Nachdem wir uns in der dritten Folge dem Videoüberwachungs-Antrag der CDU gewidmet haben, befassen wir uns in der vierten und letzten Folge mit den weiteren Anträgen aus jener Ratssitzung. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20240528b_Rat_20240513_04_Antraege

Nochmals die Hundesteuer.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen (HFA vom 29. Januar und Rat vom 5. Februar) hatte die FDP das Thema „Erhöhung der Hundesteuer“ aufgegriffen, war aber bei ihrem Antrag nur von der AfD unterstützt worden. Angesichts dieser Mehrheitsverhältnisse hatten zwei Änderungsanträge anläßlich der Verabschiedung der neuen Hundesteuersatzung (B/17/5076) am 13. Mai keine Chance. Der FDP-Änderungsantrag B/17/5076-01 wollte dennoch angesichts der öffentlichen Debatte über Erhöhung die neue Satzung um eine winzige Nuance korrigieren.

Im Satzungsentwurf § 4 Abs. 2 Satz 3 hieß es:

Weiterhin wird Steuerbefreiung auf Antrag gewährt für nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde, die… 3. zu Melde-, Sanitäts- oder Schutzzwecken verwendet werden und die dafür vorgesehene Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Stadt anerkannten Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben; die Ablegung der Prüfung ist durch das Vorlegen eines Prüfungszeugnisses nachzuweisen und die Verwendung des Hundes in geeigneter Weise glaubhaft zu machen. Die Anerkennung des Vereins oder Verbandes erfolgt auf Antrag, wenn glaubhaft gemacht wird, daß die antragstellende Vereinigung über hinreichende Sachkunde und Zuverlässigkeit für die Durchführung der Leistungsprüfung verfügt.“

Durch die Änderung „werden oder wurden“ sollten auch Ex-Diensthunde berücksichtigt werden (FDP-Beschlußvorschlag Ziffer 1).

In § 4 Abs. 5 hieß es:

Die Befreiungsvorschriften des Abs. 2 Nr. 1 bis 3 finden bei Haltung von gefährlichen Hunden i. S. v. § 2 Abs. 2 und Hunden bestimmter Rassen i. S. v. § 2 Abs. 3 dieser Satzung keine Anwendung.“

Nach Beschlußziffer 2 des FDP-Änderungsantrages sollte hier Abs. 2 Nr. 3 herausgenommen werden, so daß – teuer besteuerte – Listenhunde dann von der Steuer befreit wurden, wenn sie die Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 Satz 3 erfüllten.

In der HFA-Sitzung vom 6. 5. 2024 war ein Bürgerantrag mit alternativen Vorschlägen zur Besteuerung von sog. Listenhunden von einer Petentin vorgestellt und behandelt worden. Die Bestimmungen zur Steuerbefreiung nach der neuen Satzung wurden kritisiert, weil Listenhunde von der Steuerermäßigung ausgenommen waren. Es sei nicht nachvollziehbar, daß davon auch Diensthunde betroffen seien. Bei der Gelegenheit hatte Herr Hoff (FDP) seinen Änderungsantrag vorgestellt.

Speziell dazu merkte der Stadtkämmerer an, es sei wahrscheinlich juristisch möglich, Listenhunde, welche Diensthunde seien, im Sinne einer Ermäßigung gesondert zu behandeln. Was die Ex-Diensthunde angehe, werde man den Sachverhalt bis zur nächsten Ratssitzung klären.

In der Ratssitzung äußerte Verwaltung dessen sicher. sich Stadtkämmerer Tsalastras zur im HFA angekündigten Überprüfung: Man gehe von unter fünf Hunden aus; man wisse von zwei Hunden. Es sei im HFA gemutmaßt worden, daß Herr Hoff beide Hunde kenne. Jetzt sei sich die Verwaltung dessen sicher. Es gebe keine Bedenken, diese Änderungen in die Hundesteuersatzung aufzunehmen.

