Der größte Teil der Ratssitzung umfaßte Vorlagen, die Verwaltungsroutinen betrafen und daher wenig Anlaß zu politischen Debatten boten. In vielen Fällen wurden Beschlüsse ohne Wortmeldungen einstimmig gefaßt. Trotzdem gab es interessante Momente. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20230208b_Rat_20230206
Eine Personalwahl-Routine.
Routine prägte auch der Tagesordnungspunkt 6 Entsendung von stimmberechtigten Delegierten und Gastdelegierten zum Städtetag in Köln vom 23. bis 25. Mai (B/17/3051-01). Auf die Vorschrift zu Abstimmungen in § 50 der NRW-Gemeindeordnung hat der Rat in der Vergangenheit manchmal gerne „verzichtet“, wenn es um Personalwahlen ging. Als zu Beginn der Wahlzeit 2020/25 die AfD-Fraktion bei einer Personalwahl die geheime Abstimmung verlangte, folgte der Ratlosigkeit der Versammlungsleitung eine Sitzungsunterbrechung und die Organisation des Wahlvorgangs, was ein unerhörtes Echo auslöste.
Inzwischen hat die Verwaltung auch hier gelernt und ganze Arbeit geleistet, zumal der Oberbürgermeister auf reibungslose Abläufe wert legt. Stimmzettel, Wahlkabinen und Wahlurne waren bereits vorbereitet worden, die Fraktionen und Gruppen benennen inzwischen ihre Vertreter, die ihre Aufgaben unter sich routiniert aufteilen, für die Wahlkommission und dann folgt die Abstimmung fraktionsweise. Die größten zuerst, der Einzelvertreter Horn zuletzt.
Oberhausen stehen für den Kölner Städtetag zwei Delegierte zu (Städte bis 250.000 Einwohner; nach § 6 Abs. 2. der Satzung des Deutschen Städtetages). In der Abstimmung, die vielleicht zehn Minuten (ohne Sitzungsunterbrechung) in Anspruch nahm, erhielt Herr Nakot (CDU) 50 Stimmen, Herr Lange (AfD) 4 Stimmen bei der Wahl des zweiten stimmberechtigten Delegierten für den Städtetag. Als Vertreter der Verwaltung wurde der vom Oberbürgermeister nach § 113 der Gemeindeordnung vorgeschlagene Dezernent Jehn einstimmig gewählt.
Als Gastdelegierte wurden von den einzelnen Fraktionen u.a. Herr Sahin (SPD), Frau Gödderz (GRÜNE), Herr Lange (AfD) und Herr Karacelik (LINKE) nominiert und als Einheitsliste einstimmig gewählt.
Der Vorgang ist hier deshalb etwas ausführlicher beschrieben worden, weil in der WAZ vom 7. 2. 2022 online zu lesen war, die AfD-Fraktion „beantragt bei Personalentscheidungen öfter mal die zeitaufwendige Geheimabstimmung und fällt häufig durch Ablehnungen von Beschlussvorlagen der Stadt oder von inhaltlichen Anträgen anderer Ratsfraktionen auf.“
Der Tenor, mit „umständliches Stühlerücken“ vorgegeben, soll dem desinformierten WAZ-Leser den Eindruck einer Art von AfD-Schikane suggerieren. Wie gesagt: Die Organisation des gesamten Vorgangs (siehe § 50 GO NRW) ist inzwischen eine von allen Fraktionen verinnerlichte Routine. Und die Ablehnung von Beschlußvorlagen oder Anträgen ist kein Sondermerkmal der AfD-Ratsfraktion, sondern Teil der demokratischen Willensbildung.
Worüber man einig war.
„Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Haushaltsjahr 2022“ – so begannen mehrere Tagesordnungspunkte. Es geht um Zahlungen, die über den im Haushalt festgelegten Ansatz hinausgehen. Dann folgt die genaue Bezeichnung des betreffenden Haushaltspostens, der mehr Geld erhält; beispielsweise „Produktbereich“ oder „Deckungsring“ mit einer Nummer. Einstimmig und ohne Wortmeldungen wurden sechs Vorlagen dieses Typs in den Tagesordnungspunkten 7 bis 12 bewilligt.
