In einigen Punkten war das Thema „Kultur“ im weitgefaßten Sinne vertreten. Zwei Vorlagen betrafen das Stadttheater. Von E. Noldus.

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Zum Wirtschaftsplan des Stadttheaters

In der Vergangenheit war die FDP neben der AfD die einzige politische Kraft, die im Kulturausschuß gelegentlich kritische Töne anschlug, wenn es um die finanziellen Lasten des Stadttheaters ging. Im ängstlichen Bestreben, jeden Anschein einer inhaltlichen Nähe zu substantieller Kritik, die von der AfD vorgetragen wird, zu vermeiden, zwingt FOB/FDP zu einer zweideutigen Haltung.

Zum Wirtschaftsplan des Stadttheaters (B/18/0895) merkte Herr Lütte (FOB) an, der Stellenumfang sinke leicht, Aufwendungen würden verringert. Das erkenne man ausdrücklich an. Trotzdem, so konstatierte er, seien dauerhafte Strukturen unter Einsatz von 30.000 € pro Tag nicht auf die Dauer zu verantworten. Auch wenn der Sparwille erkennbar sei, werde man daher den Wirtschaftsplan ablehnen.

Der Beigeordnete Tsalastras wies wortreich auf die 600.000 € Einsparungen im Zuge des Haushaltssicherungskonzeptes hin; immerhin 5% des städtischen Zuschusses. Weitere 300.000 € würden im Rahmen des HSK eingespart werden, wenn der Theaterpakt auslaufe. Dieser bis 2030 laufende Pakt biete eine verläßliche Grundlage, um die Personalkosten und die Kosten für den Theaterbetrieb zu decken, und das habe das Theater auch verdient.

Herr Scherer (SPD) freute sich, daß sich Herr Lütte eine tragfähige Finanzierung des Theaters wünsche und er leite aus dessen Worten ab, daß er, Herr Lütte, den Kulturetat als den kleinsten Posten des städtischen Haushalts, erhöhen wolle.

Herr Noldus (AfD) erklärte, dem Wirtschaftsplan unter der Prämisse zuzustimmen, daß die AfD damit die formale und betriebswirtschaftlich technisch korrekte Darstellung bewerte. Zu den lobend erwähnten Einsparungen im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes wies er auf folgenden Sachverhalt hin:

Die städtische Eigenleistung für das Theater Oberhausen laut Haushaltsplan stieg von knapp 10 Millionen € 2023 auf 11,5 Millionen € 2024. gestiegen. Diese 1,5 Millionen € Steigerung würden dann als HSK-Maßnahme eingespart:

2024 150.000 €, 2025 300.000 €, 2026 450.000 € und 2027 600.000 € = 1,5 Mio. €.

Was also der Kulturdezernent Tsalastras als Einsparung verkaufe, sei 2024 durch eine massive Erhöhung des städtischen Geldanteils vorweggenommen worden.

Der Beigeordneter Tsalastras („Das ist nicht richtig!“) sprach dann von den Lohnerhöhungen, die sowohl den Mitarbeitern wie auch denen der Stadtverwaltung zustünden. Von diesem Zuschuß ziehe man die HSK-Beiträge ab. Und die 600.000 € Einsparungen bedeuteten auch Einschnitte im Personalbestand; das sollte man nicht kleinreden.

„Das ist nicht richtig.

Herr Noldus (AfD) wiederholte mit Bezug auf „Das ist nicht richtig!“ die Zahlen, deren Korrektheit der Beigeordnete nicht anzweifelte: Der städtische Anteil an der Theaterfinanzierung von 2023 laut Haushaltsplan sei nach seiner Erinnerung von knapp 9,9 Millionen Euro auf knapp 11,5 Millionen Euro 2024 gestiegen ist. Mehr habe er nicht festgestellt.

Der Rat billigte die Vorlage gegen die Stimmen von FOB/FDP.

