In dieser Folge referieren wir diejenigen Vorlagen aus der letzten Ratssitzung, welche einen Bezug zum Schulwesen haben. Dem Thema „Videoüberwachung an Schulen“ widmen wir uns separat. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20240710b_Rat_20240701_Schule_Varia
Eine Personalentscheidung.
Die Stadtschulpflegschaft als Zusammenschluß aus Mitgliedern verschiedener Schulpflegschaften von Oberhausener Schulen, gegründet September 2019, hatte als ihre Vertreter im Schulausschuß Frau Daniela Heimann sowie als deren Stellvertreter Herrn Bechberger vorgeschlagen (B/17/5375). Der Rat billigte Frau Heimann einstimmig, Herrn Bechberger gegen die Stimmen der AfD als beratendes Mitglied des Schulausschusses.
Zur Beschulung Oberhausener Kinder an der Moltkeschule in Dinslaken.
Im Jahre 1917 wurde Barmingholten aus der Bürgermeisterei Hiesfeld herausgelöst und auf Dinslaken und Sterkrade aufgeteilt. Die Kinder besuchten die Moltkeschule (seit 1876), doch sind seitens der Stadt Oberhausen Ausgleichszahlungen dafür zu leisten, daß die Stadt Dinslaken Schulträgeraufgaben übernimmt.
Die Neufassung (B/17/5388) der bestehenden Vereinbarung zwischen den beiden Städten war dadurch notwendig, daß der Dinslakener Rat beschlossen hat, daß Oberhauen die Kosten eines Teilneubaues zu mindestens 40 Prozent übernimmt, was unter dem Anteil der Oberhausener Kinder an der Schülerschaft liegt.
Nur Herr Hoff (FDP) meldete sich mit einer Kritik in Richtung Dinslaken wegen der Baukosten zu Worte. Mit den 40 Prozent kann die Stadt Oberhausen wohl deshalb gut leben, weil seit jeher die halbe Schülerschaft aus dem Oberhausener Teil von Barmingholten kommt.
Der Rat beschloß die Vorlage einstimmig.
Schulische Erweiterungsbauten.
Es ist uns nicht bekannt, daß Gebäudeerweiterungen oder Neubauten jemals kontrovers diskutiert worden wären; abgesehen vom Thema „Schulcontainer“. Sowohl die Errichtung eines Erweiterungsneubaus an der Melanchthonschule (B/17/5368) als auch die Vergrößerung der Mensen an beiden Standorten der Hirschkampschule (B/17/5372) wurden jeweils ohne Wortmeldungen einstimmig beschlossen.
Dabei wäre gerade im Hinblick auf die Melanchthonschule ein Nachhaken notwendig gewesen. Für den Erweiterungsneubau werden im Haushalt 2024 200.000 € bereit gestellt und in den Jahren 2025 bis 2028 nochmals über 11 Mio. € bis zur (geplanten) Gesamtsumme in Höhe von 12,2 Mio. €.
Im Sachverhalt Zeilen 13ff heißt es: Ein Rückgriff auf das Förderprogramm „KInvFöG NRW“ sei nicht möglich, da hierbei nur ein Ersatzneubau ohne Flächenerweiterung förderfähig gewesen wäre.
„Durch die seinerzeit vom Rat beschlossene Schulbauleitlinie mußte der Raumbedarf neu definiert werden. Durch den zusätzlichen Raumbedarf konnte eine Realisierung des Projektes nicht mehr aus dem Förderprogramm erfolgen. Nachdem das SBO-Immobilienmanagement durch Erwerb einer angrenzenden Teilfläche das Schulgrundstück arrondieren konnte, wurde eine gänzlich neue Planung unter Berücksichtigung der Schulbauleitlinie auf den Weg gebracht.“
Ferner (Zeilen 52ff) entsprechen die Räume im Bestandsgebäude nicht den Normen der Schulbauleitlinie und sollen zugunsten der Vergrößerung der Verwaltung angepaßt werden.
Die Erweiterungsbauten an der Hirschkampschule werden hingegen im Rahmen von Förderprogrammen des Landes NRW finanziert.
Photovoltaik-Dachanlagen auf Schulgebäuden.
