Inzwischen hat die Stadt Schulden in Höhe von 2 Milliarden € angehäuft. Die selbsternannten „demokratischen Parteien“ machen dennoch im Rat so weiter wie bisher. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20230518b_Rat_20230515

Routine-Vorlagen.

Eigentlich beginnt jede Ratssitzung mit Routine-Vorlagen, die Inhalte betreffen, welche nur Spezialisten betreffen oder wo es um die nachträgliche Billigung bereits getätigter Ausgaben geht. Äußeres Kennzeichen ist, daß der Rat diese Vorlagen ohne Wortmeldungen einstimmig billigt. Im einzelnen waren dies:

  • TOP 3: Nach- und Neubesetzung Beirat für Menschen mit Behinderung (B/17/3252-01);
  • TOP 4: Wahl von sieben Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuß beim Amtsgericht gemäß § 40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (B/17/3413-01) bei Enthaltung der AfD;
  • TOP 7: Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichtes 2022 der SBO Servicebetriebe Oberhausen (B/17/3347-01) bei Enthaltung von BOB und LINKEN;
  • TOP 8: Energieversorgung Oberhausen Aktiengesellschaft (evo) hier: [Kleinst-] Anteilserwerb an der items GmbH & Co. KG durch die EVO AG (B/17/3455-01);
  • TOP 9: Zustimmung zu außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen für das Helferprogramm im Offenen Ganztag für das Haushaltsjahr 2023 (B/17/3350-01);
  • TOP 10: Überplanmäßige Auszahlung für die Umsetzung der Fördermaßnahme „Sportanlage Buchenweg“ (B/17/3328-01);
  • TOP 11: Überplanmäßige Auszahlung bei der Umsetzung der Fördermaßnahme „Kindgerechte Sport- und Bewegungsinsel Volksgartenweg“ (B/17/3360-01).

Dazu kam später noch unter TOP 22 die Zustimmung zur Vorlage B/17/3416-01 zur Errichtung einer Mensa an der Postwegschule im Rahmen einer Landesförderprogramms.

Bereits in der letzten Ratssitzung am 20. 3. 2023 war entschieden worden, einer Änderung des Gesellschaftsvertrages der „ecce – european centre for creative economy GmbH (ecce)“ zuzustimmen. Der Stadtverordnete Noldus (AfD) hatte seinerzeit nach dem Zweck dieser „sinnfreien GmbH“ gefragt. Der Kulturdezernent hatte daraufhin geantwortet: Oberhausen besitze eines der sieben Kreativquartiere im Ruhrgebiet. Die GmbH sei seinerzeit im Rahmen der „Kulturhauptstadt“ Dortmund gegründet worden. Der Zweck der GmbH sei, Fördermittel für die Kreativquartiere bzw. die Innenstadt zu akquirieren. In dieser Ratssitzung ging es unter TOP 5 um die Entsendung eines Vertreters der Stadt Oberhausen in das Gesellschaftskuratorium (B/17/3385-01). Der Rat billigte den Vorschlag der Verwaltung ohne Wortmeldungen gegen die Stimmen der AfD.

Unter TOP 6 hieß es sehr sparsam „Heimatpreis (B/17/3439-01)“. Gestiftet von der Landesregierung NRW im Jahre 2019, sollen jährlich in Höhe von 7.500 €, 5.000 € und 2.500 € „Personen oder Gruppen gewürdigt werden, die sich ehrenamtlich und vorbildhaft im Bereich der Gestaltung von Heimat engagieren.“ Es war ein neuer Ratsbeschluß für den Förderzeitraum 2023 bis 2027 notwendig. Die „fachkundige Jury“ enthält so illustre Namen wie Britta Costecki (Büro für Chancengleichheit), Nagihan Erdas (Integrationsrat) und „Klaus Oberschewen (Bereich Antifaschismus)“.

Der Stadtverordnete Lange (AfD) begründete in einer Rede (siehe Anlage 1) die ablehnende Haltung seiner Fraktion zum Förderantrag „Heimatpreis“. Weitere Wortmeldungen erfolgen nicht. Der Rat beschloß die Vorlage bei Enthaltung der LINKEN gegen die Stimmen der AfD.

Debatten zu kommunalpolitischen Alltagsthemen.

Zu einer Debatte kam es erstmals unter TOP 12, als es um die Rückzahlung von Fördergeldern im Rahmen des Aktionsprogrammes „Aufholen nach Corona“ zur Förderung von Angeboten der Träger der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe (B/17/3320-01) ging.

Frau Marx (LINKE) fragte nach, warum die Fördermittel nicht vollständig genutzt worden seien.

Dezernent Schmidt erklärte, die Fördermittel sollten für die Besetzung von Stellen in der Sozialarbeit genutzt werden. Leider habe man nicht alle Stellen besetzen können und deshalb müßten Gelder zurückgezahlt werden.

Herr Karacelik (LINKE) beschwerte sich, daß die Bewerbungsgespräche lediglich einmal monatlich stattgefunden hätten. Die Fachkräfte warteten nicht solange, usw.

Dezernent Schmidt erläuterte, nicht nur die Verwaltung, sondern auch die Träger der Sozialarbeit seien an den Ausschreibungen beteiligt gewesen. Außerdem seien befristete Stellen nicht attraktiv und deshalb habe man diese nicht besetzen können.

Der Rat genehmigte die Entscheidung bei Enthaltung der LINKEN einstimmig.

Beim „ Ausbau eines Fahrradabstellanlagensystems im Bismarckviertel“ (B/17/3450-01) unter TOP 13 kritisierte der Stadtverordnete Lütte (BOB), daß man für dieses Projekt im Februar 2023 0,175 Mio. € nachgefordert habe und jetzt erneut 0,1 Mio. €. Die Kosten seien gegenüber der Ursprungsplanung um 20 Prozent überzogen worden. Ferner werde in der Vorlage nirgendwo erwähnt, wie hoch die Nachfrage sei.