Die geistige Überforderung des einen Teils und die geistige Borniertheit des anderen Teils der Stadtverordneten zeigte sich dann bei der nächsten Vorlage in aller Deutlichkeit.

Ein Einfamilienhaus fürs Stadttheater

Wieder mal „Barrierefreiheit“ … Hierbei handelte es sich um das Förderprogramm „Theater ohne Grenzen“, innerhalb dessen ein Aufzug neu eingeplant wurde und damit neue Gelder notwendig waren (B/18/1080).

Für lächerliche 255.000 € soll ein Aufzug eingebaut werden. Um die Relationen zu verdeutlichen, empfehlen wir einen Besuch etwa von immowelt.de, um sich unter „Preis“ (255.000 €) anzuschauen, was es für Schnäppchen auf dem Wohnungsmarkt gibt. Im weiteren Umkreis von Oberhausen kann man, Toplagen ausgenommen, etwa 80 bis 90 m² Wohnfläche erwerben.

Der Beigeordnete Tsalastras erklärte, die Mittel seien bis zu einem gewissen Zeitraum umzusetzen:

„Um das sicherzustellen und nicht einen Baustopp zu provozieren, haben wir während der Sommerferien eine entsprechende Vorlage für den Rat gemacht. Die Alternative wäre gewesen, eine Dringlichkeitsentscheidung zu machen, um den Baustopp nicht zu provozieren. Das wäre die zweitbeste Lösung gewesen.“

Das wiederholte er in leicht abgewandelten Formulierungen nochmals und hatte wieder einmal Erfolg, wie die Reaktionen nach der Rede des AfD-Vertreters Noldus bewiesen. Dieser begründete die Ablehnung des Antrages wie folgt:

  • Im Juni 2021 erfolgte der Ratsbeschluß zum Förderprogramm „Theater ohne Grenzen“ mit einer Fördersumme von 3,3 Mio. €, dazu der Anteil der Stadt Oberhausen (500.000); Vorlage B/17/0692. Fünf Jahre später falle dem Beigeordneten ein, es fehle noch ein Aufzug.

  • Nach mehrfacher Verschiebung des Programms, siehe Haushaltspläne ab 2023, geht man mit den Preiskalkulationen von 2021 in die Ausschreibung und beklagt die allgemeine Teuerung (Zeilen 21ff der Vorlage).

  • In Zeile 40 werden Einsparungen in Höhe von 483.000 € erwähnt. Aber von 2020 bis 2022 erfolgten im Bereich „Bühnenmaschinerie“ und „Brandschutz“ umfangreiche Sanierungsmaßnahmen, die in drei Jahren 11,9 Mio. € kosteten (Vorlage B/17/2378).

  • Die Folgen des planerischen Totalversagens werden unter TOP 24 sichtbar, wo es um die Einrichtung von 2,5 Vollzeitstellen zum Bauinvestitionscontrolling geht. Daher lehne die AfD die Vorlage ab.

Hinweis: Zur Rede des Stadtverordneten Noldus (AfD) siehe Anlage 1.

Frau Opitz (GRÜNE) erklärte, sie sei eigentlich stolz, nach 1945 geboren worden zu sein. Sie kämpfe für Demokratie und Freiheit, für Kunst und Kultur. Die „Nebelkerzen mit irgendwelchen Zahlen“ könne niemand nachvollziehen. Nach einigen Anmerkungen zum AfD-Wahlprogramm erklärt sie, sie stehe hinter dem Theater.

Wer im Stadtrat ist denn nicht nach 1945 geboren worden, liebe Frau Opitz?

Der Beigeordnete Tsalastras trug eine unbeweisbare bzw. ohne Akteneinsicht unwiderlegbare Argumentation vor: Zum Zeitpunkt der Antragstellung hätten die Fachplaner versichert, daß ein Aufzug aus technischen Gründen nicht in das Theatergebäude gebaut werden könne. Also habe man diesen Aufzug auch nicht beantragt. Nach dem Wechsel der Architekten hätten diese auf Nachfrage einen Plan vorgelegt, wie man einen Aufzug einbauen könne.