Insgesamt fünf „ Verordnungen über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen 2023“ in TOP 18 bis 22 wurden gegen die Stimmen von AfD, LINKEN und BOB sowie GRÜNEN (nur die letzten drei Verordnungen) beschlossen. Die AfD stimmt aus grundsätzlichen Erwägungen gegen verkaufsoffene Sonntage mit Rücksicht auf die Belastung der Arbeitnehmer. Aktuell kommt noch das Argument des Energiesparens hinzu. Momentan gibt es eine gelegentliche Tendenz bei Geschäften, aus diesem Grunde auch die regulären Öffnungszeiten zu kürzen.
Neben Verwaltungsvorlagen mit sehr spezifischem Charakter gab es auch Ratsentscheidungen, die allgemeine Auswirkungen haben. Im Kulturbereich waren dies einstimmig die neue Benutzungs- und Entgeltordnung für das Stadtarchiv Oberhausen (B/17/2912-01), sowie eine Vorlage (B/17/2917-02) zu kostenlosen Besuchen von Theaterveranstaltungen sowie der Internationalen Sinfoniekonzerte der Städtischen Musikschule Oberhausen für „ukrainische und andere Geflüchtete“. Zur letzteren begründete der AfD-Stadtverordnete Lange die Zustimmung der AfD in einem Redebeitrag (Anlage 1).
Verschiedenes aus dem Schulbereich.
Den Schulbereich betrafen folgende, jeweils ohne Wortmeldung einstimmig beschlossene Vorlagen:
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Temporärer Umzug der Schule am Froschenteich, Hausmannsfeld 14, 46047 Oberhausen (Schulnummer: 104358) zum Standort Nierfeldweg 1a-c, 46047 Oberhausen (B/17/2988-01).
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Errichtung eines Neubaus am Käthe-Kollwitz-Berufskolleg zur Auflösung der Dependance Nierfeldweg im Rahmen der Umsetzung des zweiten Kapitels des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in NRW (KInvFöG II): Überplanmäßiger Mittelbedarf (B/17/3041-01).
Gegen die Stimmen der AfD wurde die Vorlage B/17/2989-01 zu Trinkwasserspendern an Schulen vom Rat gebilligt. Die Idee stammte von der FDP, die aber als Gruppe im Rat keine eigenen Anträge stellen kann. Hier half die CDU mit ihrer Unterstützung aus, weshalb sich der Stadtverordnete Hoff (FDP) nicht nur für die schnelle Umsetzung des Vorschlages, sondern auch bei der CDU für die Mithilfe bedankte.
Die AfD-Fraktion steht auf dem Standpunkt, daß diese Trinkwasserspender nicht zwingend notwendig sind und zu jenen städtischen Dienstleistungen gehören, von denen man sich fragen muß, ob sie wirklich von der Allgemeinheit zu leisten bzw. finanzieren sind. Dabei spielt nicht nur der Blick auf die städtischen Finanzen eine Rolle, sondern auch ein Verständnis vom Menschen als autonomes Individuum, der die Befriedigung seiner Bedürfnisse eigenverantwortlich organisiert.
Beim Sachstandsbericht „Schülerzahlentwicklung für den Bereich der Grundschulen – Perspektiven schulorganisatorischer Maßnahmen (B/17/3000-01) gab es kritische Anmerkungen von den beiden kleinen Fraktionen.
Herr Kempkes (AfD) führte in seiner Rede die aus seiner Sicht bestehenden Mängel der Verwaltungsvorlage auf, um unter diesem Vorbehalt die Zustimmung der Fraktion anzukündigen.
Frau Hansen (LINKE) betonte in ihrer sorgfältig ausgearbeiteten Rede: Die beschriebene Mangelsituation sei schon vor Jahren absehbar gewesen. Schließlich seien die hohen Anmeldezahlen für die Grundschulen schon deshalb vorhersehbar gewesen, weil die Kinder da schon geboren waren. Das Steigen der Geburtenzahlen sei also schon bekannt gewesen. Trotzdem habe die Stadt die Finanzmittel für den Ausbau der Schulen verknappt. Damals sei die Heideschule in Osterfeld geschlossen worden, obwohl die Entwicklung und der Mehrbedarf, selbst unter Nichtberücksichtigung der Ukrainer, absehbar gewesen seien.
