In der ersten Folge befassen wir uns mit den Punkten der Tagesordnung, die einen eher technischen Charakter besaßen und wenig Anlaß zu Debatten boten. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20240704b_Rat_20240701_Formalien

Eröffnung der Sitzung.

Der Oberbürgermeister eröffnete die 23. Ratssitzung und stellte die Anwesenheit von 54 Ratsmitgliedern fest; es fehlten die Stadtverordneten Broß (CDU), Look (SPD) und Frau Marx (LINKE).

Nach der Vorstellung der Nachtragstagesordnung begründete Frau Bongers (SPD), warum sie den SPD-Antrag A/17/5411 „Schaffung von E-Scooter-Parkplätzen und Koordinierung von Abstellverbotszonen“ nicht unter Punkt 42 „Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Oberhausen (B/17/5474 behandeln wissen wollte. Ersterer sei ein ordnungspolitischer Antrag, die Satzungsänderung eine fiskalische Maßnahme, die auf den Antrag der CDU-Fraktion im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zurückgehe. Zudem sei Punkt 42 in keiner Vorberatung gewesen und gehe über das hinaus, was seinerzeit von CDU und SPD gemeinsam beschlossen worden sei (zusätzlich E-Roller und Leihfahrräder genannt). Daher schlug sie vor, den Punkt 42 in die nächste Gremienfolge zu schieben, nicht aber den Antrag 42.1.

Frau Stehr (CDU) wollte wegen des inneren Zusammenhanges zwischen beiden Vorlagen dann auch den Antrag 42.1 schieben. Nach einem weiteren Austausch von Argumenten willigte Frau Stehr (CDU) ein, nur den Punkt 42 von der Tagesordnung zu nehmen. Ihr Argument, TOP 42.1 gelte als Änderungsantrag zur Satzung, war von Frau Bongers (SPD) durch den Hinweis auf die unabhängig davon erfolgte Vorberatung in den Ausschüssen entkräftet worden. Hier liege ein formales Versehen der Verwaltung im Hinblick auf die Eingruppierung von 42.1 vor.

Der SPD-Antrag A/17/5411 und der dazugehörige Änderungsantrag der FDP A/17/5411-01 wurden in den neuen Tagesordnungspunkt 49.4 unter „Anträge“ überführt.

Mit der Mandatsniederlegung von Frau Baumann (GRÜNE) zum 15. Juni war der Vorsitz des Gleichstellungsausschusses vakant geworden. Nach § 58 Absatz 5 Satz 5 der Gemeindeordnung gilt, daß die Fraktion, welche den Vorsitz stellt, ein Ratsmitglied zum Nachfolger bestimmt. Dieses Ratsmitglied muß dem Ausschuß als stimmberechtigtes Mitglied angehören.

Die GRÜNEN hatten am 24. Juni mitgeteilt, daß Frau Opitz zur neuen Ausschußvorsitzenden im Gleichstellungsausschuß bestimmt wurde. Eines Ratsbeschlusses bedurfte es dazu nicht, denn den GRÜNEN stand ja das Recht der Benennung zu.

Ein neues Ratsmitglied.

Durch die Mandatsniederlegung von Frau Baumann ist Frau Schadt nach der Reihenfolge der Reserveliste der GRÜNEN zum 19. 6. 2024 mit der Unterzeichnung der Annahmeerklärung in den Rat der Stadt nachgerückt. Der Oberbürgermeister führte die neue Stadtverordnete der GRÜNEN gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung in das Amt ein und verpflichtete sie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Beschlüsse ohne Wortmeldungen.

Eine ganze Reihe von Verwaltungsvorlagen wurden ohne Wortmeldungen vom Rat beschlossen. Im einzelnen waren dies:

  • Jahresabschluß 2023 (B/17/5405) mit getrennten Abstimmungen: Beschlußvorschläge 1 und 2 gegen die AfD, Beschlußvorschlag 3 gegen AfD und LINKE angenommen.

  • SBO Servicebetriebe Oberhausen mit Jahresabschluß und Lagebericht 2023 (B/17/5068) gegen die Stimmen der LINKEN bei Enthaltung von BOB.

  • ASO Alteneinrichtungen der Stadt Oberhausen (ASO); Jahresabschluß und Lagebericht 2023 (B/17/5315) einstimmig.

  • Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH; Abschluß einer neuen Gesellschaftervereinbarung (B/17/5433) einstimmig.

  • Serviceversprechen für die Oberhausener Wirtschaft (B/17/5370) gegen die Stimmen der LINKEN.

  • Leistung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln im Produktbereich 01 – Innere Verwaltung (B/17/5421) einstimmig.

  • Außerplanmäßige Mittelbereitstellung; Förderung vom Land NRW zwecks Digitalisierung der Ausländerbehörden (B/17/5398) gegen die Stimmen der AfD.

