Es gab eine reichhaltige Tagesordnung, die zu mehrfachen angeregten Debatten führte. In diesem Bericht konzentrieren wir uns auf die Inhalte und Ergebnisse der Vorberatungen und Beschlüsse. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20240613b_Kulturausschuss_20240606_1
Personelle Veränderungen.
Zu Sitzungsbeginn gab der Ausschußvorsitzende Flore bekannt, daß Frau Johanna Liell (CDU) zu einem neuen (stellvertretenden) Mitglied des Ausschusses ernannt worden ist und nahm die Verpflichtung vor.
Hinweis: Nach § 67 Abs. 3 GO NRW werden neugewählte Ratsmitlieder vom (Ober-) Bürgermeister „in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.“ Es bestimmt § 58 Abs. 2 GO NRW: „Auf die Ausschußmitglieder und das Verfahren in den Ausschüssen finden die für den Rat geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.“
Die Vorstellung des Zwischenberichtes des Stadttheaters Oberhausen gemäß § 14 der Betriebssatzung (M/17/5312) nutzte die Verwaltungsdirektorin Frau Beckmann zu kurzen Erläuterungen, von denen zwei Punkte hervorstachen: Einmal hoffte sie, die Marke von 50.000 Besuchern zu erreichen und zweitens bezeichnete sie die Finanzlage als insgesamt gut. Sie hoffte, daß das „absolute Hoch an Fördermitteln“ auch für die Zukunft annähernd gehalten werden könne.
Gegen Ende der Sitzung gab der Ausschußvorsitzende bekannt, daß dieses die letzte Sitzung für die Verwaltungsdirektorin Frau Beckmann sei. Herr Flore dankte ihr im Namen des Ausschusses für die geleistete Arbeit und wünschte ihr, vom Beifall der Anwesenden unterbrochen, viel Glück für ihre neue Aufgabe in Hannover.
Kulturdezernent Tsalastras bedankte sich ebenfalls ausführlich bei Frau Beckmann für die gute Zusammenarbeit und lobte zudem deren Mithilfe bei der Akquise von Fördermitteln.
Frau Beckmann bedankte sich ihrerseits für den Freiraum, den sie beim Stadttheater genossen habe, um Dinge zu gestalten. Dadurch sei sie wohl überregional bekannt geworden und es habe sich die Möglichkeit eröffnet, an das zweitgrößte Haus Deutschlands zu wechseln.
Aspekte der Stadtentwicklung.
Zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept (B/17/5302) gab es wegen des von den GRÜNEN vorgetragenen Beratungsbedarfes kein Votum; Wortmeldungen dazu gab es ebenfalls nicht.
Die Vorstellung des Gestaltungskonzeptes für die ehemalige Synagoge Holten unter TOP 3 verzögerte sich bis zum Ende des öffentlichen Teiles, weil der Referent, ein Mitarbeiter des von der Stadt Oberhausen mit der Erarbeitung der Konzeption beauftragten Stuttgarter Ateliers (Architekturbüro) Brückner, verspätet eintraf.
Das Konzept sucht einen Mittelweg zwischen der Rekonstruktion originaler Gebäudezustände einerseits und der Nachnutzung andererseits. Zu den am Projekt wenigstens durch Stellungnahmen Beteiligten gehört die Gedenkhalle Oberhausen.
In diesem Zusammenhang war die Anmerkung des SPD-Vertreters Scherer interessant, wonach bei einer Ausweitung der Aufgaben der Gedenkhalle Überlegungen zu einem höheren Personaleinsatz angestellt werden müßten.
Unter TOP 14 „Mitteilungen der Verwaltung“ teilte der Kulturdezernent mit, daß die Landesregierung die Verlagerung der städtischen Musikschule ins ehemalige Rathaus Sterkrade und dessen gleichzeitigen Umbau fördern wolle. Jetzt könne man einen entsprechenden Förderantrag stellen, um die Musikschule nach Sterkrade zu bekommen. Aus den weiteren Erläuterungen ging hervor, daß alles sei mit einem riesigen Aufwand rund um die Förderung verbunden.