Die LINKE werde gegen diese Vorlage stimmen, da keine Perspektive erkennbar sei. Das Grundschulangebot müsse möglichst wohnortnah organisiert werden; und dabei müsse man – sie führt Beispiele an – Containerlösungen vermeiden. Nach den gesetzlichen Vorschriften müßten bei 2100 Schülern 90 sog. Richtklassen gebildet werden. In den Schulen sei aber nur Platz für 79 Klassen. Als Konsequenz ergebe sich daraus die Notwendigkeit, neuen Schulraum zu schaffen. Es fehlten Grundschul-Plätze vor allem in Alstaden-Lirich, Sterkrade-Nord und Osterfeld. Der wichtigste Prüfauftrag für die Verwaltung wäre der, wie man schnellstmöglich die Heideschule in Osterfeld wieder öffnen könnte. Die Gebäude seien schließlich alle noch da. In vier Jahren, so sei jetzt schon absehbar, werde an den weiterführenden Schulen eine Mangelsituation herrschen. Auch hier sei eine zusätzliche Schule notwendig.
Dezernent Schmidt nahm grundsätzlich Stellung, indem er betonte, daß alle Beteiligten konstruktiv an Lösungen arbeiteten. Zusätzliche Bedarfe wie die durch die ukrainischen Flüchtlinge seien vor Jahren noch nicht absehbar gewesen. Zwei Drittel des Investitionshaushaltes gingen in den Schulbereich. Daran schlossen sich längere Ausführungen zur allgemeinen Planungsproblematik auf der Grundlage des Vorlageninhaltes an.
Der Rat billigte die Vorlage gegen die Stimmen der LINKEN.
Der Bebauungsplan Bebelstraße.
Ein weiteres Thema – Bauleitplanung – betraf den Bebauungsplan Nr. 674 – Bebelstraße (Nahversorgungszentrum Alstaden – südlicher Teil) B/17/2915-01.
Herr Dobnik (GRÜNE) bemängelte, daß der Bebauungsplan bereits 11 Jahre alt sei und nicht mehr den jetzigen Erfordernissen entspreche. Er nannte in diesem Zusammenhang unter anderem Dachbegrünung und Nachverdichtung als Aspekte. Danach folgte eine eingehende Begründung der ablehnenden Haltung der GRÜNEN.
Frau Hansen (LINKE) lehnte den Bebauungsplan in Teilen ab; so sei beispielsweise nicht einzusehen, warum dort ein weiteres Nahversorgungszentrum notwendig sei. Was die Planungen in bezug auf die Rettungswache angehe, so stimmte sie diesen zu. Die übrigen Teile des Bebauungsplanes und damit die Vorlage insgesamt seien abzulehnen.
Herr Real (SPD) kritisierte, daß diese Vorlage im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuß hätte vorgelegt werden müssen. Es sei eine Masche von GRÜNEN und LINKEN, diese Sachen immer in den Rat zu ziehen. Der Rat sei kein Gremium für Debatten, sondern für Entscheidungen. Speziell was den Park-and-Ride-Parkplatz angehe, so werde dieser ausgebaut, weil künftig die Streckenführung des ÖPNV mit ihrer entsprechenden Anlage der Haltestellen dort einen Bedarf für diesen Parkplatz erzeugen werde.
Herr Osmann (CDU) schloß sich, was die Einzelheiten des Bebauungsplanes anging, seinem Vorredner an und benannte noch einmal die Notwendigkeiten der wichtigsten Inhalte (u. a. Rettungswache, Nahversorgung).
Der Rat beschloß die Vorlage gegen die Stimmen von LINKEN und GRÜNEN.
Eine „Anregung“ des Integrationsrates verabschiedet.
Diese Ratssitzung bot insofern eine Besonderheit, als hier erstmals (seit November 2020) eine „Anregung gemäß des Integrationsrates gemäß § 27 Abs. 8 der Gemeindeordnung NRW“ vorgelegt wurde. Diese war am 6. 12. 2022 vom Integrationsrat gegen die Stimme des AfD-Vertreters Noldus verabschiedet worden.