Herr Hoff (FDP) versicherte seinerseits, die Hunde persönlich nicht zu kennen; und fuhr danach fort: Von der Regelung, die ja sinnvoll sei, könnten auch zukünftige Ex-Diensthunde profitieren. Ferner sei die Ziffer 2 des Beschlußvorschlages so auszulegen, daß sie alle Diensthunde steuerlich gleich behandele; ungeachtet ihrer Rasse. Abschließend bat er um die getrennte Abstimmung beider Ziffern.

Der AfD-Änderungsantrag A/17/5272 war demgegenüber erfrischend kurz:

„Es wird die Hundesteuersatzung vom 20. 11. 2008 beibehalten und demzufolge auch keine Erhöhung für Listenhunde vorgenommen.“

Herr Lange (AfD) begründete den Änderungsantrag seiner Fraktion in erster Linie damit, daß angesichts des städtischen Haushaltsdefizits die Erhöhung die einfachste Lösung sei, anstatt endlich einmal zu sparen. Zahlreiche Länder hätten die Hundesteuer bereits abgeschafft; dazu kämen noch einzelne Kommunen. Hunde seien für viele Menschen ein Bezugspunkt und die exorbitante Steuererhöhung für sog. Listenhunde bedeute praktisch eine Vorverurteilung im Sinne einer allgemeinen Gefährlichkeit.

Hinweis: Zur Rede des Stadtverordneten Lange (AfD) siehe Anlage 1.

Da dieser Antrag der weitergehende war, wurde er zuerst abgestimmt. Der Rat lehnte den AfD-Änderungsantrag gegen die Stimmen der AfD ab.

Der Rat beschloß Ziffer 1 des FDP-Änderungsantrages mit den Stimmen von CDU, SPD, LINKEN, FDP und BOB gegen die Stimmen der GRÜNEN bei Enthaltung der AfD.

Der Rat lehnte Ziffer 2 des FDP-Änderungsantrages mit den Stimmen von CDU, GRÜNEN und LINKEN gegen die Stimmen von SPD und FDP bei Enthaltung von AfD und BOB ab.

Danach ließ der Oberbürgermeister über die durch den FDP-Änderungsantrag Ziffer 1 geänderte Verwaltungsvorlage abstimmen. Der Rat billigte sie gegen die Stimmen von AfD und FDP.

Das „Nein“ der FDP sorgte für Stirnrunzeln und Unverständnis beim Oberbürgermeister, der in Richtung FDP bemerkte, es sei doch die Hälfte ihrer Änderungen angenommen worden.

Schulbezirke für Grundschulen.

Die LINKEN hatten einen Antrag „Schuleinzugsbereiche für Grundschulen“ (A/17/5116) gestellt.

In ihrer Rede stellte die Stadtverordnete Marx (LINKE) fest, daß die Grundschulklassen viel zu groß und sowohl deutlich über dem Landesdurchschnitt als auch deutlich über den Klassenfrequenzrichtwert von 23,5 lägen. Es gebe zu wenig Klassenräume und daher greife man immer wieder auf Container zurück. Das seien Versäumnisse der Verwaltung, denn durch die entsprechende Bildung von Schuleinzugsbereichen könne man kleinere Klassen bilden.

Parallel dazu müßten neue Grundschulen gebaut und die Heideschule wiedereröffnet werden. Um eine vernünftige Planung hinsichtlich Schulplätze und Neubauten zu gewährleisten, sei die Wiedereinführung von Grundschulbezirken notwendig.

Die seinerzeitige CDU-Landesregierung trage mit der Abschaffung der Grundschulbezirke die Verantwortung „für die gesamte desolate Schulentwicklung“. Und im Gegensatz zu Oberhausen, GRÜNE und SPD habe man daran erinnert, mache Duisburg seit langem Gebrauch von Grundschulbezirken:

„Obwohl bereits im Herbst die Anmeldungen stattfinden, liegen dem Schulausschuß bis zu den Osterferien nicht die Anmeldezahlen vor, so daß es praktisch keine politische Einflußmöglichkeit auf die Klassenbildung gibt. Im Ergebnis werden oftmals am Ende übergroße Klassen gebildet und im letzten Moment Verwaltungsvorlagen über Notlösungen vorgelegt, die Klassenmehrbildungen mit Hilfe von Containern vorsehen.“

