Eine Sitzung mit verschiedenen interessanten Aspekten. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20260718b_Integrationsrat_20260707_ges
VHS und „Vielfalt“
Den ersten Teil der Sitzung bestritt die VHS-Leiterin Dr. Reisz mit insgesamt drei Vorträgen über ihre Arbeit im Alleingang. Im einzelnen waren dies
Einschränkungen von Sprachkursteilnahmen von Zugewanderten, die Maßnahmen der VHS für „Migrant*innen im Arbeitsjahr 2025/2026 und Planungen für das Arbeitsjahr 2026/2027“ und „Kommunale Bildung als Haltung“.
Wir werden dazu einen eigenen Bericht verfassen; ebenso zu dem nächsten Thema: „Vielfalt in der Justiz – jetzt! – Kooperation mit dem OLG Düsseldorf“. Hier ist, abseits von der Thematik, das Selbstverständnis der Akteure sehr interessant.
Förderrichtlinie „Antisemitismus“
Die „Förderrichtlinie zur Förderung von Vorhaben gegen Antisemitismus (B/18/0880)“ stellt laut Tim Tzscheppan, vormals Juso-Chef von Oberhausen und inzwischen im Kulturbüro weich gelandet, eine logische Weiterentwicklung der im Mai 2024 verabschiedeten „Oberhausener Erklärung gegen Antisemitismus“ dar. In den „Förderrichtlinien“ seien bereits verschiedene Maßnahmen formuliert worden, die jetzt von Antragstellern als Orientierungshilfe für ihre Anträge genutzt werden könnten.
Die Jury soll allein durch den Oberbürgermeister besetzt werden; das sei in den Beratungen mit dem Arbeitskreis „Antisemitismuskritische Bildungsarbeit“ so festgelegt worden. Es soll eine „arbeitsfähige Fachjury“ und keine „politische Jury“ sein, in die aus der Mitte des Rates Vertreter entsendet werden oder die vom Rat beschlossen wird.
Herr Aksünger (DIL) verlas eine vorformulierte Erklärung, wonach Antisemitismus im Alltag mit abwertenden Bemerkungen, denen nicht widersprochen wird, beginnt. Er begrüße, daß Oberhausen es nicht nur bei Erklärungen belasse, sondern Projektionsarbeit fördere. Man wolle in Oberhausen mit „allen Mitgliedern der Demokraten-Parteien und Menschen friedlich leben“; es gebe keinen Platz für Rassismus und Antisemitismus.
Herr Ejodamen (NIVID) steuerte eine „komische Situation am Samstag“ am Hauptbahnhof bei. Ein „Zivilpolizist“ habe einen „schwarzen Mann“ gefragt: „Wo sind die Drogen, die Sie dabei haben?“
Der Oberbegriff von Antisemitismus sei Diskriminierung. Die Oberhausener seien Vielfalt und „gegen solche Situationen“. Es wäre sehr gut, auch die Polizei zu kritisieren. Das war keine gute Tat gegen Oberhausen, weil man „freundliche und frohhabende Oberhausener sei. Solche Sachen dürften nicht passieren.
Herr Karacelik (LINKE) stimmte Herrn Ejodamen zu und äußerte in wirren Worten, daß die LINKE einen Änderungsantrag einbringen werde mit den drei Punkten Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit. Er wollte ohne Votum vorberaten. Hinsichtlich der Bestimmung, daß der Oberbürgermeister die Jury besetzt, kritisierte er die fehlende Mitwirkung des Rates, mithin die fehlende demokratische Kontrolle. Danach verstieg er sich zu der unwiderlegbaren Behauptung, daß „im Gesamtbundesgebiet“ Förderrichtlinien Antisemitismus, Rassismus, Menschenfeindlichkeit behandelten, nur eben in Oberhausen nicht.
