Zahlreiche Förderanträge waren zu begutachten. Wir versuchen eine allgemeine Einordnung. Von E. Noldus.

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Zur Einführung

Im Verlaufe des Jahres 2023 war ein merklicher Anstieg der Zahl der Antragsteller zu verzeichnen. Das hatte den Zwang zur Folge, bei der Bewilligung sorgfältiger zu prüfen. Während CDU und FDP das ohne weiteres auch in einem übergeordneten Sinne als Haushaltsdisziplin auffaßten, tat sich gerade die SPD mit den neuen Verhältnissen sehr schwer.

Zur Sitzung am 19. 10. 2023 legten die „Demokraten“ (unter Ausschluß der LINKEN) anläßlich der neuen Förderrichtlinien des Ausschusses dar, man habe sich auf zwei Kernpunkte verständigt.

Man wolle die Förderanträge in zwei jährlichen Runden gewissermaßen als Blöcke abarbeiten; nicht mehr chronologisch und einzeln, wie bisher.

Und man wollte die Fördersumme pro Antrag auf 3.500 € begrenzen, um einem größeren Kreis der Antragsteller gerecht zu werden.

Dem war ein CDU-Antrag vorangegangen, den Frau Wolter (CDU) in der Sitzung am 31. 8. 2023 vorgelegt hatte. So sollen künftig vom Kulturbüro regelmäßig aktualisierte Übersichten vorgelegt werden, welche Veranstaltungen antizipiert werden. Man wünsche Informationen über die nicht förderfähigen Anträge. Ferner habe sie bei einer Prüfung festgestellt, daß von vielen Veranstaltungen, die durch den Ausschuß gefördert worden seien, keine Zeitungsmeldungen oder andere Berichte (Internet) vorlagen.

Auch wenn wegen der ablehnenden Haltung von SPD und GRÜNEN Frau Wolter den Antrag schließlich zurückzog, war die Kritik insgesamt als gerechtfertigt wahrgenommen worden.

Die in der aktuellen Sitzung vorgelegte „Übersicht über in 2024 verplante Mittel der Position „Freie kulturelle Aktivitäten“ (M/17/5904), ohne Wortmeldungen zur Kenntnis, genommen, war Teil der Bemühungen, die finanzielle Situation besser zu verfolgen. Die „Übersicht über die Anträge für einen Zuschuß auf freie kulturelle Aktivitäten 2025 (M/17/5946)“ gab hingegen Anlaß zu einer generellen Debatte.

Herr Scherer (SPD) erklärte, die Mitglieder des Ausschusses hätten die Problematik gesehen und könnten mit Hilfe dieser Übersicht die Mittel gerechter verteilen und nicht nur stückweise wie früher. Es sei schwer, wenn Anträge für 74.000 € vorliegen, aber nur noch 49.000 € verfügbar seien. Entscheidend für die Bewilligung der Gelder sei daher nicht der persönliche Geschmack, sondern die Machbarkeit der Veranstaltung und die Möglichkeit, etwas anderes zu finanzieren.

Den Anmerkungen von Frau Wolter (CDU) war zu entnehmen, daß die Bearbeitung der Förderanträge mit einem sehr großen Zeitaufwand verbunden gewesen war. Ferner ließen sie eine gehörige Detailkenntnis erkennen. Es sei zu berücksichtigen, daß die Gelder für die Kleinzuschüsse bis 500 € (insgesamt 5.000 €) und das Geld für den Jugendförderpreis in Höhe von 4.500 € bereits fest verplant seien.

Frau Hoff (FDP) lobte die vorgelegte Übersicht und wies auf das Antragsvolumen – insgesamt 85.000 € – hin. Bei den Antragsbegründungen hätte sie sich an der einen oder anderen Stelle eine größere inhaltliche Tiefe gewünscht.