Baudezernent Dr. Palotz erklärt, die Nachfrage sei höher als die zur Verfügung stehenden Plätze. Man habe 2020 das Projekt gestartet und die Preise seien danach gestiegen. Die 0,1 Mio. € seien nur für das Legen des Fundaments gedacht. Das entspreche einer Steigung um 11 Prozent, was im Tiefbau nicht unüblich sei.

Herr Bruckhoff (BOB) fragt nach, warum ein bestimmter Formfehler (siehe Zeile 64 der Vorlage) nicht heilbar gewesen sei. Verzögere sich daher die Fertigstellung bzw. der Beginn der Nutzung oder nicht?

Dezernent Dr. Palotz erklärt, wenn Juristen feststellten, daß ein Formfehler nicht heilbar sei, dann sei das eben so. Die Vorlage hier sei deshalb als Dringlichkeitsentscheidung vorgelegt worden, um den angestrebten Eröffnungstermin zu halten.

Der Rat beschloß die Vorlage gegen die Stimmen von AfD und des Stadtverordneten Horn.

Unter TOP 14 ging es um den über- und außerplanmäßigen Mittelbedarf für Kauf und Aufstellung von Raumzellenanlagen an fünf Grundschulen (B/17/3477-01). Vorab ist anzumerken, daß sich Frau Hansen (LINKE) bereits in der Ratssitzung am 6. 2. 2023 sich relativ eingehend mit der Bedarfsplanung befaßt und die Verwaltung mit guten Gründen kritisiert hatte. Ihre damaligen Anmerkungen zur Heideschule trug sie auch dieses Mal wieder vor. Hier nun stellte Frau Hansen fest, sie könne der Vorlage nicht zustimmen, da sie im Schulausschuß nicht vorgelegt worden sei, was ohne Probleme möglich gewesen wäre. Sie bemängelte, die Verwaltung habe die Wiedereröffnung der Heideschule, um die Raumnot zu mildern, nicht geprüft.

Für die Aufstellung und Nutzung der Container fielen Kosten an; ob es nicht besser gewesen wäre, stattdessen mit diesen Geldern die Heideschule zu renovieren. Außerdem würden die Container auf dem Schulhof den Bewegungsspielraum für die Schüler in den Pausen einengen.

Dezernent Schmidt erklärte, im März habe man den Schulentwicklungsplan vorgestellt und in diesem Zusammenhang auch auf die Container-Lösung verwiesen. Das Thema sei also bekannt gewesen. Dann sei die Heideschule nur ein einziger Standort, aber der Mehrbedarf verteile sich über die ganze Stadt.

Herr Noldus (AfD) stellte fest, er müsse der Kollegin auf der äußersten Linken recht geben, was die Heideschule angehe. Wenn die Einwanderungspolitik weiter ungehemmt betrieben werde, müsse man entsprechend die Bedarfe planen. Es liege eindeutig eine Fehlleistung der Verwaltung vor.

Der Rat beschloß die Vorlage gegen die Stimmen von AfD, LINKEN und des Stadtverordneten Horn.

Privilegien und neue Planstellen…

Die Anschaffung eines Fahrzeugpools (Leasing) für Dienstfahrten der städtischen Beschäftigten (B/17/3362-01) unter TOP 15 bot Anlaß für zwei Redebeiträgen von AfD-Vertretern.

Herr Kempkes (AfD) hielt eine Rede, in der er ausführlich auf die Fehlkalkulationen der Leasing-Bedingungen einging; siehe Anlage 2.

Herr Axt (GRÜNE) begrüßte die Anschaffung von E-Fahrzeugen, damit die Benutzung von Privat-PKWs eingeschränkt werde. „Verbrenner“ sollte man heute nicht mehr anschaffen.

Herr Lütte (BOB) beschwerte sich in längeren Ausführungen darüber, daß die AfD ihre Argumente nicht im Umweltausschuß vorgetragen habe.

Herr Noldus (AfD) meldete sich und hielt eine kurze Rede, in der er unter Hinweis auf die privilegierte Stellung der städtischen Angestellten in bezug auf die Sicherheit ihres Arbeitsplatzes und die der Allgemeinheit aufgebürdeten Kosten die Vorlage ablehnte (siehe Anlage 3).

Herr Flore (SPD) fand den Antrag gut, wünschte aber eine Evaluation. Frau Marx (LINKE) äußerte sich im gleichen Sinne.

Herr Kempkes (AfD) sprach Herrn Flore direkt an, was die Kosten für Leasingraten usw. angehe. Ein Kleinwagen (E-Auto) sei schon ab 450 € zu haben, nebst Serviceleistungen. Für 950 € bei drei Jahren Laufzeit könne man besser das Auto sofort kaufen. Wie nicht anders zu erwarten war, ging der SPD-Stadtverordnete nicht darauf ein.

Dezernent Jehn erklärte, wie günstig die Bedingungen seien und referierte dabei die bekannten Inhalte der Vorlage. Neue Gesichtspunkte brachte er nicht bei.

Der Rat beschloß die Vorlage gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung des Stadtverordneten Horn.