Der Rat beschloß das Anbringen von Photovoltaikanlagen zur Energiegewinnung für den Eigengebrauch auf acht weiteren Schulgebäuden für insgesamt 1,46 Mio. € mit 90 % Anteilsförderung aus dem Klimaschutztechnik-Programm progres.nrw.
Dumm ist nur, daß im Jahre 2023 1,33 Mio. € Kosten prognostiziert waren. Der letzte Absatz liest sich interessant:
„Ein sich evtl. abzeichnender Fehlbetrag wird nach Auswertung des Ausschreibungsergebnisses im Rahmen des Haushaltsanmeldeverfahrens 2025 eingestellt. Durch die Beendigung des Förderprogramms wegen Entfalls des Sondervermögens Klima- und Transformationsfond verbleiben die Fördermittel auf dem bewilligten Niveau. Möglich Mehrkosten können nicht mehr angepaßt werden.“
Laut Vorlage lagen die aktuellen Kostenberechnungen dem SBO-Immobilienmanagement erst seit dem 10. Juni 2024 vor, „so daß die Zulieferungsfristen für eine Vorberatung im Schulausschuß am 13.06.2024 und für den Haupt- und Finanzausschuß am 17.06.2024 nicht eingehalten werden konnten.“
Herr Gadde (GRÜNE) begrüßte die Vorlage, die nach seinen Worten auf einen Antrag der GRÜNEN – Drucksache B/17/2691-01 – zurückging. Er begrüßte auch die Förderquote von 90 Prozent und wünschte die Prüfung weiterer Photovoltaik-Anlagen.
Das Argument der Förderquote ist genauso eindimensional wie das politische Denken dieses idealtypischen GRÜNEN-Vertreters.
Nur die AfD stimmte gegen die Beschlußvorlage, die unseres Erachtens ein weiteres gutes Beispiel dafür bietet, wie die selbsternannten „Demokraten“ im Stadtrat auf jede Kontrolle des Verwaltungshandelns verzichten.
Verlängerung des DeutschlandTickets (Schuljahr 2024/2025).
Hinter diesem unspektakulären Titel der Drucksache B/17/5480 verbirgt sich ein interessantes Detail: Durch den Wechsel von ALG II zum „Bürgergeld“ bei der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) gehörte von da ab zum Regelsatz eine Komponente „Verkehr“ mit der Folge, daß die Stadt Oberhausen wegen eines im Jahre 2006 verabschiedeten Ratsbeschlusses im Jahre 2024 1919 Schüler von der Leistung eines Eigenanteils befreit sind (siehe die Komponente „Verkehr“, die es so im ALG II nicht gab), obgleich die Voraussetzungen für eine Befreiung nur bei vier Schülern vorliegen.
Auf Bitten des Stadtverordneten Karacelik (LINKE) erläuterte der Beigeordnete Schmidt den Sachverhalt wie folgt:
„Dieses Deutschland-Ticket sieht vor, daß die Nutzerinnen und Nutzer einen Eigenanteil von 14 Euro und bei Geschwisterkindern von 7 Euro zahlen müssen.
Bei dem Ratsbeschluß, der in der Vorlage erwähnt wird, zur Befreiung von der Zahlung von diesen Eigenanteilen, waren die Rahmenbedingungen 2006 andere.
Da ging es darum, daß eben erstens kein Bürgergeld existierte und zweitens Menschen mit ALG II-Bezug und auch mit Sozialleistungsbezug oder Sozialhilfebezug von dieser Zahlung des Eigenanteils befreit werden sollen. Das Bürgergeld enthält aber Anteile zum Thema Mobilität, die über diese 14 Euro bzw. 6 Euro hinausgehen und damit quasi in dem Bezug des Bürgergeldes die Anteile, die die betreffenden Nutzerinnen und Nutzer des Deutschland-Tickets zahlen müssen, bereits vorhanden sind. Und die Anteile sind höher als die Eigenanteile, die eben bezahlt werden sollen.
