Der Text als pdf-Datei: 20260827_K_18_1133_Kosten_Integrationsrat


Kleine Anfrage von Stadtverordneten und Bezirksvertretern nach § 7 der Geschäftsordnung des Rates als Nr. K/18/1133 vom 27. 7. 2026 von J. Tenbergen.

Betr.: Kosten des ACI, vormals Integrationsrat (I).

Antwort der Stadtverwaltung vom 17. 8. 2026 als K/18/1133-01.

Mit der Vorlage B/17/3456-01 hatte der Rat der Stadt am 19. 6. 2023 die „Organisatorische Weiterentwicklung des Bereiches 2-6 / Kommunales Integrationszentrum (KI), Einrichtung von 4,5 Stellen innerhalb des Bereiches“ beschlossen.

Zu den eingerichteten Stellen gehörten laut Vorlage

  1. 1 Stabsstelle im Dezernat 3 für die Geschäftsstelle des Integrationsrates und zur Umsetzung wesentlicher Projekte der Integrationsarbeit in Oberhausen (EG 14 TVöD tg A 14 LBesG); und

  2. 1 Stelle Verwaltungskraft zur Unterstützung der Stabsstelle (EG 9a TVöD tg A 9s (mD) LbesG).

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

Frage 1:

Wann wurden die Stellen jeweils besetzt bzw. wie standen die Stelle der Verwaltungsfachkraft und die bereits existierende Sekretärinnen-Stelle des Integrationsrates zueinander?

Antwort:

Stelle Stabsstellenleitung 3-0-10-000-010

Die Stelle wurde zum 01.10.2023 besetzt

Stelle Verwaltungskraft 3-0-10-000-020

20 Die Stelle wurde zum 01.10.2023 besetzt

Die bereits existierende Sekretärinnen-Stelle des Integrationsrates wurde mit Wechsel zur Kernverwaltung der Stadt Oberhausen die Stelle „Verwaltungskraft“. Es handelt sich somit um die gleiche Stelle.

Die nachfolgenden Fragen beziehen sich jeweils auf die Jahre 2023, 2024, 2025 und das erste Halbjahr 2026.

Frage 2:

Wie hoch war das jeweilige monatliche Einstiegsgehalt der Stelleninhaber und wann erfolgten welche Gehaltserhöhungen?

Frage 3:

Wie hoch waren die Personalkosten für beide Stellen (Angaben jeweils nach Stellen A und B und nach Jahren getrennt)?

Antworten zu den Fragen 2 und 3:

Die Entgeltzahlungen erfolgen nach der jeweils gültigen Entgelttabelle TVöD VKA einschließlich seither eingetretener tariflicher Änderungen. Im Übrigen wird auf die Drucksache Nr. B/17/3456-01 (Ratssitzung vom 19.06.2023), Zeilen 411 bis 418 Bezug genommen.

Frage 4:

Wie hoch waren die Sachkosten gemäß KGSt für die beiden Büroarbeitsplätze (Angaben jeweils nach Stellen A und B und nach Jahren getrennt)?

Frage 5:

Wie hoch waren die Personalkosten und Sachkosten gemäß KGSt für die Sekretärin des Integrationsrates Frau F. ab dem 1. 1. 2023 bis zu deren Pensionierung (Angaben jeweils nach Jahren getrennt)?

Antworten zu den Fragen 4 und 5:

Sachkosten KGSt

Personal- und Sachkosten Verwaltungskraft bis Renteneintritt zum 01.04.2024 nach KGSt

A

B

ab 01.10.2023

2.425 €

2.425 €

19.050 €

2024

9.700 €

9.700 €

21.800 €

2025

9.700 €

9.700 €

2026

9.700 €

9.700 €

Erläuterung:

Die Stabsstelle 3-0-10 Stabsstelle Geschäftsstelle Integrationsrat wurde mit Datum vom 01.10.2023 eingerichtet. Frau F. ist zum 31.03.2024 aufgrund Ihres Renteneintritts aus der Stadtverwaltung ausgeschieden.