Die Vorlage wurde auch hier, wie nicht anders zu erwarten, vom Rat gebilligt. Die Verwaltung soll nun auf der Basis der „Anregung“ die Einzelheiten eines Umerziehungsprogrammes für die Liricher entwickeln. Wir werden dazu einen eigenen Artikel verfassen, der dann auch die Rede von Herrn Noldus bringt.
Wie notwendig sind Feuchtigkeitsmessungen an Bäumen?
Unter „Anträge“ wurde zunächst der CDU-Antrag zum „Einsatz von Sensoren zur Feuchtigkeitsmessung an Bäumen und Grünflächen (A/17/3001-01)“ von Herrn Bandel (CDU) begründet.
Dieser beschrieb die Problematik zunächst allgemein: Die Begrünung diene unter anderem auch als Luftfilter und als Bindung für CO2. Die Verfügbarkeit von Wasser werde immer wichtiger. Die Sommer würden heißer, die Starkregen-Ereignisse immer häufiger. In diesen Fällen sei der Boden nicht in der Lage, das Wasser komplett aufzunehmen; es gehe durch die Kanalisation verloren. Wasser werde das Problem der Zukunft sein, selbst wenn man beispielsweise den Ratsbeschluß zur Verwendung von Sickerpflaster konsequent umsetzen würde. Denn wasserdurchlässige Flächen würden immer wichtiger. Die Sensoren würden es erlauben, die Bewässerung der Bäume effektiver und zielgerichteter durchzuführen.
Herr Flore (SPD) stellt vom Rednerpult her die Frage, wer denn von den Fraktionen Beratungsbedarf angemeldet habe, und fragt sie einzeln ab. Da es die AfD sei [im Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuß am 25. Januar], verzichte er auf einen Redebeitrag.
Herr Kempkes (AfD) erläutert, daß man sich über die Sensoren, deren Ausstattung und Anwendung sowie über deren Preis und die Wartung habe informieren wollen. Entscheidend für die Haltung der Fraktion sei die Abwägung von Aufwand und Nutzen. Man müsse eben bereit sein, immer dazuzulernen. Das könne er Herrn Flore ebenfalls empfehlen.
Herr Dobnik (GRÜNE) erklärte, die Fragen bezüglich dieses Antrages seien von der Verwaltung ausreichend und gut beantwortet worden. Er hätte Herrn Bandels Vortrag allerdings lieber im Ausschuß gehört. Tatsächlich hatte dieser am 18. Januar im Umweltausschuß weitgehend auf eine Begründung verzichtet und lediglich um eine Unterstützung des Antrages gebeten. Dort waren es übrigens die GRÜNEN, die Beratungsbedarf angemeldet hatten.
Der Rat beschloß die Vorlage gegen die Stimmen der AfD.
Gewalt gegen städtische Bedienstete – was ist zu tun?
Am CDU-Antrag zur Einrichtung eines Zentralen Melde- und Auskunftssystems bei Gefährdungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (A/17/3002-01) entzündete sich eine kleine Debatte. Auslöser war jener Vorfall gewesen, der in der Sitzung des Jugendhilfe-Ausschusses vom 30. November eingehend behandelt worden ist. Wir empfehlen auch deshalb eine genaue Lektüre, weil dort sehr deutlich wird, welche Folgekosten die Allgemeinheit zu tragen hat.1
Frau Stehr (CDU) begründete den Antrag unter anderem damit, daß ein Meldesystem zwar nicht für absolute, aber als Teil eines Maßnahmenpaketes zu mehr Sicherheit für die städtischen Mitarbeiter führen könne.
Herr Karacelik (LINKE) meinte, die Absicht des Antrages, für mehr Schutz der Mitarbeiter zu sorgen, sei zwar gut. Aber man müsse „die Experten“ fragen, welche Möglichkeiten es gebe, Vorfälle wie den im Jugendamt zu verhindern. Auch mit einer solchen Datenbank wäre der Übergriff nicht verhindert worden. Wichtig sei auch der Datenschutz.? Wer werde ab wann registriert, wer habe Zugriff auf die Daten? Steht die Datensammlung in Einklang mit den Datenschutzbestimmungen? Zudem bestehe die Gefahr, daß in den Augen der Öffentlichkeit bestimmte Gruppen stigmatisiert würden bzw. der Stigmatisierung Tür und Tor geöffnet würden. Daher lehne die LINKE den Antrag ab.