Bei einer Überprüfung des Gesamtpaketes im VRR-Bezirk ist halt aufgefallen, daß die Stadt Oberhausen anders als vergleichbare Städte, sehr großzügig bislang mit diesem Thema umgegangen ist. Und man hat deshalb signalisiert, daß wir als Stadt notfalls diese Eigenanteile zahlen müssen, wenn der Rat der Stadt bei der Befreiung der Bürgergeld-Bezieherinnen und -Bezieher bleibt.“
Der Rat folgte mehrheitlich der Empfehlung der Verwaltung und beschloß die Vorlage gegen die Stimmen der LINKEN.
Kommunaler Eigenanteil im Primarbereich für Ganztagsschulen.
In der Verwaltungsvorlage B/17/5385, mit der auch die Erhöhung der Zahlungen für die Küchenkräfte beschlossen werden sollte, geht es um folgenden Sachverhalt:
Die außerunterrichtlichen Angebote des Offenen Ganztages gemäß § 9 Absatz 3 Schulgesetz als verpflichtende kommunale Aufgabe werden infolge von Kooperationsvereinbarungen der Stadt Oberhausen durch die Maßnahmenträger AWO, Caritas, Die Kurbel, Kinderkosmos e.V. sowie vom Verein zur Betreuung von Kindern der Hartmannschule e.V. gewährleistet.
In vorangegangenen Gesprächsrunden einigten sich Maßnahmenträger und Stadt vor dem Hintergrund der allgemein gestiegenen Kosten auf eine Erhöhung des kommunalen Eigenanteils wie folgt:
-
Erhöhung des kommunalen Eigenanteils pro Kind pro Jahr um 100 € ab den 1. August 2024; in „begründeten Ausnahmefällen“ um bis zu 150 €.
-
Erhöhung des Anteils für Küchenkräfte zur Sicherstellung der Mittagsverpflegung von derzeit 200 Euro pro Kind und Jahr auf 210 Euro pro Kind und Jahr für 2024 (5% Steigerung) mit anschließender jährlicher Steigerung um 2,5%.
Auf der Basis von zur Zeit 6820 Schülern im Offenen Ganztag der Grundschulen ergeben sich folgende Mehrkosten für die Stadt Oberhausen:
2024 |
2025 |
2026 |
|
Kommunaler Eigenanteil |
298.750 € [+ 100 € für 5 Monate + 150 € für Ausnahmen] |
717.000 € [+100 / 150 €] |
418.250 € [ 100 € für 5 Monate + 150 € für Ausnahmen] |
Küchenkräfte |
68.200 € [+ 5%] |
109.120 € [+ 2,5% Steigerung] |
83.545 € [+ 2,5% Steigerung] |
Gesamtsumme |
366.950 € |
826.120 € |
501.795 € |
Diese Vorlage nahm die Stadtverordnete Hansen (LINKE) zum Anlaß einer grundsätzlichen Kritik an der Finanzierung durch das Land NRW. Sie kündigte die Zustimmung ihrer Fraktion an, obgleich die Lage der offenen Ganztagsbetreuung in Oberhausen durch eine verfehlte Landespolitik geprägt werde:
Der offene Ganztag sei seit seiner Einführung unterfinanziert, denn das Land bezahle nicht die tatsächlich anfallenden Kosten, sondern lediglich eine Kopfpauschale von bislang 1042 Euro pro Kind pro Jahr; ab dem 1. 8. 2024 exakt drei Prozent mehr oder 1073 €.
Zusammen mit der Pauschale, die der Schulträger pro Kind zu entrichten habe, nämlich durch Landesgesetz festgelegte 568 €, seien das insgesamt 1.600 € pro Kind pro Jahr. Das seien für eine Gruppe von 25 Kindern – die Größe sei vor Jahren zur Sicherung von Qualitätsstandards beschlossen worden – 40.000 € pro Gruppe jährlich.
Damit könne man keine pädagogische Fachkraft finanzieren; so kalkuliere die Stadt aktuell für eine Personalstelle als Erzieherin mit einem Betrag von 72.000 €:
„Die Realität sieht so aus, daß die allermeisten Beschäftigten im offenen Ganztag zu Mindestlohnbedingungen arbeiten. Sie können das in unserer Großen Anfrage nachlesen, die wir schon vor fünf Jahren zu diesem Thema gestellt haben. Seitdem ist die Situation für die Träger nicht besser, sondern schlechter geworden.
