Mehrere Verwaltungsvorlagen befaßten sich mit verschiedenen Aspekten der Stadtplanung im weitesten Sinne. Wir versuchen einen Überblick. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20260823b_Rat_20260713_2_Stadtplanung

Planungsgrundlagen

Landschaftsplan Oberhausen

Zur Neuaufstellung des Landschaftsplans (B/18/0921) hatte die LINKE einen Änderungsantrag vorgelegt, den Frau Hansen wie folgt begründete:

Die formulierten Planungsziele – natürliche Lebensgrundlagen nachhaltig sichern, klimaresiliente Weiterentwicklung der Stadt – seien wegen der nur unkonkret und unverbindlich formulierten Aussagen zu Landschafts- und Klimaschutz kaum zu erreichen. Die LINKE fordere vom Landschaftsplan, nachvollziehbare Initiativen zu beschreiben, um „ökologisch wertvolle Frei- und Grünflächen zu schützen, Flächenverbrauch zu reduzieren sowie Maßnahmen zur Klimaanpassung und Flächenversiegelung aufzuzeigen.“

Die tatsächlichen Maßnahmen förderten hingegen kontrovers diskutierte Wohnraum- und Gewerbegroßprojekte sowie Verkehrsprojekte wie den Ausbau des Autobahnkreuzes Sterkrade wider jeglicher Vernunft und wider jeglicher Erkenntnisse zum Klima- und Naturschutz.

Herr Dobnik (GRÜNE) begründete unter Verweis auf einige Antragsdetails teilweise technischer Natur die Zustimmung seiner Fraktion.

Herr Bandel (CDU) stellte fest, der Landschaftsplan habe eine angestrebte Gültigkeitsdauer von ca. 15 Jahren. Die Neuaufstellung dauere etwa 5 bis 7 Jahre. Der jetzige Landschaftsplan sei 30 Jahre alt, eine Neuaufstellung also längst überfällig. Daher sollte die Zustimmung zur Verwaltungsvorlage für niemanden ein Problem sein.

Den Antrag der LINKEN lehne man ab, weil Form, Inhalt und jegliche Art der Beteiligung bei der Aufstellung eines Landschaftsplanes im Bundesnaturschutzgesetz Paragraph 9 ff oder in dem entsprechenden Landschaftsgesetz, Naturschutzgesetz NRW Paragraph 7 ff geregelt seien.

Wen die LINKE moniere, die Vorlage sei so unkonkret, so sei sie deshalb unkonkret, weil die Vorlage eben kein Landschaftsplan sei, sondern nur feststelle, daß man einen brauche; mit den gesetzlich geregelten Inhalten. Zudem werden bei einer über fünf bis sieben Jahre laufenden Planung die Gremien entsprechend beraten und er sei sich sicher, daß sich die Planer ihre Arbeit nicht von den LINKEN erklären werden lassen müssen. Der Antrag sei völlig überflüssig und sinnentleert und sei daher abzulehnen.

Der Rat lehnte den Änderungsantrag der LINKEN gegen die Stimmen von GRÜNEN, LINKEN und BSW ab und beschloß die Vorlage der Verwaltung einstimmig.

Masterplan Neue Mitte Oberhausen – Nachnutzung „NEWAG-Areal“

Herr Dobnik (GRÜNE) begründete die Ablehnung der Vorlage damit, daß das Westfield Centro nicht in der laut Vorlage B/18/0917 relevanten Zielgruppe aufgeführt sei. Ferner gebe es bis jetzt kein Mobilitätskonzept für die Menschen, die künftig dort leben werden, weil nicht alle mit der noch zu bauenden Linie 105 würden fahren können. Wegen dieses Punktes und wegen weiterer ökologischer Bedenken würden die GRÜNEN die Vorlage ablehnen.

Der Rat beschloß die Vorlage gegen die Stimmen von GRÜNEN, LINKEN und BSW.

