Der Text als pdf-Datei: 20260415_K_18_0575_Finanzierung_Stadterneuerung_Osterfeld
Kleine Anfrage von Stadtverordneten und Bezirksvertretern nach § 7 der Geschäftsordnung des Rates als Nr. K/18/0575 vom 26. 2. 2026 von B. Wolff (AfD).
Betr.: Stadterneuerungsgebiet „Sozialer Zusammenhalt Osterfeld“ – zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten.
Antwort der Stadtverwaltung vom 9. 4. 2026 als K/18/0575-01.
Die Stadt Oberhausen hat am 26.08.2025 für das Stadterneuerungsgebiet „Sozialer Zusammenhalt Osterfeld“ den Zuwendungsbescheid für das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2025 erhalten (Vorlage B/17/7041 Zeilen 1-3).
Nach dieser Vorlage enthält der Zuwendungsbescheid unter anderem die Kosten für die „Umgestaltung des Osterfelder Zentrums“. Ergänzend zu den baulichen Maßnahmen beinhaltet der Bescheid die Mittel für flankierende Maßnahmen.
Im erweiterten Osterfelder Innenstadtbereich sind zahlreiche Bürgersteige – als Beispiel dienen hier die Heinestraße und die Teutstraße – durch mangelnde Instandhaltung eine Zumutung für alle Anwohner und Besucher Osterfelds. Besonders betroffen sind ältere Menschen, Menschen mit Beeinträchtigung, Mütter mit Kleinkindern usw.
Um diese Mängel in der Folgezeit beseitigen und den Menschen ein sicheres und lebenswerteres Umfeld bieten zu können, ist es notwendig, den Umfang freiwilliger Leistungen der Stadt Oberhausen zu prüfen und zu Gunsten von Infrastrukturmaßnahmen zu kürzen.
Daher bitte ich die Verwaltung um Auskunft zu folgenden Fragen:
Frage 1:
Wie viele Bürgersteige / Radwege in Osterfeld-Mitte sind in einem baulich schlechten Zustand?
Antwort:
Wenn ein Gehwegmangel vorliegt ist dieser oft nur in Teilbereichen vorhanden und betrifft meist nicht die gesamten Gehweg eines Straßenabschnittes. Eine Angabe der Anzahl von Gehwegen mit einem schlechten Zustand ist daher nicht möglich bzw. vorhanden.
Die Stadt Oberhausen verfügt über eine Zustandserfassung aller Straßen und Nebenanlagen. Zudem werden alle Straße regelmäßig begangen und entsprechende Schäden aufgenommen. Auf der Grundlage dieser Daten werden im Rahmen der Straßenunterhaltung kontinuierlich vorhandene Schäden ausgebessert. Bei größeren Schäden, welche die gesamte Straße betreffen, kann auch ein Neubau bzw. eine Aufnahme der Straße in die Bauprogramme erforderlich sein.
Zusätzliche Mängelmeldungen (z.B. durch Bürger) werden vor Ort besichtigt und bei Bedarf ausgebessert.
Frage 2:
Wie können Mittel aus dem genannten Zuwendungsbescheid dafür genutzt werden, um vorrangig die maroden Geh- und Radwege in Osterfeld-Mitte vorrangig zu sanieren?
Antwort:
Mittel aus dem Förderprogramm können nicht für die kleinteilige Straßenunterhaltung genutzt werden. Für den Neubau von Straßen inkl. Nebenanlagen sind mit der Westfälischen Straße bereits Mittel aus dem Förderprogramm zur Aufwertung bzw. Erneuerung der Verkehrsinfrastruktur berücksichtigt.
Frage 3:
Welche Möglichkeiten gibt es, in Absprache mit dem Fördermittelgeber eine (Teil-) Umwidmung der Mittel vorzunehmen?
Antwort:
Im Rahmen des Förderprogramms stehen keine Mittel für die Straßenunterhaltung zur Verfügung.
Die Stadt Oberhausen verfügt über ein eigenes Unterhaltungsbudget. Im Auftrag der Stadt wird durch die WBO im Rahmen dieses Budget die Unterhaltung durchgeführt. Hierzu gehört auch die Gehwegeunterhaltung.
Frage 4:
Es ist im Interesse des gesamten Osterfelder Stadtteils und aller hier lebenden Menschen ist, daß eine funktionierende Infrastruktur vorhanden ist. Kann die Verwaltung (wenn ja, wie und durch wen) ermitteln, welche freiwilligen Leistungen vorrangig nicht mehr zu erbringen sind, um eine Sanierung der Infrastruktur in Osterfeld zu finanzieren?
Antwort:
Wie zuvor erläutert stehen im Förderprogramm keine Mittel für die Straßenunterhaltung zur Verfügung. Diese Aufgabe ist aus dem Unterhaltungsbudget des Stadt zu erbringen.
Frage 5:
Sind die Vereinbarungen zwischen der Stadt Oberhausen und Fördermittelgebern allgemein öffentlich zugänglich oder unterliegen die vereinbarten Inhalte hinsichtlich ihrer Bekanntgabe irgendwelchen Einschränkungen?
Antwort:
Im Rahmen der Städtebauförderung sind die grundlegenden Informationen in der Regel öffentlich zugänglich. Dazu gehören vor allem die Förderprogramme selbst, die bewilligten Projekte sowie die Höhe der Fördermittel (jährliche Veröffentlichung des Städtebauförderungsprogramms). Auch die integrierten Handlungskonzepte werden politisch beschlossen und können öffentlich eingesehen werden. Hierdurch soll nachvollziehbar bleiben, wofür die öffentlichen Gelder eingesetzt werden.
Die konkreten Vereinbarungen zwischen der Stadt Oberhausen und den Fördermittelgebern sind dagegen in der Regel nicht vollständig öffentlich (Zuwendungsbescheide). Solche Dokumente enthalten oft detaillierte finanzielle, rechtliche und verwaltungstechnische Regelungen, die nicht automatisch veröffentlicht werden.