Bei der katastrophalen Finanzierung des Landes wäre es für die Träger gar nicht möglich, die Stellen mit pädagogischen Fachkräften zu besetzen. Das System funktioniert überhaupt nur, weil Menschen mit geringen Löhnen und hohem Engagement die Arbeit im offenen Ganztag leisten. Aus unserer Sicht ist das ein Skandal.“
Es sei weiterhin ein Skandal, daß die Landesregierung keine Gesetze zur Sicherung von Qualitätsstandards in der Betreuung auf den Weg bringe; der Grund sei offensichtlich:
„Würde das Land etwa einen Fachkraftschlüssel wie im Kindergartengesetz gesetzlich vorgeben, müßte es auch das notwendige Geld dafür bereitstellen. Und dazu ist es offensichtlich nicht bereit.“ Der Rat sollte beim Land dagegen protestieren und sich den Forderungen der LINKEN nach einer auskömmlichen Finanzierung des Ganztages anschließen.
Weitere Wortmeldungen gab es nicht; der Rat beschloß die Vorlage einstimmig.
Ein unbedarfter Leser mag sich fragen, warum die Stadtverordnete der LINKEN überhaupt gesprochen hat, wenn die Fraktion von vornherein zustimmte und überdies in der Vergangenheit sämtliche Vorlagen dieser Art jeweils einstimmig beschlossen worden sind.
Der Sinn liegt darin, daß Frau Hansen die Gelegenheit nutzte, die Position ihrer Fraktion zur Situation des Ganztages zu erläutern. Denn es besteht bei den selbsternannten „Demokraten“ immerhin die Möglichkeit, daß die WAZ-Lokalredaktion in ihrer Berichterstattung darauf zurückkommt und so deren Inhalte – in diesem Falle der LINKEN – verbreitet.
Eine vergleichbare Problemstellung lag der Bereitstellung von überplanmäßigen Auszahlungen in der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe in Höhe von 309.000 € zugrunde (B/17/5404).
Die Steigerung der städtischen Mittel um 11% im Haushaltsjahr 2024 für die Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) sollen die Angebote der Offenen Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans sicherstellen. In erster Linie waren Lohnkostensteigerungen für Tarifbeschäftigte bei den Trägern aufzufangen.
Der Rat beschloß die Vorlage ohne Wortmeldungen gegen die Stimmen der AfD.
Eine weitere Vorlage betraf die „Übernahme von Trägeranteilen und Mietkosten zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen freier Träger ab 01.08.2024 (B/17/5401)“. Der Rat beschoß die Vorlage ohne Wortmeldungen gegen die Stimmen der AfD.
Überplanmäßige Auszahlungen im Deckungsring Erzieherische Hilfen im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von 600.000 € (B/17/5249) bewilligte der Rat ohne Wortmeldungen gegen die Stimmen der AfD.
Bereitstellung von Menstruationsartikeln in öffentlichen Gebäuden.
Die Verwaltungsvorlage B/17/5317 ging auf einen Antrag von SPD und FDP vom Dezember 2021 zurück und stellt ein typisches Beispiel für die herrschende Versorgungsmentalität dar, die jedem Menschen die Fähigkeit zu eigenem zielgerichteten Handeln prinzipiell abspricht. Etwas überraschend kam die fundierte Kritik der Stadtverordneten Stehr, denn die CDU taucht bei solchen ideologisch angehauchten Anträgen gerne unauffällig ab. Die fundierte Kritik betraf die Aspekte der Verwaltungskosten, des logistischen Aufwandes und der Verluste an Material durch Vandalismus und Verschwendung.
Einleitend bemerkte die CDU-Fraktionsvorsitzende, daß sie über die Qualität der seinerzeit beauftragten Evaluation, auf deren Grundlage in 22 öffentlichen Gebäuden Menstruationsartikel zur Verfügung gestellt werden sollen, erstaunt sei. Sie erwarte mehr als eine bloße Rückmeldung aus dem Jugendparlament, daß das Angebot an vielen Schulen gut aufgenommen worden sei (Zeilen 99ff der Vorlage).
