In insgesamt drei Kleinen Anfragen im Januar/Februar 2023 hat die AfD-Ratsfraktion vergeblich versucht, substantielle Auskünfte der Stadtspitze zu Schulfragen zu erhalten. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20230606b_PM_Gewalt_Schulen

Vorbemerkung: Diese Pressemitteilung basiert auf einem Text, der am 4. 6. 2023 auf der Internetseite der AfD Oberhausen veröffentlicht worden ist.

Der Deutsche Lehrerverband sieht einen Zusammenhang zwischen abnehmender Qualität des Unterrichts und zunehmender Zahl nichtdeutscher Schüler. Eine AfD-Anfrage nach dem Migrationshintergrund unter Oberhausener Schülern, wo der Gesamtanteil bei ca. 50 Prozent liegt, wurde zur nichtdeutschen Staatsangehörigkeit umgedeutet (20 Prozent). Eine Stellungnahme zur Unterrichtsqualität war nicht zu erhalten.

Die Stadtverwaltung kennt weder Fallzahlen zu Gewaltvorfällen an Schulen noch kann sie Angaben zu den Tätern bzw. Tatverdächtigen machen. Sie kennt auch nicht die Zahl der von den Schulen erstatteten Anzeigen.

Das Kleinreden und Verschweigen von Problemen geht einher mit einer Bagatellisierung der Leiden der Opfer in der WAZ (26. 4. 2023). In einem Fall, wo es „nur“ um eine verbale Bedrohung ging (ca. Februar, Friedrich-Ebert-Realschule), ist die Betroffene immer noch nicht in den Schuldienst zurückgekehrt. Verschwiegen wird, daß die Lehrerin wußte, daß der Angesprochene ein Messer besaß und angesichts der verbalen Bedrohung mit einem tätlichen Angriff, dem sie nichts entgegenzusetzen gehabt hätte, unbedingt zu rechnen hatte.

Immerhin läßt sich nach den durch die AfD angestoßenen Recherchen festhalten, daß die Schulen nicht verpflichtet sind, Vorfälle zu melden. Der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung Klein hat kürzlich eine Meldepflicht für derartige Vorfälle gefordert, damit niemand in Versuchung gerate, „etwas unter den Teppich zu kehren“.

Die Verwaltung zieht sich auf den Standpunkt zurück, daß ihre Anfragen bei der Bezirksregierung zu keinerlei Ergebnissen führen würden, wenn es u.a. um den Einfluß von Gewalt an Schulen auf den Lehrbetrieb gehe. Diese Mitteilung des Beigeordneten Schmidt in der Ratssitzung am 15. Mai hat die AfD-Fraktion dazu bewogen, ihren Antrag auf Erstellung eines Sachstandsberichtes zurückzuziehen.

Eine vergleichbare Anfrage (Gewaltvorfälle) vom Juni 2022 in Bottrop hat die dortige Verwaltung wenigstens veranlaßt, von sich aus die Schulen anzuschreiben und das Ergebnis der AfD-Fraktion mitzuteilen. In Oberhausen besteht offenbar kein Interesse daran, die Probleme öffentlich zu machen.

Ein zentraler Mangel unseres Rechtssystems besteht in dessen Hilflosigkeit gegenüber kriminellen Kindern und Jugendlichen. Das ist angesichts der Aufarbeitung der im Herbst letzten Jahres aufgeklärten Vandalismus-Serie deutlich geworden. Es besteht ein zwanghaftes Bedürfnis, die herausragende Bedeutung ausländischer Intensivtäter (einschließlich Doppelstaatler) kleinzureden. Eine AfD-Anfrage nach dem Migrationshintergrund der in Oberhausen registrierten jugendlichen Intensivtäter beantwortete der Beigeordnete Schmidt folgendermaßen:

„Da in der Anfrage keine Definition des angefragten Kriteriums ‚Migrationshintergrund‘ erfolgt ist und diesem Kriterium keine rechtsverbindliche Definition zu Grunde liegt, kann eine Beantwortung nicht erfolgen. Aufgrund der unklaren Definitionslage wird es auch seitens des Intensivtäterprogramms nicht erfasst.“

Die Problemlagen rund um den Niedergang unseres Schulsystems lassen sich also durchaus skizzieren, doch fehlt der politische Wille, etwas zu ändern. Die AfD ist die einzige Partei, die diesen Willen aufbringt.