Im ersten Teil hatten wir die Inhalte und Beschlüsse vorgestellt. Hier nehmen wir Stellung zu den aus zwei Anlässen geführten Grundsatzdebatten jener Sitzung. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20240616b_Kulturausschuss_20240606_2

Verplante Mittel…

Anläßlich des Punktes 5 der Tagesordnung „Übersicht über in 2024 verplante Mittel der Position ‚Freie kulturelle Aktivitäten‘ (M/17/5264)“ stieß der FDP-Vertreter Hoff eine Debatte an, welche – wieder einmal – den Eigenetat des Kulturausschusses zum Thema hatte.

Herr Hoff stellte unter Bezugnahme auf die Vorlage M/17/5264 fest, daß vom Etat des Kulturausschusses noch etwa 6.400 € übrig seien. Es gebe vier Förderanträge mit einem Fördervolumen von etwas mehr als 12.000 €, die alle vom Kulturbüro befürwortet würden. Er wundere sich etwas, denn das Kulturbüro sei „ja am nächsten dran, was man im Zweifelsfall fördert und was nicht.“ Er gehe davon aus, daß das Kulturbüro die Förderfähigkeit prüfe. Daraus ergäben sich einige Fragen: Sind alle Anträge form- und fristgerecht gewesen? Mit Bezug auf bereits geförderte Vereine: Ist dort alles sauber abgelaufen? Generell wünsche er eine Empfehlung des Kulturbüros für Anträge.

Der Ausschußvorsitzende stellte fest, daß sachlich und fachlich alles korrekt abgearbeitet worden sei.

Ein Vertreter der SPD erklärte, daß nun einmal 6.000 € fehlten (die Lücke zwischen verfügbarem Geld und dem Antragsvolumen). Er hoffte, daß in dieser Situation das Geld reiche. Es sei fast nichts anderes möglich, als traurige Entschlüsse zu fassen; mithin beantragte Gelder zu kürzen oder Anträge ganz ablehnen. Früher habe es genug Geld gegeben, jetzt gebe es wegen der größeren Anzahl an Anträgen relativ weniger Geld. Und das werde auch in Zukunft so sein.

Es sei „besser und wertschätzender“, Anträge miteinander zu vergleichen. Es gebe einen großen Antragswust, dem man nur unter Schwierigkeiten „wertschätzend“ begegnen könne. Er würde darüber lieber vorher mit der Verwaltung diskutieren und sich vorab genauere Informationen wünschen.

Im Nachhinein tue es ihm leid, Frau Wolter (CDU) seinerzeit für den Vorschlag kritisiert zu haben, kleine Anträge herauszuziehen. Jetzt schlage er das selber vor.

Hinweis: Es ist nicht ganz klar, auf welche Äußerung von Frau Wolter hier Bezug genommen wurde. In der Sitzung des 16. 11. 2023 hatte Frau Wolter darauf hingewiesen, daß bei vollständiger Bewilligung der bis zu dem Zeitpunkt vorliegenden Anträge fast 20.000 € vergeben wurden und wies darauf hin, daß unter Berücksichtigung der festgelegten Beträge (5.000 € für Kleinzuschüsse [die bis 500 € allein vom Kulturbüro vergeben werden], dazu 4.000 € für den Jugendförderpreis) die Fördermittel des Ausschusses bald erschöpft seien. Schon im letzten Jahr habe man versucht, die Anträge mit etwas weniger Geld zu bestücken. Das ein oder andere müsse mit weniger Geld gefördert werden, damit es für möglichst viele reicht.

Herr Scherer (SPD) gestand zu, bei der Menge der Antragsteller und bei dem Bedürfnis für Kultur in Oberhausen sei es schwierig, alle zufrieden zu stellen. Man sollte pro Antragsteller jetzt in Richtung 3.500 € gehen statt 5.000 €. Den Modus von Frau Wolter wolle er allerdings nicht übernehmen bzw. eine Einzeldiskussion vor Ort über einzelne Anträge wolle man in der Form, wie es bisher teilweise gelaufen sei, nicht.

Der „Sonnenchor-Antrag“.

Der Zuschußantrag der Caritas Oberhausen für den „Sonnenchor – der inklusive Chor Oberhausen“ (B/17/5309) wurde zum Ausgangspunkt einer Generaldebatte, weil dieser Antrag rein rechnerisch die letzten auf dem Papier zur Verfügung stehenden Gelder des Ausschuß-Eigenetats verschlingen würde, wollte man ihn in vollem Umfange bewilligen.

Einleitend wurde darauf aufmerksam gemacht, daß der Antragsteller die Ausgaben mit 8373,75 € ansetzt und einen Fehlbetrag von 4873,75 € feststellt. Die beantragte Förderhöhe betrage 3.000 €. Das Kulturbüro habe eine Nachprüfung vorgenommen und Gesamtausgaben in Höhe von 4323,75 € sowie einen Fehlbetrag von 2.573,75 € ermittelt.

Würde man die volle Summe bewilligen, dann fehlten im Eigenetat des Kulturausschusses 450 €, die man den Mitteln für Kleinförderungen (Kulturbüroetat in einer Gesamthöhe von 5.000 € für Anträge bis 500 €) entnehmen müßte. Damit erklärte sich Frau Prof. Domkowsky vom Kulturbüro nicht einverstanden.

