In dieser Folge beschäftigen wir uns mit den Vorlagen einschließlich der Anträge, die man unter dem Oberbegriff „Stadtplanung“ zusammenfassen könnte. Der Debatte über öffentlich geförderten Wohnungsbau widmen wir eine eigene Folge. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20240708b_Rat_20240701_Stadtplanung
Eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes.
Künftig sollen durch die Vorlage B/17/5324 die Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit bei Bauvorhaben neu gestaltet werden.
Im Zusammenhang mit der Pflicht der Kommunen zur Aufstellung eines gemeindlichen Straßen- und Wegekonzeptes gehörte die Abhaltung von Anliegerversammlungen auch dazu.
Nach dem Kommunalabgabengesetz sind Anliegerversammlungen als Präsenzveranstaltung die Norm. Die Durchführung von Präsenzveranstaltungen ist sehr zeit- und personalintensiv. Daher sieht der Gesetzgeber vor, bei geringfügigen Maßnahmen alternative Veranstaltungsformen zuzulassen; der Anteil der alternativen Verfahren soll, so die Absicht, erhöht werden.
Über die Definition der „geringfügigen Maßnahmen“ können die Kommunen steuern, bis zu welchem Ausmaß künftig Online-Versammlungen die Präsenzveranstaltungen ersetzen.
Herr Bruckhoff (BOB) kritisierte in der Debatte, daß bei ausschließlich Online-Veranstaltungen Anlieger ohne PC bzw. Internet-Zugang außen vor blieben. Außerdem sei bei dieser Veranstaltungsform der ansonsten typische Gedankenaustausch von Angesicht zu Angesicht nicht mehr möglich. Ferner stelle sich die Frage, warum die Online-Veranstaltungen durch Dienstleister ausgeführt werden sollen.
Herr Real (SPD) regte eine Evaluation an, um festzustellen, welche Veranstaltungsformen (analog oder digital) in welchem Ausmaße von Anliegern angenommen werden würden.
Anschließend begründete Herr Karacelik (LINKE), warum er einer Hybrid-Veranstaltung zustimmen würde, einer reinen Online-Veranstaltung im Bereich der Bürgerbeteiligung nicht.
Der Beigeordnete Dr. Palotz stellte zunächst fest, „mit der digitalen Fassung der Bürgerbeteiligung [habe man] durchaus positive Erfahrungen im Rahmen der Corona-Situation gemacht. Im Mobilitätsausschuß habe er auf die Schwierigkeiten einer tragfähigen Evaluation hingewiesen, da nur die Feststellung der Teilnehmerzahl problemlos sei. Diese Anzahl sei aber kein Indikator mehr, da nach der Neufassung des Kommunalabgabengesetzes das Interesse deutlich nachlassen werde; davon dürfe man ausgehen.
Es sei gegen eine Evaluation nichts einzuwenden. Man könne sie quantitativ machen, aber es erschließe es sich ihm nicht so ganz, wie man auch qualitativ machen solle.
Herr Krey (SPD) erinnerte sich „ganz gut, daß zu Corona-Zeiten auch im Anschluß dieser Online-Veranstaltung die Teilnehmer auf einen Link klicken und dort eine Befragung durchführen konnten.“ Damit habe man die Zufriedenheit mit der Veranstaltung ermitteln können; man solle sich „das alte Format“ noch einmal anschauen.
Der Oberbürgermeister ergänzte, das müßte einigermaßen unproblematisch gehen, weil diese Fragebögen im Rahmen der Bürgerbeteiligung durch die Verwaltung vorgelegt werden.
Der Rat beschließt die Vorlage gegen die Stimmen von AfD, LINKEN und BOB.
„Kreisverkehrsoffensive.“
Am 14. 11. 2022 hatte der Rat einen CDU-Antrag gebilligt, durch den Kreisverkehre verschönert und große Kreuzungen auf ihre Eignung hinsichtlich der Anlage von Kreisverkehren geprüft werden sollten. Die Ergebnisse wurden in der B-Vorlage B/17/5124 dem Rat vorgelegt, der sie ohne Wortmeldungen einstimmig billigte.