Schulen mit „größeren sozialen Herausforderungen“ sollten besonders gute Bedingungen bekommen; dazu müsse man sich auf den Sozialindex beziehen. Leider seien die anderen Fraktionen im Fachausschuß den Argumenten der LINKEN nicht gefolgt. Dieser Antrag leiste mit einer kalkulierbaren Planung der eigenen Bildungslandschaft einen wichtigen Beitrag für den weiteren Schulfrieden in Oberhausen.

Herr Noldus (AfD) merkte an, wenn er die Vorrednerin richtig verstanden habe, wolle die LINKE Grundschulbezirke einführen und die Klassengröße dadurch steuern, daß dort Grundschulen gebaut werden, wo die Schüler wohnen, damit die Klassen eben kleiner werden. Bei weiterführenden Schulen, so sein Eindruck, befolge die LINKE das Gegenteil; nämlich praktisch die Schulen so groß wie möglich zu machen und die Einzugsbereiche zu vergrößern.

Auf seine Nachfrage, ob sie diesen Widerspruch auflösen könne, blieb Frau Marx die Antwort schuldig.

Der Rat lehnte den Antrag gegen die Stimmen der LINKEN bei Enthaltung von BOB ab.

Zwei „grüne“ CDU-Anträge.

Der Stadtverordnete Bandel ist, auch schon beruflich bedingt, das grüne Gewissen der CDU. In dieser Sitzung unternahm er es, zwei CDU-Anträge in seiner bekannten einnehmenden Art zu begründen; zunächst denn Antrag A/17/5138 „Abwasserwärme nutzen“.

„Nicht erst seit dem desaströsen Durcheinander mit dem Heizungsgesetz sei wohl allen klar geworden, daß eine zuverlässige, bezahlbare Wärmeversorgung, so wie man es immer gewohnt war, nicht mehr selbstverständlich erscheine. Daher habe die CDU bereits Mitte 2023 die Verwaltung gebeten, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen, um „für alle Möglichkeiten der Energieversorgung klimaneutral offen zu sein.“

Die BETREM GmbH habe gute Erfahrungen gemacht mit der Wärmeentkopplung über Wärmepumpen aus Abwasser. Das Prinzip der Solewärmepumpen, mit Hilfe einer Sole-Flüssigkeit gleichmäßige Wärme in gewisser Temperatur aus dem Erdreich zu gewinnen, könne man auf Abwasser übertragen:

„Abwasser hat, egal welches Wetter, immer eine relativ gleichmäßige, relativ hohe Temperatur, aus der über Wärmetauscher große Mengen an Energie zu gewinnen sind, die dann mit einer kommunalen Planung an dementsprechender Stelle, wo es Sinn macht – größere kommunale Gebäude und, und, und – eingespeist werden können, zum Beispiel in ein Fernwärmenetz.“

Man könne sich nicht erlauben, diese Möglichkeit der Wärme- und Energiegewinnung nicht zu nutzen.

Herr Dobnik (GRÜNE) befürwortete den Antrag, um danach eine Ergänzung anzubringen. Die Erkenntnisse sollten nicht nur in die kommunale Wärmeleitplanung, sondern auch in die Bauleitplanung übernommen werden, um bei Neubauten diese Nutzung der Abwasserwärme direkt mit zu planen.

Herr Flore (SPD) wies den offenbar im Umweltausschuß durch die CDU erhobenen Vorwurf der Untätigkeit zurück. Von der Landesregierung fehle immer noch das entsprechende Gesetz, das den Kommunen die Möglichkeit gibt, auf rechtlich gesicherter Grundlage zu planen. Hätte sich der Antragsteller vorher von der EVO beraten lassen, dann wüßte sie, daß die EVO höchstwahrscheinlich dafür wäre. Dann kämen vielleicht solche Doppelungen, daß immer wieder etwas gefordert wird, was selbstverständlich ist, nicht mehr vor.