Kulturdezernent Tsalastras betonte, das Kulturbüro tue sehr viel. In den Einzelanträgen legten die Antragsteller ihre Berechnungen vor, die nicht immer korrekt seien. In Spalte 2 sind die Korrekturen eingetragen. Die eingereichten Unterlagen müssen nachgeprüft werden; sie sind nicht immer so korrekt. Daher sei es erklärlich, daß bei ein oder zwei Anträgen höhere Summen zur Bewilligung vorgeschlagen werden, als der Antragsteller beantragt hat, weil sonst die Finanzierung nicht gestimmt hätte.

Er kündigte an, einige Anträge zurückstellen zu wollen, um nochmals eine Beratung darüber durchzuführen. Weitere Anmerkungen betrafen einen am 6. 6. 2024 vom Ausschuß abgelehnten Antrag (B/17/5293) und den Förderverein der Burg Vondern.

Nach weiteren Wortbeiträgen von Herrn Gadde (GRÜNE) und Herrn Scherer (SPD) nahm der Ausschuß die Drucksache zur Kenntnis.

Die Gruppierung der Anträge

Wir werden die Förderanträge nicht in der Reihenfolge abhandeln, in der sie auf der Tagesordnung standen, sondern in drei Gruppen einteilen.

Die erste Gruppe betrifft diejenigen Anträge, die zwar auf der Tagesordnung standen, aber entweder keine Empfehlung des Kulturbüros bekommen hatten oder von diesem zurückgezogen wurden, um den Antragsteller nochmals zu beraten.

Die zweite Gruppe besteht aus Anträgen, die ohne Debatte einstimmig bewilligt werden. Es handelt sich oft um regelmäßige Förderungen, die nach den Förderrichtlinien eigentlich nicht erlaubt sind, aber allgemein anerkannte Veranstaltungen betreffen.

Die dritte Gruppe umfaßt strittige Anträge, die ausführlich debattiert werden. Sie sind deshalb von Interesse, weil das Abstimmungsverhalten etwas über die Prinzipien verrät, denen die Fraktionen bei einer Bewilligung folgen.

Abgelehnte und zurückgezogene Anträge

Mit „abgelehnt“ beziehen wir uns auf die Empfehlung der Ablehnung durch das Kulturbüro. In diesem Sinne wurden als nicht förderfähig im Sinne der Richtlinien ohne Wortmeldungen einstimmig abgelehnt:

  • Jazzförderung Rhein-Ruhr gGmbH: WDR Jazzpreisverleihung 2025 (B/17/5972);

  • Jinx: Morgenstern (B/17/5919) – ein Buchprojekt;

  • 1.FC WiB OB: Altweiberball Oberhausen (B/17/5927).

Beim dritten Antrag lag der bemerkenswerte Fall vor, daß das Kulturbüro eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 3.500 € empfahl, in der Sitzung der Kulturdezernent aber feststellte, als Karnevalsveranstaltung sei das Vorhaben nicht förderfähig. Nur die LINKEN wollten die Veranstaltung fördern.

Bei drei weiteren Anträgen erklärte der Kulturdezernent, er ziehe die Anträge zurück, um sie nochmals mit den Antragstellern durchzugehen.

  • Carbo vocalis recitatus: OBERHAUSEN (B/17/5907).

    Ein bemerkenswertes Projekt, dessen Kosten sich durch die Benutzung des städtischen Tonstudios senken ließen. Da das Projekt nicht termingebunden sei, gebe es zur Zeit Gespräche zwischen Musikschule und Kulturbüro; eventuell gebe es mit Hilfe der Musikschule andere Fördermöglichkeiten.

  • Damla Coskun: „Verschleierung der Sklaverei“ (B/17/5929).

    Der Kulturdezernent sah Gesprächsbedarf mit der Künstlerin wegen der Ausstellung (in der Luise-Albertz-Halle) sowie im Hinblick auf finanzielle und inhaltliche Aspekte.

  • AKM Oberhausen: Künstliche Entfaltung der Jugendlichen (B/17/5923).

    Der Kulturdezernent zog den Antrag zurück. Das Kulturbüro wollte keine Förderung empfehlen; vermutlich wegen der mangelnden Qualität des Antrages.