In den nächsten Vorlagen ging es um die Verstetigung oder Schaffung von Planstellen. Bereits in den Vorberatungen waren die Mehrheitsverhältnisse klar, so daß man jeweils sofort zur Abstimmung schritt. Jeweils ohne Wortmeldungen gegen die Stimmen der AfD wurden gebilligt:

  • TOP 16 „Einrichtung einer zeitlich befristeten Planstelle (EG 12 TVöD) zur Wahrnehmung der Aufgaben einer Mobilfunkkoordination (B/17/3234-01)“.
  • TOP 17: Förderprogramm „Inklusion vor Ort“ Projekt „Lass mal gemeinsam machen! Inklusives Kulturleben in Oberhausen“ (B/17/3462-01). Der Oberbürgermeister hatte vor der Abstimmung erklärt, es müsse in der Vorlage nicht „Planstelle heißen“, sondern „befristete Planstelle“.
  • TOP 18: Entfristung einer Vollzeitstelle im Bereich 0-3/Bert-Brecht-Bildungszentrum zur verwaltungstechnischen Abwicklung von Integrationsanträgen für Geflüchtete (B/17/3336-01). Es handelt sich um die Bearbeitung von Sprachkursanträgen und -bewilligungen in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Herr Noldus (AfD) machte darauf aufmerksam, daß in der nächsten Ratssitzung eine Vorlage behandelt wird, welche 4,5 Stellen für das Kommunale Integrationsmanagement fordert. Im Hinblick auf diese Erweiterung könne die AfD dieser Vorlage nicht zustimmen.
  • TOP 19: Aus Anlaß eines Gesetzes „zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts zum 1. 1. 2023 (B/17/3326-01) wurden zwei Planstellen (S 15 TVöD SuE) geschaffen. Die AfD lehnte die Vorlage ab, weil es keinen Vorschlag zur Kompensation der Personalkosten gab.
  • TOP 20: Einrichtung von zwei Planstellen in Folge der überörtlichen IT-Prüfung der Stadt Oberhausen durch die gpaNRW (B/17/3402-01).

Alle diese Beschlüsse wurden von CDU, SPD, GRÜNEN, LINKEN, FDP, BOB und dem Stadtverordneten Horn allein gegen die Stimmen der AfD gefaßt.

Hingegen wurde unter TOP 21 die Einstellung von Nachwuchskräften bei der Berufsfeuerwehr Oberhausen im Jahr 2024 (B/17/3369-01) einstimmig, also unter Einschluß der AfD beschlossen.

Unter TOP 23 ging es mit dem „Klimaanpassungskonzept (B/17/3324-01)“ um neue Kosten, die eine ideologiegetriebene Verwaltung ohne weiteres dem Steuerzahler aufbürdet. Allerdings haben diese ja 2020 die Wahl gehabt…

Herr Dobnik (GRÜNE) erläuterte, daß das Konzept an sich notwendig sei, aber inhaltlich wenig Neues biete. Es handele sich im wesentlichen um eine Aufzählung von Projekten, die in der Vergangenheit gelaufen seien. Auch was die Behauptung der „zügigen Umsetzung“ angehe, so spreche die vierjährige Laufzeit eher dagegen. Die Einrichtung von drei neuen Stellen sehe er allerdings positiv, damit die Sache vorangehe.

Nachdem Frau Hansen (LINKE) u.a. durch Aufzählung von Wetteränderungen die Notwendigkeit des Konzepts betont hatte, wies Herr Real (SPD) darauf hin, daß man große Anstrengungen unternehme, um die Sterkrader Innenstadt „klimafreundlich“ zu gestalten. Das Projekt werde, wenn umgesetzt, eine internationale Strahlkraft erhalten. Nebenbei erinnerte er an ein Starkregen-Ereignis in Sterkrade vor ein paar Jahren.

Herr Flore (SPD) ergänzte, das Konzept sei 2020 und 2021 von drei unabhängigen Instituten erstellt worden. Die drei Stellen seien notwendig, um das Konzept richtig umzusetzen: „Naja, man wird sagen ‚drei neue Stellen‘. Aber diese drei Stellen sind ganz wichtig.“

Herr Hoff (FDP) erklärte, das Konzept sei gut, aber die FDP lehne die damit verbundene Schaffung von drei Stellen ab. Es sei die Finanzierung durch direkte Kosten bzw. Gebühren, die der Bürger tragen müsse, die abzulehnen sei.

Herr Bandel (CDU) hob die Notwendigkeit eines Anpassungskonzeptes hervor und betonte, die Vorlage bündele „alles der letzten Jahre“. Die drei Stellen seien für „mehr Drive“ notwendig. Ja, das Konzept koste Geld, aber wenn man es umsetzte, dann würde das Leben eines jeden Bürgers in dieser Stadt verbessert.

Herr Real (SPD) sprach von einer relativ geringen finanziellen Belastung, gerade auch im Hinblick auf Hitzetote, die man schon habe beklagen müssen. Daraufhin erklärte Herr Kempkes (AfD), die Herangehensweise, für jedes Problem neue Stellen zu schaffen, erinnere ihn an die Planwirtschaft. In der freien Wirtschaft hingegen versuche man zunächst, ein Problem (oder angebliches Problem) mit den vorhandenen Kräften zu lösen. Die Argumentation mit 4,90 € für das Klima sei moralisch aufgeladen. Die Vorlage sei nur gut für eine bestimmte Klientel mit einer Versorgungsmentalität.

Der Rat beschloß die Vorlage bei Enthaltung des Stadtverordneten Horn gegen die Stimmen von AfD und FDP.

Berichte der Verwaltung.

Zunächst wurde unter TOP 24 Bauleitplanung der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 31 – Teutoburger Straße / Turnplatzstraße (Lidl) ohne Wortmeldungen gegen die Stimmen von BOB und LINKEN beschlossen.

Insgesamt lagen unter TOP 25 sieben Berichte der Verwaltung vor, welche mit einer Ausnahme ohne Wortmeldungen durch den Rat zur Kenntnis genommen wurden; darunter die Berichte M/17/3377-01 zur „ Bereitstellung von Menstruationsartikeln an weiterbildenden Schulen und öffentlichen Gebäuden in Oberhausen.“ und M/17/3254-01, dem „Zwischenbericht Inklusionsplan“.