Eine verschämte Kenntnisnahme.
Die am 13. Mai im Rat der Stadt verabschiedete „Oberhausener Grundsatzerklärung gegen Antisemitismus“ (B/17/5118) wurde nachträglich dem Kulturausschuß zur Kenntnisnahme vorgelegt. Offenbar hatte der Ausschußvorsitzende befürchtet, daß sich die erkennbare Spaltung (die LINKE hatte bekanntlich einen eigenen Antrag vorgelegt und die „Grundsatzerklärung“ abgelehnt) hier in einer Debatte entladen könnte.
Denn der Ausschußvorsitzende fragte nach Wortmeldungen und schob hastig mit einem Unterton der Erleichterung hinterher: „Das ist nicht der Fall.“
Die Zuschußanträge.
Zu den Kernaufgaben des Ausschusses gehört bekanntlich die Förderung „freier kultureller Aktivitäten“ gemäß den jeweils gültigen Richtlinien. Anläßlich des „Sonnenchor-Antrages“ entzündete sich eine lebhafte Grundsatzdebatte, wie man künftig mit dem Problem der Förderanträge bei einem weiterhin begrenzten Eigenetat verfahren möchte. Zunächst die Übersicht über die Zuschußanträge:
- Förderverein Sinfonieorchester Ruhr e.V.: Oper für alle – Carmen kammermusikalisch zum Mitmachen (B/17/5258).Der Ausschuß bewilligte nach einer Debatte über den Förderantrag in Höhe von 3.000 € eine Summe von 2250 € gegen die Stimmen von FDP und GRÜNEN.
- Kunstverein Oberhausen e.V.: PARALLEL 2024 (B/17/5294).
In der Debatte wurden die vom Antragsteller geltend gemachten hohen Kosten für Werbung kritisiert und vorgeschlagen, die Fördersumme von 3.130 € um 1.000 € zu verringern. Der Förderantrag in einer Höhe von 2130 € wurde gegen die Stimmen von GRÜNEN, AfD, FDP und BOB bewilligt.
- Zuschußantrag: Levent Kesik: Szenische Lesung „Alis vs. Aliens, jetzt mit der ganzen Wahrheit…!“ (B/17/5293).
Der Ausschuß lehnte den Antrag gegen die Stimmen von FDP, LINKEN und GRÜNEN (5 Stimmen) ab, obgleich der Kulturdezernent engagiert für den Antrag eintrat. Er stellte in Aussicht, daß es für dieses „sehr, sehr spannende Projekt“ noch andere Fördermöglichkeiten geben könne.
- Caritasverband Oberhausen: Sonnenchor – der inklusive Chor Oberhausen (B/17/5309).
Der Ausschuß bewilligte den Antrag nach einer längeren Debatte gegen die Stimmen von AfD, BOB und FDP.
Die Übersicht über 2024 verplante Mittel der Position „Freie kulturelle Aktivitäten“ (M/17/5264), unter TOP 5 vorab behandelt, steht in einem inneren Zusammenhang mit den behandelten Förderanträgen, die irgendwann selber als Listeneintrag in einer M-Vorlage auftauchen werden. Unüblich war, daß die M-Nummer 5264 für einige Ausschußmitglieder den Anlaß für eine Debatte über die finanziellen Möglichkeiten des Kulturausschusses bildete.
Wir werden darauf in einer separaten Darstellung unter Einschluß der Diskussionen rund um den „Sonnenchor-Antrag“ zurück kommen.
Neues von der VHS.