Nach ein paar kritischen Rückmeldungen seien laut Verwaltung die Verfahren zur Materialverteilung überarbeitet worden, wobei es ausschließlich um die Frage des Auffüllens gegangen sei, nicht aber über die berichteten Vandalismus-Schäden. Zum Verfahren:
„Die Reinigungskraft überprüft täglich den Bestand, legt bei Bedarf entsprechende Artikel nach. Die notwendigen Produkte werden in kleinen Mengen an die Reinigungskräfte durch den haustechnischen Dienst gegeben. Der haustechnische Dienst lagert die Nachfüllprodukte und meldet dem jeweiligen Sekretariat den neuen Bedarf. Das jeweilige Sekretariat bestellt beim Schulbereich und dieser dann beim Einkauf. Die Ware wird zur Schule geliefert und beim Hausmeister gelagert.
Und dann kommt es natürlich zur Rechnungsstellung. Und da verwundert uns einmal mehr, daß in der damaligen Evaluation der Hinweis auf die Installationskosten über 20.000 Euro und eine Nachlieferung in Höhe von 5.500 Euro definiert wird.“
Danach erwähnte sie die gestiegenen Kosten. Damals sei es um 67 Artikelspender gegangen, jetzt um 34. Dennoch seien zusätzliche Kosten in Höhe von 50.000 € gegenüber dem ursprünglichen Kostenansatz entstanden:
„Das heißt für das Doppelte, nämlich die, die an den Schulen erst mal probeweise eingeführt wurden, sind es ja dann 100.000, wenn man richtig rechnet. Und wenn ich das zusammenzähle, sind es 150.000. Wenn ich unseren Haushalt angucke und konsequent auf die 10-Jahres-Phase blicke, wären das 1,5 Millionen Euro.“
Laut Rückmeldungen seien Vandalismusschäden und Mitnahme von großen Mengen an Artikeln zum privaten Verbrauch zu beobachten gewesen. Damit sei der hier eingeschlagene Weg für das „theoretisch gute Ziel“ im Vergleich zu dem in der Vergangenheit praktizierten Verfahren – Abgabe in den Schulsekretariaten – nicht richtig.
Frau Opitz (GRÜNE) griff sich aus der Rede einen bestimmten Ausdruck heraus, um daran polemische Anmerkungen zu knüpfen. Irgendwelche sachlichen Gegenargumente brachte sie nicht, im Gegenteil:
„Ich frage jetzt mal an die CDU, ob ja zukünftig auch Klopapier evaluiert wird, wie viel Klopapier kostet, wie viel Schabernack mit Klopapier gemacht wird. Seife gibt es ja auch in den Waschräumen, ob diese zur Verfügung gestellt wird und was die kostet. Und vielleicht müssen wir auch generell über den Wasserverbrauch sprechen, weil das kostet ja schließlich der Stadt auch immens viel Geld, wenn Schülerinnen und Schüler dieses Wasser verbrauchen.“
Frau Stehr (CDU) fand die Kritik der GRÜNEN-Vertreterin, deren Rückmeldung sie „maximal unprofessionell“ nannte, sachlich unzutreffend. Aus ihren schulischen Erfahrungen wisse sie, daß die Verteilung von Hygieneartikeln durch das jeweilige Schulsekretariat zuverlässig und verantwortungsvoll gehandhabt werde. Bei dem hier befolgten Verfahren sei die Zuverlässigkeit nicht gegeben, „weil die Geräte überwiegend leer oder beschädigt sind.“
Frau Opitz (GRÜNE) verbat es sich „zum wiederholten Male, hier als unprofessionell dargestellt zu werden.“
Herr Hoff (FDP) bedauerte, daß die Argumente von Frau Stehr nicht bereits in den Fachausschüssen vorgetragen worden waren, denn dann hätte die Verwaltung noch Hinweise auf mögliche Inhalte einer weiteren Evaluation gehabt. Auch sei es schwierig, daß diese Argumente erst „zwei Minuten, bevor wir entscheiden sollen, ob wir das jetzt weiterführen oder nicht,“ gekommen seien.
Der Rat beschloß die Vorlage gegen die Stimmen von CDU und AfD.