Eine Routinesitzung mit unspektakulären Tagesordnungspunkten. Trotzdem boten sich wieder interessante Einblicke in die Arbeitsweise des Kulturbüros. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20221206b_Kulturausschuss_20221122

Bericht über Tychy.

Vor Eintritt in die Tagesordnung berichtete der Ausschußvorsitzende Flore von seinem letzten Besuch in der Partnerstadt Tychy, bis 1919 Tichau im Landkreis Pleß der Provinz Schlesien. Inoffizielle Teilnehmer waren Angehörige des Vereins Gitarrissimo, die an dem Gitarrenfestival teilnahmen, welches den Anlaß zum Besuch darstellte. Frau Dr. Mädler vom Stadttheater war begeistert von der dortigen Jugendkulturschule, die städtisch finanziert sei. Eine derartige Einrichtung sei auch für hier interessant. Kulturdezernent Tsalastras erklärte, der Kulturausschuß würde über die Ausgestaltung der Beziehungen zu Tychy sowie über etwaige Gegenbesuche vorab informiert werden.

Modellkommune „Inklusion vor Ort“.

Unter TOP 1 erfuhr der Ausschuß, „Oberhausen ist als Modellkommune für ‚Inklusion vor Ort‘ ausgewählt“ (M/17/2733-01):

Frau Dubbert (CDU) freut sich, daß Oberhausen als Modellkommune ausgewählt worden ist und eine Million Euro zur Verfügung stehen. Sie fragt, ob es Konzepte gibt und warum die Vorlage nicht im Beirat für Menschen mit Behinderung behandelt wird.

Herr Tsalastras erklärt, daß der Förderantrag noch nicht bewilligt worden ist. Nächstes Jahr könne man loslegen. Bei der Antragsbearbeitung besteht eine Zusammenarbeit mit der Caritas und dem Büro für Chancengleichheit. „Oberhausen kann Kultur und Inklusion.“

Frau Domkowsky (Kulturbüro) kündigt für ungefähr Mai 2023 Projektplanungen an. Das Projekt sei am 29. September 2022 im Behinderten-Beirat vorgestellt worden. Auf die Frage Frau Dubberts nach dem Inhalt verweist Frau Domkowsky auf den Bericht über die Ausschreibung. Die Stadtverwaltung habe den Antrag gemeinsam mit der Caritas ausgearbeitet. Weitere Einzelheiten werden folgen. Das Gesamtvolumen betrage 1,15 Mio. €.

Herr Tsalastras erklärt nach einer Frage von Herrn Noldus (AfD), die Verwendung der Mittel sei frei. Die Mittel würden zu gegebener Zeit bewilligt. Erst wenn die zweite Antragsphase abgeschlossen und der Antrag beim zuständigen Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales eingereicht worden sei, gebe es einen detaillierten Finanzplan. Zur weiteren Frage, ob hierzu ein Ratsbeschluß vorliege: Die Bewilligung der Mittel durch den Kulturausschuß und den Rat erfolgen erst dann, wenn der bewilligte Antrag vorliegt.

Der Ausschuß nahm alsdann den Bericht zur Kenntnis.

Aus dem beigefügten Schaubild ist die Ablaufplanung zu ersehen: Im Jahr 2022 erfolgt die Ausarbeitung der Förderanträge bis zur Bewilligung (Bescheid durch die Bezirksregierung Düsseldorf) voraussichtlich im Januar 2023. Danach folgt eine etwa einjährige „partizipative Entwicklungsphase“ und von 2024 bis 2027 der „partizipativ gestaltete Umsetzungsprozeß“. Im gesamten Zeitraum ab 2023 erfolgen „begleitende Evaluation, Vernetzungstreffen, Fachaustausch und Erfahrungstransfer“. Wie man sieht, ist „Inklusion vor Ort“ eine Spielwiese für Verwaltungsfachangestellte, die auf Kosten der Steuerzahler in einem Paralleluniversum um sich selbst kreisen.

Antragsbearbeitung im Kulturbüro.

Der „Bericht über die Kulturförderung aus der Position ‚Freie kulturelle Aktivitäten‘ im Jahr 2022 (M/17/2673-01) rief wiederum ein Lob von Frau Dubbert (CDU) hervor: Eine Bearbeitungszeit von 50 Stunden bedeute eine Arbeitswoche und noch etwas darüber hinaus. „Das wird schon seine Richtigkeit haben.“

Frau Domkowsky stellte richtig: Bei den Zeitangaben bzw. bei der Angabe „50 Stunden“ handelt es sich um die maximale reine Beratungszeit für Antragsteller, die zum ersten Mal im Kulturbüro vorstellig werden. Geprüft sei danach noch nichts; es handelt sich um ein reines Informationsgespräch.