Alle Beteiligten seien zu 100 Prozent der Überzeugung, wo alle über Barrierefreiheit und Zugänglichkeit zu öffentlichen Institutionen reden, daß, wenn technisch möglich, man einen Aufzug einbauen solle. Das sei eine richtige und gute Entscheidung, um auch Menschen mit Behinderung den Zugang zum Theater zu ermöglichen.

Der Rat beschloß die Vorlage gegen die Stimmen der AfD.

Wenn sich die selbsternannten Demokraten im Kulturausschuß vom Kulturdezernenten einlullen lassen und sich im Rat das Baustopp-Märchen gefallen lassen, dürfen sie sich über nichts mehr wundern. Der größte Schuldenmacher seit 1874 hat dem Stadttheater zum lächerlichen Preis einer 80m²-Wohnung einen Aufzug spendiert.

Verschiedenes

a) Sanierung des Solebades im Revierpark Vonderort (B/18/1027)

Der Rat beschloß die Vorlage ohne Wortmeldungen gegen die Stimmen von FOB/FDP. Fragen zu den Kostensteigerungen waren in der vorangegangenen HFA-Sitzung etwas unklar erläutert worden, doch wohl aus dem Gefühl heraus, aus dem Projekt nicht aussteigen zu können, war die Vorlage einstimmig positiv vorberaten worden.

b) Bewerbung der Stadt um die Ausrichtung der eREGIONALE 2033 (B/18/0831)

Laut Vorlage handelt es sich um eine Ausschreibung, die „sich insbesondere an interkommunale Zusammenschlüsse, die vor gemeinsam geteilten Herausforderungen wie nachhaltigem Bevölkerungsrückgang, stagnierender Wirtschaftsleistung oder abgängiger Infrastruktur stehen“, richtet. Weiter unten wird es konkreter:

Im Falle eines Zuschlages können bis zum Präsentations- und Abschlußjahr 2033 zahlreiche Projekte in der Region umgesetzt werden. Hierfür wird im Rahmen der eREGIONALE ein priorisierter Zugang zu verschiedenen Fördertöpfen ermöglicht.Dies eröffnet den beteiligten Kommunen die Chance, zentrale Zukunftsprojekte gezielt und beschleunigt umzusetzen und den strukturellen Wandel aktiv zu gestalten. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen stellt der erleichterte Förderzugang eine wertvolle Unterstützung dar, um notwendige Investitionen in Stadtentwicklung, Infrastruktur und Innovation anzustoßen. Auch unter Berücksichtigung des erforderlichen kommunalen Eigenanteils bietet sich damit eine wichtige Gelegenheit, vorhandene Potentiale zu nutzen und nachhaltige Impulse für die weitere Entwicklung der Region zu setzen.“

Es sollen also durch sinnfreie Projekte Steuergelder verschleudert werden, die einigen Planungsbüros finanziellen Nutzen bringen und wie etwa bei „Creative City“ unter dem Deckmantel der Kulturförderung Schrottimmobilien renovieren. Der Nutzen für die Allgemeinheit ist gleich Null.

Der Rat beschloß die Vorlage ohne Wortmeldungen gegen die Stimmen der AfD.

c) Abschluß einer Schiedsvereinbarung zur Rückgabe von NS-Raubgut (B/18/0846)

Der sachliche Hintergrund war bereits in der Sitzung des Kulturausschusses am 18. Juni durch den Kulturdezernenten erläutert worden: Der Städtetag empfahl allen Mitgliedsstädten, sich dieser gemeinsamen Initiative von Bund, Ländern und Kommunen anzuschließen. Es geht um verbindliche Rahmenbedingungen, wie man mit NS-Raubgut rechtlich sicher verfährt. Der einstimmigen Vorberatung im HFA folgte jetzt der einstimmige Beschluß ohne jegliche Wortmeldungen.

