Den AfD-Bezirksvertreter Wolf zeichnet gelegentlich eine bemerkenswerte Hartnäckigkeit aus, politische Blockaden seiner Anträge zu umgehen. Dazu gehört, vermeintlich abgehakte Angelegenheiten nicht aus dem Auge zu verlieren. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20230717b_Beschilderung_Knappenhalde

Am 16. 6. 2021 behandelte die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen den AfD-Antrag A/17/0773-01 dergestalt, daß sie ihn kurzerhand ohne jede Debatte ablehnte. Es ging um die Aufstellung zweier Hinweisschilder („Landschaftsschutzgebiet“) an den Eingängen Lipperstraße und Knappenstraße an der Knappenhalde. Die Begründung des Antrages lautete:

„Seit dem Jahre 2020 ist an der Knappenhalde ein Schild entfernt worden, welches die Knappenhalde als Landschaftsschutzgebiet ausweist. Der Antragsteller bittet um eine Beschilderung beider Eingänge. Die Schilder sollen den Spaziergängern als Hinweis dienen, der Natur den nötigen Respekt entgegenzubringen. Sie mögen zukünftig eine Aufforderung sein, weder Müll zu entsorgen noch Sachbeschädigungen zu begehen, welche eine Veränderung der Flora zur Folge haben.“1

Am 8. 6. 2023 fragte Herr Wolf in der Kleinen Anfrage K/17/3632-01 nach, ob es aufgrund der Beendigung sämtlicher Arbeiten an der Knappenhalde durch die SBO zu Beginn des Jahres aus der Sicht der Verwaltung nicht notwendig wäre, an den Eingängen eines

Landschaftsschutzgebietes auch Schilder aufzustellen, die ein solches auch kennzeichnen, so wie es in der Vergangenheit einmal üblich gewesen sei.

Aus der Antwort K/17/3684-01 des Baudezernenten Dr. Palotz vom 29. 6. 2023 geht hervor, daß die Natur- und Landschaftsschutzgebiete der Stadt Oberhausen durch eine entsprechende Beschilderung als geschützte Teile von Natur und Landschaft gekennzeichnet werden.

Die Untere Naturschutzbehörde prüft in den einzelnen Schutzgebieten jährlich die Schutzgebietsbeschilderung auf Erneuerung oder Ersetzung.

Nach einem Dank für den Hinweis zur Beschilderung an der Knappenhalde stellt der Baudezernent fest, eine Erneuerung der Beschilderung sei bereits in der Maßnahmenplanung der Unteren Naturschutzbehörde für die Jahre 2023/2024 berücksichtigt worden.



Anhang:


Einer der Zugänge zur Knappenhalde, wo die Beschilderung erfolgen soll (Aufnahme von Juni 2021).