Ein eigentlich sehr einfacher und kaum mißzuverstehender AfD-Änderungsantrag bot interessante Einblicke in die Art und Weise, wie einige selbsternannte Demokraten mit AfD-Anträgen umzugehen pflegen; nämlich mit ideologischen oder persönlichen Vorbehalten. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20260826b_20260713_Rat_4_Buergerbet_AfD

Zum Änderungsantrag

Zum Aufstellungsbeschluß zum beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) für den Bebauungsplan Nr. 764 Grünflächen Westfälische Straße (B/18/0924) lag ein Änderungsantrag der AfD (A/18/1114) vor.

Die Verwaltungsvorlage über die „Aufstellung des Bebauungsplans“ (Ziffer 1 des Beschlußvorschlages) hatte in Ziffer 2 formuliert „die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (14-tägige Darlegung der Planung ohne Bürgerversammlung)“ und dazu die gesetzliche Grundlage (unter anderem Ziffer 3.2 der vom Rat beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen) genannt.

Der AfD-Änderungsantrag hatte demgegenüber „mit Bürgerversammlung“ formuliert und entsprechend auf Ziffer 3.3 der „Verfahrensgrundsätze“ verwiesen.

Die Verfahrensgrundsätze zur Bauleitplanung sind am 18. 5. 1987 vom Rat der Stadt verabschiedet worden und lagen zum Zeitpunkt der Antragstellung (10. 7. 2026) nicht im Verzeichnis des Ortsrechtes der Stadt Oberhausen vor und mußten anderweitig eingesehen werden. Die Verfahrensgrundsätze unterscheiden unter Ziffer 3 Verfahrensabstufungen nach

  • 3.1 Planung ohne vorgezogenes Beteiligungsverfahren,

  • 3.2 Planung von nicht erheblicher Bedeutung und

  • 3.3. Planungen von erheblicher Bedeutung.

Abschließend heißt es unter 3.3:

„Die Termine der öffentlichen Auslegung und der Bürgerversammlung werden in öffentlichen Bekanntmachungen mitgeteilt (s. 3.2).“

Die Form lehnte sich an frühere Verwaltungsvorlagen an. Man sehe z. B. die Beschlußvorschläge jeweils unter b) der Vorlagen B/16/3109-01 vom 18. 12. 2017, B/16/4770-01 vom 8. 7. 2019, B/17/1120-01 vom 15. 11. 2021 (mit der falschen Ziffer 3.2) usw.

Diese detailreichen Angaben zu einem technisch einfachen Antrag tragen zu einem besseren, aus unserer Sicht psychologischen Verständnis der kurzen Debatte bei, die sich nach der Antragsbegründung zutrug.

Die Antragsbegründung

Herr Wolff (AfD) begründete in seiner ersten Rede im Rat den Antrag wie folgt:

„Vorab, damit es keine Mißverständnisse gibt: Wir als AfD-Fraktion begrüßen den Neubau von Wohnungen. Die Veränderungen, die durch diesen Bebauungsplan im Osterfelder Zentrum entstehen, sind ein massiver Eingriff in der Stadtwelt im Osterfelder Zentrum und vernichten einen großen Teil der letzten Grünfläche in direktem Osterfelder Zentrum. Eine Grünfläche, die sich in den letzten Jahren nach dem Abriß des Hallenbades zu einem zentralen sozialen Treffpunkt für jede Altersgruppe entwickelt hat. Speziell Familien mit kleinen Kindern nutzen diese Grünfläche als Begegnungsort und den dort vorhandenen Spielplatz. Dieses Bauprojekt verändert noch einmal das Gesicht des Viertels.

Unser Antrag zieht darauf ab, daß die Osterfelder und alle interessierten Bürger noch einmal die Möglichkeit haben, in einer Bürgerversammlung sich ein Bild von der geplanten Wohnbebauung und der Veränderung im Stadtteil zu machen. Legen Sie die Pläne des Neubaus den interessierten Bürgern vor und schaffen Sie eine Vertrauensbasis zwischen Verwaltung, Planern und den Bürgern. Eine Bürgerversammlung investiert ein paar Stunden Zeit, spart aber im weiteren Verlauf des Bauprojektes oft langwierige Diskussionen, wie Sie alle aus der Vergangenheit wissen.

Durch Zustimmung zu diesem Antrag machen Sie die betroffenen Menschen zu Beteiligten und sichern sich so eine Zustimmung zu einem sinnvollen Wohnungsbauprojekt.“

Obsolet, unverstanden, mißverständlich

Die nachfolgenden Redebeiträge zeigen die tiefverwurzelte Voreingenommenheit gegenüber der politischen Sacharbeit der AfD-Fraktion. Diese Voreingenommenheit führt dazu, sachlich begründeten Anträgen mit Pseudoeinwänden zu begegnen.