Zufahrtsregelung auf der Marktstraße – Kosten der Integration.
Gewissermaßen ein Anlieger durch das AfD-Fraktionsbüro, können wir aus eigener Anschauung davon berichten, daß eine gewisse Klientel mit Migrationshintergrund die Marktstraße als Flaniermeile für ihre Luxuskarossen mißbraucht. In der Vorlage B/17/5301 sollten nun durch Absperrungen (Zufahrt Stöckmann- zu Goebenstraße, Teilstück Paul-Reusch- bis Friedrich-Karl-Straße) diese Macho-Marotten unterbunden werden.
Wir können davon ausgehen, daß die veranschlagten Kosten – ca. 100.000 Euro für die versenkbaren Poller und ca. 30.000 € für Stilpfosten (feststehende Poller) und die erforderlichen Tiefbauarbeiten – noch steigen werden.
Herr Kempkes (AfD) bemängelte in seiner Rede, daß die Sperrung der Zufahrten zur Marktstraße tatsächlich ein Zurückweichen von Ordnungskräften im öffentlichen Raum darstellten. Die Verantwortlichkeit für diese Fehlentwicklung werde phrasenhaft einer gesamtgesellschaftlichen Veränderung zugewiesen, ohne jedoch konkrete Ursachen zu benennen.
Hinweis: Zur Rede des Stadtverordneten Kempkes (AfD) siehe Anlage 1.
Von den selbsternannten Demokraten nahm keiner zu diesen Aspekten der von ihnen befürworteten schrankenlosen Masseneinwanderung Stellung.
Der Rat beschoß die Vorlage gegen die Stimmen von AfD und FDP.
Teilumbau des Sterkrader Bahnhofes.
Für die Personenunterführung am Sterkrader Bahnhof und der Vorplätze ist eine sog. Ambiente-Beleuchtung vorgesehen (B/17/5313). Die Gesamtkosten belaufen sich auf geschätzte 1,035 Mio. €.
Der Rat beschloß die Vorlage ohne Wortmeldungen gegen die Stimmen der AfD. Die Gründe dafür sind der Schilderung des Sachverhaltes der Vorlage zu entnehmen. Die Kosten laufen wie üblich völlig aus dem Ruder.
Nebenbei bemerkt, wurde der Siegerentwurf der Ausschreibung bereits im Dezember 2016 gebilligt. Wenn man hierzulande ein Jahrzehnt braucht, um einen kleinen Bahnhof auszuleuchten, darf man sich nicht weiter darüber wundern, daß „im besten Deutschland, das es jemals gegeben hat“ (Bundespräsident Steinmeier am 3. 10. 2020) alles nur noch den Bach runtergeht.
Zur Unterbringung der Freiwilligen Feuerwehr.
Die Vorlage B/17/5470 betraf die Unterbringung der Löschzüge der Freiwilligen Feuerwehren Mitte und Süd. Hier sollte über Kauf und Aufstellung eines zweigeschossigen Raumzellengebäudes entscheiden werden.
Der Stadtverordnete Bruckhoff (BOB) stellte zwei Fragen; nämlich die nach dem Verbleib der Gebäude nach der Fertigstellung und die nach dem Grund, warum die Vorlage nicht in den Ausschüssen vorberaten worden war. Die Fragen beantwortete der Beigeordnete Jehn:
Zunächst sei festzustellen, daß in letzter Zeit die Löschzüge beider Freiwilligen Feuerwehren verstärkt herangezogen werden müßten (zuletzt: Brand an der Theodor-Heuss-Realschule). Schon üblich sei die Heranziehung zu Silvester.
Erfreulich sei, daß zu allen vier Löschzügen Listen von Bewerbern vorliegen, die sogar teilweise wegen des Andrangs bis zur Aufnahme in einer der vier Löschzüge warten müßten. Wie bei der Berufsfeuerwehr stoße man an Grenzen bei der räumlichen Unterbringung (Rettungswache 1 an der Brücktorstraße, Rettungswache 2 an der Dorstener Straße).