Unumstrittene Anträge

Der Zuschußantrag des Sinfonieorchester Ruhr – Neujahrskonzert 2025 (B/17/5878) wird regelmäßig nach ein oder zwei positiven Wortmeldungen einstimmig bewilligt.

In die gleiche Kategorie gehört das Halbjahresprogramm 2025 des Fördervereins Zeche Alstaden (B/17/5916), einstimmig bewilligt.

Beim „Buchgestöber 2025“, einer Veranstaltung der Geschichtswerkstatt Oberhausen (B/17/5891), stimmte nur die AfD dagegen. Man könnte aus AfD-Sicht auch zustimmen, wenn man die Geschichtswerkstatt vorrangig als Publikation-Plattform für Lokalhistoriker ansieht. Aber die eindeutige politische Ausrichtung macht die Entscheidung nicht einfach.

Debattierte Anträge

Bei den debattierten Anträgen kann man im Prinzip zwei Gruppen unterscheiden: In die erste Gruppe fallen Anträge, deren Inhalte allgemein gebilligt wurden und lediglich die Förderhöhe für Kontroversen sorgte.

Die zweite Gruppe umfaßt diejenigen Anträge, die wegen inhaltlicher Schwächen oder kalkulatorischer Kosten Anlaß zur Kritik boten. Das Resultat war fast immer eine Kürzung der beantragten Förderhöhe.

Bei zehn Anträgen insgesamt wurden von der CDU sechsmal und von der SPD dreimal Kürzungen beantragt. Die CDU schlug auch bei eingestandenermaßen „guten Anträgen“ (Frau Wolter zu B/17/5892) Kürzungen vor und ließ also das Streben nach Haushaltsdisziplin bei der Vergabe erkennen. Die FDP-Vertreterin Hoff, gut vorbereitet und mit den Details vertraut wie immer, folgte ebenfalls dieser Linie.

Währenddessen ging es der SPD in einem Fall darum, einen möglicherweise schwachen Antrag zu retten. CDU und SPD schlugen je einmal eine Kürzung unter Verweis auf eine mögliche „Brückenschlag“-Förderung vor.

Inhaltlich gebilligte, aber in der Förderhöhe umstrittene Anträge waren folgende Anträge:

  • „Schwimmhilfe“ – Freundeskreis der gepflegten Unterhaltung e.V.: Oberhausener Schloßnächte 2025 (B/17/5897).

    Frau Wolter (CDU) schlug eine Kürzung des Förderbetrages von 3.500 € auf 2.500 € vor.

    Der Ausschuß bewilligte 3.500 € mit den 11 Stimmen von SPD, GRÜNEN und LINKEN gegen die 10 Stimmen von CDU, AfD, FDP und BOB.

  • VKM Alsbachtal e.V.: Lesereihe in Einfacher Sprache; Literatur für alle – Inklusive Lesereihe in Oberhausen (B/17/5971).

    Eine kurze Debatte, in welcher der Kulturdezernent um die Bewilligung von 3.400 € bat, während Frau Wolter (CDU) die Förderung auf 2.500 beschränken wollte.

    Der Ausschuß billigte die Förderung in Höhe von 3.400 € mit 12 gegen 9 Stimmen.

  • Metalfans4Metalbands: Rotten Feast Vol. 2 (B/17/5913).

Nach Auskunft des Kulturbüros war das Vorhaben nicht ausfinanziert; die beantragte Summe betrug 12.672 €. Herr Scherer (SPD) war bereit, 2.000 € zu bewilligen; Herr Gadde (GRÜNE) ebenfalls.

Der Ausschuß lehnte die Förderung in Höhe von 3.500 € gegen die Stimmen von GRÜNEN und LINKEN ab und bewilligte eine Förderung in Höhe von 2.000 € gegen die Stimme der AfD.

In diese Gruppe gehörte auch der Zuschußantrag von FC Oberhausen: Einrichtung einer Virtuellen Galerie im Metaverse (B/17/5892).

