. Die Sitzung verlassen, wie sie es sich zuerst überlegt hätte, wollte sie aber doch nicht.

Nach einer ebenfalls kritischen Anmerkung von Herrn Bruckhoff (BOB), er habe sich unmöglich auf die Änderungsanträge vorbereiten können, stellte Herr Dezernent Motschull in einer Anwandlung von Resignation oder Überheblichkeit fest, er sei es müde, darauf hinzuweisen, daß Änderungsanträge jederzeit, also auch in einer Sitzung, gestellt werden könnten. Formal hat der Dezernent, der als Jurist sein Fach versteht, durchaus recht. Die CDU-Anträge sind Änderungsanträge zur Haushaltssatzung (dem Oberhausener Haushalt für 2023).

Normalerweise läuft ein Antrag durch verschiedene Ausschüsse; in der Auswahl sind die Antragsteller frei, müssen aber nur bei der Festlegung des beschließenden Ausschusses (auch: der Rat oder die Bezirksvertretungen) die Bestimmungen der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung berücksichtigen.

Wenn nun zu einem Sachverhalt die beiden großen Fraktionen in einem Aussschuß einander widersprechende Anträge einbringen, dann stellen beide die Unterschiede fest und bemühen sich später oft um einen Kompromiß, der dann in der Ratssitzung als Änderungsantrag vorgelegt wird, dem beide „Großen“ (SPD und CDU) zustimmen.

In den allermeisten Fällen erfolgen Änderungsanträge somit zu Sachverhalten, die vorher in Ausschüssen debattiert und bekannt gemacht wurden, sind also nichts Neues für die Beteiligten. Es gibt allerdings auch Fälle, in denen die beiden großen Fraktionen gegeneinander antreten, ohne zu einem Kompromiß gelangt zu sein.

Die Oberhausener GRÜNEN sehen sich gerne als Regierungspartei und legen Wert darauf, von den beiden großen Fraktionen auch als solche behandelt zu werden. Wann immer es möglich ist, wird dem Rechnung getragen, so daß beispielsweise die Stadt über drei formal ehrenamtliche Bürgermeister als Stellvertreter des Oberbürgermeisters verfügt (Nakot-CDU, Flore-SPD und Blanke-GRÜNE).

In diesen hier vorliegenden Fällen fühlten sich die GRÜNEN übervorteilt, weil sie formal nicht an dem OGS-Antrag mit der Nummer 2759 beteiligt worden waren, was Frau Gödderz (GRÜNE) ausdrücklich mit dem Hinweis bedauerte, man hätte sich gerne angeschlossen. Das erklärt die Reaktion von Frau Opitz, die „Beratungsbedarf“ für alle fünf CDU-Anträge anmeldete und damit zwar eine Abstimmung, aber nicht die Debatte verhindern konnte.

Formal sind die Hinweise des Dezernenten Motschull richtig, aber er hat dabei einen Aspekt zu wenig gewürdigt, weil er nur die juristische Perspektive der Angelegenheit berücksichtigte:

Die um 14:36 Uhr den Fraktionen bekannt gemachten vier CDU-Anträge hatten Ausgaben in Höhe von 152.000 € und Planungskosten in unbekannter Höhe zur Folge. Der OGS-Antrag mit der Nummer 2759 (um 14:59 Uhr) bedeutete Ausgaben in Höhe von 330.000 bis 350.000 € nach den Schätzungen des Antragstellers.

Es ist aus unserer Sicht politisch bedenklich, wenn Ausgaben in Höhe von über 0,5 Mio. € in Anträgen verhandelt werden, die erstmals eine halbe Stunde vor Sitzungsbeginn bekannt gemacht werden. Man hat den Eindruck einer gewissen Leichtfertigkeit, mit dem hier an die Sache herangegangen wird.

