Die Entscheidung der Verwaltung, die Aufnahme von geflüchteten Ukrainern (weitgehend) zu unterbinden (WAZ 10. 9. 2022), ist bedauerlich und verständlich zugleich. Eine Pressemitteilung. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20220916b_Aufnahmestop_Ukrainer

Verständlich ist die Sorge des Dezernenten Motschull vor einer Überlastung der städtischen Einrichtungen aller Art mit dem Blick auf eine Erfüllungsquote von 113 Prozent. Allerdings ist aus unserer Sicht entscheidend, wer zu welchem Zweck in dieses Land kommt, nicht aber eine abstrakte Quote.

Bei den Ukrainern handelt es sich um Flüchtlinge im Einklang mit den Bedingungen der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951. Den Flüchtlingsstatus erhält, wer

a) an der Feststellung seiner Identität mitwirkt,

b) die Gesetze des Aufnahmelandes beachtet, und

c) im Herkunftsland keine Straftaten begangen hat.

Nach offiziellen Angaben verfügen 98 Prozent der Ukrainer über amtliche Pässe mit biometrischen Merkmalen. Niemand wird behaupten, daß die Aufnahme von fast einer Million Ukrainer den sozialen Frieden in diesem Lande gefährdet hat. Es gibt weder Kinder mit Bart noch Personen mit mehreren Identitäten, weder untergetauchte Kriegsverbrecher noch Salafisten, weder Messerstecher noch Vergewaltiger oder Belästigungen in Schwimmbädern.

Um so häßlicher ist es, den langjährigen politischen Streit zwischen Kommune und Landesregierung über die Kosten der verfehlten Asylpolitik auf dem Rücken von Frauen, Kindern und alten Männern auszutragen. Es sind genau diese Personengruppen, die die übergroße Mehrheit der in Oberhausen aufgenommenen Ukrainer bilden.

Herr Motschull versteht nach eigenem Bekunden die Abweisung von Ukrainern als Aufforderung an die Landesregierung, die Kommunen noch mehr zu unterstützen.

Wir vermissen in dieser Lage die Forderung nach unverzüglicher Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern, die (erfolglos) mehrere Asylverfahren durchlaufen haben.

Wir vermissen auch die Forderung nach gesetzlichen Änderungen, die die auf Betreiben der Asylindustrie selbst geschaffenen Abschiebehindernisse effektiv beseitigen.

Es ist geradezu grotesk, wenn in der gegenwärtigen Rechtsprechung eine Tendenz durchbricht (in Übereinstimmung mit dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg), wonach langjährige Haftstrafen den Aufenthaltsstatus tendenziell festigen.

Herrn Motschull als Jurist und ehemaliger Ordnungsdezernent ist mit der gesamten Problematik wohlvertraut. Aber anstatt gegen die bestehende Asylindustrie und deren Lobbyisten politischen Druck aufzubauen, geht er gegen Frauen und Kinder vor.

Die AfD-Ratsfraktion wurde und wird angefeindet, weil sie auch im Bereich des Asylrechts die konsequente Anwendung bestehender Gesetze fordert. Der Fall der Familie Habibi hat besonders die Gemüter erhitzt. Man denke an die seinerzeitige Bemerkung des AfD-Stadtverordneten Lange, was denn daran so schlimm sei, in ein Urlaubsland wie Kroatien abgeschoben zu werden.

Noch ärgerlicher ist die Fürsorge durch Rechtsanwälte, Bewährungshelfer und irregeleitetem Gutmenschentum, die einer bestimmten Klientel von Asylbewerbern zukommt. Jeder einzelne aus dieser Kategorie verursacht langfristig mehr Folgekosten als der kriegsbedingte Aufenthalt (und sei es mit Hartz IV) von hundert ukrainischen Flüchtlingen.

Es wäre wünschenswert, wenn Herr Motschull bzw. die Stadtverwaltung überhaupt konsequent gegen die Auswüchse eines verfehlten Asylsystems vorgehen würden, um dadurch die Belastungen für alle Oberhausener Bürger zu verringern.

Wenn eindeutige politische Signale in diese Richtung erfolgen und sich daran auch konkrete Maßnahmen anschließen, würde einer weiteren, maßvollen Aufnahme von ukrainischen Kriegsflüchtlingen sicher nichts im Wege stehen.

Oberhausen, den 16. 9. 2022

E. Noldus