Eine Kleine Anfrage K/17/3344-01 des SPD-Stadtverordneten Janetzki zur Verwendung der sog. Self-Service-Terminals bei der Stadtverwaltung eröffnet völlig neue Perspektiven. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20230601b_Staatsbürgerschaft_to_Go

In seiner Kleinen Anfrage vom 6. 4. 2023 formulierte der Stadtverordnete Janetzki, es wäre doch möglich, die fünf Self-Service-Terminals „unter dem Ziel des ‚One-Stop-Shops‘ der Smart-City-Strategie zu nutzen. Hintergrund ist, dass bis jetzt der Self-Service nur in Verbindung mit einem Präsenztermin bei einem städtischen Mitarbeiter [so im Original] möglich ist.“

Die Antworten der Stadtverwaltung.

Auf die Frage Janetzkis nach der Benutzung der Selbstbedienungsschalter oder Self-Service-Terminals wies die Verwaltung in ihrer Antwort K/17/3441-01 vom 26. 4. 2023 auf bereits bestehende Online-Angebote hin. Die Terminals hingegen sollen ergänzend „die einfache und unkomplizierte Erfassung von Passbildern und Unterschriften ermöglichen.“ Die Erfordernis der Erfassung von Fingerabdrücken mache allerdings noch den Einsatz von Sachbearbeitern nötig. Das Anbieten neuer Leistungen durch die Terminals werde fortlaufend durch den Betreiber geprüft. Im übrigen werde das Ausdrucken von Paßphotos technisch vorbereitet.

Die Perspektiven der Staatsbürgerschaft to Go.

Die Bundesregierung arbeitet aktuell an einer Novellierung des bestehenden Staatsbürgerschaftsrechtes; leider ohne ausreichende Berücksichtigung der juristischen und technischen Möglichkeiten. Bekanntlich hat sich seit 2015 die Rechtsnorm des sog. Selbsteintrittsrechts etabliert. Damit ist sowohl das Recht eines jeden Einzelnen zum Grenzübertritt als auch die Verpflichtung des Staates auf Aufnahme verbunden, da Zurückweisungen an der Grenze (sog. Push Backs) den Menschenrechten widersprechen.

Als Konsequenz dessen wäre es durchaus angemessen, die Einbürgerung auf kommunaler Ebene durch Selbsterklärung vorzunehmen. Durch die Einführung von Self-Service-Terminals sind bereits die technischen Voraussetzungen einer Staatsbürgerschaft to Go gegeben. Ein massenhafter Erwerb der deutschen als der zweiten Staatsbürgerschaft würde zudem ausländerrechtliche Verstöße ausschließen, da u.a. Paßfälschungen völlig überflüssig würden. Kriminalstatistiken würden endlich die Realität abbilden und keinerlei Grundlage für populistische Thesen zur sog. Ausländerkriminalität bieten.

Das Personal der Ausländerbehörden könnte umgehend in den Bereich „Jobcenter/Bürgergeld“ überführt werden. Der Verringerung des Verwaltungsaufwandes auf der einen stünde eine höhere Beratungs- und Servicequalität auf der anderen Seite gegenüber. Einzig im Bereich der Umschulung vom Aufenthalts- und Asylrecht hin zum Sozialrecht würden staatliche Beihilfen für die hilfsbedürftigen Rechtsanwälte der Asylindustrie notwendig.

Und für das Kommunale Integrationsmanagement ergeben sich neue Tätigkeitsfelder durch die „heranführende Integration“ der Autochthonen, denen der Erwerb einer zweiten Staatsbürgerschaft verwehrt ist.