Dieser Eindruck verfestigt sich dadurch, daß um 16.15 Uhr die Debatte um jenen Antrag schon beendet war („ohne Votum vorberaten“ war vom Ausschußvorsitzenden bereits festgestellt worden war), als sich Frau Gödderz (GRÜNE) meldete und feststellte, im Antrag sei wohl das Schuljahr 2023/24 gemeint. Was sei denn mit der OGS-Quote für das Schuljahr 2024/25 sei. Es gab dann eine Debatte mit mehreren Beteiligten, in der Frau Opitz erneut „Beratungsbedarf“ anmeldete, um formal auf der sicheren Seite zu sein: Man hätte ja die Jahreszahl im Änderungsantrag ändern können, was dann einen geänderten Änderungsantrag bedeutete, über den man hätte abstimmen können.

Stadtkämmerer Tsalastras rettete die Situation und stellte fest, die Jahreszahl sei kein Problem. Man könne vor dem fraglichen (nächsten) Jahr analog zu heute einen Antrag stellen, bei dem man dann allerdings 80 Prozent OGS-Quote als Ist-Zustand einsetzen müsse. Das sei alles.

Herr Nakot stellte erneut fest, der Antrag A/17/2579-01 unter TOP 6.3.5 sei ohne Votum vorberaten worden.

Ein Verstoß gegen die Geschäftsordnung.

Wenn ein Ausschuß die durch den Vorsitzenden festgestellte Nachtragstagesordnung gebilligt hat, werden Anträge auch dann behandelt, wenn sich während der Sitzung herausstellen sollte, daß sie formal falsch sind. Der Jurist spricht davon, daß durch die Billigung der Tagesordnung ein Formfehler „geheilt“ wurde und der Antrag formal korrekt ist.

Wir verraten hier kein Geheimnis, daß die übrigen Parteien bzw. Fraktionen gegenüber der AfD sehr streng auf die formale Korrektheit bedacht sind, untereinander aber gewisse Formfehler eher locker sehen.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr Kempkes (AfD) den Antrag auf Nichtbefassung mit dem Tagesordnungspunkt 16. Der Antrag war am 2. November freigegeben und am gleichen Tage dem Schulausschuß zur Kenntnisnahme vorgelegt worden. Die Verwaltung hatte selbst im Begleitschreiben per Mail festgestellt: „Die Freigabe der Vorlage erfolgte leider zu spät, um den regulären Ablauf sicherzustellen.“

Damals und auch in der HFA-Sitzung vom 7. November war also die Frist zur Einreichung von Anträgen nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat nicht eingehalten worden. Die Frist richtet sich dabei nach dem Tag, an welchem der Antrag in den ersten Ausschuß gelangt, nicht etwa nach dem Tag der Beschlußfassung (Ratssitzung vom 14. November).

Dezernent Jehn versuchte, die erfolgte Kenntnisnahme durch den Schulausschuß am 3. November dahingehend zu interpretieren, daß damit die Vorlage auch hier ordnungsgemäß beraten werden könne. Herr Kempkes wies nochmals darauf hin, daß die Antragsfrist nicht gewahrt worden sei.

Dezernent Motschull kommentierte den Sachverhalt „Das ist nicht so spannend.“ Der Rat könne die Vorlage „übernehmen“ und dann am 14. November entscheiden. Dezernent Schmidt erklärte entschuldigend, die Vorlage erst sehr spät erhalten zu haben.

Der Ausschußvorsitzende Nakot ließ dann abstimmen. Gegen die Stimme der AfD wurde der Antrag auf der Tagesordnung belassen.

Haushalt nicht unumstritten.

