Im ersten Teil geben wir einen Überblick über die rein verwaltungstechnischen Sitzungsteile jener Ratssitzung. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20240517b_Rat_20240513_01

Routine-Angelegenheiten.

Dieses Mal waren 53 Mitglieder und der Oberbürgermeister anwesend; es fehlten die Stadtverordneten Rubin, Broß (beide CDU), Salwik (SPD) und Blanke (GRÜNE). Zur „Aktuellen Stunde“ lag – wie üblich – nichts vor. Unter Punkt 3 der Tagesordnung erfolgte die Verabschiedung der „Oberhausener Grundsatzerklärung gegen Antisemitismus“. Wir widmen dieser Angelegenheit eine eigene Folge.

Ein untrügliches Kennzeichen für Verwaltungsroutine sind die Beschlüsse zu B-Vorlagen der Verwaltung, wenn sie einstimmig und ohne Wortmeldungen erfolgen. Das war der Fall bei den folgenden Tagesordnungspunkten:

  • Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen (B/17/5203).

    Es handelt sich um Anpassungen infolge der papierlosen Dokumentation durch Allris 4

  • Nach- und Neubesetzung Beirat für Menschen mit Behinderung (B/17/5006).

    Es betrifft personelle Änderungen der im Beirat vertretenen Organisationen und Einrichtungen.

  • Energieversorgung Oberhausen Aktiengesellschaft (evo); hier: Gründung der DMO GmbH durch die items GmbH & Co. KG (items) (B/17/5189).

    Die items GmbH ist ein IT-Dienstleister, der auch mit Kommunen zusammenarbeitet. Sie bildet mit der TKRZ Stadtwerke GmbH ein Gemeinschaftsunternehmen zu gleichen Anteilen als Datacenter Münster Osnabrück DMO GmbH. Die EVO ist Anteilseigner bei der items GmbH (seit November 2023).

  • STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG); hier: Änderung Gesellschaftsvertrag (B/17/5188).

    Neben redaktionellen Änderungen (Einladungen in elektronischer Form, Videokonferenzen) stellt ein neuer § 18 Gleichstellung die Verpflichtung zur Befolgung des Landesgleichstellungsgesetzes fest.

  • Fortschreibung 2024 Wasserversorgungskonzept für die Stadt Oberhausen (B/17/5071).

    Es handelt sich um ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung in Oberhausen. Jede Kommune ist zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung gemäß § 38 Absatz 3 Landeswassergesetz NRW (LWG) dazu verpflichtet.

Insgesamt drei Tagesordnungspunkte waren der Wahl von ehrenamtlichen Richtern gewidmet; nämlich für das Oberverwaltungsgericht von NRW (B/17/5231), für das Verwaltungsgericht Düsseldorf (B/17/5230) und für das Landessozialgericht von NRW (B/17/5227).

Die von der Verwaltung vorgelegten Vorschlagslisten wurden jeweils ohne Wortmeldungen einstimmig bei Enthaltung der AfD gebilligt. Zu Beginn hatte der Oberbürgermeister darauf hingewiesen, daß zwei Drittel der anwesenden Ratsmitglieder und dabei mindestens die Hälfte der gesetzlichen Mitglieder zustimmen müßten (§ 28 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz).

Die gesetzliche Zahl der Ratsmitglieder beträgt 58 (§ 3 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz) plus Oberbürgermeister, wenn es um Angelegenheiten geht, in denen dieser stimmberechtigt ist. Diese Zahl ist allein maßgeblich, ungeachtet der Tatsache, daß der Stadtverordnete Horn (OfB) zum 31. 12. 2023 sein Mandat niedergelegt und keinen Nachfolger gefunden hatte.

Daneben gab es Routinevorlagen, die nicht einstimmig beschlossen wurden. Bei Kauf und Aufstellung von Raumzellenanlagen, dieses Mal am Sterkrader Freiherr-vom-Stein-Gymnasium (B/17/5226), stimmen die LINKEN stets aus Prinzip dagegen. Nach ihrer Sicht sind diese Raumzellenanlagen nur das Resultat einer völlig verfehlten Schulplanung der Verwaltung auf Kosten der Schüler.

Das mag zutreffend sein, aber es gehört zur Wahrheit, daß die schrankenlose Zuwanderung in die Sozialsysteme, die von allen Parteien außer der AfD als quasireligiöses Gebot befürwortet wird, die Schulplanung außerordentlich erschwert. Von den anderen Problemen (Mentalitäten, Sprache) ganz zu schweigen.

Beim städtischen Haushalt stand eine formale Aktualisierung der Haushaltssatzung 2024 und der HSK-Gesamtergebnisplanung 2024 bis 2030 (B/17/5119) an.

Wortmeldungen gab es keine. AfD, LINKE und FDP stimmten gegen die beantragte Aktualisierung, da sie den Kurs der städtischen Verschuldung durch den Oberbürgermeister und den Stadtkämmerer nicht mittragen.