Frau Wilts (SPD) lehnte den Antrag ab, weil sie es langsam leid sei, „daß wir uns hier alle ständig mit so obsoleten inhaltlichen Anträgen beschäftigen müssen, insbesondere zur Westfälischen Straße.“ Im letzten Stadtplanungsausschuß habe sich die AfD nicht dazu geäußert.

Wir dürfen die Kollegin von der SPD darauf hinweisen, daß ein Änderungsantrag jederzeit gestellt werden kann und nicht eine vorherige Stellungnahme in einem Fachausschuß voraussetzt.

Eine beliebte „Technik“, der sich der Beigeordnete Tsalastras stets unter Wahrung der Form befleißigt, ist erstens die Feststellung, die AfD habe etwas nicht verstanden oder unrichtig dargestellt. Dann folgen Erläuterungen zu einem Sachverhalt, der nicht vorgebracht worden ist, um abschließend auf die Richtigkeit der eingangs getroffenen Feststellung zu verweisen. In diesem Sinne sind auch die folgenden Erläuterungen des Baudezernenten Dr. Palotz zum AfD-Änderungsantrag zu verstehen.

Dieser erklärte, der Antragsteller habe wohl das Ziel des Bebauungsplanes nicht verstanden. Die von ihm genannte Wohnbebauung sei gar nicht Gegenstand des Bebauungsplans. Es gehe lediglich darum, daß die arrondierenden Flächen rund um die Wohnbebauung als öffentliche Grünfläche festgesetzt werden sollen.

Die Wohnbebauung sei nicht Gegenstand des Bebauungsplans und wenn der Antragsteller die Vorlage richtig gelesen habe, werde ihm aufgefallen sein, daß der Bebauungsplan lediglich die formale Voraussetzung für das Vorkaufsrecht sei. Gewisse Grünflächen befänden sich nicht im Besitz der Stadt Oberhausen und man wolle verhindern, daß diese einer weiteren baulichen Nutzung zugeführt werden. Vor dem Hintergrund sei der Bebauungsplan zu verstehen. Er habe wirklich nichts mit der wohnbaulichen Entwicklung auf dem ehemaligen Hallenbad-Standort zu tun.

Herr Noldus (AfD) dankte dem Beigeordneten für die inhaltlichen Ergänzungen und betonte, es gehe um die Bürgerbeteiligung an sich. Er stellte ferner mit Interesse fest, daß für die SPD die Bürgerbeteiligung obsolet ist.

Frau Wilts (SPD):

„Also mit Verlaub, wir beteiligen Bürger, wir sind eine demokratische Partei. Sie schreien hier Bürgerbeteiligung und kommen noch nicht mal zu der Ehrung von ehrenamtlich hoch engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die hier vorhin im Saal waren. Kann ich nicht mehr ernst nehmen.“

Ich (EN) merke hierzu folgendes an:

  • Die Antragsbegründung wurde nicht schreiend vorgetragen.

  • Es waren Vertreter der AfD-Ratsfraktion bei der Ehrung anwesend.

  • Ich persönlich bin bei solchen Terminen grundsätzlich nicht anwesend, weil ich keine Lust habe, ganz allgemein gesprochen und nicht auf Frau Wilts bezogen, dort vereinzelten Leuten zu begegnen, die seit 2020 nichts anderes getan haben, als den seinerzeit vier AfD-Vertretern gegenüber ein betont asoziales Verhalten an den Tag zu legen.

Der Beigeordnete Tsalastras wollte eine mißverständliche Antragsformulierung erkennen, wonach man alle 14 Tage eine Bürgerversammlung machen müsse. Das könne aber nicht gemeint sein, sondern hier gehe es darum, einfach die Änderungen regelmäßig öffentlich zu machen, damit die Leute darüber informiert seien, welche Dinge da auf dieser Grünwiese passieren.

Herr Noldus (AfD) wies darauf hin [Belege siehe oben], daß die Abfassung des Antrages zunächst Schwierigkeiten bereitet habe, weil die „Verfahrensgrundsätze“ nicht im (elektronischen) Ortsrechtsverzeichnis enthalten sind. Ansonsten habe man sich an frühere entsprechende Anträge gehalten.

Der Rat lehnte den Änderungsantrag der AfD gegen die Stimmen der AfD ab und beschloß die Verwaltungsvorlage gegen die Stimmen von AfD und LINKEN.