Eine interessante Wahrnehmung ließ sich bei den Abstimmungen über die verschiedenen Haushaltsvorlagen machen:

  • TOP 6.4 Erste Veränderungsnachweisung zum Entwurf des Haushaltes 2023 (B/17/2700-01): Gegen die Stimmen von GRÜNEN, LINKEN, AfD bei Enthaltung der FDP gebilligt.
  • TOP 6.5 Haushaltsberatungen 2023 (B/17/1595-01): Die Vorlage enthielt mehrere Teile mit zahlreichen Anhängen und Listen, bei denen GRÜNE, LINKE und AfD immer dagegen stimmten und sich die FDP fast immer enthielt (Produktbereiche). Bei Listen und Anhängen stimmten GRÜNE und LINKE dagegen bei Enthaltung der AfD.
  • Der Ausschuß billigte den Gesamthaushaltsplan gegen die Stimmen von GRÜNEN, LINKEN, AfD bei Enthaltung der FDP.
  • TOP 6.6 Haushaltssatzung 2023 (B/17/2699-01): Dagegen stimmten GRÜNE, LINKE und AfD bei Enthaltung der FDP. Bei den zuvor einzeln aufgerufenen Anlagen 1 bis 10 war das Abstimmungsverhalten bei GRÜNEN, LINKEN und FDP identisch (dreimal Enthaltungen bei der AfD).

Der Kämmerer zum Haushalt.

Hier ist eine kleine Vorbemerkung notwendig, denn Mitschriften zu einem komplexen Thema können nicht den Anspruch auf durchgehende Korrektheit wiedergeben. Die nachfolgenden Passagen sollen nur einen allgemeinen Eindruck vermitteln, wie er sich während der Sitzung darbot. Der Vortrag zu Beginn der Tagesordnung wurde durch eine Präsentation unterstützt, die vielleicht bald der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.

Bekanntlich erlaubt es die sogenannte COVID-Isolierung den Kommunen, Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen, die als Folge der Corona-Krise eintreten, zu „isolieren“ und den abschließenden Negativsaldo (Zunahme der Verschuldung) durch fiktive Einnahmen in gleicher Höhe auszugleichen. Der auf dem Papier auf dieses Weise ausgeglichene Haushalt erlaubt den Kommunen den Erhalt ihrer Finanzhoheit. Zwar muß (als sog. Haushaltssicherungskonzept HSK) die Stadt der Bezirksregierung den Haushalt vorlegen und billigen lassen. Aber der sog. Nothaushalt, bei dem die Bezirksregierung die Haushaltsplanung vollständig übernimmt, kann durch die von der Landesregierung geschaffene Möglichkeit der COVID-Isolierung vermieden werden und die Kommunen behalten ihre Handlungsfreiheit im Rahmen des HSK.

Zusätzlich hat die Landesregierung nach dem gleichen Schema vor kurzem die „Ukraine-Isolierung“ beschlossen. Praktisch bedeutete das für die Kommunen eine unsichere Planungsgrundlage, da man auf die endgültige Entscheidung der Landesregierung in dieser Sache warten mußte. Tatsächlich hat auch die Stadt Oberhausen ihren Haushaltsentwurf noch einmal überarbeiten und den neuen Bestimmungen anpassen müssen, was mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden war.

Im Rahmen der COVID-Isolierung betrug das städtische Haushaltsdefizit für 2023 49,6 Mio. €. Durch die Ukraine-Isolierung stieg das Defizit auf knapp 90 Mio. € an. Die Gesamtschuldenaufnahme betrug von 2021 bis 2023 ca. 300 Mio. € für Investitionen und Kredite. Die Investitionen in Höhe von 158 Mio. € werden zum größten Teil durch eine Neuverschuldung finanziert. Als besonderes Problem werden sich die Liquiditätskredite erweisen, die 2023 zu den dann üblichen Marktzinsen aufgenommen werden müssen, während bei den langfristigen Krediten, die zum Glück überwiegen, die vertraglich vereinbarten Zinsen bestehen bleiben.

Es handele sich, so der Stadtkämmerer als Fazit, „um eine wirklich dramatische Finanzentwicklung für Kommunen“. Wenn Bund und Land nicht eingreifen, würde selbst eine Altschuldenregelung nicht mehr helfen.

Ein AfD-Antrag zu Bestattungsmöglichkeiten.