Herr Tzscheppan verwahrte sich gegen diese Kritik mit folgenden Hinweisen: Er arbeite für das Landesprogramm NRWeltoffen. Ein Untertitel des Landesprogramms NRWeltoffen ist „Lokales Handlungskonzept gegen Rassismus und Rechtsextremismus“. Letzteres stelle den Mittelpunkt seiner alltäglichen Arbeit dar. Was Rassismus angehe und die Anmerkungen von Herrn Ejodamen, das seien die Punkte, über die er aufkläre; zusammen mit seinem Kollegen André Wilger von der AWO. Auf der Homepage verweise man auf entsprechende Beratungsangebote, die man selber nicht durchführen könne („wir“ seien nicht dafür ausgebildet und in den Beratungsstellen gebe es Profis für Rassismus-Fälle).
Er und die Vorsitzende Frau Erdas wiesen eine kritische Anmerkung Herrn Karaceliks über die Abwesenheit des Kämmerers, der aus zwingenden Gründen in Berlin war, zurück. Die Vorsitzende betonte, auch sie habe Herrn Ejodamen so verstanden, als ob der Begriff „Antisemitismus“ für den Begriff „Rassismus“ stehe.
Herr Karacelik (LINKE) beklagte sich noch einmal, daß in den „Förderrichtlinien“ nur von Antisemitismus und nicht von Rassismus die Rede sei; der Änderungsantrag werde diesen Punkt hineinnehmen.
Herr Tzscheppan wies im Hinblick auf die Besetzung der Jury darauf hin, daß die demokratische Kontrolle durch die Selbstverpflichtung der Verwaltung gewährleistet sei, daß die „entsprechenden Ausschüsse“ unter Einschluß des ACI von den Projektförderungen in Kenntnis gesetzt würden. Danach erwähnte er einige Veranstaltungen in der Vergangenheit, die sich gezielt mit dem Thema „Antisemitismus“ auseinandergesetzt hätten.
Herr Prohl (SPD) kritisierte, daß Herr Karacelik für die LINKE Beratungsbedarf angemeldet hatte. Damit unterbleibt in den Vorberatungen eine Abstimmung. Diese Prozedur ist nicht in der Geschäftsordnung enthalten, stellt aber ein allgemein bekanntes und anerkanntes Gewohnheitsrecht dar, welches auch einer Gruppe im Rat zugestanden wird.
Um so bemerkenswerter die folgenden Darlegungen des SPD-Vertreters: Mit dem angemeldeten Beratungsbedarf hätten die Mitglieder im Integrationsrat keine weitere Gelegenheit, darüber abzustimmen. In den anderen Ausschüssen wäre das kein Problem, da ja dort Fraktionen vertreten seien, die im Rat beschließen könnten. Er widerspreche daher dem Beratungsbedarf.
Es ist interessant, wie Herr Prohl (SPD) es offenbar total verinnerlicht hat, daß der ACI ein ganz besonderer Ausschuß ist, für den es offenbar keine Geschäftsordnung, keine Norm gibt, die er zu beachten hätte. Anders ist sein Widerspruch [wollte er darüber abstimmen lassen?!] gegen ein anerkanntes Verfahren nicht zu erklären.
Herr Karacelik (LINKE) verzichtete auf eine Wortmeldung und die Vorsitzende stellte fest, daß der Ausschuß die Vorlage ohne Votum vorberiet.
Die Handhabung der Angelegenheit durch die Vorsitzende war vollkommen richtig; es sind diese Dinge seinerzeit in der Sitzung des Integrationsrates am 2. 9. 2025 abschließend geklärt worden.
Vielfalt ist meine Heimat – Sachstandbericht
Geschäftsführer Telli gab einen Überblick über die stattgefundenen Veranstaltungen:
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Die Kino-Reihe „WM zum Vorglühen“ zeigte drei Filme zum Thema, um mit Menschen im Anschluß an die Vorführungen über Vorurteile, Ressentiments und friedliches Zusammenleben zu diskutieren. Insgesamt kamen ca. 500 Zuschauer.
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Der „Tag des Sports“ am 20. Juni ist wegen der großen Hitze ausgefallen. Die Veranstaltung soll am 30. August nachgeholt werden.
Daran schlossen sich längere Ausführungen zum Thema „Wahlabstinenz“ an. Im Vorfeld der letzten Kommunalwahl habe man eine „große Türschild-Aktion“ durchgeführt (siehe unter TOP 3.3 der Sitzung vom 2. 9. 2025).