Die VHS-Leiterin Frau Dr. Reisz hatte zwei Gelegenheiten, aus ihrem Bereich zu berichten. Zunächst stand das „Programm der Volkshochschule im Arbeitsjahr 2024/2025“ (M/17/5298)Tagesordnung. Frau Dr. Reisz hielt einen allgemein gehaltenen Vortrag über die Öffentlichkeitsarbeit der VHS, deren Ziel es sei, einen möglichst großen Kreis an Leuten für die VHS-Angebote zu erreichen.
„Ganz nett“ sei das KI-Seepferdchen; ein Angebot für Einsteiger, die sich für Künstliche Intelligenz interessieren. Passend dazu sei das Titelbild „ECHT jetzt?“ des Informationsblattes zum Programm 2024/25 KI-generiert. Dieses Titelbild bekam jedes Ausschußmitglied als Tischvorlage.
Nach den Sommerferien würde sie gerne die Umgestaltung des Erdgeschosses im Bert-Brecht-Haus „anfassen“; dazu würde noch eine Ausschreibung erfolgen.
Weiterhin erläuterte sie, daß aus der Anerkennungsberatung eine Maßnahme gemacht werde, bis die Lücke geschlossen werde, die zur Zeit hier bestehe. Bundes- und Landesarbeitsverwaltung seien sich noch nicht einig über die Einzelheiten der Reorganisation der Abläufe mit Bezug zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Daran schloß sich der Bericht über Maßnahmen für Migrantinnen und Migranten der Volkshochschule Oberhausen im Arbeitsjahr 2023/2024). und Planungen für das Arbeitsjahr 2024/2025“ (M/17/5299) an. Frau Dr. Reisz behandelte die Anerkennungsberatung, die Integrationskurse (über 40) und die Kurse für den Einbürgerungstest.
Geschichtspolitik – eine Personenliste.
Die vom Stadtarchivar Dr. Dellwig dem Ausschuß vorgestellte Personenliste Diversität (M/17/5166) bot einen interessanten Einblick in den Mechanismus dessen, was man als Geschichtspolitik bezeichnen könnte.
Am 22. 11. 2022 hatten die GRÜNEN im Kulturausschuß einen Antrag eingebracht, den wir seinerzeit unter der Überschrift Luise Albertz war divers! vorgestellt haben.
Die jetzt vorgelegte Personenliste war das praktische Resultat jenes Antrages. Dem Bekunden des Stadtarchivars nach war diese Liste nicht als abgeschlossen zu betrachten. Entsprechend sollten die Personen exemplarisch für verschiedene Aspekte der Diversität stehen. Zum Verständnis der Debatte müssen wir einen kleinen Exkurs voranstellen.
Einer der als exemplarisch aufgeführten Personen war Johannes Zimorski, geb. 22. 12. 1872 „in Mixstadt (preuß. Polen), lebte seit 1909 in Oberhausen….“, am 24. 4. 1945 im KZ Mauthausen ermordet. Aus der Begründung:
„Widerstand gegen den Nationalsozialismus, Repräsentant für die Verfolgung von Menschen ohne Funktion in gesellschaftlichen Institutionen und für einen Widerstand aus einer migrations- und milieugebundenen Haltung: Katholizismus polnisch-stämmiger Zuwander:innen.“
Mixstadt gehörte zum Landkreis Schildberg in der preußischen Provinz Posen und hatte am 1. 12. 1905 (zum Zeitpunkt der Volkszählung) 1468 Einwohner, davon 1309 Katholiken insgesamt (1265 Muttersprache Polnisch, Rest Deutsch). Aufgeführt war die „ortsansässige Bevölkerung“; Angaben zu Staatsangehörigkeiten fehlten (dazu später mehr). Die Bezeichnung „preuß. Polen“ läßt schon eine ideologisch motivierte Geschichtsklitterung erkennen.
Die Staatsbürgerschaft war Länderangelegenheit; daher dürfte Johannes Zimorski preußischer Staatsbürger ungeachtet seiner Nationalität gewesen sein. Der Begriff „Migration“ bezeichnet nach dem aktuellen Sprachverständnis eine Zuwanderung von Nichtdeutschen aus dem Ausland. Die Kategorisierung „polnisch-stämmige Zuwander:innen“ läßt schon in der Schreibweise die ideologische Ausrichtung des Auftraggebers dieser „Personenliste Diversität“ erkennen.