In diesem Zusammenhang nahm der Rat die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes 2024 und Folgejahre (M/17/5206) zur Kenntnis. Es handelt sich um die Genehmigung, die verschuldete Kommunen wie Oberhausen bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzuholen verpflichtet sind.

Inzwischen können wir sagen, daß es sich um einen rein formalen Verwaltungsvorgang handelt, der auch seitens der Bezirksregierung entsprechend so gehandhabt wird. Eine Durchsicht der Stellungnahmen der Bezirksregierung zu den jährlichen Haushaltssicherungskonzepten (HSK) zeigt, daß eine echte inhaltliche Kritik der vorgelegten Planungen nicht erfolgt. Wenn überhaupt, dann sind es die Berichte der Gemeindeprüfungsanstalt, die eine echte Prüfung der finanzpolitischen Sachverhalte verraten. Es sind dann auch die GPA-Berichte, die von den Kommunen ihrerseits bei den HSK-Planungen zur Grundlage genommen werden.

Wieder neue Stellen.

Die Einstellung von Nachwuchskräften bei der Berufsfeuerwehr Oberhausen erfolgt stets in größter Einmütigkeit aller Ratsvertreter über alle parteipolitischen Grenzen hinweg. So war es auch bei Neueinstellungen für das Jahr 2025 (B/17/5117).

Die Einrichtung von vier Planstellen im Fachbereich 2-4-10 zur Unterstützung der Parkraumbewirtschaftung (B/17/5194) gab Herrn Dobnik (GRÜNE) Anlaß für die Feststellung, daß seine Fraktion die Verstärkung des Kommunalen Ordnungsdienstes in Oberhausen vor allem zur Überwachung des ruhenden Verkehrs unterstütze. Man erhoffe dessen verstärkte Überwachung gerade auf Fuß- und Radwegen.

Dahinter stehen ideologisch motivierte Verkehrskonzepte, die im Kampf gegen den Individualverkehr alle Register ziehen. Beliebt sind neue Fahrspuren für Radfahrer, denen viele Parkplätze zum Opfer fallen. Es ist aus dieser Sicht nur konsequent, nach dem Parkdruck auch den Überwachungsdruck zu erhöhen.

Hier haben wir ein gutes Beispiel dafür, wie die von der Stadtverwaltung propagierte Parkraumbewirtschaftung nicht zu einer effektiven Erhöhung der Einnahmen führt, da der steigende Verwaltungsaufwand ein Nullsummenspiel zu Lasten der Kaufkraft der Oberhausener darstellt.

Neben der AfD stimmte nur noch die FDP gegen diese neuen Stellen, da sie der Parkraumbewirtschaftung ähnlich kritisch wie die AfD gegenübersteht.

Eine Personalwahl.

Der Wissenschaftscampus NRW (WICA) ist ein Gremium, was im luftleeren Raum agieren und nur Geld kosten wird. Für die WICA gGmbH hatte der Rat gemäß Vorlage B/17/5197 zwei Dinge zu entscheiden. Im ersten Schritt war der Kreis der Institutionen zu benennen, die dem WICA-Kuratorium angehören sollten (Beschlußvorschlag Ziffer 1). Unter Ziffer 2 war die Vertreterzahl zu beschließen; nämlich drei Vertreter aus der Mitte des Rates plus einer als Vertreter der Verwaltung nach § 113 GO NRW.

Der Rat billigte beide Ziffern jeweils einstimmig ohne weitere Wortmeldungen.

Bei der Personenwahl ergab sich durch den Vorschlag der AfD, den Stadtverordneten Noldus in das Kuratorium zu wählen, die Notwendigkeit einer geheimen Wahl. Von insgesamt 54 Stimmen waren zwei ungültig. Es erhielten die CDU 20, die SPD 19, die GRÜNEN 9 und die AfD 4 Stimmen.

Damit waren Frau Stehr (CDU), Frau Bongers (SPD) und Frau Opitz (GRÜNE) zu Vertretern des Rates im Kuratorium gewählt. Danach wählte der Rat einstimmig ohne weitere Wortmeldungen den Oberbürgermeister als Vertreter nach § 113 GO NRW ins Kuratorium.

Den Erlaß einer neuen Hundesteuersatzung (B/17/5076) hatten sowohl die FDP als auch die AfD zum Anlaß von Änderungsanträgen genommen. Es handelte sich gewissermaßen über die Ausläufer einer öffentlichen Debatte, deren Kulminationspunkt bereits überschritten war. Wir werden diese Anträge gesondert betrachten.

Ein Erlaß der 5. Änderungssatzung zur Vergnügungssteuersatzung vom 12. 7. 2010 (B/17/5213) wurde ohne Wortmeldungen von der Ratsmehrheit gegen die Stimmen von AfD und FDP gebilligt.

Zur Mietspiegel-Satzung.

