Kleine Anfrage an die Stadt Oberhausen von H. Mumm als Nr. K/17/6389 über Planungskosten für den Masterplan Neue Mitte.

Der Text als pdf-Datei: 20250311b_K_17_6389_Planungskosten_Masterplan



Kleine Anfrage der AfD-Ratsfraktion nach § 7 der Geschäftsordnung des Rates als Nr. K/17/6389 vom 24. 2. 2025 von Hartmut Mumm.

Beantwortet am 10. 3. 2025.

Frage 1:

Welche Planungsbüros sind wann im Rahmen des Masterplans „Neue Mitte“ von der Stadt Oberhausen mit Planungsaufgaben betraut worden?

Antwort:

Das Strukturkonzept im Masterplanprozess Neue Mitte Oberhausen wurde durch das Planungsbüro AS+P Albert Speer + Partner GmbH erarbeitet (Masterplan Neue Mitte B/17/1980-01). Einzelne daraus abgeleitete Maßnahmen wurden, auch mit Hilfe externer Büros, weiter qualifiziert.

  • 2021: AS+P Albert Speer + Partner GmbH (Frankfurt) mit Innovation City Management GmbH (Bottrop), Masterplan

  • 2022: loop GmbH – creating places (Dortmund), Zielgruppen Wohnquartiere und Innovationsquartier

  • 2023: DZH de zwarte hond (Groningen / Berlin), Rahmenplanung und Fortschreibungen

  • 2023: KG5 architekten GmbH (Düsseldorf), Mobility Hub

  • 2024: DZH de zwarte hond (Groningen / Berlin), Kulturpromenade am Rhein-Herne-Kanal

  • 2024: Drees & Sommer SE (Stuttgart), Potentialstudie Seilbahn

  • 2024: 14 Teilnehmer am landschaftsarchitektonischen Wettbewerb Stahlwerkspark

Die Neue Mitte ist ein sehr dynamischer Planungsraum, daher werden zahlreiche weitere Planungen durch Dritte durchgeführt. Einen generellen Überblick gibt der aktuelle „Zwischenbericht Masterplan Neue Mitte Oberhausen“ (M/17/5928).

Frage 2:

Wie hoch sind die bisher angefallenen oder vertraglich vereinbarten Planungskosten (Angaben mit Fälligkeit der Zahlung) und welche Leistungen wurden von den externen Planungsbüros erbracht?

Antwort:

Einen Überblick zu den Kosten des Masterplans ist Seite 57 des Anhangs der Drucksache M/17/5928 „Zwischenbericht Masterplan Neue Mitte Oberhausen“ zu entnehmen. Angaben zu Zahlungsabläufen Dritter unterliegen dem Datenschutz.


Zum Honorar in Bezug auf den landschaftsarchitektonischen Wettbewerb siehe Berichtsvorlage M/17/5339:

Für die anteilige Finanzierung des gegenständlichen landschaftsarchitektonischen Realisierungswettbewerbs „Stahlwerkspark“ mit Ideenteil nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe nach RPW 2013 (Preisgeld und Regiekosten) sowie des begleitenden verwaltungsexternen Wettbewerbsverfahrensmanagements (Kostentragung EAI) sind Haushaltsmittel für den städtischen Beitrag in Höhe von 140.000 EUR brutto im Auftrag 510009010110 unter dem Sachkonto 543132 für das Haushaltsjahr 2024 eingeplant. Die Durchführung der Bauaufgabe obliegt der Flächeneigentümerin als privat finanzierte Maßnahme.“

Frage 3:

Hat die Stadt jemals (zu welchem Zeitpunkt) geprüft, ob die Planungsarbeiten durch eigene Fachabteilungen übernommen werden können? Falls nein, warum nicht? Falls ja, welche Gründe sprachen gegen eine interne Umsetzung?

Antwort:

Die Stadtverwaltung erbringt im Rahmen der Stadtentwicklung in der Neuen Mitte Planungsarbeiten in allen Fachabteilungen der Stadtplanung, Mobilitätsplanung und Umweltplanung. Sobald erkennbar ist, dass eigene Ressourcen nicht zeitgerecht zur Verfügung stehen oder spezialisiertes Wissen erforderlich ist, werden Planungsarbeiten extern vergeben. Extern vergebene Planungsarbeiten werden durch die Fachabteilungen der Stadtverwaltung vorbereitet, begleitet und final abgenommen.

Frage 4:

Wurde eine Wirtschaftlichkeitsprüfung durchgeführt, um Einsparpotentiale einer internen Planung gegenüber einer externen Vergabe zu ermitteln? Falls ja, welche Ergebnisse liegen vor? Falls nein, warum wurde darauf verzichtet?

Antwort:

Die Aufgabenfülle im Tätigkeitsfeld der Stadtplanung übersteigt regelmäßig die maximale Leistungskapazität der eigenen Personalressourcen. Ob eine Aufgabe extern bearbeitet werden soll (durch Vergabe oder Motivation Dritter) entscheidet sich nach den aktuellen Zeit-Zielen und / oder der Notwendigkeit ggf. spezialisierte nicht im städtischen Planungsteam zur Verfügung stehende Verfahren oder Erfahrungen zu benötigen. Darüber hinaus erfordern Fördermittelregeln häufig externe Vergaben, da Fördermittelgeber kommunale Personalressourcen nicht fördern.

Eine konkrete externe Wirtschaftlichkeitsprüfung einzelner Planungsaufgaben hinsichtlich der Fragestellung einer internen Bearbeitung versus externer Bearbeitung erfolgt in der Regel nicht.