Der Umzug Zimorskis nach Oberhausen war, historisch betrachtet, Teil einer allgemeinen Wanderungsbewegung innerhalb der europäischen Staaten vom Land in die Stadt in Abhängigkeit vom Tempo der Industrialisierung. Eine zwischenstaatliche Einwanderung fand in einem weitaus geringeren Maße statt, wie heute allgemein unterstellt wird.
Der Oberhausener General-Anzeiger vom 4. 9. 1907 führte für Oberhausen (damaliger Gebietsstand) mit Stand 31. 8. 1907 insgesamt 58130 Einwohner an, davon 3871 Ausländer (6,7%). Damit lag dieser Anteil erheblich höher als im gesamten Deutschen Reich:
Datum |
Bevölkerung in Mio. |
Davon Ausländer |
Anteil |
1. 12. 1900 |
56,367 |
778.737 |
1,38% |
1. 12. 1905 |
60,641 |
1.028.560 |
1,70% |
Die Zahlen sind dem Statistischen Jahrbuch für das Deutsche Reich von 1908 (Seiten 2 und 9) entnommen. Als „Ausländer“ sind sowohl die im Ausland Geborenen als auch die im Inland Geborenen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit bezeichnet. Die größte Gruppe der Ausländer stammte aus dem österreichischen Teil der Donaumonarchie (Cisleithanien) einschließlich Liechtenstein, Bosnien und Herzegowina mit 371.005 (1900) bzw. 493.872 (1905) Personen.
Nach diesem Exkurs ist der Gang der Debatte im Kulturausschuß, die im wesentlichen von Herrn Noldus (AfD) und dem Stadtarchivar in sachlicher Art und Weise geführt wurde, besser verständlich.
Es folgte eine allgemeine Debatte über die Thematik „Migrationshintergrund“. Herr Noldus (AfD) wies besonders auf Johannes Zimorski hin. Dieser stehe nicht für eine polnische Zuwanderung, da er aus der preußischen Provinz Posen stammte und damit preußischer Staatsbürger war. Es sei auch fraglich, ob er sich selber als Pole definiert habe, denn die Frage nach der nationalen Identität sei im späten Kaiserreich oft mit dem ausweichenden Hinweis, man sei Katholik, beantwortet worden.
Schließlich sei es eine Herabsetzung der moralischen Größe des Johannes Zimorski, wenn er im Nachhinein auch wegen seiner Herkunft für eine Frühform moderner Migration als exemplarisch herangezogen werde.
Kulturdezernent Tsalastras verwahrte sich gegen die Bemerkung, als deute ein Migrationshintergrund auf eine Geringwertigkeit einer Person hin; das müsse er gerade mit Blick auf seine Person feststellen.
Herr Noldus (AfD) bedauerte, wenn er vielleicht mißverstanden worden sei. Die moralische Größe Zimorskis habe darin bestanden, als Einzelner ohne jede Aussicht auf Erfolg gegen ein verbrecherisches Regime für moralische Werte einzustehen. Demgegenüber sei ein Verweis auf einen wie auch immer gearteten sog. Migrationshintergrund irgendwie nebensächlich und reduziere den Vorbildcharakter.
Auf die Bemerkung eines Ausschußmitgliedes über Migration als langjährige Erscheinung hin erklärte Herr Noldus: Der Ausländeranteil im Deutschen Reich habe um 1900 bei ca. 2 Prozent gelegen; das Wachstum der Städte sei auf eine allgemeine Land-Stadt-Zuwanderung im Zuge der Industrialisierung zurückzuführen gewesen; eine in ganz Europa zu beobachtende Erscheinung.