Herr Hoff (FDP) erklärte sein Vertrauen in die Verwaltung, daß die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz eingehalten werden würden. Zudem sei es völlig richtig, daß jemand, der Mitarbeiter angriffe, in einer Datenbank gespeichert werden würde. Da könne man auf keinen Fall von Stigmatisierung sprechen.
Herr Noldus (AfD) begründete in einem Redebeitrag die ablehnende Haltung der AfD-Fraktion damit, daß der Ansatz der Vorlage am Kern des Problems vorbeigehe; siehe Anlage 2 zum Redetext.
Der Rat stimmte dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen von AfD und LINKEN zu.
Wie entwickelt man Gewerbegebiete?
Ein großes Problem für alle Kommunen des Ruhrgebietes stellt die Bereitstellung von Gewerbeflächen dar. Die Business Metropole Ruhr GmbH (BMR), laut Eigendarstellung, „entwickelt und vermarktet den Wirtschaftsstandort Metropole Ruhr. Sie bündelt die wirtschaftlichen Interessen der 53 Städte der Region. Ziel der Arbeit der BMR ist, die Wettbewerbsfähigkeit des Ruhrgebiets zu steigern. Die BMR ist eine Gesellschaft des Regionalverbandes Ruhr (RVR).“
In ihrem Antrag „Weiterentwicklung bestehender Gewerbegebiete in Oberhausen (A/17/3010-01)“ verwies die CDU auf einen Leitfaden der BMR zur Gewerbeflächenentwicklung und schlug der Verwaltung vor, die Übertragbarkeit der Leitfaden-Inhalte auf Oberhausen zu prüfen.
Anläßlich dieses Antrages machte sich ein strukturelles AfD-Problem wieder einmal bemerkbar. Als kleine Fraktion kann man nicht alle Themengebiete in der gewünschten Qualität abdecken und muß auf gewissen Gebieten die Initiative CDU und SPD überlassen, welche einfach eine größere Personaldecke haben. Immerhin ein Antrieb, durch harte Arbeit bei den Kommunalwahlen 2025 mehr Wähler davon zu überzeugen, die AfD Oberhausen zu unterstützen.
Der CDU-Antrag selbst wurde nach einer kurzen Begründung durch den Antragsteller gegen die Stimmen der LINKEN beschlossen. Den aufgesetzten Änderungsantrag A/17/3010-01 hatten die GRÜNEN vor Sitzungsbeginn zurückgezogen.
Anlage 1:
Rede des Stadtverordneten Lange (AfD) zur Begründung der Zustimmung der AfD-Fraktion zur Vorlage B/17/2917-02 über „kostenlose Besuche von Veranstaltungen des Theaters sowie der Internationalen Sinfoniekonzerte der Stadt Oberhausen, veranstaltet von der Städtischen Musikschule Oberhausen, für ukrainische und andere Geflüchtete“.
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren!
Das Theater Oberhausen, welches durch hohe Subventionen der Oberhausener Steuerzahler existieren darf, möchte für die kommende Spielzeit Freikarten an Geflüchtete verteilen.
Doch wie sah der Erfolg der vergangenen Spielzeit überhaupt aus?
5.453 Zuschauer sahen eine der insgesamt 117 angebotenen Vorstellungen, was ungefähr 46 Zuschauer pro Veranstaltung macht.
Die 100 Karten für Flüchtlinge mit Gratis-zutritt sind hier im übrigen schon mit eingerechnet.
Das Theater ist damit im Schnitt zu knapp 10 Prozent ausgelastet und wäre in der freien Wirtschaft somit ein Fall für den Insolvenzverwalter.
Das man ein hier ein angeblich gutes Produkt, für das dazu noch der Steuerzahler in Haftung genommen wird, dermaßen verschleudert und unter Wert angeboten wird, erschließt sich uns nicht ganz.