Im Rahmen des Handlungskonzepts Integration in Oberhausen wurde ein Aktionsplan erarbeitet und ein Workshop in den Räumlichkeiten der Alteneinrichtungen der Stadt ausgerichtet. Resultat war das „Demokratie-Atelier“ mit Vorbereitungen für eine Veranstaltungsreihe Ende Mai 2027 unter Beteiligung von Lehramtsstudenten und Jugendparlament mit begleitender Unterstützung durch das Dezernat 3.
Diese Workshop-Reihe soll jedes Jahr einen anderen Artikel aus dem Grundrechte-Katalog des Grundgesetzes nehmen und in den Mittelpunkt stellen. Es gebe, so der Geschäftsführer, „19 Grundrechte plus wehrhafte Demokratie Artikel 20“. Dafür habe man 5.000 Euro aus dem Innovationsfonds beantragt. Nach einigen Erläuterungen zum Innovationsbudget stellte er fest, es gehe um Nachhaltigkeit, mithin um verstetigte Projekte und nicht um einmalige Aktionen.
Danach sprach er über Nachbarschaftsfeste, die man perspektivisch im Umfeld der vier Gemeinschaftsunterkünfte in Oberhausen (Bahnstraße, Duisburger Straße, Kapellenstraße, Luise-Schröder-Heim) veranstalten möchte. In diesem Zusammenhang hob er Frau Ostapenko (Team Oberhausen) hervor, die sich mit dem ukrainischen Kultur- und Bildungsverein an einer Veranstaltung beim Luise-Schröder-Heim organisatorisch beteiligen möchte.
Interne Organisationsangelegenheiten des ACI
Zwei Punkte der Tagesordnung befaßten sich mit internen organisatorischen Maßnahmen des Landesintegrationsrates (LIR), von dem Geschäftsführer Sakal und der Justitiar Kürschner aus Anlaß des Vielfalt-Projektes am OLG Düsseldorf anwesend waren. Aus diesem Grunde gab es auch einige interessante Hintergrundinformationen.
Zur Wahl von 3 Delegierten für die Mitgliederversammlung erläuterte die Vorsitzende:
Die Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration in den einzelnen Kommunen entsenden Delegierte zur Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates, die einmal jährlich stattfindet. Die Delegierten führen Vorstandswahlen durch, wählen eine Kontrollkommission und beschließen über Anträge, Mitgliedsbeiträge und Satzungsänderungen.
Die Anzahl der Delegierten wird nach einem Schlüssel festgelegt, der auf der Zahl der Wahlberechtigten zur ACI-Wahl basiert, nicht auf der Einwohnerzahl.
Der Hauptausschuß als Verbindungsgremium zwischen Vorstand und Mitgliedern tagt bis zu dreimal jährlich. Ausschußmitglieder sind der Vorstand des LIR und pro Mitglieds-ACI je ein gewählter Vertreter. Der Hauptausschuß entscheidet über die Aufnahme neuer Mitglieder und berät die Geschäftsführung.
Nachdem die Vorsitzende den Wahlmodus für die drei Delegierten erläutert hatte, beantragte Herr Barbosa eine geheime Wahl. Der Antrag bekam nur vier Stimmen, so daß offen abgestimmt wurde.
Auf Nachfrage von Herrn Noldus (AfD) stellte Herr Kürschner (LIR) fest, daß nach der Satzung des LIR ordentliche Mitglieder des ACI als Delegierte gewählt werden dürfen, also auch vom Rat entsandte Mitglieder. Daraus ergibt sich auch das Stimmrecht in dieser Angelegenheit für die vom Rat bestellten Mitglieder des ACI.
Geschäftsführer Sakal (LIR) wiederholte auf Nachfrage einige inhaltliche Punkte, die die Vorsitzende bereits erläutert hatte, und ergänzte: Der Vorstand des LIR handele nicht selbständig, sondern nach Beschlußlage der Mitgliederversammlung. Es sei wichtig, daß die gewählten Delegierten auch wirklich an der Versammlung teilnähmen. Sie müßten berücksichtigen, daß die Tagungsorte in NRW verstreut seien, mithin die Teilnahme mit einem gewissen Aufwand verbunden.