  • Neufassung der Satzung der Stadt Oberhausen über die Kindertagespflege in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (B/17/5369) einstimmig.

  • Abberufung eines Rechnungsprüfers (B/17/5220) einstimmig.

In diesen Abschnitt gehört auch eine Vorlage, die im Bereich „Sportförderung“ überplanmäßige Mittel forderte. Zur Erinnerung:

Am 20. 6. 2022 hatte der Rat gegen die Stimmen der AfD (und des Stadtverordneten Horn) für die „Errichtung einer beleuchteten und kilometrierten Laufstrecke“ gestimmt. Es handelte sich, so die Auffassung der AfD-Fraktion damals, um ein Luxusprojekt für die Pseudobedürfnisse einer kleinen Klientel. Auf eine Vorberatung in den Ausschüssen war seinerzeit verzichtet worden.

Der damaligen Entscheidung des Rates hatte ein Kostenansatz in Höhe von 1,05 Mio. € zugrunde gelegen. Hier nun wurde dem Rat in der Form überplanmäßiger Auszahlungen eine neue Rechnung präsentiert. Wir haben starke Zweifel, daß die Nachforderung in Höhe von 360.000 € die einzige bleiben wird.

Der Rat beschloß die Vorlage ohne Wortmeldungen gegen die Stimmen der AfD.

Zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept.

Wir können nicht umhin zuzugestehen, daß die FDP-Gruppe immer auf der Suche nach Möglichkeiten ist, ihr fehlendes eigenständiges Antragsrecht anderweitig zu kompensieren. So auch der Änderungsantrag A/17/5477.

Dieser forderte die Verwaltung auf, das Themenfeld „Mobilität“ unter Berücksichtigung der folgenden Punkte komplett zu überarbeiten:

  • Das Hauptstraßennetz ohne überörtlichen Verkehr wird nicht zurück- bzw. umgebaut.

  • Nach Möglichkeit werden keine künstlichen Geschwindigkeitsreduzierungen vorgenommen.

  • Die Parkraum-Kapazitäten werden erhalten bzw. bei Bedarf ausgebaut.

  • Die Sicherung und Stärkung jeglichen Individualverkehrs wird gewährleistet.

Zur Begründung führte der Stadtverordnete Hoff (FDP) an, die Verwaltung habe bestätigt, daß das Integrierte Stadtentwicklungskonzept eine Sammlung von bestehenden Beschlußvorlagen enthalte. Doch im Mobilitätsbereich seien Dinge enthalten, die nicht der Beschlußlage entsprächen. Aus diesem Grunde lege man hier den Änderungsantrag vor.

Zunächst klärte Herr Karacelik (LINKE) die Anwesenden darüber auf, welche Aufgaben der Stadtentwicklung aus der Sicht der LINKEN notwendig seien.

Herr Dobnik (GRÜNE) bezeichnete den Antrag als einen Versuch der FDP, die Mobilitätswende aufzuhalten. Danach folgte das CO2-Glaubensbekenntnis:

„Wir müssen auf Null runter in den kommenden 10 bis 15 Jahren, auch beim CO2-Ausstoß im Verkehr. Bund, Land und Kommunen haben hier eine gewaltige Aufgabe.“

Während dieses Ziel ohne eine Mobilitätswende nicht erreichbar sei, wolle die FDP den Fortschritt blockieren und alles so lassen, wie es sei.

„Mit dieser Blockade von jedem Versuch einer aktiven Gestaltung der Zukunft gefährden Sie, liebe FDP, unsere Zukunft.“

Herr Hoff (FDP) verwahrte sich gegen den Vorwurf, „die Verkehrswende in irgendeiner Form zu torpedieren, sondern wir mahnen an, daß in diesem Dokument auch die Ausgangslage und nicht die Wunschvorstellung von Verwaltung oder von wem auch immer, der dahinter steckt, der das geschrieben hat, dort zu stehen hat, sondern die Beschlußlage der Politik.“

Und dann folgte eine Passage, die ein gewisses – im Orwellschen Sinne – Zwiedenken des Stadtverordneten Hoff offenbart:

„Und die Verkehrswende, die Sie sich vorstellen als GRÜNE; tatsächlich – die blockieren wir mit letzter Kraft, sofern es uns auch irgendwie möglich ist. Weil unsere Verkehrswende, die wir uns vorstellen, ist eine klimagerechte Verkehrswende, die die Individualität nicht ausschließt.“

Das Zwiedenken besteht darin, einerseits eine Ideologie der GRÜNEN aus innerer Überzeugung abzulehnen, um dann doch in den Kategorien dieser Ideologie das eigene Verkehrskonzept zu verteidigen.

Der Rat lehnte zunächst den Änderungsantrag der FDP gegen die Stimmen von AfD und FDP ab und beschloß danach die Verwaltungsvorlage gegen die Stimmen von GRÜNEN (!), AfD, LINKEN und FDP.