Der als Anlage unten beigefügte AfD-Antrag „Prüfung alternativer Bestattungsmöglichkeiten auf Oberhausener Stadtgebiet (A/17/2679-01)“ muß wohl bei manchen Ratsmitgliedern Schmerzen verursachen. Es ist eine Tatsache, daß konventionelle Erdbestattungen heute immer seltener werden und die Möglichkeit von Baumbestattungen in verschiedenen Formen in Oberhausen nicht angeboten werden.

Nun hat niemand daran gedacht, bis die AfD mit einem entsprechenden Antrag auftauchte, besonders den bewaldeten Bereich des Nordfriedhofs zu prüfen. Bekanntlich war die Bebauung des Geländes an der Falkestraße nur dadurch verhindert worden, daß die AfD mit ihrer Stimme die Ablehnung eines entsprechenden CDU-Antrages verhindert hatte.

Sowohl im Umweltausschuß (am 2. November) als auch hier ergriff vorab Dezernent Jehn das Wort, um darauf hinzuweisen, daß die Stadt an einem Friedhofsentwicklungskonzept arbeite, in welchem auch alternative Bestattungsformen berücksichtigt würden. In beiden Ausschüssen wurde das mit der Aufforderung nicht durch Herrn Jehn) an die AfD verbunden, ihren Antrag zurückzuziehen. Im HFA nun meldete sich Herr Noldus (AfD), um den Antrag zu begründen:

Dieser Antrag sei lediglich ein Prüfauftrag zu alternativen Bestattungsmöglichkeiten in Oberhausen. In der schriftlichen Begründung ist dargelegt, daß dafür ein Bedarf bestehe. In dem Antrag sei bewußt der Hinweis auf den Nordfriedhof enthalten. Es handelt sich um den bewaldeten Teil an der Falkestraße, der bebaut werden sollte und der jetzt eine Möglichkeit biete, die genannten Bestattungsformen anzubieten.

Herr Nakot unterbricht an dieser Stelle und stellt fest, daß Herr Noldus nicht Ausschußmitglied sei und daher kein Rederecht habe. Dieser antwortet, es handele sich um „seinen Antrag“; und deshalb habe er das Recht, den Antrag auch zu begründen.

Herr Nakot fragt den Ausschuß, ob jemand dagegen Einwände erhebt, daß Herr Noldus fortfährt. Niemand meldet sich, worauf Herr Nakot das Wort an Herrn Noldus erteilt. Dieser bedankt sich beim Vorsitzenden und beim Ausschuß für das gewährte Rederecht und fährt fort:

Unter Bezugnahme auf die Anmerkung von Herrn Jehn sei folgendes festzustellen: Dieser Einwand sei bereits am 2. November im Umweltausschuß erhoben worden, sei aber nicht ganz stichhaltig. Im April 2021 habe der Verwaltungsvorstand entschieden, das Entwicklungskonzept zu erstellen. Am 19. 11. 2021 seien 70.000 € außerplanmäßig bereitgestellt worden, um ein externes Büro mit der Erarbeitung zu betrauen. Allerdings seien im Haushaltsplanentwurf vom Februar 2022 [B/17/1595-01] 376.000 € für Instandsetzungen auf Friedhöfen ausgewiesen. Von dem Entwicklungskonzept sei dort nicht die Rede.

Abschließend könne man feststellen, daß der Bedarf da ist, die geeignete Fläche ebenfalls und der Prüfauftrag könne relativ rasch erledigt werden.

Herr Flore (SPD) meldet sich und meint, das Konzept werde von der Stadt erstellt. Die AfD solle daher ihren Antrag zurückziehen.

Herr Kempkes (AfD) betont, man werde den Antrag nicht zurückziehen. Der Bedarf sei da, der Bedarf bestehe jetzt und der Antrag diene dazu, der Angelegenheit Nachdruck zu verleihen.