Formale Ungereimtheiten
Herr Bennewa (CDU) bemängelte, daß die nach § 8 der ACI-Geschäftsordnung vorgeschriebene Beschlußfassung nicht vorhanden sei. Jetzt sei man ein Ausschuß und nicht mehr ein Beirat wie in den letzten Jahren.
Geschäftsführer Telli wies zunächst, mit besonderer Betonung, darauf hin, daß auch der Integrationsrat kein bloßer Beirat, sondern ein Pflichtausschuß gewesen sei. Was die geforderte Beschlußvorlage angehe, so könne er in den folgenden Sitzungen gerne eine solche, die „ähnlich wie städtische Vorlagen“ aussehe, vorlegen.
Herr Bennewa (CDU) merkte an, er wolle nur auf die Einhaltung der Geschäftsordnung hinweisen.
Hinweis: Es lautet § 8 Abs. 3 der Geschäftsordnung des ACI:
„Die Beschlußvorlagen für die Sitzungen des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration werden durch die Geschäftsführung vorbereitet und der Tagesordnung beigefügt.“
Frau Imer (Team Oberhausen) schlug Herrn Aksünger (DIL) vor, der ohne Gegenkandidat bei drei Enthaltungen einstimmig als erster Delegierter gewählt wurde.
Herr Aksünger (DIL) schlug Herrn Christian Ejodamen (NIVID) als zweiten Delegierten vor; Herr Basoglu (Gerechte) schlug sich selber vor. Herr Ejodamen erhielt alle Stimmen bis auf acht Enthaltungen, so daß die Vorsitzende nach Rückfrage beim Geschäftsführer feststellte, man brauche über den zweiten Vorschlag nicht mehr abzustimmen. Damit war Herr Ejodamen (NIVID) als zweiter Delegierter festgestellt worden.
Auf die Frage nach Kandidaten für den dritten Platz schlug Frau Ojeabulu (NIVID) Herrn Ünal Ilhan (Team Oberhausen) vor. Herr Basoglu (Gerechte) schlug sich selber vor.
Herr Kücük (Gerechte) wies darauf hin, daß Herr Ilhan nicht anwesend sei und man könne daher nicht wissen, ob er überhaupt kandidieren wolle.
Die Vorsitzende wies darauf hin, daß der Kandidat gefragt worden sei. Er habe gesagt, daß er zur Verfügung stehe.
Herr Kücük (Gerechte) fragte nach, ob dazu etwas Schriftliches vorliege. Die Vorsitzende verneinte bzw. erklärte, sie wüßte nicht, was gegen eine Kandidatur spreche.
Herr Noldus (AfD) erklärte, bei einer Kandidatur in Abwesenheit werde normalerweise dem Versammlungsvorsitz eine schriftliche Mitteilung vorgelegt, daß der Kandidat in Abwesenheit kandidiert und auch im Fall der Wahl die Wahl annimmt. Ohne diese schriftliche Erklärung bedeute, sich rechtlich in einer Grauzone zu bewegen. Es sei zweifelhaft, ob sich das Vorgehen empfehle.
Die Vorsitzende erklärte, in der Geschäftsordnung stehe nichts Gegenteiliges und Herr Ilhan habe telephonisch seine Kandidatur erklärt. Sie werde die schriftliche Erklärung Herrn Ilhans nachreichen.
Herr Kücük (Gerechte) merkte an, daß Frau Ojeabulu den Kandidaten Ilhan vorgeschlagen habe, aber dieser habe mit der Vorsitzenden telephoniert?! Das verstehe er nicht. Danach fragte er Frau Ojeabulu direkt.
Die Angesprochene reagierte nicht und die Vorsitzende intervenierte: Herr Ilhan stehe zur Verfügung. Frau Ojeabulu werde ihre Gründe für den Vorschlag gehabt haben und müsse darüber nicht mit Herrn Kücük gesprochen haben.