Der Antragsteller übernahm die Anregung der GRÜNEN in folgender Form:

„Die Verwaltung wird gebeten, die Möglichkeiten der Abwasserwärmenutzung explizit in die Planungen zur kommunalen Wärmeplanung und in die Bauleitplanung zu übernehmen.“

Der Rat beschloß den Antrag einstimmig.

Den CDU-Antrag A/17/5145 „Grünpflegekonzept Burg Vondern“ begründete ebenfalls Herr Bandel.

Die Burg Vondern befinde sich in der Obhut eines Fördervereins, der die Baulichkeiten pflege, so daß sie für Trauungen und gesellschaftliche Anlässe genutzt werden können. Allerdings sei es notwendig, den Bewuchs der Außenanlagen, der – von invasiver Art – die heimische Flora „zurück drücke“, näher zu kontrollieren. Auch die Teiche seien nahezu vollständig überwuchert. Man bitte die Verwaltung um ein funktionierendes Grünkonzept:

„Alle sind guten Willens, aber keiner macht etwas. Es geht gar nicht darum, daß es um die Burg aussieht wie in einer Parkanlage. Das würde dem Potential der Fläche auch gar nicht entsprechen.

Es geht darum, daß wir ausgewogen wirklich einen belastbaren Plan erstellen, wo man wie pflegt, damit sowohl dem Aspekt des Naturschutzes als auch dem Aspekt, ‚es ist ein würdiges altes Gebäude, wo man hingeht, um etwas Besonderes zu tun‘ – was beidem entgegenkommt.

Der Rat beschloß den Antrag einstimmig.

Neue Stelle im Bereich der Sozialplanung.

Ein diesbezüglicher Antrag der SPD (A/17/5191) sah im Bereich der Sozialplanung die dauerhafte Fortführung der „ExpertInnendialoge“ vor:

„Die Begleitung und Gestaltung des demographischen und sozialen Wandels auf der Grundlage einer soliden Sozialplanung mittels eines Sozialmonitorings erfordert gleichzeitig auch eine adäquate, qualitative und fachliche Begleitung.“

Die Verstetigung der Sozialplanung und Expertendialoge „ machen es erforderlich den bisherigen außerplanmäßigen Einsatz einer Vollzeitkraft in einen planmäßigen Einsatz umzuwandeln. Auf diese Weise wird Planungssicherheit hergestellt, ohne den Personalkostenetat zusätzlich zu belasten.“

Die Umwandlung einer außerplanmäßigen in eine planmäßige Stelle belastet den Etat nicht – zusätzlich! So kann man sich selbst belügen.

Angesichts der linken Ratsmehrheit verzichtete der Antragsteller auf eine Begründung; Wortmeldungen erfolgten nicht. Der Rat beschloß die neue Stelle gegen die Stimmen von AfD und FDP bei Enthaltung der CDU.

Wechseljahre nur für Frauen.

Aus einem GRÜNEN-Antrag „Bedarfsanalyse bei Mitarbeitenden der Stadt Oberhausen zum Thema „Wechseljahre“ (A/17/5111) wurde ein gemeinsamer Änderungsantrag von GRÜNEN und SPD als 02-Fassung; vorher hatte die FDP noch eine 01-Fassung eingebracht. Im Einleitungssatz des Sachverhaltes wird festgestellt:

„Über 60 Prozent der Mitarbeitenden der Stadt Oberhausen sind weiblich und somit im unterschiedlichen Ausmaß vom Thema ‚Wechseljahre‘ betroffen.“

Die Antragsteller scheinen von der Erkenntnis durchdrungen zu sein, daß Frauen älter, Männer aber reifer werden.

Frau Opitz (GRÜNE) begründete den Antrag, Herr Kempkes thematisierte in seiner Rede die Frage nach dem Sinn des Antrages und Herr Hoff (FDP) bedankte sich artig bei den GRÜNEN für den Antrag, um danach den Änderungsantrag zu begründen. Frau Stehr (CDU) zog sich elegant aus der Affaire und bat die Verwaltung um eine Stellungnahme.