Workshops zum Jugendförderpreis.

Danach kamen Anträge auf Förderung durch den Eigenetat des Kulturausschusses, der bekanntlich über ca. 50.000 € pro Jahr frei verfügen kann. Der erste Antrag auf „finanzielle Förderung der Workshops zum Jugendförderpreis 2021/2022 (B/17/2734-01)“ hat eine interessante Vorgeschichte:

In der Oktober-Sitzung des Kulturausschusses war die geringe Zahl der Teilnehmer am jährlichen Jugendförderpreis und die Öffentlichkeitsarbeit allgemein bemängelt worden. Frau Domkowsky hatte zu letzterem erklärt, es gebe im Kulturbüro keinen Etat für die Erstellung eines Trailers, für die Jury, für die Preisverteilung, für die Öffentlichkeitsarbeit.

Herr Gadde (GRÜNE) hatte vorgeschlagen, für die Öffentlichkeitsarbeit Workshops zum Jugendförderpreis mit 4.000 € aus dem jährlichen Etat des Kulturausschusses zu finanzieren, da noch nicht alle Gelder aus dem Etat abgerufen worden waren.

Herr Scherer (SPD) hatte dem Vorschlag Herrn Gaddes (GRÜNE) zugestimmt: „Das Geld ist da, es würde sonst verfallen.“ Er hatte vorgeschlagen, daß das Kulturbüro einen Entwurf zur Erhöhung des Budgets für den Jugendförderpreis unterbreitet. Der Kulturdezernent hatte daraufhin für die November-Sitzung des Kulturausschusses eine Vorlage zur Finanzierung von „Workshops oder Seminaren“ angekündigt.

Der hier vorliegende Förderantrag in einer Größenordnung von 4.000 € war also in der Oktober-Sitzung des Kulturausschusses angekündigt worden. In der Vorlage B/17/2734-01 war die nachfolgende Kostenaufstellung enthalten:

Kostenkalkulation der Workshops zum Jugendförderpreis 2021/2022

Position

Betrag

Fahrtkosten Workshopleitung

200,00 €

Verbrauchsmaterial

200,00 €

Räume und Technik, Catering

550,00 €

Catering

300,00 €

4 Workshops à 4 Stunden (inkl. 4,2% KSK und Kostenübernahme
erweitertes polizeiliches Führungszeugnis)

1.250,00 €

Videodokumentation der Workshops und Trailer

1.500,00 €

Summe

4.000,00 €

Herr Noldus fragte nach den Einzelheiten der Kostenkalkulation; insbesondere für „Räume“ und die beiden größten Posten „Stunden“ und „Videodokumentation“.

Herr Tsalastras erwähnte beiläufig das „Druckluft“ (aber das war eine sehr vage gehaltene Anmerkung)und berechnete überschlägig den Stundensatz: 4 Workshops zu je 4 Stunden sind 350 Euro pro Workshop und nach einigen halblaut und undeutlich vor sich hingemurmelten Rechenschritten kam der Kulturdezernent auf „20 Euro Stundensatz“.

Frau Domkowsky ergänzte, daß es bei „Räume“ nicht um Miete ging, sondern um Bestuhlung und Herrichtung der Räumlichkeiten.

Wir sehen hier ein gutes Beispiel, wie „verantwortungsvoll“ der Kulturausschuß mit Steuergeldern umgeht. Herr Noldus seinerseits hatte keine Veranlassung, auf den konkreten Sachverhalt – die Sitzung vom 26. Oktober – hinzuweisen. Er ließ die Vertreter der „Kultur“ sich selbst erklären. Wieder einmal ein schönes Beispiel, wie mit fingierten Kostenvoranschlägen eine linksgrüne Klientel Steuergelder verpraßt.

Der Ausschuß bewilligte den Antrag gegen die Stimme der AfD.

Filmförderung à la Tsalastras.

Im Zuschußantrag des Erfolglosregisseurs Jan Krämer (Ruhrkomplex GmbH) für den „Trailer TOT&LECKER“ (B/17/2732-01) hatten die Ausdrücke „ja“ und „in besonderem Maße“ die Aufmerksamkeit Frau Dubberts (CDU) erregt.

Zum Hintergrund: Zu jedem Förderantrag gehört ein „Kriterienkatalog“ mit beispielsweise folgenden Kriterien (in Auswahl):

  • Es handelt sich um ein kulturelles oder künstlerisches Projekt.