Herr Cavallo (CDU) meinte, mit einer entsprechenden Beschlußvorlage, wie sein Kollege Bennewa bereits angemerkt habe, wäre diese unklare Situation vermieden worden; zumal, wenn vorher schon bestimmte Namen ins Spiel gebracht worden seien. Dann bräuchte man nur noch über den Inhalt diskutieren, nicht aber über die Legitimität der Vorschläge.
Die Vorsitzende gab ihrem Vorredner Recht und erklärte, der Geschäftsführer habe bereits eine entsprechende Vorbereitung in der Zukunft zugesichert. Danach stellte sie die Kandidaten nacheinander zur Wahl.
Fünf Mitglieder des Ausschusses stimmten für Herrn Basoglu (Gerechte) bei elf Enthaltungen.
Herr Ünal Ilhan (Team Oberhausen) wurde bei vier Gegenstimmen und acht Enthaltungen zum dritten Delegierten gewählt.
Hinweis: Das genaue Wahlergebnis wurde nicht bekannt gegeben, sondern nur für die Schriftführung festgestellt. Die Kandidaten wurden nicht in einem Wahlgang gegeneinander aufgestellt, bei dem jedes ACI-Mitglied nur eine Stimme hatte. Sondern es wurde über jeden Kandidaten einzeln in einem gesonderten Wahlgang abgestimmt.
Mithin hatte jedes ACI-Mitglied zwei Stimmen bei zwei Kandidaten. Ein Verfahren, bei dem ein Stimmberechtigter in einem Wahlgang so viele Stimmen hat, wie es Kandidaten gibt, wird als Gruppenwahl dann angewendet, wenn mehrere gleichartige Positionen zu besetzen sind.
Die Wahl des Delegierten für den Hauptausschuß war eine kurze Angelegenheit.
Herr Sunar (Team Oberhausen) schlug Herrn Ünal Ilhan (Team Oberhausen, in Abwesenheit) vor. Weitere Vorschläge gab es nicht und der Kandidat wurde mit insgesamt zwölf Enthaltungen gewählt.
Anträge
Hierzu lagen drei Anträge vor. Der zweisprachig (deutsch / türkisch) agierende Verein „Weg der Hoffnung“ widmet sich hauptsächlich der Unterstützung von Familien mit Kindern, die an Leukämie oder Tumorerkrankungen leiden. Sowohl der Beigeordnete Schmidt als auch Geschäftsführer Telli äußerten sich ausnehmend positiv über den Vereinszweck. Allerdings liege die beantragte Förderung, nämlich 36.700 € (bei Gesamtkosten für eine Jubiläumsveranstaltung aus Anlaß des 25jährigen Bestehens in Höhe von ca. 43.500 €) völlig außerhalb der Möglichkeiten des ACI.
Der Ausschuß folgte den Empfehlungen, nämlich mit den Vertretern des Vereins die Problematik zu erörtern, um irgendwie eine positive Lösung herbeizuführen. Der Geschäftsführer hatte angedeutet, daß die vorab geführten Gespräche im Hinblick auf die beantragte Förderung psychologisch sehr schwierig waren, da eine eigentlich angesichts der Sachlage gebotene Ablehnung der Antragsannahme auch nicht in Frage kam.
Ohne große Debatte wurden der Heinrich-Böll-Gesamtschule 1.000 € für ein politisch korrektes Schulprojekt bewilligt.
Eine unschöne Episode
Im Zusammenhang mit diesem Antrag kam es zu einer unschönen, aber sehr bezeichnenden Episode.
Hierzu muß man folgendes wissen: In Kultur- und Sportausschuß tauchen die Anträge von Vereinen usw. formal als Anlage zu einer B-Vorlage der Verwaltung auf und sind in der Tagesordnung im Allris-System entsprechend plaziert. Anträge Dritter an den Integrationsrat / ACI werden nicht im Rahmen einer B-Vorlage eingebracht, sondern „direkt“ vom Antragsteller. Dadurch wird die elektronische Tagesordnung des ACI etwas anders als üblich dargestellt: Die Anträge werden als pdf-Datei-Einträge am rechten Rand dargestellt und sind nicht in der Zeile des Punktes der Tagesordnung enthalten.