Das Theater hat laut Betriebssatzung Paragraph 1 die Aufgabe Theateraufführungen unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit durchzuführen und darauf möchte die AfD-Fraktion explizit hinweisen.
Das man zu dieses Angebot allen Flüchtlingen eröffnen möchte, ist der Ausdruck einer bestimmten Ideologie.
Flüchtlinge welche nach den Genfer Konventionen auch Flüchtlinge sind d.h. sie haben in den Herkunftsländern keine Straftaten begangen und können ihre Identität offenlegen und ihnen droht wirklich körperlicher Schaden, möchten wir gerne dieses Angebot eröffnen.
Dennoch wird es sich nur an einen kleinen Teil der in Oberhausen lebenden Flüchtlinge richten und 99 Prozent werden auch aus kulturellen Verschiedenheiten dieses Angebot ablehnen, da sie unsere kulturellen sowie westlichen Werte ablehnen.
Den aus der Ukraine kommenden Menschen möchten wir dieses Angebot aber dennoch gerne zugestehen.“
Nach der Rede meldete sich Kulturdezernent Tsalastras zu Wort und bemerkte mit Bezug auf die von Herrn Lange genannten Zahlen (5.453 Zuschauer sahen insgesamt 117 Vorstellungen), es handele sich um das Besucheraufkommen aus der Spielzeit 2020/21. Jene Spielzeit sei durch die Einschränkungen der Corona-Pandemie gekennzeichnet gewesen. Im Bereich von Kultur und Theater seien alle Spielstätten von den Schließungen stark betroffen gewesen. Die tatsächliche Auslastung liege pro Vorstellung bei 90 Prozent.
Anlage 2:
Rede des Stadtverordneten Noldus (AfD) zur Ablehnung des CDU-Antrages A/17/3002-01 „ZeMAG – Zentrales Melde- und Auskunftssystem bei Gefährdungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (A/17/3002-01).“
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete!
Der vorliegende Antrag der CDU trägt eine ausgesprochen sozialdemokratische Handschrift. Denn er soll etwas prüfen, was eigentlich keiner Prüfung bedarf.
Am 8. November 2022 wurde das Jugendamt von einer Großfamilie überfallen, um den Ausdruck zu übernehmen, der in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses drei Wochen später dafür geprägt wurde.
Meine Redezeit reicht nicht aus, um die umfangreichen Maßnahmen und Folgekosten aufzuzählen, die daher notwendig geworden sind oder noch notwendig werden. Dieser Antrag gehört ja dazu! Klar ist nur: die Zeche zahlt der Steuerzahler – übrigens mit und ohne Migrationshintergrund.
Ob Vandalismus und Gewalt an Schulen, ob herrenlose Einkaufswagen oder illegale Müllentsorgung: Diese und andere Dinge mehr zeigen den Verfall der öffentlichen Moral an. Die Folge ist eine immer größere Einschränkung des öffentlichen Lebens für Alte und Schwache, für Frauen und Kinder.
Die Mitarbeiter des Jugendamtes müssen eine massive Veränderung ihres Berufsalltages erleben; eine Veränderung, die dem eigentlichen Sinn ihrer Arbeit widerspricht.
Sie fürchten zudem private Racheaktionen ihrer Klientel, weil sie ganz genau wissen, daß solche Aktionen eben nicht ein Ende des Aufenthalts in Deutschland bedeuten.
Sie, meine Damen und Herren von der CDU, die dieses Land NRW regieren, sollten eigentlich dafür sorgen, daß das Leben für die normalen Menschen angenehmer wird.
Von den GRÜNEN erwarte ich in dieser Hinsicht nichts!
Wir halten diese Vorlage für überflüssigen Aufwand, weil sie an den Ursachen vorbeigeht und lehnen sie daher ab. Wir lehnen nicht ab, weil wir die Belange der Jugendamtsmitarbeiter nicht beachten, sondern weil die Ursachen nicht angegangen werden. Allein deshalb lehnen wir diese Vorlage ab.“
1Siehe den Bericht vom 1. 12. 2022 unter https://afd-oberhausen.de/aktuelles/2022/12/ueberfall-im-jugendamt-die-folgen/