Die Räumlichkeiten des ehemaligen Katastrophenschutzzentrums würden für die Nachwuchsschulung im Bereich der Brandmeisteranwärter intensiv genutzt, so daß eine parallele Nutzung durch die Feuerwehrlöschzüge Mitte und Süd, beide an der Brücktorstraße untergebracht, ausgeschlossen sei.
Die beantragte Raumzellenanlage für das dortige Gelände stelle zwar ein Provisorium dar, solle aber mehrere Jahre genutzt werden. Im Zusammenhang mit der Bedarfsanalyse für das Katastrophenschutzzentrum habe man sich aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus für diesen Weg entschieden.
Da man die Vorlage dazu erst am Sitzungstage des Rates habe einbringen können, sei eine Vorberatung in den Ausschüssen nicht mehr möglich. Wenn es aber später um die eigentliche Beschaffungsentscheidung gehe, werde man die Ausschüsse sicherlich einbinden.
Herr Flore (SPD) verlieh seiner Freude Ausdruck, daß beim Ehrenamtsfest im Gasometer so viele Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren teilgenommen hatten. Er erinnerte an die „geopolitische Lage“, wegen der man den Katastrophenschutz werde besser aufstellen müssen; und dazu gehörten auch die Freiwilligen Feuerwehren. Auch wenn es eine Notlösung sei, denn man könne leider nicht von heute auf morgen etwas schnell bauen, handele es sich um eine wichtige Maßnahme, die man voll und ganz unterstützen werde.
Der Rat beschloß die Vorlage einstimmig.
Zur Bauleitplanung.
Der Beschluß eines „Gestaltungskonzeptes für die ehemalige Synagoge Holten“ als städtebauliches Entwicklungskonzept und der Erlaß einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht im Einzugsbereich der Synagoge jeweils nach Baugesetzbuch (B/17/5290) erfolgte ohne Wortmeldungen durch einstimmigen Ratsbeschluß.
Zum Bebauungsplan Nr. 760 – Verkehrsflächen Bypass Brammenring –: Aufstellungsbeschluß und dem Erlaß einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht im B-Plan (B/17/5305) gab es nur eine kurze Wortmeldung.
Herr Dobnik (GRÜNE) wies darauf hin, man habe in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vor einer Woche ein Mobilitätskonzept für die Neue Mitte beschlossen. Mit welchen Lösungen, neuen Straßen, Radwegen, ÖPNV-Anbindungen das Verkehrsproblem vor Ort gelöst werde, wisse man noch nicht. Daher könne man auch nicht wissen, was man am Brammenring wirklich benötigen werde. Daher lehne man die Vorlage ab.
Der Rat beschloß die Vorlage gegen die Stimmen von GRÜNEN, AfD und LINKEN.
E-Scooter – ein leidiges Thema.
FDP und SPD hatten einen gemeinsamen Antrag zur „Schaffung von E-Scooter-Plätzen und Koordinierung von Abstellverbotszonen“ (A/17/5489) eingebracht. Nachdem der Stadtverordnete Hoff (FDP) seinen Einsatz verpaßt hatte, nahm zuerst Herr Kempkes (AfD) Stellung. Dieser ging in seiner Rede die vier im Antrag genannten Vorschläge durch:
Der jährliche Lagebericht bedeute einen Personal- und Verwaltungsaufwand. Die Einrichtung von Abstellzonen sei problematisch, weil es bei Verstößen keine Verpflichtung zur Weitergabe von Daten durch den Anbieter gebe. Die Angleichung anwenderspezifischer Abstellverbotszonen setze eine Bereitschaft der Anbieter zur Kooperation voraus; man könne nichts erzwingen. Und die Ausweitung von Abstellverbotszonen würde nur die Problematik in die Randzonen bedeuten, aber an der Problematik nichts ändern. Auch der Ausstieg „aus dem eingeschlagenen Irrweg kommerzieller Rollermobilität“ sollte kein Tabu mehr sein.
Hinweis: Zur Rede des Stadtverordneten Kempkes (AfD) siehe Anlage 2.