  • Das Projekt erweitert das kommunale Kulturangebot.

  • Das Projekt dient nicht ausschließlich vereins- oder gruppeninternen Zwecken.

  • Bei dem Projekt arbeiten freie Kulturträger unterschiedlicher Kommunen zusammen.

Man kann „nein“, „teilweise“, „ja“ und „in besonderem Maße“ ankreuzen. Über den Aussagewert der auf solche Art erstellten Übersicht kann man sich streiten.

Herr Tsalastras erklärte, „in besonderem Maße“ sei die Steigerung von „ja“. Der Kulturausschuß „entscheidet zur Unterstützung der Arbeit, die hier stattfindet.“ Die einzelnen Punkte in dem Vordruck „kann sonst jeder im Kulturausschuß für sich bewerten.“

In dem Antrag heißt es, der Antragsteller plane eine absurd-komische Serie in sechs Folgen à 30 Minuten über das Ruhrgebiet: „Das Vorhaben erfüllt zum Teil in herausragender Weise die Förderkriterien zur Förderung freier Kulturarbeit…. Der Stoff hat durch den Trailer sehr gute Aussichten, verkauft zu werden.“

Wir befürchten, daß die herausragende Weise, mit der die Förderkriterien erfüllt werden, in der herausragenden Erfolglosigkeit des Projekts bestehen wird.

Der Ausschuß bewilligte den Zuschuß gegen die Stimme der AfD.

Kunsthaus Mitte: Ein neuer Patient am Fördermittel-Tropf.

Der Zuschußantrag „Kunst Machen/Kunst und Kochen“ (B/17/2750-01) vom Kunsthaus Mitte betrifft einen Neuling (seit September 2019) in der staatlich subventionierten Kulturszene, der nach und nach sein „Programm“ ausweitet. Ähnlich hat sich „KiTeV“ seit 2017 aus bescheidenen Anfängen zu einem Großverbraucher von Fördermitteln entwickelt.

Die Einrichtung verfügt über eine eigene, umfangreiche Internetseite. Wer möchte, kann sich zudem in die Einzelheiten der Kostenkalkulation für das von Dezember 2022 bis April 2023 laufende Programm vertiefen. Aus der Beschreibung des Antragstellers:

„In „Kunst und Kochen“ bereiten zwei und bald drei Menschen, die sich nicht notwendigerweise vorher kennen, ein Abendessen für eine ganze Gruppe zu, währenddessen die anderen Teilnehmer*innen individuell und gemeinsam an ihrer Kunst in verschiedenen Disziplin arbeiten. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf die verschiedenen Migrationshintergründe, sowohl bei der Wahl des Mahls als auch der interagierenden Kommunikation.“

Die „Debatte“ verlief genauso schwammig wie das Kunst-Kochen-Programm zu werden verspricht:

Frau Dubbert (CDU) erklärt, dem Antrag zustimmen zu wollen. Aber warum seien die Lebensmittel nicht als „Selbstkosten“ aufgeführt? Sonst werde ja die Verpflegung als Kulturausgaben verbucht. Sei das richtig?

Herr Tsalastras erklärt, in einer Malwerkstatt werden die Stifte gestellt, beim Kochen werden die Lebensmittel gestellt. Gewissermaßen als Arbeitsmittel; so verstehe er diese Kalkulation.

Vorsitzender Flore erinnert an die Zeiten, wo man in Höhlen beim Essen zusammengesessen habe; und das sei als Ursprung der Kultur zu verstehen. Er knüpft daran einige Bemerkungen und erklärt, für ihn gehöre Essen zur Kultur.

Herr Scherer (SPD) charakterisiert Kochen als „Katalysator für kulturellen Austausch.“ Verschiedene Menschen träfen sich an diesem Kulturort und tauschen sich aus, „an der Basis sozusagen“.

Herr Kompa (SPD) erinnert daran, der französische Strukturalist Lévy-Strauß habe Kochen als wesentliches Element der Kultur bezeichnet. Kochen sei eine Kulturtechnik.

Der Ausschuß bewilligt den Zuschuß gegen die Stimme der AfD.

„Richtlinien“ verabschiedet.

