In der ersten Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI; vormals: Integrationsrat) am 9. 12. 2025 gab es in formaler Hinsicht einige Aspekte, die uns bemerkenswert erschienen. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20260116b_Integrationsrat_Formalia_I

Zweifelhafte Behandlung eines „Antrages“.

In der konstituierenden Sitzung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration am 9. 12. 2025 stand auch ein Antrag auf Sachdarstellung A/18/0236 der LINKEN LISTE zur Situation im Fachbereich Ausländer und Staatsangehörigkeit auf der Tagesordnung.

Dazu hatte der Interims-Vorsitzende Sahin festgestellt, diese Vorgehensweise sei formal nicht richtig. Anträge müßten an den Ausschuß direkt gerichtet werden. Trotzdem wurde dieser Antrag behandelt und der Bereichsleiter für Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Bodo Nößler nahm an der Sitzung teil.

Hier sind mehrere Punkte anzumerken.

Erstens ist der Hinweis des Ausschußvorsitzenden nicht ohne weiteres nachvollziehbar, denn im Antrag wurde der hiesige Ausschuß zur Kenntnisnahme in der Beratungsfolge aufgeführt.

Die Freigabe erfolgte am 3. 12. 2025, so daß dieser formal nach § 2 der Geschäftsordnung des Rates gestellte Antrag wegen der dort genannten Frist (7 Tage vor Sitzungsbeginn; auch § 4 Abs. 2) nicht hätte beraten werden dürfen.

Der vorliegende Antrag entspricht eher der Form einer Kleinen Anfrage nach § 7 GO Rat, deren Beantwortung innerhalb von drei Wochen erfolgt. Hier sind sechs Fragen aufgelistet, was hinsichtlich der Zahl der Fragen einer Großen Anfrage nach § 6 gleicht, die formal anders behandelt wird.

In der Vergangenheit hat eine interne interfraktionelle Debatte über die Beantragung von Sachstandsberichten oder Sachdarstellungen, die man näherungsweise als Kleine Anfrage einer Fraktion charakterisieren könnte, offene Fragen berührt. So müssen Anträge, und formal handelte es sich um Anträge nach § 2 der Geschäftsordnung (Änderungsanträge werden nach § 4 GO Rat gestellt), einen Beschlußvorschlag enthalten. Das war und ist bei Sachstandsberichten nicht immer formal zu befolgen, weshalb grundsätzlich den Fraktionen eine gewisse Freiheit diesbezüglich eingeräumt wurde.

Umstritten war auch der Aspekt, inwieweit der Antragsteller die Abfrage eines Sachstandes, deren Beantwortung ja im Ermessen der Stadtverwaltung liegt, durch ausdrücklich aufgeführte Fragen eingrenzen durfte oder sollte. Eine solche Eingrenzung ist immer dann sinnvoll, wenn der Sachverhalt einen umfassenden Charakter hat; z. B. die Verkehrsinfrastruktur Oberhausens.

Andererseits konnten ausdrückliche Fragen auch als Versuch des Antragstellers erscheinen, die Verwaltung in eine bestimmte Position zu zwingen, was wiederum dem Charakter eines Sachstandes als einer unvoreingenommenen Darstellung eines Sachverhaltes widerspricht.

Als Resultat dieser in Sitzungen des Ältestenrates einvernehmlich skizzierten Problematik ist dann ein neuer Absatz 3 zu Sachdarstellungen in den § 4 GO Rat eingefügt worden, was die hier aufgezeigten Probleme natürlich nicht löst. Aber diese Ergänzung hat insofern eine Wirkung, weil sie an die Selbstdisziplin der Fraktionen bei der Gestaltung ihrer (in weitestem Sinne) Anträge appelliert.

Die Vertretung im Landesintegrationsrat.