Frau Wolter (CDU), gefiel das Projekt, wollte aber die Förderhöhe wegen der Vielzahl der vorliegenden Anträge auf 2.500 € begrenzen. Der Ausschußvorsitzende fragt den anwesenden Antragsteller, ob das Projekt noch durchführbar sei. Dieser antwortet: „Wenn wir auf dem Basar sind, ist das durchführbar.“ Daraufhin der Vorsitzende, er habe die Bemerkung „Basar“ überhört.

Herr Scherer (SPD) wollte 3.000 € bewilligen, Frau Hoff (FDP) folgte dem Vorschlag der CDU. Das Projekt wurde im Vorraum des Ratsaales veranschaulicht. Darauf bezog sich Frau Hoffs Kritik, die es nicht gut fand, wenn von 20 Antragstellern nur einer die Möglichkeit hatte, sein Projekt vorzustellen. Der Kulturdezernent merkte an, es habe nur einer gefragt; daher die Erlaubnis.

Wir merken dazu nur an, daß es befremdlich ist, wenn ein Antragsteller in eigener Sache sich an einer Debatte beteiligt, ohne daß der Ausschuß um Erlaubnis gefragt wird.

Frau Hoff (FDP) wies ferner darauf hin, daß mit dieser Empfehlung die Fachverwaltung das Budget des ersten Halbjahres überziehe. Möglicherweise werde das Budget gesprengt; „und den letzten beißen die Hunde“. Daher möge man nicht immer den Empfehlungen der Fachverwaltung folgen.

Der Ausschuß bewilligte 3.000 € mit den 11 Stimmen von SPD, GRÜNEN und LINKEN gegen die 10 Stimmen von CDU, AfD, FDP und BOB.

Einige Anträge waren entweder einer inhaltlichen Kritik ausgesetzt oder es wurden einzelne Kostenansätze bemängelt. Daran entzündeten sich teilweise lebhafte Debatten mit äußerst knappen Abstimmungsergebnissen.

Milena Hilgers & Janina Horstkamp: Ausstellung „FEMALE RAGE“ (B/17/5884).

Nach der Kritik von Herrn Gadde (GRÜNE) an der Höhe der Raummiete (600 €) erklärte der Kulturdezernent, man könne den Antrag „nochmals nachjustieren“, wenn städtische Räumlichkeiten genutzt würden. Frau Wolter (CDU) lehnte den Antrag überhaupt ab.

Der Ausschußvorsitzende Flore ließ über den Antrag in der Form abstimmen, daß die Fördersumme 3.500 € beträgt abzüglich der Kosten für die Artothek. Der Ausschuß bewilligt den Antrag mit den 11 Stimmen von SPD, GRÜNEN, LINKEN und BOB gegen 9 Stimmen von CDU, AfD und FDP.

Fasia Jansen Stiftung: Fasia-Jansen-Festival (B/17/5894)

Frau Wolter (CDU) wollte lediglich 1.000 € bewilligen, da eine Dauerausstellung zum Thema angekündigt worden war. Im übrigen verstehe sie die Inhalte des Antrages nicht. Auch der Ausschußvorsitzende sowie Herr Scherer (SPD) und Frau Hoff (FDP) beklagten sich über die Undurchsichtigkeit der dargelegten Inhalte. Letztere wollte ebenfalls nur 1.000 € bewilligen, während SPD und GRÜNE dem Verwaltungsvorschlag folgen wollten.

Der Ausschuß bewilligte die beantragten 2.500 € mit den 12 Stimmen von SPD, GRÜNEN, LINKEN und BOB gegen die 9 Stimmen von CDU, AfD und FDP.

Hinweis: Die eigenen Notizen widersprechen sich, da das Gesamtergebnis mit 11 gegen 10 angegeben ist, aber BOB zu den Befürwortern gezählt wird. Laut offizieller Niederschrift stimmten SPD, GRÜNE und LINKE für, CDU, AfD, FDP und BOB gegen den Antrag.