Weitere Vorlagen wurden einstimmig und ohne Wortmeldungen beschlossen. Es waren dies

  • die erste Teil-Fortschreibung 2026 des Oberhausener Einzelhandelskonzeptes für die Stadt Oberhausen (B/18/0900; bei Enthaltung der LINKEN); und

  • die Rückerstattungen an das Land im Rahmen der Baumaßnahme „Brücke Kewerstraße“ (B/18/0966).

Laut Vorlage zahlt die Stadt einen entstandenen Überschuß von Fördermitteln zurück, der sich aus verringerten Brückenbaukosten und einer höheren finanziellen Beteiligung der DB InfraGO AG ergibt. Die bisher ausgezahlte Förderung erfolgte auf den bei der Antragstellung vorliegenden Kostenschätzungen. Der städtische Kostenanteil sinkt damit um ca. 47%.

Bebauungsplanung

Der Satzungsbeschluß zum B-Plan Nr. 652 – L215n Weierstraße / Weseler Straße (B/18/0886) wurde gegen die Stimmen von GRÜNEN, LINKEN und BSW gefaßt.

Herr Dobnik (GRÜNE) begründete eingehend die Ablehnung der Vorlage durch seine Fraktion. Da sie gut recherchiert ist und einen fundierten Überblick über die Planungen auch der Vergangenheit gibt (bzw. Hinweisen enthält), bringen wir sie komplett als Anlage 1.

Der Gestaltungsleitfaden für die Marktstraße nebst Aufstellungsbeschluß für den Bebauungsplan Nr. 763 – Marktstraße – (B/18/0925) wurde von den GRÜNEN trotz Bedenken mitgetragen; der Ratsbeschluß erfolgte einstimmig. Herr Dobnik (GRÜNE) bat um eine Überprüfung der Satzung dahingehend, daß über die Plazierung von Fördergeldern Eigentümer verstärkt zu Fassadenbegrünungen veranlaßt werden.

Ein weiterer Satzungsbeschluß betraf ein Maßnahmenpaket (Denkmalbereichssatzung und Aufstellung eines Bebauungsplans) zur Sicherung und Entwicklung des historischen Ortskerns Holten (B/18/0930). Diese Vorlage wurde ohne Wortmeldungen einstimmig beschlossen.

Ein Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr betraf ein gemischt genutztes Grundstück in Bochum (Wohnbebauung, Grünfläche, Gleisanlagen; B/18/0883). LINKE und BSW stimmten gegen die Vorlage.

Der GFNP dient der Städte übergreifenden Bauplanung, aber von Entscheidungen in Bochum dürfte die Stadt Oberhausen kaum beeinflußt werden (allenfalls als Nachbarstadt; siehe z. B. Decathlon – Bottrop). Eine Ablehnung wirkt verzögernd auf das Verfahren ein, stellt aber nicht die Planungshoheit einer Kommune in Frage.

Ein weiterer Unterpunkt der Bebauungsplanung war mit einem AfD-Antrag verbunden. Wir kommen darauf in einem eigenen Artikel zurück.

Ein interessanter CDU-Antrag

Anläßlich der Einrichtung von 2,5 Vollzeitplanstellen für das Aufgabengebiet Bauinvestitionscontrolling im Dezernat des Kämmerers (B/18/1065) stellte die CDU-Fraktion einen interessanten Antrag (A/18/1097), dem auch die AfD-Fraktion zustimmte.

In ihrer Begründung betonte Frau Stehr (CDU) zunächst, man entscheide nicht nur über neue Stellen, sondern über ein neues Instrument der Verwaltungssteuerung. Die Zuständigkeit der Kämmerei sei zwar ein bißchen fragwürdig, aber sie stelle das Bauinvestitionscontrolling nicht grundsätzlich in Frage. Der Änderungsantrag soll dazu dienen, die prognostizierten Einsparungen und wirtschaftlichen Vorteile nachvollziehbar zu überprüfen.