Herr Hoff (FDP) sprach sich ausdrücklich für die E-Scooter als Verkehrsmittel für die sogenannte letzte Meile aus. Das sei wissenschaftlich belegt und auch allgemeiner Konsens. Speziell erwähnte er den „renommierte ‚Verkehrspapst‘ Professor Knie aus Berlin“ und dessen Ausführungen zum sog. Free-Floating-Konzept.
Dieses Konzept fördere die Neigung, E-Scooter überall abzustellen, weshalb es aus ordnungspolitischer Sicht angezeigt sei, durch die Festlegung von Abstellverbotszonen den negativen Folgen dieses Konzeptes zu begegnen. Für die Einzelheiten verwies er auf den Antrag. Das Angebot eines „solch modernen Verkehrsmittels“ sei ein Gewinn für Oberhausen; nicht zuletzt in finanzieller Hinsicht, bezogen auf die HSK-Maßnahmen.
Herr Bruckhoff (BOB) fand es „sehr bedauerlich, daß dieser Antrag nur hier im Rat diskutiert wird und nicht in den Ausschüssen“; das sei ziemlich ungünstig.
„Also; wir halten es eigentlich mit den Städten, die die Dinger mittlerweile aus dem Stadtbezirk verbannt haben, Beispiel Gelsenkirchen. Und mit diesen vier Punkten, die hier aufgelistet sind, werden wir das Problem leider nicht in den Griff bekommen. Denn die Roller liegen ja teilweise sehr wild auf dem Gehweg verteilt.“
BOB werde diese Vorlage ablehnen, „weil wir generell gegen die Roller, die E-Scooter im Stadtgebiet sind.“
Herr Prohl (SPD) wies die Behauptung des Stadtverordneten Bruckhoff (BOB) über die fehlende Vorberatung in den Ausschüssen zurück. Es habe sehr wohl eine Vorberatung in den Ausschüssen gegeben und auf deren Grundlage einen ausführlichen Änderungsantrag der FDP dazu. Er erinnerte an die Diskussion im Umweltausschuß. Der hier vorgelegte gemeinsame Antrag sei das Resultat jener Diskussion.
Weitere Wortmeldungen gab es nicht; der Rat beschloß den Antrag gegen die Stimmen von AfD und BOB.
Anlage 1:
Rede des Stadtverordneten Kempkes (AfD) zu Punkt 45 der Tagesordnung „Zufahrtsregelung auf der Marktstraße in Alt-Oberhausen (B/17/5301).“
Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren!
In der Zielvorstellung, die Fußgängerzone der Marktstraße aufzuwerten und von unberechtigtem Autoverkehr zu entlasten, herrscht Konsens. Jedoch ist kritisch zu hinterfragen, warum es zu der angedachten Poller-Lösung nun kommen soll.
Zur Poller-Lösung kommt es oftmals dann, wenn staatliche Ordnungskräfte öffentlichen Raum zumindest insoweit aufgeben, daß eine Durchsetzung geltenden Rechts nicht mehr hinreichend gegeben ist. Die Problematik war den zuständigen Stellen hinreichend bekannt.
Eine Reaktion darauf, wenn sie überhaupt stattfand, konnte anscheinend noch nicht einmal eindämmend wirken. Richtig wäre es angesichts der sich zuspitzenden Entwicklung gewesen, öffentliche Ordnung noch offensiver durchzusetzen. Und so, einer Null-Toleranz-Strategie folgend, geltendes Recht im öffentlichen Raum zu verteidigen.
Der Poller vermeidet also die Konfrontation zwischen bestenfalls Ordnungs-Ignoranten und Repräsentanten des Rechtsstaates. Angeblich begrenzte personelle Ressourcen sind in solchen Debatten ein gern gewähltes Argument, welches den schrittweisen Rückzug staatlicher Ordnung gern begleitet.
Es hat jahrzehntelang zumindest im akzeptablen Rahmen auf der Marktstraße auch ohne Poller funktioniert. Die Verantwortlichkeit für diese Fehlentwicklung wird phrasenhaft einer gesamtgesellschaftlichen Veränderung zugewiesen, ohne jedoch konkrete Ursachen zu benennen. Auch Sie, meine Damen und Herren, scheuen sich, das Kernproblem zu thematisieren.