Die Mietspiegel-Satzung 2024 der Stadt Oberhausen (B/17/5183) soll die Berücksichtigung aller gesetzlichen Vorschriften bei der Erstellung eines Mietspiegels sicherstellen. Inhaltlich kann ein Stadtrat wenig bis nichts dazu sagen. Solche Dinge werden formal abgesegnet, um der Form Genüge zu tun.

Die Stadtverordnete Hansen (LINKE) nahm diese Vorlage zum Anlaß einer Grundsatzrede über die Situation auf dem Oberhausener Wohnungsmarkt. Das hat durchaus einen Sinn, kann man doch, formal korrekt, eigene politische Inhalte an die Öffentlichkeit bringen.

Einleitend stellte Frau Hansen einen massiven Mangel an sozial geförderten Wohnraum fest, um daraus die Notwendigkeit einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft abzuleiten. Nicht Mietspiegelpflicht und Mietpreisbremse, sondern nur der von den LINKEN geforderte Mietendeckel werde das Problem der Verdrängung von Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen lösen:

„Städtischer Raum wird zum Vorrecht für Wohlhabende, während Pflegekräfte, Mechanikerinnen und Busfahrer verdrängt werden.“

Die Lage auf dem Wohnungsmarkt sei nicht durch eine sprunghaft gewachsene Bevölkerung bedingt; einfach nur Bauen sei auch nicht die Lösung. Vielmehr gebe es eine künstliche Wohnraumverknappung zu Spekulationszwecken. Auch Neubauten würden zum Zwecke der Profitmaximierung primär im „Luxussegment“ erfolgen.

Die letzten Bundesregierungen hätten zu wenig im Bereich des sozialen Wohnungsbaues getan, die Kommunen Wohnraum privatisiert und Mieterrechte geschwächt.

Spekulanten seien zu enteignen, wo sie sich weigern, ungenutztes Bauland zu bezahlbaren Preisen abzugeben, oder wo sie Wohnraum verfallen ließen, um Luxussanierungen durchzuführen oder um Preise in die Höhe zu treiben.

Auch die Ratsmehrheit sei nicht gewillt, das strukturelle Problem mittels einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft zu lösen. Es könne nicht funktionieren, auf die Mechanismen des kapitalistischen Marktes zu setzen:

„Es ist zwingend notwendig, ernsthaft darüber nachzudenken, wie wir die Wohnungssituation im Sinne der arbeitenden, prekär Beschäftigten, Rentnerinnen und Erwerbslosen ändern.“

Herr Noldus (AfD) dankte Frau Hansen für diese allgemeine Kapitalismuskritik am Beispiel des Mietmarktes. Sie habe nur einen kleinen Aspekt vergessen. Die LINKE sei die Partei der schrankenlosen Zuwanderung. Durch die Zuwanderung auf den Wohnungsmarkt entstehe also eine höhere Nachfrage, dem das bestehende Angebot nicht nachkommen kann. Die Mietsteigerungen und die Situation auf dem Wohnungsmarkt seien also auch eine Frage der Zuwanderung, einfach eine Frage von Angebot und Nachfrage.

Eine Erwiderung, die auch nicht zu erwarten war, blieb aus und der Rat billigte die Vorlage gegen die Stimmen der AfD.

Sonstiges.

Im Bereich der Bauleitplanung sorgte der Bebauungsplan Nr. 755 Biefangstraße (zwischen Kleine Biefangstraße und Roßbachstraße) – Vorlage B/17/5028 – für eine Intervention des Stadtverordneten Real (SPD). Dieser wies auf die spezifischen Probleme hin:

Notwendigkeit von Schallschutzfenstern besonderer Art mit Innenbelüftung in Befolgung gesetzlicher Bestimmungen zum Schallschutz, Gefährdung durch sog. Starkregenereignisse, Altlasten aus der industriellen Vergangenheit, Streit mit der Emscher-Genossenschaft über die Einstufung als Hochwasserrisikogebiet.

Herr Real wollte sicherstellen, daß potentielle Investoren uneingeschränkt über diese Problemlagen unterrichtet würden. Baudezernent Dr. Palotz sicherte dieses zu unter Verweis auf die öffentliche Auslage des Bebauungsplans. Man werde in diesem Falle aber den Vorhabenträger noch einmal ansprechen und ihn auch verpflichten, das entsprechend ausführlich mit Käufern zu besprechen.

Der Rat beschloß die Vorlage gegen die Stimmen von AfD und LINKEN.

Unter „Berichte der Verwaltung“ nahm der Rat jeweils ohne Wortmeldungen folgende Berichte zur Kenntnis:

  • Vom Stadtkämmerer bewilligte über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Jahres 2024 nach § 83 Abs. 2 S. 1 GO NRW (M/17/5205).

  • Vorstellung der Aufgaben- und Projektstruktur und des öffentlichen Kommunikationskonzeptes zur Straßenbahnverlängerung 105 (M/17/5207).