Die Sitzung verlief ziemlich schnell und geräuschlos, da sich in den vorangegangenen Ausschußsitzungen jeweils klare Mehrheitsverhältnisse zu allen Vorlagen und Anträgen gezeigt hatten. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20260320b_HFA_20260316
Zur Grundsteuerreform
Die Verwaltungsvorlage B/18/0402 zu den Grundsteuerhebesätzen 2026 wurde von der Verwaltung zurückgezogen. Stadtkämmerer Tsalastras begründete das vor Einstieg in die Tagesordnung.
Bekanntlich hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf in der Sache (Hebesätze für Wohngrundstücke und Nichtwohngrundstücke) eine Entscheidung getroffen. Der Kämmerer war bei der Urteilsverkündung zugegen, um sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen. Darüber werde er im Ältestenrat ausführlich berichten. Allerdings müsse man, so der Kämmerer, die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, bevor man eine Beschlußvorlage für die neuen Grundsteuerhebesätze erstelle.
Eine weitere Verschiebung bedeute für die Bürger, daß sie drei Quartale bezahlen müssen, wenn die Steuerbescheide ergingen, nachdem man den Beschluß in die nächste Beratungsrunde geschoben habe.
Für die Stadt bedeuten die Einnahmeverluste einen erhöhten Zinsaufwand. [Als Ersatz für die ausbleibenden Einnahmen muß die Stadt Kassenkredite zu hohen Zinssätzen aufnehmen.]
Die absolute Rechtssicherheit habe man erst dann, wenn man das schriftliche Urteil vorliegen habe. Man müsse noch vor den Sommerferien einen Beschluß fassen, um die Grundsteuer für 2026 noch erheben zu können. Sollte die schriftliche Begründung nicht rechtzeitig vorliegen, müsse man dennoch beschließen. Die Vorlage werde in der nächsten Ratssitzung überarbeitet vorgelegt.
Wortmeldungen dazu gab es nicht.
Die weiteren Beschlußvorlagen
Zu den Vorberatungen der weiteren Beschlußvorlagen ist zu bemerken, daß es in zwei Fällen um höhere Gebühren ging. Die „Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Oberhausen (B/18/0596)“ wurde nur von der AfD, den LINKEN und FDP/FOB abgelehnt.
Eine sehr spezielle Frage von Frau Wilts (SPD), die sich der Mühe unterzogen hatte, die Vorlage akribisch durchzuarbeiten, konnte vom Verwaltungsvorstand nicht beantwortet werden. Die Antwort wird in der Ratssitzung nachgereicht.
Nur von der AfD und den LINKEN wurde die „Neufassung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Oberhausen (B/18/0417)“ abgelehnt.
In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses vom 4. März hatte der CDU-Vertreter Benter mit Blick auf den letzten GPA-Bericht erklärt, daß in Oberhausen viel zu lange zu niedrige Gebühren erhoben worden seien. Insofern sei die Neuberechnung gut, zumal Oberhausen im interkommunalen Vergleich der Gebührenhöhe weiterhin im Mittelfeld oder im unteren Mittelfeld liege.
Routinemäßig jeweils einstimmig ohne Wortmeldungen wurden einstimmig positiv vorberaten
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die Vorhabenliste März 2026 für die Bürgerbeteiligung in Oberhausen (B/18/0414);
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die Beteiligung an der Rahmenvertragsvergabe Cisco Netzwerkkomponenten im KDN Dachverband (B/18/0550);
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der Neubau der Feuerwache der Freiwilligen Feuerwehr Königshardt an der Falkestraße (B/18/0548); und
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die Regelung der Einzelfallsatzung nach KAG NRW zur Reduzierung des Anteils der Beitragspflichtigen (B/18/0473).
Zum KDN Dachverband
Die Beteiligung an der Rahmenvertragsvergabe Cisco Netzwerkkomponenten im KDN Dachverband war am 4. März im Wirtschaftsausschuß erörtert worden. Ein Vertreter der Verwaltung hatte den technischen Hintergrund erläutert. Ausgangspunkt war die Frage von Herrn Brodrick (SPD) gewesen, was man in zwei Teilsummen – 3,6 und 5,5 Mio. € – für 9 Mio. € eigentlich kaufe.
Bekanntlich sind die Schulen ins Glasfasernetz einbezogen und mit Netzwerkkomponenten ausgestattet worden, um ans WLAN angeschlossen zu sein. Diese Struktur sei im Digitalpakt 1 aufgebaut worden. Um diese Struktur tatsächlich nutzen, das WLAN-Signal sehen zu können, müsse man Lizenzen erwerben. Die Bandbreitennutzungen aller Schulen betrage jeden Tag über 3 Gigabit pro Sekunde. Über 12.000 Geräte gleichzeitig sind jeden Tag in den ausgebauten Netzwerken angeschlossen. Und dafür benötige man die Lizenzen.
Auf Nachfrage erklärte der Verwaltungsvertreter weiter, daß diese Lizenzen regelmäßig zu erneuern sind. Auch hier gebe es wie bei den Netzwerkkomponenten auf der Geräteseite einen Lebenszyklus. So wie man Geräte weiterentwickelt, so entwickelt man auch die Programme weiter. Damit, mit den Lizenzen für die Programme, erwerbe man zugleich erweiterte Funktionsumfänge und höhere Sicherheitsstandards.
Zu Beginn der Debatte im Wirtschaftsausschuß hatte Herr Benter (CDU) erklärt, mit dem über KDN laufenden gemeinsamen Vergabeverfahren habe man gegenüber dem Erwerb von Einzellizenzen eine Kostenersparnis von ca. 65%. Das hatte er der Vorlage entnommen.
Und dennoch muß die Stadt Oberhausen allein 2026 über 9 Mio. € zahlen. Dazu die Haushaltsplanung der Finanzposition 783100 für die Laufzeit der Lizenzen bis 2029 laut Vorlage:
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Bezeichnung |
Bezeichnung |
2026 |
2027 |
2028 |
2029 |
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IT Sicherheit |
Auszahlung Sachanlagen >800 € |
3,500 Mio. |
0,7000 Mio. |
0,7000 Mio. |
0,7000 Mio. |
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IT-Ausstattung Schule |
Auszahlung Sachanlagen >800 € |
5,640 Mio. |
1,8406 Mio. |
1,8406 Mio. |
1,8406 Mio. |
Berichte
Von den fünf Verwaltungsberichten dürften wegen des Überblicks zu den genannten Themen folgende Berichte von Interesse für diejenigen sein, die sich genauer mit der Materie befassen wollen:
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Quartiersentwicklung Schladviertel: Eckpunkte für die zukünftige Entwicklung des Möbelhausareals (M/18/0465).
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4. Kenntnisnahme gemäß § 83 (2) S. 1 GO NRW der vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Jahres 2025 (M/18/0594).
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Tätigkeitsbericht des Büros für Interkultur für das Jahr 2025 (M/18/0480).
Alle Berichte wurden jeweils ohne Wortmeldungen zur Kenntnis genommen.