Bekanntlich ist die Gruppe FOB/FDP nicht im ACI vertreten, aber sowohl Herr Hoff als auch Herr Lütte sind mit ziemlicher Regelmäßigkeit gemeinsam oder abwechselnd anwesend und bekunden so ihr Interesse an der Arbeit des ACI. Gelegentlich melden sich beide zu Wort; namentlich Herr Hoff (FDP), der einmal sogar die Gelegenheit hatte, das Thema seiner Masterarbeit zu präsentieren (Sitzung vom 3. 2. 2026).
Nun zur Sache selbst:
Als Herr Lütte (FOB) sich bei der Besprechung des Antrages der Gesamtschule meldete, merkte die Vorsitzende Erdas an, er sei Gast. Herr Lütte meinte, als Ratsherr habe er in anderen Ausschüssen Rederecht. Die Vorsitzende stellte in überheblichem Tone fest, „nicht bei uns im ACI“ und nach einer Zwischenbemerkung Herrn Lüttes noch „Das ist nicht lustig.“ Danach erteilte sie ihm gönnerhaft das Wort.
Herr Lütte (FOB) kritisierte, daß es schön gewesen wäre, wenn es zu den Anträgen auch Unterlagen gebe, so daß man wissen könne, worüber man entscheide. Das hätte man vorab „sauberer und ordentlicher klären können.“
Die Vorsitzende – „Ich möchte jetzt einmal was festhalten!“ – erklärte in einem anmaßenden und unfreundlichen Ton, daß der Redebeitrag inhaltlich nicht in Ordnung sei und überdies kontraproduktiv. Der Beifall besonders der gewählten ACI-Mitglieder galt dem respektlosen Verhalten der Vorsitzenden gegenüber dem Stadtverordneten Lütte.
Hierzu ist zu bemerken, daß Herr Lütte formal einem Irrtum unterlegen war. Zwar hat er nach § 58 Abs. 4 GO NRW als Ratsmitglied auch Zutritt zu nichtöffentlichen Sitzungsteilen, darf sich aber als Zuhörer nicht an der Beratung beteiligen. Es ist aber üblich, bei einer Wortmeldung eines zuhörenden Stadtverordneten den Ausschuß zu fragen, ob Einwände dagegen bestehen, daß der Stadtverordnete sich zur Sache äußert. Und ebenso üblich ist es, daß keine dagegen erhoben werden.
In der HFA-Sitzung des 7. 11. 2022 unternahm ein als Zuhörer anwesender AfD-Vertreter die Begründung eines AfD-Antrages. Der Ausschußvorsitzende Nakot (CDU) in Vertretung des Oberbürgermeisters hatte vorab den Ausschuß entsprechend um Erlaubnis gebeten mit einem dezent angedeuteten Tonfall, daß er Einwände nicht erwarte.
Umgekehrt war die Vorsitzende Erdas offenbar nicht in der Lage, den Irrtum, in dem Herr Lütte hinsichtlich der Beifügung der Antragsunterlagen befangen war, überhaupt auch nur zu erkennen. Das kann aber keine Entschuldigung für ein derart respektloses Verhalten sein.
Mitteilungen / Anfragen
Geschäftsführer Telli gab bekannt, daß der in der letzten Sitzung vorgestellte Fragenkatalog zur Novellierung der Gemeindeordnung mit Wirkung zum 1. 11. 2025 inzwischen den Mitgliedern des ACI zugestellt worden ist. Etwaige Zusatzfragen seien an die Geschäftsstelle zwecks Weiterleitung zu richten.
Das NIVID-Fest, zu dem der Ausschuß in der letzten Sitzung einen Zuschuß von 1.500 € bewilligt hatte, findet am 18. Juli statt.
Der Sommerempfang des ACI findet am 4. September im DLRG-Heim am Kanal statt. Der Oberbürgermeister habe sein Erscheinen zugesagt. Auf Nachfrage wurde festgestellt, daß am Sommerempfang nur geladene Gäste teilnehmen dürfen. Wer an weitere Personengruppen denke, möge sich an die Geschäftsstelle wenden.