Nach der Darlegung des Sachverhaltes zur Istanbul-Konvention, wie sie in der Ratssitzung am 20. März Gegenstand mehrerer Anträge war, erläutert der AfD-Stadtverordnete Lange die Position der AfD-Ratsfraktion. Von E. Noldus/J. Lange.
Der Text als pdf-Datei: 20230402b_PM_Istanbul-Konvention
In der Ratssitzung am 20. März wurde gegen die Stimmen der AfD der Antrag A/17/2948-02 beschlossen, wonach eine zentrale, anonymisierte Datensammlung aller erfaßten Gewalttaten an Frauen und Mädchen in Oberhausen nach Maßgabe der Istanbul-Konvention anzulegen sei. Die Antragsteller – CDU, SPD, GRÜNE – legten in der Antragsbegründung dar, daß aktuell die Daten „lediglich jährlich dezentral seitens der Polizei, des Jugendamtes, der Frauenberatungsstelle, des Frauenhauses sowie von SOLWODI erfaßt“ würden.
Der FDP-Änderungsantrag A/17/3281-01 wollte daraus einen Prüfauftrag machen und führte folgende zu prüfende Sachverhalte an:
- Rechtliche Voraussetzungen zur Schaffung einer solchen Datensammlung.
- Zuständigkeit der Stadt, eine solche Datensammlung zu erstellen.
- Notwendiger Aufwand für Personal, Zeit und Equipment, sofern dies nicht mit vorhandenen Ressourcen getätigt werden kann.
- Qualitätssicherung der Datensammlung und Vermeidung von Doppelungen, da überschneidende Daten aus unterschiedlichen Quellen zusammengeführt werden.
- Prüfen von sogenannten „Best Practice“ Beispielen aus anderen Kommunen, um Synergien zu nutzen (siehe Handreichung des Deutschen Städtetages „Umsetzung der Istanbul-Konvention für die kommunale Praxis“).
Neben der FDP stimmte nur die AfD für diesen durch den Stadtverordneten Hoff (FDP) gut begründeten Antrag. Die Haltung der AfD-Fraktion erläutert nachfolgend der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Lange:
„Die Datensammelwut kennt keine Grenzen und bindet hier Personal in der Verwaltung welches an anderer Stelle fehlen wird.
Auch wird man hier keine direkte Abhilfe schaffen können.
Die überwiegende Mehrzahl der Einwohner in den Frauenhäusern haben einen Migrationshintergrund und kommen aus patriarchalen Kulturkreisen, in denen Frauen sich unterordnen müssen.
Allein dieser Fakt reicht aus, daß man sich mit den Thema Gewalt an Frauen nicht eindringlicher beschäftigen wird, da das Thema von „Kultursensibilität“ geprägt ist.
Die AfD Ratsfraktion hat diesen Antrag daher abgelehnt, da er keine Gewalt an Frauen verhindert, sondern nur verwaltet.
Auch hat die Istanbul-Konvention weder Zwangsheiraten noch Genitalverstümmelungen noch Ehrenmorde verhindert.“
Oberhausen den 27. 3. 2023
Jörg Lange (stellv. Vors. AfD-Ratsfraktion)
Nachtrag: In der gleichen Ratssitzung hatten CDU, SPD und GRÜNE unter der Nummer A/17/2947-02 einen Prüfauftrag an die Verwaltung gestellt, die „Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Einhaltung der Beschlüsse der ‚Istanbul-Konvention‘“ zu prüfen. Auch dieser Antrag war nur von der AfD abgelehnt worden.
Wir prophezeien an dieser Stelle, daß man nach einer gewissen Schamfrist mit „zwingenden Argumenten“ unter Hinweis auf den erteilten Auftrag an die Verwaltung zur Datensammelei argumentieren wird, man müsse der Verwaltung zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen. Dann gibt es wieder eine neue Koordinierungsstelle.