Zwei weitere Berichte betreffen Sachverhalte, die für Spezialisten von längerfristigem Interesse sind. Sie betreffen die vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Jahres 2023 (M/17/3431-01) und den Zwischenbericht zum Prüfauftrag „Etablierung einer kommunalen Ausbildungsfirma“ (M/17/3330-01). Grundlage ist ein vom Rat am 26. 9. 2022 gegen die Stimmen der AfD gebilligter SPD-Antrag A/17/2526-01. Die CDU hatte die Firma Joblinge Ruhr für den 2. 3. 2022 in den Sozialausschuß eingeladen, damit jene Firma ihr Konzept zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit vorstellen konnte. Das Auswahlverfahren der Bewerber, die durch die Firma vermittelt und begleitet werden sollten, war als „Selektion“ und Überbetonung des Leistungsgedankens abqualifiziert worden. Als Kompromißlösung und in Anerkennung der linksgrünen Ratsmehrheit schloß sich die CDU in der genannten Ratssitzung dem Konzept der Ausbildungsfirma an.

Lediglich aus Anlaß der Stellungnahme der Verwaltung zur Machbarkeitsstudie, das Europahaus zu einem Mehrgenerationenwohnkomplex zu entwickeln (M/17/3426-01), gab es eine Debatte. Sie deutete an, in welche Richtung die Entwicklung geht.

Herr Scherer (SPD) dankte der Verwaltung für den Bericht. Er erlaube „mehr Blick in das Gebäude“. Der jetzige Besitzer sei durchaus gesprächsbereit. Das sei kein schlechtes Zeichen. Zu den LINKEN gewandt: „Ja, ja, die LINKE schüttelt mit dem Kopf!“ Es sei nun gut, daß reelle Zahlen zum Kaufpreis vorliegen. Es seien ja Beträge bis zu 30 Millionen genannt worden; nun sehe man bei 8 Millionen einen realistischen Preis. Er verweise zudem auf das Konzept zur „Integrierten Stadtentwicklung“ in der nächsten Sitzung. Scherzhaft: In die Luft sprengen könne man das Gebäude ja nicht, es stehe unter Denkmalschutz.

Der Oberbürgermeister wies auf die Zeilen 126-138 hin, woraus hervorgehe, daß ein Ankauf nicht in Frage komme.

Herr Karacelik (LINKE) verbreitete sich über den Leerstand im Europahaus; er sehe da keine Entwicklung usw.

Herr Scherer (SPD) stellte fest, es sei nun zu ersehen, daß ein Mehrgenerationenhaus nicht in Frage komme und ging kurz auf den Redebeitrag des Herrn Karacelik ein.

Herr Hoff (FDP) konstatierte, es habe sich hier um einen Prüfauftrag gehandelt. Damit, mit der Feststellung des Herrn Scherer, sei ja nun auch der Auftrag erfüllt worden.

Herr Noldus (AfD) fragte nach, es scheine so zu sein, daß die Stadt Oberhausen Leerstand im Europahaus anmiete. Wie weit sollen diese Anmietungen gehen.

Der Oberbürgermeister erklärte, das stehe am Schluß der Vorlage. Es handele sich um Anmietungen für drei Jahre im Rahmen des Creative City-Projektes.

Die Anträge.

Unter TOP 26 betrafen zwei Anträge (GRÜNE, LINKE) Umbesetzungen in Fachausschüssen, die jeweils ohne Wortmeldungen einstimmig gebilligt wurden.

Der GRÜNEN-Antrag zur „Führung des Fuß- und Radverkehrs an Arbeits- und Baustellen (A/17/3317-01)“ war in der Sitzung des Stadtplanungs- und Mobilitätsausschusses am 27. April von CDU und FDP abgelehnt worden, während sich die SPD enthalten hatte. Zwischenzeitlich hatte sich die SPD offenbar intern dagegen entschieden, weshalb der GRÜNEN-Vertreter Dobnik im Rat keine Anstrengungen unternahm, den Antrag ausführlich zu verteidigen. Nach einer kurzen Antwort des Stadtverordneten Osmann (CDU), der die ablehnende Haltung seiner Fraktion bekräftigte, schritt man zur Abstimmung. Der Rat lehnte den Antrag gegen die Stimmen von LINKEN, BOB und GRÜNEN ab.

Der SPD-Antrag A/17/3325-01 zur Einrichtung von Trinkwasserbrunnen war mit einem Änderungsantrag der CDU (A/17/3440-01) beantwortet worden. Der Oberbürgermeister stellte, nachdem sich keiner der Antragsteller zu Wort meldete, „den Antrag der SPD in der Fassung des CDU-Antrages“ zur Abstimmung, der gegen die Stimmen der AfD und des Stadtverordneten Horn mehrheitlich gebilligt wurde. Diese seltsame Verschachtelung von Anträgen ist bei den beiden großen Fraktionen CDU und SPD aus letztlich unerfindlichen Gründen immer dann beliebt, wenn man es nicht über sich bringt, einem (Änderungs-) Antrag der anderen großen Fraktion einfach zuzustimmen.

Keine Debatten – wie üblich – gab es beim AfD-Antrag A/17/3300-01 über die „Errichtung von Taubenhäusern in Oberhausen“. Der Stadtverordnete Lange (AfD) wies in seiner Rede (siehe Anlage 4) auf frühere Anträge von GRÜNEN, SPD und FDP, die man hier aufnehme, in dieser Sache hin. Der direkt angesprochene Herr Axt (GRÜNE) versuchte, ein möglichst unbeteiligtes Gesicht zu machen und äußerte sich natürlich nicht. Der Wortlaut der Rede ist als Anlage 4 beigefügt.

Der SPD-Antrag A/17/3348-01 zur „ Förderung freier kultureller Aktivitäten“ beinhaltete die banale Bewilligung von 25.000 € für den Kulturausschuß zusätzlich zu dessen üblichem Budget in Höhe von 54.000 €. In der Februar-Sitzung hatte das Kulturbüro den Ausschuß darüber informiert, daß das Budget angesichts der vielen Anträge hoffnungslos überzogen werden würde.