Der Kulturdezernent erklärte, zunächst seien alle dem Ausschuß vorgelegten Anträge formal richtig. Was die inhaltliche Bewertung der Anträge angehe, so tue sich das Kulturbüro schwer damit, die Anträge gegeneinander zu bewerten. Die inhaltlichen Kriterien, denen ein Projekt genügen müsse, um gefördert zu werden, seien in jedem Einzelfall erfüllt. Die Frage bei der Bewertung sei doch, ob „eine Lesung weniger wert ist als ein Konzert im Innenhof“, aber das könne man nicht miteinander vergleichen.

Er könne anbieten, nach alternativen Fördermöglichkeiten Ausschau zu halten. Eine Lesung sei „eine hochwertige Veranstaltung“; daher biete er dem Antragsteller an, ihn wegen alternativer Fördermöglichkeiten zu beraten. Man könne aber im Vorhinein nicht sagen, ob eine Förderung dann tatsächlich auch erfolge. Es seien allerdings Diversität und Niedrigschwelligkeit als positive Aspekte des Antrages zu sehen.

Herr Gadde (GRÜNE) betonte, einige Dinge sehe er ein bißchen anders. Allerdings sei das Dilemma für jeden klar erkennbar; und er würde gerne alle Anträge befürworten.

Für die Zukunft müsse man ein Gremium oder eine Jury bilden, eine Art Kommission, um ein- oder zweimal im Jahr Förderanträge vorzuberaten. Als pragmatische Lösung der verfahrenen Situation könne man das „Windhundprinzip“anwenden; also ganz neutral nach dem Zeitpunkt der Antragstellung verfahren. Das würde bedeuten, die Anträge „Caritas“ und „Kesik“ zu befürworten und den Rest ablehnen.

Hinweis: Es handelte sich um die Zuschußanträge unter TOP 8 Szenische Lesung „Alis vs. Aliens, jetzt mit der ganzen Wahrheit…!“ (B/17/5293) von Levent Kesik und TOP 9 Sonnenchor – der inklusive Chor Oberhausen (B/17/5309) des Caritasverbandes Oberhausen.

Frau Prof. Domkowsky wies darauf hin, daß das Sinfonieorchester in diesem Jahr bereits gefördert worden sei. Die Verwendungsnachweise zu dieser Förderung lägen noch nicht vor.

Frau Wolter (CDU) und Herr Scherer (SPD) stimmten darin überein, sie könnten sich mit dem „Windhundprinzip“ vielleicht anfreunden, aber der Vorschlag Herrn Gaddes zur Bildung einer Kommission der dergleichen sei zur Zeit irrelevant. Im Herbst könne man darüber nochmals beraten.

Herr Hoff (FDP) erklärte in Richtung Herrn Scherers (SPD), es sei nicht richtig, Geld vom Etat für Kleinförderungen zu nehmen. Man habe die Regeln selber aufgestellt; daher sei es nicht in Ordnung, die Gelder für die Kleinförderung zu zweckentfremden. Richtig sei, bei den gestellten Anträgen versuchen, durch kleinere Kürzungen der Antragssummen Gelder einzusparen. Einer der Anträge entspreche nicht den Regeln; dann könne er auch nicht gefördert werden: „Punkt – Aus – Nikolaus“.

Herr Gadde (GRÜNE) erklärte, seine Vorschläge für eine Vorberatung von Anträgen durch ein neu zu schaffendes Gremium seien für 2025 gedacht gewesen.

Herr Scherer (SPD) regte an, die Verwaltung möge ihrerseits einen Vorschlag machen, wie ein solches Gremium aussehen könne.

Herr Broß (CDU) nahm Stellung zum Förderantrag des Sinfonieorchesters und befürwortete diesen. Er vermisse allerdings eine Auflistung der bereits erfolgten Kleinförderungen. Wieviel Geld sei in diesem Bereich bereits verausgabt worden?

Frau Prof. Domkowsky erklärte, daß die Kleinzuschüsse bzw. -anträge erst bearbeitet worden sind, nachdem feststand, daß die Gelder zur Verfügung standen. Zur Zeit lägen vier förderungswürdige Anträge mit einer Fördersumme von 2.000 € vor.

Der Kulturdezernent schlug vor, über den unter TOP 9 vorgelegten Antrag abzustimmen und Gelder von den Kleinzuschüssen dazuzunehmen.

Herr Hoff (FDP) sah formale Mängel des Antrages und wies darauf hin, daß die Reservierung von 5.000 € für Kleinzuschüsse so beschlossen worden war; der soeben gemachte Vorschlag gehe so nicht.

Der Ausschußvorsitzende Flore merkte an, daß die Verwaltung das zur Zeit anders sehe.

Der Kulturdezernent erklärte, die Geldmittel stünden für eine Nutzung zur Verfügung. Der Haushaltsabschluß stelle kein Problem dar. Die Regulierung könne durch den Kulturausschuß beschlossen werden.

Herr Hoff (FDP) stellte eine Zwischenfrage: „Ohne Vorlage, ohne alles?“

Der Kulturdezernent: „Haushaltstechnisch ja.“

Der Ausschußvorsitzende hielt ein derartiges Vorgehen „sachlich nicht für anfechtbar“.

Der Ausschuß bewilligte den Antrag gegen die Stimmen von AfD, BOB und FDP.

Der Ausschußvorsitzende Flore erklärte, es gebe zwar die Idee, ein Extra-Gremium zu schaffen, um die Förderanträge gewissermaßen vorzuberaten. Er stellte aber fest, daß der Kulturausschuß dieses Gremium sei und daher halte er von einem zusätzlichen Gremium nichts.

Der Kulturdezernent erklärte, man werde nach den Sommerferien Vorschläge zum Verfahren machen.