Etwas unerwartet wurden unter TOP 6 die „Richtlinien zur Förderung freier Kulturarbeit (B/17/2584-01)“ ohne Wortmeldungen durchgewunken. In der vorangegangenen Sitzung des Kulturausschusses am 26. Oktober hatte Frau Wolter (CDU) Klärungsbedarf für ihre Fraktion angemeldet und darum gebeten, die Vorlage in der folgenden Ausschußsitzung zu behandeln. In der internen Besprechung sei man nicht mit allen Punkten durchgekommen. Herr Tsalastras hatte daraufhin angeboten, „in die Fraktion zu kommen“, um Fragen zu beantworten.

Seltsamerweise meldete sich jetzt niemand von der CDU zu Wort, zumal Frau Wolter fehlte; oder hatte der Kulturdezernent die offenen Fragen beantwortet?! Ohne weitere Wortmeldungen ließ Herr Flore sofort abstimmen. Auch hier stimmte allein der AfD-Vertreter gegen die Richtlinien.

Mal zur Abwechselung einstimmig…

Einstimmig – zur Verwunderung des Vorsitzenden Flore, der in Erwartung einer Gegenstimme den AfD-Vertreter Noldus scharf fixiert hatte – wurden die Zuschußanträge für das Sinfonieorchester Ruhr (Neujahrskonzert, B/17/2749-01) und für Burg Vondern (Sonntagsmatineen 2023, B/17/2778-01) bewilligt.

GRÜNE Geschichtspolitik.

Unter TOP 9 brachten die GRÜNEN ihren Antrag „Rechercheauftrag an das Stadtarchiv: Oberhausens ehemaligen Einwohner*innen aus feministisch, kulturell und sexuell diverser Perspektive (A/17/2795-01). Wir versuchen eine Skizze der Beiträge:

Herr Tim Heinzen (GRÜNE) erläutert u.a., daß Oberhausen eine bunte Stadt sei. Nicht jeden Stein umdrehen sei das Ziel: Sondern Flyer gestalten oder Gedenksteine. Zu möglichen wissenschaftlichen Ansätzen äußert er sich nicht.

Frau Hoff (FDP) hat „sehr viele Fragen“. Habe das Archiv entsprechende Kapazitäten, um die gestellte Aufgabe umzusetzen? Sie würde gerne den Antrag „schieben“.

Herr Scherer (SPD) nennt das Thema „wichtig und gut“. Er habe seinerzeit in der Bürgerinitiative zur Umbenennung des Graf-Haeseler-Platzes in John-Lennon-Platz mitgewirkt. Es gebe eine große Menge Männer aus der Geschichte, Frauen seien eher wenig vertreten. Gehe es bei diesem Antrag um die Umbenennung von Straßen?

Herr Tsalastras „versucht sich an einer Interpretation. Könne das Stadtarchiv eine solche Arbeit leisten oder nicht? Erstens: Ein Zusammenstellen von Persönlichkeiten mit Kriterien könne man leisten. Zweitens: Eine „Aufarbeitung der Stadtgeschichte“ gehe nicht. Aber es sei denkbar, daß im Rahmen der üblichen Tätigkeit des Stadtarchivs angemerkt wird, ob eine Person auffalle – ja oder nein.

SPD-Stadtarchivar Dellwig äußert sich im Sinne der vorgenannten Differenzierung: 1 könne man leisten, 2 nicht. Man könne eine Liste von Personen aufstellen, die bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu könne er sich mit Frau Costecki (Büro für Chancengleichheit) austauschen, was das Verständnis im Sinne von Punkt 2 angehe (Stadtgeschichte).

Herr Noldus (AfD) fragt Herrn Heinzen, es sei nicht ganz klar, welchen Ansatz die GRÜNEN mit ihrem Vorhaben verfolgten. Ob Herr Heinzen den ausdrücklich fachwissenschaftlichen Ansatz skizzieren könne.

Herr Flore stellt ungefragt fest, daß es darauf keine Antwort gebe.

Herr Gadde (GRÜNE) schlägt im Sinne der Klärung des Antrages vor, die von Herrn Tsalastras genannten Punkte 1 und 2 in dieser Form auch im Protokoll festzuhalten. Dieser Vorschlag wird allgemein gebilligt.

„Das Stadtarchiv der Stadt Oberhausen wird mit einer Gegenstimme der AfD beauftragt, eine Liste von Persönlichkeiten unter Berücksichtigung einer feministischen, kulturell und sexuell diversen Perspektive zu erstellen.“

Durch einen Irrläufer vom 17. November von „Lg tim“ wird deutlich, warum der stellvertretende Bezirksbürgermeister Tim Heinzen nicht in der Lage war, die Frage nach dem fachwissenschaftlichen Ansatz zu beantworten:

Hallo zusammen,

Dazu kann ich gerne was sagen! Ich denke da nicht nur an die Gegenweüart. Ich kann mir gut vorstellen, dass das heutige Oberhausen für Menschen mit buntem Hintergrund attraktiver werden kann, wenn wir die Vergangenheit kennen.