Der Antrag wird gegen die Stimme der AfD in der Vorberatung abgelehnt. In der Ratssitzung am 14. November erfolgt die endgültige Beschlußfassung.

Ein kleiner Hinweis: In § 58 Abs. 1 Satz 5 der Gemeindeordnung NRW heißt es: „Wird in einer Ausschusssitzung ein Antrag beraten, den ein Ratsmitglied gestellt hat, das dem Ausschuss nicht angehört, so kann es sich an der Beratung beteiligen.“

Auf diese Bestimmung bezog sich Herr Noldus mit seiner Bemerkung. Es wäre nun einer näheren Prüfung wert, ob der vom Fraktionsvorsitzenden unterzeichnete AfD-Antrag ein Antrag des Stadtverordneten Noldus im Sinne dieses Paragraphen ist. Auf jeden Fall war der Ausschußvorsitzende Nakot so fair, den Ausschuß in einer Form zu fragen, die es nahelegte, dem allgemeinen Brauch zu folgen und einen Stadtverordneten, der nicht dem Ausschuß angehörte, zu einem Antrag von dessen Fraktion anzuhören.



Anlage: Antrag A/17/2679-01 der AfD-Ratsfraktion.

Beratungsgegenstand

Antrag der AfD-Fraktion gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt: Prüfung alternativer Bestattungsmöglichkeiten auf Oberhausener Stadtgebiet.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, die Möglichkeit alternativer Bestattungsmöglichkeiten auf Oberhausener Stadtgebiet (insbesondere Friedwald / Ruheforst / Baumbestattung) zu prüfen.

Begründung

Das Bestattungswesen befindet sich seit Jahren insofern im Umbruch, als übliche Erdbestattungen immer weniger nachgefragt werden. In Oberhausen ist ebenfalls die Nachfrage nach alternativen Bestattungen so stark gestiegen, daß gegenwärtig nur noch etwa ein Fünftel aller Bestattungen in den früher üblichen Grabstellen auf Friedhöfen erfolgt.

Neben einem allgemeinen Bewußtseinswandel spielen auch finanzielle Belastungen infolge von Grabpflege oder Wiedererwerb einer Grabstelle nach Ablauf der Ruhezeit eine Rolle.

Es gibt verschiedene Formen, die oft nur graduell voneinander abweichen, und welche man als Baumbestattung charakterisieren könnte. Dabei wird eine Urne neben einem Baum in den Boden gelassen. Eine Grabpflege findet nicht statt, sondern wird durch einen weitgehend im Naturzustand belassenen Wald mit nur zurückhaltenden Eingriffen in die Flora ersetzt.

Zur Zeit müssen Angehörige verstorbener Oberhausener, welche alternative Bestattungsformen wünschen, auswärtige Ruheforste usw. aufsuchen. Dabei wäre beispielsweise der Nordfriedhof in Königshardt ein geeigneter Standort zur Befriedigung der örtlichen Nachfrage. Ein Teilbereich des Friedhofs enthält einen größeren Baumbestand, der üblichen Bestattungen entgegensteht, als Ruheforst jedoch geeignet wäre.

Dieser Hinweis soll aber nicht bedeuten, daß dem Prüfauftrag von vornherein einschränkende Bedingungen beigegeben würden. Eine optimale Lösung bedarf der unbefangenen Prüfung des gesamten Sachverhaltes durch die Fachverwaltung.

Unter üblichen Bedingungen in anderen Kommunen kann man Grabstellen mit einer Laufzeit von 99 Jahren für etwa 800 bis 1400 € je nach Baumart erwerben. Ein Ruheforst in Oberhausen würde nebenher auch bedeuten, daß die Stadt finanzielle Einnahmen erzielt, die ansonsten anderen Kommunen zufließen.

Es wäre bedauerlich, wenn dieser Prüfauftrag, welcher den Bedürfnissen vieler Oberhausener Bürger entgegen käme, aus rein parteitaktischen Erwägungen abgelehnt werden würde.