Zuschußantrag: Kunsthaus Mitte: Kunst am Donnerstag (B/17/5902).

Herr Scherer (SPD) schlug unter Hinweis auf das Förderprogramm „Brückenschlag“ eine Begrenzung auf 2.500 € vor wegen der Möglichkeit, im Rahmen von „Brückenschlag“ und „Creative City“ weitere Fördermittel zu erhalten.

Frau Wolter (CDU) bemängelte, der Antragsteller habe keine Eigenmittel eingeworben (durch Gastronomie, Sponsoren usw.), obwohl das im letzten Jahr angemahnt worden sei. Daher maximal 500 € Zuschuß.

Der Ausschuß lehnte mit Mehrheit die beantragten 3.500 € ab und bewilligte 2.500 € mit den 11 Stimmen von SPD, GRÜNEN und LINKEN gegen die 10 Stimmen von CDU, AfD, FDP und BOB.

Verein für aktuelle Kunst / Ruhrgebiet e.V.: VfaKR Ausstellungen in 2025 (B/17/5911).

Frau Wolter (CDU) schlug unter Hinweis auf das Förderprogramm „Brückenschlag“ eine Begrenzung auf 2.000 € vor. Herr Scherer (SPD) befürwortete die volle Höhe und schlug vor, im Falle einer Dauerförderung solle man künftig über den Antragsteller beraten.

Der Ausschuß billigte den vollen Betrag von 3.500 € mit den 12 Stimmen von SPD, GRÜNEN, LINKEN und AfD gegen die 9 Stimmen von CDU, FDP und BOB.

Zuschußantrag: Literaturhaus Oberhausen: Literatur findet Stadt (B/17/5937).

Frau Wolter (CDU) schlug vor, die Fördersumme auf 2.250 € zu begrenzen. Frau Hoff (FDP) wollte ihre Haltung überdenken, sofern es sich um eine dauerhafte Förderung handelte. Der Kulturdezernent wies sie darauf hin, das Literaturhaus habe in der Vergangenheit eigenständig Fördermittel akquiriert.

Herr Scherer (SPD) meinte, wenn eine jahrelange Förderung und das Eintreiben von Fördermitteln an anderer Stelle erfolgt sei, könne man den Antragsteller, wenn er das tue, nicht durch eine Kürzung der beantragten Summe bestrafen. Für dieses Mal schlage er die Bewilligung der vollen beantragten Summe vor.

Der Ausschuß billigte 3.500 € mit den 11 Stimmen von SPD, GRÜNEN und LINKEN gegen die 10 Stimmen von CDU, AfD, FDP und BOB.

Hinweis: Nach unserer Beobachtung hat die CDU gegen den Antrag gestimmt; wir sind aber nicht ganz sicher.

Zuschußantrag „Oberhausen Memes: Oberhausen – Memes“ (B/17/5973)

Dieser Antrag bildet eine Kategorie für sich. Frau Hoff (FDP) verwies auf Instagram-Inhalte und stellte eine erkennbare Frauenfeindlichkeit des Antragstellers, mithin die Unwürdigkeit der Förderung fest. Frau Wolter (CDU) bestärkte sie in ihrer ablehnenden Haltung.

Während Herr Scherer (SPD) für den Antrag sprach und eine Kürzung auf 2.000 € vorschlug, entschied Herr Gaddes (GRÜNE) Kurswechsel die Debatte. Den Hinweisen von Frau Hoff folgend, bestätigte er, daß er das Projekt ebenfalls „nicht mehr“ unterstützen könne.

Der Ausschuß lehnte den Verwaltungsvorschlag (Förderung in Höhe von 3.500 €) gegen die Stimmen der LINKEN ab, danach den Änderungsantrag der SPD (Förderung in Höhe von 2.000 €) gegen die Stimmen allein der SPD. Die LINKE, soweit erkennbar, beteiligte sich nicht an der zweiten Abstimmung. Damit war der Förderantrag vollständig abgelehnt.