Dazu gehöre ein verbindliches halbjährliches Berichtswesen unter Einschluß der Darstellung der Berechnungsgrundlagen der erzielten Einsparungen. Nach zwei Jahren soll eine Evaluation über die Wirtschaftlichkeit des Bauinvestitionscontrolling und die Zuverlässigkeit der Prognosen in bezug auf die Einsparungen erfolgen. Erst danach könne man über den Umfang der Organisationseinheit und die eventuelle Übertragbarkeit auf andere Bereiche entscheiden. Der Änderungsantrag liege auf einer Linie mit der in den Haushaltsberatungen erhobenen Forderung, „den Haushalt mit verbindlichen Zielen, aussagekräftigen Kennzahlen und einer nachvollziehbaren Erfolgskontrolle weiterzuentwickeln.“

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit haben wir die vollständige Rede der Stadtverordneten Stehr in Anlage 2 dokumentiert.

Der Beigeordnete Tsalastras stellte – rhetorisch – einleitend fest, der Antrag beschreibe im Wesentlichen das, was die Verwaltung sowieso gemacht hätte; die Zustimmung dazu sei unproblematisch. Allerdings halte er, unter anderem wegen des Jährlichkeitsprinzip des Haushaltes, eine halbjährliche Berichterstattung nicht für sinnvoll. Gegen die nach zwei Jahren erfolgende Evaluierung wiederum habe er keinerlei Einwände.

Frau Stehr (CDU) hielt einen Halbjahresbericht zwar nach wie vor für sinnvoll, wollte aber an der Stelle auf die Fachkenntnis des Kämmerers vertrauen und übernahm den Änderungsvorschlag.

Der Rat stimmte dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion (jährlicher statt halbjährlicher Bericht) einstimmig zu und beschloß danach ebenfalls einstimmig die durch den Änderungsantrag solcherart geänderte Verwaltungsvorlage.



Anlage 1:

Rede des Stadtverordneten Dobnik (GRÜNE) zu Punkt 34.1 der Tagesordnung „Bebauungsplan Nr. 652 – L215n (Weierstraße / Weseler Straße) Entscheidung über die abwägungsrelevanten Stellungnahmen und Satzungsbeschluß (B/18/0886)“.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren!

In dieser Vorlage wird eine 1,4 km lange Straße geplant, die L215n, bei der 3,5 ha versiegelt werden in Oberhausen. Diese Straße wird geplant als Ersatz für die Stillegung des Bahnübergangs an der Weseler Straße. Vier Varianten wurden seinerzeit verglichen:

Eine Straßenüberführung, eine Straßenunterführung, eine Verbindung über die Weseler Straße, Schmachtendorfer Straße und der Neubau dieser Straße L215n. Verwaltungsintern wurden einige Vorteile für diese neue Straße gefunden. Eine Entlastungsstrecke entsteht, Minderung der Umweltbelastung, direkte Wegeverbindung für den Radverkehr – neben der Hoag-Trasse – und eine komfortable Verbindung für Fuß- und Radfahrerrennen ohne eine Unterquerung oder über die Schienen, weil es ist eine neue Straße, die keinen Höhenunterschied hat.

Im Planungsausschuß habe ich gefragt, nach welchen Kriterien das bewertet wurde, weil Details dazu wurden in der Vorlage nicht genannt. Dies sei in den Vorlagen um 2010 herum, in dem Zeitraum, alles ausführlich dargelegt worden.

Das habe ich so mitgenommen und habe mich am Wochenende hingesetzt und habe ‚L215n‘ in Allris eingegeben. Dabei kamen 60 Vorlagen heraus. Etwa 20 haben sich inhaltlich mit diesem Planverfahren beschäftigt. Ich will ein paar Auszüge mitbringen:

Landschaftsbeirat 2011, im Rahmen des regionalen Flächennutzungsplans ist diese Fläche betrachtet worden. Dabei wurden Klimaschutzgüter abgewogen, die erheblich seien: Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Landschaft, Wasser, Klima, Mensch und Gesundheit. Derzeit besteht Kenntnis über Brutgebiete von Fußregenpfeifern, Schleiereule und Kiebitz im Umfeld, Naherholungsgebiet von Abendseglern und die Kreuzkröte, die wir alle kennen.