Herr Noldus (AfD) begründete in einer Rede die Ablehnung des Antrages und erwähnte auch den Kurswechsel der CDU (vgl. Kulturausschuß am 20. April mit Haupt- und Finanzausschuß am 8. Mai); siehe Anlage 5.

Ohne weitere Wortbeiträge wurde der Antrag gegen die Stimmen der AfD, der FDP (die ihre im Kulturausschuß geäußerte Kritik aufrecht erhielt und entsprechend abstimmte) und des Stadtverordneten Horn von der Ratsmehrheit gebilligt. Der Kulturausschuß darf also weiterhin so spendabel sein wie bisher. Was sind 25.000 € bei einem städtischen Gesamtetat von einer Milliarde €, würde der Stadtverordnete Benter (CDU) jetzt sicherlich fragen.

Ein weiterer „Antrag“ betraf den von der AfD erbetenen Sachstandsbericht „Gewalt an Schulen gegen Lehrkräfte“ (A/17/3478-01). Diese Sachstandsberichte sind dem formalen Verwaltungsgang nach Anträge, werden mit einer A-Nummer versehen und auch so nach Maßgabe der Geschäftsordnung behandelt. Allerdings entsprechen sie dem Sinne nach einer Kleinen Anfrage, nur daß hier eine Fraktion um Auskunft bittet und nicht ein Einzelvertreter.

Der Stadtverordnete Lange unternahm hier eine kurze Begründung (siehe Anlage 6). Der Beigeordnete Schmidt stellte inhaltliche Überschneidungen mit der Kleinen Anfrage einer AfD-Bezirksvertreterin fest, die als K/17/3460-01 am 2. 5. 2023 beantwortet worden sei. Eine Abstimmung fand, da es sich um einen Sachstandsbericht handelte, nicht statt.

Im nichtöffentlichen Sitzungsteil beschloß der Rat, daß keine Informationen aus dem nichtöffentlichen Teil öffentlich gemacht werden. Wir überlassen den Sophisten die Beurteilung, inwiefern diese Mitteilung den § 30 Gemeindeordnung NRW berührt.



Anlage 1:

Rede des Stadtverordneten Lange (AfD) in der Ratssitzung vom 15. 5. 2023 zum Tagesordnungspunkt 6 „Heimatpreis“ (B/17/3439-01).

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete!

Das Wort „Heimat“ gibt es nur im Singular, so daß zum Beispiel die vielen Auswanderer in die USA gelegentlich ihre „alte Heimat“ besuchten, nachdem sie eine „neue Heimat“ gefunden hatten.

Als nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges ca. 14 Millionen Deutsche vertrieben wurden, hatten diese ihre Heimat verloren und dann in den beiden Teilen Deutschlands eine neue gefunden.

Heute belehren uns gewisse Zuwanderer darüber, daß es sehr wohl „Heimaten“ im Plural gebe. Diese Zweiteilung ist sehr praktisch: man genießt die materiellen Vorteile der neuen „Heimat“, ohne loyal sein zu müssen.

Darum heißt es ja auch „Vielfalt ist meine Heimat!“ und nicht „Deutschland ist meine Heimat!“.

Selbst das bescheidene „Oberhausen ist meine Heimat!“ ist offenbar schon zuviel verlangt.

Was also soll ein „Heimatpreis“?

Die Kriterien oszillieren zwischen „Freizeitgestaltung“ und „Geschichte“. Das kann Alles und Nichts bedeuten.

Dann spricht die Vorlage von einer „unabhängigen, fachkundigen Jury“.

Wer garantiert denn die Unabhängigkeit der Jury? Sind das die Ratsmitglieder von CDU und GRÜNEN?

Und wer repräsentiert die „Fachkunde?“

Da ist das Büro für Chancengleichheit, das vor kurzem festgestellt hat: Luise Albertz war divers!

Da ist der Integrationsrat mit Herrn Telli und seinen seltsamen Ideen von der Entstehung Oberhausens; ich zitiere: „Erst kamen die Polen, dann die Türken, und dann die anderen.“

Sie, meine Damen und Herren, haben also den Polen, den Türken und den Anderen dabei zugeschaut, wie sie Oberhausen aufgebaut haben. Und dann haben Sie sich ins gemachte Nest gesetzt?!

Haben Sie sich bei den Türken schon für das Wirtschaftswunder bedankt? Die Fachhistoriker mit zwei „ü“ im Namen sind da schon weiter.

Die beste Parodie auf die „fachkundige Jury“ ist Klaus Oberschewen vom „Bereich Antifaschismus“. In welchem Dezernat ist er denn angesiedelt?

Dieser „Experte“ hat seinerzeit bei der Kaisergarten-Debatte schlagend bewiesen, daß er Wilhelm I und Wilhelm II nicht voneinander unterscheiden kann. Er hat öffentlich die Hautfarbe seiner Schwiegertochter als Beleg herangezogen, um sich als Antirassismus-Experte anzupreisen.

Aber gut, Historiker ist ja nun mal auch keine rechtlich geschützte Berufsbezeichnung und so darf sich eigentlich jeder Historiker nennen. Mit dem Kinderbuchautor ist es im übrigen ähnlich.

In Wuppertal wurde im Jahr 2021 mal der palästinensische Freundeskreis e.V. mit dem Heimatpreis belohnt, obwohl man aus einer Anti-Israel-Demo heraus dem Staate Israel das Existenzrecht abgesprochen hatte.

Allein schon dies alles macht doch das ganze Vorhaben, einen Heimatpreis zu verleihen zu einer Farce. Wir lehnen diesen Unsinn ab!