Verkaufsoffene Sonntage.

Im Amtsdeutsch spricht man vom „Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen“. Dazu muß der Rat jeweils eine Verordnung beschließen. Hier waren es die vierte bis zehnte Verordnung im laufenden Jahr 2024. Alle Verordnungen wurden vom Rat mehrheitlich gebilligt. Es stimmten

  • AfD, LINKE und BOB gegen die 4., 8., 9. und 10. Verordnung; sowie

  • GRÜNE, AfD, LINKE und BOB gegen die 5., 6. und 7. Verordnung.

In diesem Punkt sind sich LINKE und AfD einig: Es ist im Sinne der Beschäftigten des Einzelhandels, die verkaufsoffenen Sonntage nicht zur Regel werden zu lassen. Und um gar nicht erst eine Entwicklung in diese Richtung zu befördern, stimmen beide Fraktionen grundsätzlich gegen verkaufsoffene Sonntage.

Für den Oberbürgermeister sind verkaufsoffene Sonntage ein Mittel, um den Einzelhandel Oberhausens attraktiver zu machen. Uns fallen da ganz andere Maßnahmen ein; die wichtigste wäre die Abschaffung der Parkraumbewirtschaftung.

Die Verwaltungsberichte.

Üblicherweise werden Verwaltungsberichte ohne Wortmeldungen zur Kenntnis genommen. Formal handelt es sich bei einer Kenntnisnahme um einen verwaltungsrechtlichen Vorgang, dem eine formaljuristische Bedeutung zukommt.

Der „Quartalsbericht zum Ergebnisplancontrolling mit Stand 31.03.2024 (M/17/5461)“ und der Bericht M/17/5357 „ Umgestaltung des Stadtmittehauses Sterkrade zu einem Mehrgenerationenwohnkomplex; hier: Ergebnis der Machbarkeitsstudie“ wurden in der üblichen Art ohne Wortmeldungen zur Kenntnis genommen.

Abweichend davon bot der Bericht – das „M“ steht übrigens für „Mitteilung“ – M/17/5292 „Evaluation der Klimaschutzrelevanz in Beschlußvorlagen“ den Klima-Gläubigen Anlaß für das Herunterbeten ihres Katechismus.

Interessant war die Einlassung des FDP-Vertreters Hoff, es sei grundsätzlich gut, auch auf die Klimaschutzrelevanz bei Beschlüssen zu blicken. Das sei unstrittig; um dann fortzufahren, die gegenwärtige Methode sei ungenügend:

„Denn stellen wir uns mal vor, wir würden jetzt 100 Photovoltaikanlagen bauen und ein Kohlekraftwerk bauen, dann hätten wir 100 positive und eine negative Klimaschutzmaßnahme in der Statistik stehen. Das macht überhaupt gar keinen Sinn für unsere Zwecke…“

Wir haben, aus unserer persönlichen Sicht der Dinge, hier ein gutes Beispiel dafür, wie eine von dem Medien permanent verbreitete Klima-Hysterie auch ansonsten klar denkenden Menschen unmerklich Denkschemata einprägt, die das Denken ideologisch überformen.

Herr Dobnik (GRÜNE) kann man in diesem Punkt – der Klimaschutzrelevanz – alles vorwerfen, nur nicht eine klares Denken. Er begrüßte einerseits „diese Bewertung der Klimarelevanz in den Einzelvorlagen.“

Andererseits stellt er „Abweichungen und Auffälligkeiten“ fest; so der Neubau, der klimaneutral bewertet werde, wenn er noch in der Planung befindlich sei:

„Das Fällen von alten Bäumen wird mit der Bepflanzung von ein oder zwei jungen Bäumen auch als neutral bewertet. Ein Parkplatz wird klimaneutral, wenn wir dort drei Fahrradbügel oder zwei Bäume pflanzen. Das ist unserer Meinung nach nicht ganz ehrlich und sollte in Zukunft anders bewertet werden.“

Natürlich ist die jetzige Form der Bewertung nicht „ehrlich“, aber auch eine künftige Form wird in dieser Hinsicht niemals „ehrlich“ sein, weil objektive Parameter, die unter den gleichen Bedingungen stets gleiche Ergebnisse liefern, niemals für eine „Klimaschutzrelevanz“ entwickelt werden können.

Nach einer Wortmeldung von Herrn Flore (SPD), wonach sich die GRÜNEN seinerzeit der jetzt geübten Praxis nicht angeschlossen hätten und er den GRÜNEN eine „eingetretene Gedankenänderung“ attestierte, nahm der Rat den Bericht zur Kenntnis.

Abschließend wollen wir noch auf einen Antrag der GRÜNEN zu „Um- bzw. Neubesetzungen in Fachausschüssen und sonstigen Gremien“ (A/17/5490) hinweisen, der in üblicher Art und Weise vom Rat ohne Wortmeldungen einstimmig beschlossen wurde.