In der letzten Sitzung der Bezirksvertreter Alt-Oberhausens am 3. 5. 2023 verdeutlichten diese wieder einmal, woran die Politik krankt: Die selbsternannten Demokraten überhöhen auch elementarste Dinge ideologisch und verlieren das Allgemeinwohl völlig aus den Augen. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20230506b_BV_Alt-OB_lauf_Verw
In jener Sitzung wurde der AfD-Antrag A/17/3367-01 ohne Debatte abgelehnt. Er betraf die Instandsetzung des Zaunes am Wasserturm, oberhalb der ehemaligen Bunkeranlage.
Bild 1: Eine Zaunlücke (siehe Pfeil) ermöglicht den Zutritt zu ungesichertem Gelände. Das Photo lag dem Antrag zur Erläuterung bei.
Die schriftliche Begründung, durch mündliche Ausführungen des AfD-Vertreters Wolf ergänzt, lautete:
„Ein Teil der Zaunfläche [im Bereich der Bunkeranlage] ist durch Vandalismus und Demontage ungefähr zehn Meter tief die Böschung hinabgestürzt. Um die Höhensicherung wiederherzustellen, ist es notwendig, die Lücke an der besagten Stelle instand zusetzen, um Unfälle zu vermeiden.
Aus Sicherheitsgründen ist es dort Personen untersagt, sich hinter der Absperrung aufzuhalten. Allerdings bringen sich viele Spaziergänger aus Neugier in Gefahr.“
Der Beigeordnete Jehn vom Dezernat 4 (Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Personal und IT) erklärte, daß der Antrag zurückgezogen werden könne, da die beantragten Arbeiten bereits erledigt seien. Herr Wolf bestand dennoch auf einer Abstimmung, die das übliche Ergebnis brachte: Gegen die beiden Stimmen der AfD wurde der Antrag abgelehnt.
Bild 2: Als „Geschäft der laufenden Verwaltung“ erledigt: der reparierte Zaun.
Aus ideologischen Gründen lehnen die Bezirksvertreter alle AfD-Anträge ab, auch wenn diese die Verkehrssicherheit (zum Beispiel fehlende oder defekte Geländer) betreffen. Selbst die Aufstellung einer Sitzbank wurde schon abgelehnt.1
Im zweiten Fall wurde die Verwaltung aus sich heraus tätig; ebenso bei dem Anliegen des Antrages A/17/3367-01 für die Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen am 3. Mai. Der Fachausdruck, den wir bereits einmal erläutert haben, lautet dafür „Geschäft der laufenden Verwaltung“ und bezeichnet u.a. Routinevorgänge, die keinen oder nur geringen Aufwand verursachen. Das kann auch Dinge betreffen, die von den Bürgern an die Verwaltung herangetragen werden.2
Es ist also nicht das erste Mal, daß nach Hinweisen durch die AfD-Vertreter, die Verwaltung tätig geworden ist, was wir durchaus zu schätzen wissen.
Eine berechtigte Frage lautet, warum die AfD-Bezirksvertreter nach der Auskunft des Dezernenten Jehn ihren Antrag nicht zurückgezogen haben. Ganz einfach: Man wollte den selbsternannten Demokraten wie schon zuvor die Gelegenheit geben, sich selber vorzuführen. Und diese Gelegenheit haben sie dankbar in Anspruch genommen.