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!“



Anlage 2:

Rede des Stadtverordneten Kempkes (AfD) in der Ratssitzung vom 15. 5. 2023 zum Tagesordnungspunkt 15 „E-Fahrzeugpool für städtische Beschäftigte (B/17/3362-01)“.

Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren!

Zunächst einmal möchte ich die Rahmenbedingungen des hier vorliegenden Antrages skizzieren. Die Bezirksregierung fordert in Bezug auf Haushaltssatzung und Haushaltssicherungskonzept konkretere Konsolidierungsentscheidungen und stellt fest, daß dahingehende Erwartungen nicht erfüllt wurden. Die Sorgen hinsichtlich der Finanzplanung 2024 und folgende bleiben bestehen. Auch die aktualisierte Rangliste des Instituts der deutschen Wirtschaft bestätigt die Defizite im wirtschaftlichen Handeln vor Ort.

Mich persönlich erstaunt es deshalb nicht, daß dieser Antrag, trotz meiner Kritik im Haupt- und Finanzausschuss hier unverändert vorgelegt wird. Betrachten wir die Details, so ergeben sich daraus Fragen:

  1. Der beigefügte sogenannte Klimacheck benennt Anreize für eine klimafreundliche Mobilität wie ÖPNV, Fuß- und Radverkehr. Durch die Anschaffung von Dienstfahrzeugen werden solche Anreize aber eben nicht erzeugt, das Gegenteil ist der Fall.
  2. Der Klimacheck bescheinigt Energieeinsparung. Auch diese Behauptung wird unbelegt formuliert. Irreführend weil fachlich falsch, die Erläuterung: „Stromnutzung statt fossiler Brennstoffe“. Kohle, derzeit verstärkt zur Stromerzeugung genutzt, ist aber ein fossiler Brennstoff.
  3. Eine CO2- Reduktion wird pauschal bescheinigt, die Erläuterung thematisiert den CO2-Ausstoß privat genutzter Autos, unterschlägt aber die Immissionen aus der Stromerzeugung.

Mein Fazit: Ihr Klimacheck ist als Entscheidungsgrundlage wertlos, weil er Wunschdenken anstelle überprüfbarer Fakten transportiert. Ihre Entscheidung für E-Mobile stützt sich also auf Emotionen und Ideologie.

Sie entscheiden sich für ein Leasing-Modell und behaupten im Antrag, daß es dafür mehrere Gründe gäbe. Inhaltlich benennen sie aber nur ein fehlendes Fuhrparkmanagement. Es fehlt eine vergleichende Kalkulation zum Ankauf von Fahrzeugen auch mit Finanzierungsvarianten. Angebote, die auch eine von ihnen erwünschte Fahrzeugbetreuung beinhalten, sind mittlerweile Standard in der freien Wirtschaft. Ihre Sachdarstellung im Antrag ist somit lückenhaft und für Entscheider nicht nachvollziehbar.

Warum ein Fuhrpark von ganzen 8 Fahrzeugen, verteilt auf verschiedene Standorte ein Fuhrparkmanagement und eine Buchungsapp benötigt, ist nicht erkennbar. In ökonomischen Prinzipien folgenden Unternehmen der freien Wirtschaft erfolgt eine solche Fahrzeugverwaltung durch den Empfang, der sich mittels eines einfachen selbstentwickelten Reservierungssystems um Buchung und Schlüsselausgabe kümmert. Wir reden hier von maximal drei Fahrzeugen am jedem Standort!

Kommen wir zu den Kosten!

Formulierungen im Antrag beziehen sich auf Annahmen und lauten deshalb „bis zu“, „mögliche Kostenersparnis“ und Circa-Angaben. Sie bescheinigen damit Defizite in der Kostenkalkulation, die somit auch keine seriöse Entscheidungsgrundlage darstellt. Ihre Entscheidung für E-Mobile verteuert die ganze Angelegenheit nochmals, da entsprechende Parkflächen hergerichtet werden müssen. Eine Begründung für die diesbezügliche Privilegierung städtischer Fahrzeuge im Vergleich zu privatwirtschaftlicher Nutzung der E-Mobilität liefern Sie nicht.

Kostenpunkt: 156 000 Euro für 8 Parkplätze zusätzlich!

Die Kosten für die Fahrzeuge beziffern Sie mit „ab ca. 950 Euro/ Monat, pro Fahrzeug“ einschließlich eines „Rundumpaketes“. Jeder, der mittels einfacher Recherche die Kosten eines Kleinwagens in der Leasingvariante überprüft, wird zu folgenden Ergebnissen kommen:

  1. Sie veranschlagen im Antrag Überführungskosten einschließlich App-Ausstattung von ca. 3750 Euro pro Fahrzeug. Bei Verzicht auf die bereits erwähnte nicht zwingend erforderliche App, sind 500 bis 700 Euro für einen Kleinwagen ein realistischer Marktpreis.
  2. Unterm Strich sind Sie bereit für eine 4jährige Nutzung eines Kleinwagens einschließlich Rundumpaket, wohlgemerkt eines Wagens, ca. 46 000 Euro auszugeben. Ein kalkulatorischer Restwert fällt selbstverständlich nicht an, ebenso fehlen noch die Kosten für den Strom.
  3. Bei der Kompensation der Kosten bleiben Sie im spekulativen Bereich. Folgt man den von Ihnen benannten 24 000 Euro jährlich, ergeben sich daraus ca. 96 000 Euro in 4 Jahren, was die Kosten pro Fahrzeug von 46 000 Euro auf bestenfalls 34 000 Euro senkt.

Meine Ausführungen betrachten nur den finanziellen Aspekt dieser Fahrzeugbeschaffung. Diese sind aber ausreichend um zu belegen, das hier mit mangelhafter Kalkulation eine Verbeugung vor einem vermeintlich ökologischem Zeitgeist gestützt werden soll.