Herr Dr. Dellwig erläuterte, daß in der Tat die polnische Zuwanderung aus zwei Gruppen, nämlich preußischen Staatsbürgern und Einwanderer aus Russisch-Polen stammten. Im übrigen habe es sich (bei den Polen im Deutschen Reich) um verschiedene Kulturkreise gehandelt. Letzteres nahm Herr Noldus mit der Bemerkung zur Kenntnis, daß er die preußische Geschichte eher als Beispiel einer Symbiose verschiedener Nationalitäten betrachte, die mehrere Hundert Jahre umfaßt habe.
Herr Noldus (AfD) hielt es ferner für problematisch, in der „Personenliste“ eine Pizzeria oder deren Inhaber auszuführen, denn gerade in dem Bereich habe es sicherlich noch weitere Betriebe gegeben, so daß jede Auswahl jemandem vielleicht Unrecht tue. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an das Eiscafé Remor in Sterkrade, welches – aus eigener Anschauung – ab mindestens Mitte der 1960er Jahre bestanden habe. Er habe hierzu sogar einen Zeitungsartikel aus dem Jahre 2013 gefunden, in welchem von der Schließung des Geschäftes nach 76 Jahren berichtet werde.
Herr Flore korrigierte die Aussprache des Namens und bestätigte das langjährige Bestehen des Eiscafés aus eigener Erinnerung an die Jugendzeit.
Eine neue Teilzeitstelle.
Im Rahmen des EU-Förderprogrammes „Upscalling the European Platform of Integrading Cities“ (EPIC-UP) soll im Fachbereich 7-0-30 / Büro für Interkultur eine befristete Teilzeitstelle eingerichtet werden (B/17/5296). Wir entnehmen der Vorlage folgende Informationen:
Oberhausen beteiligt sich am transnationalen EU-Projekt EPIC-UP mit 25 Partnern aus 9 Ländern zur Errichtung einer europäischen Plattform von Städten, die sich im Bereich der Integration von Geflüchteten und Migranten in den Arbeitsmarkt engagieren.
Die Projektleitung liegt im Büro für Interkultur, die Umsetzung erfolgt in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren in Oberhausen, wie z.B dem Jobcenter. Der Kultur im Turm e.V. (kitev) ist ebenfalls Projektpartner und hat ein eigenes Budget für die Umsetzung des Projektes, bei dem es u.a um die Zusammenarbeit von Kommunen mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zur Integration von Geflüchteten und Migranten geht.
Die Gesamtkosten des Projektes für die Laufzeit 1. 7. 2024 bis 30. 4. 2027 belaufen sich auf 105.377,88 €.
Der Stadt Oberhausen wurde mit Bescheid vom 27. 3. 2024 EU-Fördermittel von 94.840 € bewilligt. In diesen sind Personalkosten in Höhe von 88.425 € enthalten.
Die Gesamtpersonalkosten für das Jahr 2024 belaufen sich auf 19.618 €. Hiervon sind 15.604 € für Personalkosten bestimmt. Der Eigenanteil beläuft sich auf 4014 €.
Die Haushaltsmittel ab 2025 werden im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 ff. angemeldet. Eine Stellenbesetzung wird voraussichtlich zum 1. 7. 2024 erfolgen.
Zur Verwaltung des Projektes soll eine befristete Einstellung einer Teilzeitkraft in EG 12 für 34 Monate vorgenommen werden
Aus der Projektbeschreibung geht klar hervor, daß die „Integration von Geflüchteten und Migranten“ nur den Vorwand bildet, um biodeutsche Berufsarbeitslose mit der richtigen Gesinnung und Soziologie-, Politologie- und anderen Absolventen beiderlei Geschlechts für die kurze Zeit zwischen Bafög und Rente mit Steuergeldern ein Zubrot zum Bürgergeld zu gewähren.
Der Ausschuß beriet die Vorlage ohne Wortmeldungen bei Enthaltung der FDP gegen die Stimmen der AfD positiv vor.