Die Poller-Lösung definiert sinnbildlich das verbleibende Reservat des Schutzraumes ‚Rechtsstaat‘ – und perspektivisch werden solche Reservate immer kleiner bis zur Unkenntlichkeit. Auch ohne die Kosten dieser Lösung zu thematisieren, lehnen wir solche Defensivmaßnahmen ab.
Es bleibt zu hoffen, daß die derzeit teilweise eingesetzten Betonsteine, auch als ‚Merkelsteine‘ bekannt, den Bürgern aufzeigen, wohin sich die gesamtgesellschaftliche Entwicklung bewegt. Danke schön!
Anlage 2:
Rede des Stadtverordneten Kempkes (AfD) zu Punkt 49.4 (alt 42.1) der Tagesordnung „Antrag der FDP im Rat und der SPD-Fraktion gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates: Schaffung von E-Scooter-Plätzen und Koordinierung von Abstellverbotszonen (A/17/5489).“
Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren!
Kommerzielle, privatwirtschaftende Rollerverleiher üben ihr Gewerbe im Stadtgebiet aus. Eine Geschäftstätigkeit, die bei der Einführung nahezu vorbehaltlos durch Sie, meine Damen und Herren, begrüßt wurde. Nun ist er da, der Wildwuchs, den keiner wollte, der die Allgemeinheit stört und dem der hier vorliegende Antrag begegnen möchte. Vier Punkte stehen auf der Vorschlagsliste.
Erstens: Ein jährlicher Bericht zur Lage. Ja, diesen kann man erstellen. Nur bleibt es nicht benannt und bekannt, wer sich um diesen Bericht eigentlich kümmern soll. Es ist davon auszugehen, daß die Datenerfassung einschließlich eines Beschwerdemanagements sowie die letztendliche Berichterstattung an der Verwaltung mit entsprechenden Kosten und Personalaufwand hängen bleibt. Fazit. Der Verleiher macht sein Geschäft, die Allgemeinheit finanziert die Nebenwirkungen.
Zweitens: Abstellzonen einrichten. Neben der Frage nach Herrichtungs- und Wartungskosten bleibt die Konsequenz aus einer Nichtbeachtung solcher Zonen rätselhaft. Der derzeit geltende Rechtsrahmen sieht folgendermaßen aus. Eine den Rolleranbietern auferlegte Pflicht zur Identitätsverifikation der Nutzer existiert in keiner bundesdeutschen Stadt. Eine personenbezogene Weitergabe von Benutzerdaten durch den Rollerverleiher in bezug auf Ordnungswidrigkeiten stößt an Grenzen der Datenschutzbestimmung, insbesondere bei minderjährigen Fahrzeugnutzern.
Drittens: Angleichung anwenderspezifischer Abstellverbotszonen. Mehr als ein Appellieren an die Betreiber ist hier kaum möglich. Erzwingen läßt sich eine solche Kooperation nicht.
Viertens: Ausweitung von Abstellverbotszonen. Neben der bereits erwähnten Ahndungsproblematik erzeugt eine Abstellverbotszone bei deren Beachtung Randzonengebiete. Somit findet bestenfalls eine Verlagerung parkender Fahrzeuge um eine solche Zone statt, die wiederum einer Koordinierung bedarf. Eine Problematik, die bereits aus den Bereichen am Rande von Tarifzonen bekannt ist.
Während dieser Antrag darauf abzielt, am Symptom einer unzureichend geregelten Mobilitätsverbesserung herumzudoktern, prüfen andere Städte bereits den Ausstieg aus dem eingeschlagenen Irrweg kommerzieller Rollermobilität. Auch das sollte in dieser Debatte kein Tabuthema sein.
Es bleibt festzustellen, daß der vorliegende Antrag keinen den Problemstellungen gerecht werdenden Lösungsweg aufzeigt und sich dadurch charakterisiert, daß er gut gemeint ist, aber inhaltlich ungeeignet ist. Die AfD-Fraktion lehnt deshalb diesen Antrag ab.