Dieses Projekt verschwendet in schwierigen Zeiten das Geld der Steuerzahler und zeigt die fehlende finanzpolitische Kompetenz der Antragsteller. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.

Danke schön!



Anlage 3:

Rede des Stadtverordneten Noldus (AfD) in der Ratssitzung vom 15. 5. 2023 zum Tagesordnungspunkt 15 „E-Fahrzeugpool für städtische Beschäftigte (B/17/3362-01)“.

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete!

Diese Vorlage ist ein bemerkenswertes Beispiel linksgrüner Verlogenheit!

In einer Zeit,

  • wo die Inflation jeden zur Sparsamkeit zwingt,
  • die ungehemmte Einwanderung Löhne drückt und Mieten steigen läßt,
  • die „Energiewende“ Arbeitsplätze vernichtet und die Energiekosten hochtreibt,

da wollen Sie also die Attraktivität der Stadt als Arbeitgeber steigern.

Hier werden Leute, die in diesen schweren Zeiten das Privileg eines sicheren Arbeitsplatzes besitzen, auf Kosten der Allgemeinheit mit noch mehr Privilegien bedacht.

Wer soll nun den Fahrzeugpool nutzen?

Da sind Beschäftigte, die wegen der Parkraumbewirtschaftung auf den Nahverkehr umgestiegen sind.

Da sind die Autofahrer, die ihr Auto wegen der gestiegenen Preise weniger nutzen.

Ich aber frage Sie:

Was machen denn Arbeiter, die morgens um 6 Uhr zur Frühschicht nach Dinslaken oder Essen in ein Gewerbegebiet fahren müssen?

Meinen Sie, die gondeln zum Vergnügen durch die Gegend?

Meinen Sie, die haben keine gestiegenen Kosten?

Gerade im Niedriglohnbereich gibt es Leute, die müssen sich die Butter vom Brot sparen, nur um ihren Wagen zu halten, und damit ihren Arbeitsplatz!

Meinen Sie, das ist ein Witz? Wenn ja, dann haben Sie keine Ahnung!

Dann möchte ich mal wissen, warum Beschäftigte des Theaters Dienstfahrzeuge brauchen. Oder ist das wieder das Steckenpferd des Stadtkämmerers, der hobbymäßig die Kulturszene mästet; oder das, was er dafür hält?

2 Milliarden Euro Schulden schrecken diesen Überzeugungstäter offenbar nicht ab!

Die Krönung der Vorlage ist aber die Vermengung mit dem Sonderbedarf Jugendamt. Die Vorgänge sind bekannt, und hier bekommen Ihre Wähler – aber leider, leider nicht nur die – die Kosten für die Einwanderungspolitik präsentiert.

Hinweis: Bei der Forderung, die asozialen Schläger abzuschieben, gibt es Gemurmel und „Unverschämtheit“ bei den LINKEN. Herr Noldus unterbricht hier und spricht die LINKE-Fraktion direkt an: „Der Leiter des Jugendamtes hat doch in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30. November [2022] von einem „Überfall“ gesprochen. Erinnern Sie sich? Sie sind doch dagewesen. Es war ein Überfall! Oder waren sie nicht da?“

Anstatt die asozialen Schläger abzuschieben, werden Sie mit Bürgergeld gefüttert und von Sozialarbeitern rundum versorgt. Und nebenbei zahlt der Steuerzahler auch noch die Dienstfahrzeuge für die Mitarbeiter des Jugendamtes.

Hier haben Sie zwei Dinge, Ihre ideologisch motivierte Verkehrswende und die Kosten für die legitimen Sicherheitsbedürfnisse städtischer Mitarbeiter in geradezu perfider Weise miteinander vermengt.

Wir stimmen dieser Vorlage insgesamt nicht zu, weil wir dieses Spiel nicht mitmachen!

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!“

Der Stadtverordnete Noldus wendet sich nochmals an die LINKEN-Fraktion: „Denken Sie daran, es war ein Überfall! Oder waren Sie nicht da?“



Anlage 4:

Rede des Stadtverordneten Lange (AfD) in der Ratssitzung vom 15. 5. 2023 zum AfD-Antrag „Errichtung von Taubenhäusern in Oberhausen (A/17/3300-01).“

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete, liebe Besucher auf der Tribüne!

Wie von der Presse, aber auch von den Einzelhändlern und Anwohnern in den Stadteilzentren zu hören ist, gäbe es ein massives Problem mit Stadttauben, welche viel Schmutz machen und deren Kot die Baustruktur beschädigen soll.

Diese sollten nach dem Willen der Stadt mit Hilfe eines Falkners vergrämt werden. Dieser Falkner war entsprechend skeptisch, ob dieses Vorhaben funktionieren würde und überdies wäre es eine sehr blutige Angelegenheit.

Schon vor elfeinhalb Jahren stellten die SPD, die GRÜNEN und die FDP einen solchen, ähnlichen Antrag. Zuletzt war es wieder die FDP im Jahr 2019, welche sich für die Errichtung eines Taubenhauses eingesetzt hat. Doch leider ist auch da wieder einmal nichts passiert.

Am 11. 2. 2019 gab es hierzu im Hauptausschuß einen Sachstandsbericht zum Thema Taubenhaus. Damals wollte man ein vorübergehend abgestelltes Taubenhaus nicht weiter betreiben, da man die ganze Arbeit auf die Kosten einer ehrenamtlichen Initiative abwälzen wollte.

Der Stadtverordnete Axt von den GRÜNEN hinterfragte damals die Notwendigkeit für ein Taubenhaus. Auch der Beigeordnete Motschull gab damals zu Protokoll, daß ihn das Thema Stadttauben in den letzten Jahren äußerst selten erreicht habe.