Über rechtlich sichere Verfahren, wie man mit alliiertem Raubgut umzugehen gedenkt, ist uns nichts bekannt.

Über die danach angenommene Förderrichtlinie zur Förderung von Vorhaben gegen Antisemitismus (B/18/0880) berichten wir gesondert, weil ein Änderungsantrag der LINKEN zu interessanten Stellungnahmen fast aller Fraktionen führte.

Anlage 1:

Rede des Stadtverordneten Noldus (AfD) zu Punkt 14 der Tagesordnung „Sanierung des Theater Oberhausen: Förderprogramm des Bundes ‚Sport, Jugend, Kultur (SJK)‘, hier: Herstellung von Barrierefreiheit und Öffnung ins Quartier (B/18/1080).“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete!

Diese Vorlage steht beispielhaft für das planerische Totalversagen, für das allein der Beigeordnete die Verantwortung trägt.

Im Juni 2021 haben Sie, hat der Rat das Förderprogramm „Theater ohne Grenzen“ beschlossen. Die Fördersumme betrug 3,3 Mio. €. Der Anteil der Stadt Oberhausen, 500.000 €, kam noch dazu.

Schauen Sie selbst in die Vorlage B/17/0692. Dort sehen Sie die umfangreichen Maßnahmen, um die sogenannte Barrierefreiheit des Theaters herzustellen. Und 5 Jahre später fällt Ihnen ein, Herr Beigeordneter, daß Sie noch einen Aufzug brauchen für die, ich zitiere, „Barrierefreiheit in den oberen Etagen“.

Wie intelligent ist das denn?

In den Haushaltsplänen der Stadt Oberhausen können wir ab 2023 nachlesen: Maßnahme verschoben – Maßnahme verschoben. Mit den Preiskalkulationen von 2021 gehen Sie also Jahre später an die Arbeit. Und Sie beklagen sich in den Zeilen 21 folgende dieser Vorlage, daß die Ausschreibungsergebnisse so ungünstig waren. Sie haben also entdeckt, daß alles teurer wird – welche eine bahnbrechende Erkenntnis!

Immerhin stellt die Vorlage in Zeile 40 fest, Sie konnten im Projekt 483.000 € einsparen. Warum? Sie haben, ich zitiere, „Maßnahmen im Bereich der Technik und Ästhetik“ identifiziert und gestrichen.

Halten wir gemeinsam einen Moment inne: „Technik und Ästhetik“, 483.000 € eingespart!

Jetzt kommt das „Aber“: Von 2020 bis 2022 erfolgten im Bereich „Bühnenmaschinerie“ und „Brandschutz“ umfangreiche Sanierungsmaßnahmen. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Vorlage B/17/2378.

Damals haben Sie, Herr Tsalastras, dafür 11,9 Mio. € verbaut. 11,9 Mio. € in drei Jahren!

Und hier feiern Sie 483.000 € Steuergelder, die Sie jetzt nicht verbrennen, aber bei nächster Gelegenheit verbrennen werden – für Technik und Ästhetik!

Abschließend erinnere ich an den Beginn meiner Rede. Das planerische Totalversagen des Beigeordneten Tsalastras wird uns heute noch an anderer Stelle beschäftigen.

Unter TOP 24 werden wir 2,5 Vollzeitstellen zum Bauinvestitionscontrolling beschließen. Die Stadtverordnete Stehr hat dazu im letzten HFA zwei Dinge völlig richtig festgestellt:

Die in der Vorlage unter TOP 24 beschriebenen Defizite fallen in den Verantwortungsbereich des Beigeordneten Tsalastras.

Und diese Defizite bezeichnen ein strukturelles Problem der Investitionsförderung.

Hier sehen wir die praktischen Auswirkungen. Wir lehnen diese Theater-Vorlage ab.