Ich schreib am we mal was dazu zusammen.

Lg tim

Mitglied der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen

stv. Bezirksbürgermeister“

Auch von hier „Lg“ und herzlichen Dank für den Einblick in die sprachlich verarmte und geistig deformierte Geisteswelt grüner Ideologen. Wir sind gespannt auf die Resultate, die der Stadtarchivar als Vollstrecker des Parteiwillens gehorsam abliefern wird: Clio als Hure der Politik!

SPD-Geschichtspolitik…

Danach äußerte sich SPD-Stadtarchivar Dr. Dellwig über das Unterrichtsmaterial für die Sekundarstufe I „Industrialisierung und Urbanisierung in Oberhausen“. Es handelt sich dabei um eine Materialsammlung zur Entstehungsgeschichte Oberhausens Mitte des 19. Jahrhunderts.

Interessant ist die Genderschreibweise mit dem sog. Binnen-I. Auf eine entsprechende Frage von Herrn Noldus erklärte der SPD-Stadtarchivar, daß die Verwaltung mehrere Gendersprache-Varianten verwendet, von denen man sich eine ausgesucht habe.

Es handelt sich wohlgemerkt um Material für den Schulunterricht, in dem die amtliche Schreibweise eben nicht verwendet wird. So heißt es „UnternehmerInnen“ oder „ArbeiterInnen“, während die Ingenieure ganz korrekt daher kommen und es hier seltsamerweise nicht „IngenieurInnen“ heißt.

Über das Stadttheater.

Die nächsten Tagesordnungspunkte betrafen einen Verwaltungsbericht über „Digitalisierung von Senior*innen in Oberhausen (M/17/2659-01) und das Stadttheater. Der Verwaltungsbericht war aufgrund einer Anfrage der SPD erstellt worden, die sehr gerne solche Möglichkeiten nutzt, die Verwaltung mit der Erstellung von solchen Berichten zu belasten. Dezernent Motschull äußert sich gelegentlich in diesem Sinne über die allseits so beliebten „Sachstandsberichte“. Fragen seitens der SPD-Vertreter zu dem von ihnen gewünschten Bericht wurden – natürlich – nicht gestellt.

Danach ging es nur noch um das Stadttheater. Der mündliche Bericht der Intendantin Frau Dr. Mädler kam sprachpolitisch korrekt mit dem akzentuierten „BesucherInnen“ usw. daher. Wirtschaftsbericht, Zwischenbericht und der mündliche Bericht der Verwaltungsdirektorin wurden schweigend zur Kenntnis genommen.

Die einzige Frage stellte Herr Noldus zum Wirtschaftsplan (B/17/2353-01). Stadtkämmerer und Kulturdezernent Tsalastras erläuterte, daß die Ausgaben in Höhe von 25.000 € zur „Förderstelle Kulturdezernat“ jene halbe Stelle im Kulturbüro beträfen (d.h. deren Finanzierung), welche vor kurzem vom Rat gebilligt worden sei.

A dieser Stelle sei angemerkt, daß uns diese Buchung im Theaterhaushalt nicht plausibel erscheint; daher die Enthaltung der AfD. Vielleicht können wir den Grund irgendwann einmal in Erfahrung bringen.

Der mündliche Bericht von Verwaltungsdirektorin Beckmann über „Betriebsökologie, Klimabilanz (Fond-Zero-Förderung) ging komplett am Verfasser vorbei. Wir zitieren daher aus der offiziellen Niederschrift:

„Frau Beckmann berichtet, dass die Stadt Oberhausen für die „Fonds Zero“-Förderung ausgewählt worden ist. Mit dem „Fonds Zero“ will die Kulturstiftung Kultureinrichtungen darin unterstützen, klimaneutrale Produktionsformen und neue Ästhetiken einer ökologischen Nachhaltigkeit zu erproben und gemeinsam zu lernen, wie künstlerische Arbeiten mit geringstmöglicher Klimawirkung realisiert werden können. Frau Beckmann erläutert, dass es so möglich ist, eine CO2- Bilanz für das Theater aufzustellen. Zudem bekommt das Theater Zugang zu dem Netzwerk aller Geförderten und kann sich so über verschiedene Maßnahmen austauschen.“

Irgendwie muß man ja sein Geld verdienen…