Dann gibt es einen älteren Sachstandsantrag der CDU aus dem Jahre 2010. Eine wichtige verkehrsentlastende Maßnahme sei geplant; wann diese denn zur Umsetzung käme. Ein Beschlußvorschlag im Planungsausschuß aus dem Jahre 2010: Mit dem Neubau der L215n zwischen der Weierstraße und der Weselerstraße soll ein Teilstück der gesamten Nord-Süd-Verbindung hergestellt werden, die Bestand des Verkehrsentwicklungsplans der Stadt Oberhausen aus dem Jahr 1993 sei und realisiert werden soll.

Das heißt, wir stehen hier, wir beschließen jetzt nicht diese Planung, wir beschließen nur, daß sie weiter fortgeführt werden soll, die ursprünglich auf Planungen von 1993 beruhen. In dem ganzen Komplex geht es auch um die Kreuzung mit dem Schienenverkehr. Da gibt es das Eisenbahnkreuzungsgesetz Paragraph 12 und 13 um Kostenteilung bei Bahnübergängen und eine Kreuzungsvereinbarung, die auch etwa aus dem Jahre 2010 stammen muß, zumindest 2021 auf neue Gesetze umgeschrieben und aktualisiert wurde. Das Ergebnis ist, daß diese neue Straße 1,5 Kilometer lang in etwa 15 Millionen Euro kostet und für die Stadt Oberhausen, soweit ich diese Verträge verstanden habe, kostenlos ist, weil eben dieser Bahnübergang nicht mehr betrieben wird. Und die Stadt Oberhausen sich hätte beteiligen müssen, wenn wir eine Brücke oder einen Tunnel oder ein anderes Konzept umsetzen.

Aber, meine Damen und Herren, wir haben das Jahr 2026 und das Ganze ist 1993 geplant worden. Wir versiegeln weitere 3,5 Hektar in Oberhausen und bauen eine neue Straße, damit Radfahrer nicht mal ein paar Meter nach oben fahren müssen und außerdem ja sowieso schon eine Radverbindungsstrecke haben, eben die Hoag-Trasse. Daran sieht man an der Begründung, damals gab es diese vielleicht noch nicht. Ich bin 1993 noch nicht so häufig da lang gefahren mit dem Rad. Heute gibt es diese Radverbindung.

Und da muß man sich mal so ehrlich machen, ob wir in dem Jahr 2026 diese Planung nicht einfach ungesehen weiter fortführen sollten, sondern mal ernsthaft darüber nachdenken, ob man so etwas stoppen sollte. Und solche Bewertungen aus dem Jahr 20, ich weiß es jetzt nicht, wann diese Bewertung stattgefunden hat, mal neu bewertet.

Wir hatten in den Jahren, als diese Entscheidung getroffen wurde, das war im Jahr 1990, durchschnittlich 0,6 Hitzenächte, Tropennächte pro Jahr. Wir haben jetzt 5 bis 10 Tropennächte im Jahr.

Es gibt auch neueste Beiträge vom RKI, daß in NRW 7 Menschen in Übersterblichkeit an Hitze gestorben sind pro 100.000 Einwohner. Das wären etwa 14 in dieser Stadt. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, dieser Vorlage nicht zuzustimmen und das Ganze mal nach heutigen Grundlagen neu zu bewerten.



Anlage 2:

Rede der Stadtverordneten Stehr (CDU) zu Punkt 24 der Tagesordnung „Einrichtung von 2,5 Vollzeitplanstellen für das Aufgabengebiet Bauinvestitionscontrolling im Dezernat des Kämmerers (B/18/1065)“ mit dem dazugehörigen Änderungsantrag A/18/1097 der CDU.