Der Beigeordnete Jehn unternahm es, die allgemeinen Rahmenbedingungen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge für die weiblichen Beschäftigten der Stadt Oberhausen zu erläutern.

Danach lehnte der Rat zunächst den Änderungsantrag der FDP gegen die Stimmen der FDP ab, um dann der letzten Fassung des gemeinsamen Änderungsantrages von GRÜNEN und SPD mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN, LINKEN und BOB gegen die Stimmen von CDU, AfD und FDP zuzustimmen.

Insgesamt vier Umbesetzungs-Anträge für Ausschüsse oder Gremien von CDU, GRÜNEN und LINKEN beschloß der Rat ohne Wortmeldungen einstimmig. Beim Umbesetzungs-Antrag der AfD enthielten sich alle anderen Ratsmitglieder. Das ist gewissermaßen der Modus vivendi der selbsternannten Demokraten angesichts mehrerer Gerichtsentscheidungen, die eine Ablehnung solcher Anträge als unzulässigen Eingriff in die Selbstorganisation einer Fraktion festgestellt haben.

Die AfD beteiligt sich an solchen Spielchen nicht und stimmt den Anträgen dieser Art anderer Fraktionen immer zu.



Anlage 1:

Rede des Stadtverordneten Lange (AfD) zu Punkt 8 der Tagesordnung „Erlaß einer neuen Hundesteuersatzung (B/17/5076) mit den Änderungsanträgen von FDP (B/17/5076-01) und AfD (B/17/5272).

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister!

Unser Änderungsantrag geht hier noch ein bißchen weiter und wir möchten gerne die Hundesteuersatzung vom 20. 11. 2008 beibehalten und demzufolge soll auch keine Erhöhung der sogenannten Listenhunde vorgenommen werden, also die Steuer dazu.

Aufgrund von vielfältigen globalen Krisen, welche durch die Handlungen der Bundesregierung und der EU noch verstärkt wurden, sind die Lebensunterhaltskosten für Menschen und Tiere drastisch angestiegen. Für viele Geringverdiener und Menschen mit kleiner Rente sind Haustiere schon heute ein sehr hoher Kostenfaktor.

Dabei sehen wir nicht nur ein Problem bei der hohen Hundesteuer, welche heutzutage schon in Oberhausen mit zu einer der höchsten in ganz Deutschland zählt, sondern auch die immer weiter steigenden Kosten für den Tierarzt und für das Futter. Dazu muß auch klar erwähnt werden, daß die Hundesteuer nicht ausschließlich den Hundealtern oder ihren Tieren zugutekommt, sondern damit Löcher im aktuellen Haushalt gestopft werden sollen, welche die Politik leider selber verursacht hat. Anstatt Kosten endlich mal einzusparen, kennen die Politik und die Verwaltung hier nur eine Lösung, da diese natürlich am einfachsten erscheint: die Steuern müssen erhöht werden.

Dabei ist die Hundesteuer schon heute sehr hoch und keine Pflichtsteuer. Länder wie England, Frankreich, Spanien, Schweden und Dänemark haben diese Steuer längst schon abgeschafft. Auch einige Städte wie beispielsweise Amsterdam haben dies ebenso getan. Auch in Deutschland gibt es kleinere Städte, die dieses abgeschafft haben.

Dazu ist auch niemandem wirklich geholfen, wenn Tiere aus Kostengründen hinterher im Tierheim landen oder Menschen, für die der Hund ein sozialer wichtiger Punkt ist, sich diesen nicht mehr leisten können.

Des Weiteren ist die Erhöhung für die sogenannten Listenhunde auf exorbitante 850 Euro im Jahr eine Farce, da dadurch suggeriert werden soll, daß von jedem dieser Tiere eine Gefahr ausgeht. Dieser Pauschalisierung und die damit einhergehende Vorverurteilung dieser Hunde sollte klar und deutlich entgegnet werden. Daher bitte ich Sie, diesem AfD-Änderungsantrag zuzustimmen.

Vielen lieben Dank!