Heute sehen Sie, Herr Axt, Herr Motschull, wie schnell man doch von der Realität eingeholt werden kann!

Probleme lösen sich aber wie so oft leider nicht von selbst; und daher möchte die AfD jetzt diese gute Idee vom Taubenhaus aufgreifen und stellt einen entsprechenden Prüfantrag an die Verwaltung.

Denn eines ist klar, wir Menschen müssen den Tieren helfen, damit die Population und damit die Verschmutzung der Innenstädte nicht weiter steigt. Die Tauben leben schließlich nicht freiwillig in unseren Städten, sondern es sind domestizierte Tiere und damit auf uns Menschen angewiesen. Dabei wäre die Errichtung eines Taubenhauses in den Stadteilzentren sehr effektiv und es gibt viele Städte, die genau dies schon gemacht haben.

Dort kann das Gelege gegen Gipseier ausgetauscht werden und die Tiere könnten mit artgerechten Futter versorgt werden. Dadurch würde der Kot auch die Fassaden der Häuser nicht mehr angreifen.

Städte wie Neuß oder auch Köln sind hier ein Beispiel, wie die Verwaltung zusammen mit der Expertise von Tierschutzvereinen und Initiativen diese Probleme zumindest lindern können.

Es muß aber auch klar sein, daß die Verwaltung, sprich der Steuerzahler, den größten Anteil an den Kosten tragen muß. Eine ehrenamtliche Betreuung reicht hier leider nicht mehr aus um die Population einzudämmen und die Tauben artgerecht zu versorgen.

Im Namen des Tierschutzes bitte ich Sie, diesem Antrag zuzustimmen.“



Anlage 5:

Rede des Stadtverordneten Noldus (AfD) in der Ratssitzung vom 15. 5. 2023 zum SPD-Antrag „Förderung freier kultureller Aktivitäten (A/17/3348-01)“.

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete!

In der Februar-Sitzung des Kulturausschusses war aufgefallen, daß dem Restbudget über 11.000 € Anträge in Höhe von über 20.000 € gegenüberstanden.

Herr Scherer von der SPD war sichtlich erschüttert: Wenn man keine andere Lösung finde, müsse man künftig alle Anträge sorgfältiger prüfen als bisher.

Nennen wir das mal eine Anwandlung des gesunden Menschenverstandes.

Nur eine „Anwandlung“, denn die Lösung liegt vor Ihnen und ist typisch SPD:

Wenn man alles verjubelt hat, besorgt man sich – rein demokratisch natürlich – neue Staatsknete und macht weiter wie bisher!

In der Vorberatung – im Kulturausschuß im April – haben FDP und CDU so etwas wie Haushaltsdisziplin und mehr Sorgfalt gefordert. Frau Wolter von der CDU hatte überdies vorgerechnet, daß man mit der bisherigen Bewilligungspraxis auch mit 25.000 € mehr nicht viel weiter kommen werde.

Wir stimmen darin mit Ihnen überein, auch wenn Ihnen das vielleicht Schmerzen bereiten sollte.

In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses hat Frau Wolter erklärt, die CDU werde „dieses Mal“ und „ein einziges Mal“ dem Kulturausschuß 25.000 € mehr bewilligen.

Sie wissen doch längst, daß die linksgrüne Mehrheit steht und handelt dann als typische Merkel-CDU: opportunistisch bis zur Selbstaufgabe.

Ich erinnere ferner an den Antrag im letzten Kulturausschuß – in Zettelform und handschriftlich – der Alevitischen Kulturgemeinde über 5.800 € für Musikinstrumente und Musikunterricht. Ich frage mich: Wofür haben wir eigentlich eine Städtische Musikschule?

Jener Zettel wurde am 29. März eingereicht und schon um 9.52 Uhr desselben Tages bedankte man sich bei der „lieben Romi“ vom Kulturbüro für die schnelle Bearbeitung und teilte die Bankverbindung mit.

Von den 5.000 €, welche die „liebe Romi“ empfahl, bewilligte der Kulturausschuß immerhin noch 4.100 €.

Dieser Vorgang zeigt doch, daß der Kulturausschuß seine Kontrollfunktion nicht erfüllt und eine Mentalität der Selbstbedienung begünstigt. [Zu Herrn Flore (SPD) gewandt:] Auch wenn Sie mir vielleicht darin widersprechen werden, Herr Flore!

Wir fordern Sie daher auf, den vorliegenden Antrag abzulehnen. Wir sehen darin eine erzieherische Maßnahme.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!



Anlage 6:

Rede des Stadtverordneten Lange (AfD) in der Ratssitzung vom 15. 5. 2023 zum AfD-Antrag „Sachstandsbericht ‚Gewalt an Schulen gegen Lehrkräfte‘ (A/17/3478-01).“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete!

Die AfD-Fraktion bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zum Thema „Gewalt an Schulen gegen Lehrkräfte“ und die damit verbundenen Folgen für den Schulalltag.

Laut dem Verband Bildung und Erziehung Landesverband NRW, hieß es anläßlich des Schulleitungskongresses am 22. 11. 2022 in Düsseldorf, daß nicht nur der Lehrkräftemangel ein Problem darstellt, sondern auch ein hoher Anstieg der Gewalt gegen Lehrkräfte zu verzeichnen ist.

An fast der Hälfte der Schulen in NRW kam es in den vergangenen fünf Jahren zu tätlichen Angriffen. Im Jahr 2018 waren noch ein Drittel der Schulen betroffen.

Auch Angriffe mit Messer und Stichwaffen haben deutlich zugenommen. Im vergangen Jahr wurde hier 193mal zum einer Stichwaffe gegriffen. Den traurigen Höhepunkt erlebten wir Anfang des Jahres, als eine Berufsschullehrerin von einem 17jährigen Schüler in Ibbenbüren erstochen wurde.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!“