Herr Oberbürgermeister, meine sehr geehrten Damen und Herren,

im HFA vor einer Woche haben wir den Änderungsantrag angekündigt. Denn der Rat entscheidet heute ja nicht nur über die zusätzlichen Stellen. Er entscheidet über ein neues Instrument der Verwaltungssteuerung. Ein solches Instrument muß aus CDU-Sicht sich an seinen Ergebnissen auch messen lassen. Das ist uns gerade mit Blick auf das Volumen, was hier eingespart werden soll, sehr wichtig. Und diesen Anspruch bildet die Vorlage aus unserer Sicht so nicht ab und konsequenterweise haben wir deshalb schon im HFA gesagt, wir würden einen Änderungsantrag auf den Weg bringen. Unabhängig davon, daß für uns ein bißchen fragwürdig war, warum eigentlich die Verantwortung bei der Kämmerei liegt und nicht fachlich und sachlich begründet bei Stadtplanung, Bau, Mobilität und Umwelt.

Wir stellen aber die Einrichtungen grundsätzlich des Bauinvestitionscontrolling nicht in Frage. Und wir haben eher den Anspruch, mit der Evaluation diese Vorlage weiterzuentwickeln. Wenn die Verwaltung erhebliche wirtschaftliche Vorteile, vermiedene Kostensteigerungen und Einsparungen in Millionenhöhe prognostiziert, dann muß der Rat diese Annahme später auch nachvollziehen und überprüfen, vielleicht sogar feiern können. Und genau das ist der Kern unseres Änderungsantrags.

Wir beantragen ein verbindliches halbjährliches Berichtswesen. Die Verwaltung möge aus unserer Sicht bitte darstellen, welche Projekte überhaupt begleitet wurden, welche Empfehlungen ausgesprochen und umgesetzt wurden, welche Kostensteigerungen vermieden werden konnten und welche finanziellen Auswirkungen tatsächlich am Ende des Tages erzielt wurden.

Ebenso wichtig ist, daß die Berechnungsgrundlagen offengelegt werden und die tatsächlichen Ergebnisse den Annahmen der heutigen Beschlußvorlage gegenübergestellt werden. Also schlicht und ergreifend Belastbarkeit der Idee und der Einrichtung dieser Stellen. Darüber hinaus regen wir eine Evaluation nach zwei Jahren an. Der Rat soll auf belastbare Grundlagen hinweisen können und beurteilen, ob die Ziele erreicht wurden, ob sich das Bauinvestitionscontrolling wirtschaftlich bewährt hat und ob die prognostizierten Einsparungen tatsächlich eingetreten sind.

Wir wünschen uns das von Herzen und wir glauben, wenn das gelingt, kann man dieses Erfolgsmodell ja auch wunderbar auf andere Bereiche übertragen. Erst dann können wir aber verantwortungsvoll über den dauerhaften Umfang dieser Organisationseinheit entscheiden und deshalb knüpft dieser Änderungsantrag unmittelbar an die CDU-Linie an, die wir schon bei den Haushaltsberatungen unterstrichen haben und auch mit einem Antrag gefordert haben. Wir haben nämlich gewünscht, den Haushalt mit verbindlichen Zielen, aussagekräftigen Kennzahlen und einer nachvollziehbaren Erfolgskontrolle weiterzuentwickeln.

Genau diesen Maßstab legen wir heute auch an das Bauinvestitionscontrolling. Wer Steuerung verbessern will, muß aus CDU-Sicht bereit sein, den Erfolg transparent und nachvollziehbar messen zu können und deshalb bitten wir sehr um die Zustimmung dieser Ergänzung oder Änderung zu der Verwaltungsvorlage, die wir grundsätzlich begrüßen.“