Der Landesintegrationsrat NRW hat mit Stand vom 1. 11. 2025 123 Mitglieder, darunter auch den Ausschuß für Chancengerechtigkeit und Integration (ACI) Oberhausen. Der Internetseite des Landesintegationsrates sind folgende Informationen (so im Original) zu entnehmen:

„Die Mitgliederversammlung besteht aus den Delegierten der örtlichen Integrationsräte und tagt einmal jährlich. Jedes Mitglied aus einer Gemeinde mit bis zu 10.000 für den Integrationsrat wahlberechtigte Einwohner*innen eine*n Delegierte*n. Mitglieder mit 10.000 bis 40.000 für den Integrationsrat wahlberechtigte Einwohner*innen entsenden eine*n weiteren Delegierte*n. Für jeweils weitere angefangene 40.000 für den Integrationsrat wahlberechtigte Einwohner*innen gibt es jeweils ein weiteres Delegiertenmandat.“

§ 6 der Satzung des Landesintegrationsrates bestimmt:

„Die Mitglieder werden durch ihre Delegierten vertreten, die direkt gewählte Integrationsratsmitglieder oder in den Integrationsrat entsandte Ratsmitglieder der Integrationsräte sind. Stellvertretende Mitglieder des Integrationsrates können nicht als Delegierte für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW benannt werden.“

Der ACI-Mülheim hat in seiner konstituierenden Sitzung am 25. 11. 2025 auch die Mitglieder benannt, die den ACI in der Mitgliederversammlung und dem Hauptausschuß des Landesintegrationsrates vertreten. In der konstituierenden Sitzung des ACI-Oberhausen ist, soweit ersichtlich, eine Wahl der Delegierten für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates nicht vorgenommen worden.

Ein Irrtum des Stadtverordneten Prohl.

Der Stadtverordnete und SPD-Fraktionsvorsitzende Prohl nahm in der konstituierenden Sitzung erstmals an einer Sitzung des Integrationsrates teil. Wir erinnern daran, daß auf Betreiben der LINKEN ein Vertreter des Ausländeramtes vorgeladen wurde, um sich für – aus der Sicht der LINKEN und wohl auch der Mehrheit des ACI – Fehlleistungen seiner Dienststelle zu rechtfertigen. Herr Karacelik (LINKE) bemüht sich seit Jahren erfolglos, sich als Fürsprecher in Einbürgerungsverfahren zu profilieren und kommt gerne auf Einzelfälle zu sprechen. Das geschah auch in der konstituierenden Sitzung.

Daraufhin ergriff Herr Prohl (SPD) das Wort mit der Feststellung, daß die Behandlung von Einzelfällen nicht in dieses Gremium gehörte. Das sei ausdrücklich keine Ermessensfrage. Man habe weder das Recht, noch mache es Sinn, über Einzelfälle zu sprechen.

Die Aufgabe des Gremiums sei in der soeben beschlossenen Satzung sowie in der Hauptsatzung der Stadt Oberhausen nachzulesen. Es sei dessen Aufgabe, am kommunalen Willensbildungsprozeß mitzuwirken und insbesondere Ausländern, die das an anderer Stelle nicht könnten, eine Teilhabe am kommunalen Willensbildungsprozeß zu ermöglichen.

Eine Einzelfallbetrachtung sei kein Teil dieser kommunalen Willensbildung. Man habe weder die Möglichkeit, von hier aus auf Einzelfälle einzuwirken, noch dürfe man das aus Datenschutz- und anderen Gründen. Das müßten die LINKEN eigentlich wissen, die dennoch die Ausschüsse als Bühne für Dinge nutzten, die dort nicht hingehörten.

In seinen Ausführungen bezog sich Herr Prohl auf vorangegangene Erläuterungen des Beigeordneten Schmidt. Wir können die Fähigkeit des Stadtverordneten, kurz, knapp und präzise den Kern der Ausschußarbeit zu charakterisieren, nur bewundern und deren sachliche Richtigkeit feststellen.

Leider geht diese formal richtige Auffassung völlig am Selbstverständnis des Ausschusses vorbei.

Zur Sitzung des Integrationsrates am 7. Mai 2024 (wir berichteten am 17. 5. 2024) war die seinerzeit neue Leiterin des Ausländeramtes, Frau Dr. Huxhorn, vorgeladen worden, um sich für die „langen Wartezeiten“ bei der Terminvergabe für Einbürgerungen zu rechtfertigen. Auch damals gab es lange Debatten, die eins verdeutlichten:

Faktisch ist der Integrationsrat eine Plattform für das Privileg einer verschwindend kleinen Minderheit, direkten Druck auf das Ausländeramt auszuüben.

Die Vorsitzende Erdas erklärte gegen Ende der Debatte, der Integrationsrat sei ein Lobbyist für einen bestimmten Teil der Gesellschaft. „Wir sehen, die gehen unter.“ Und: „Wir müssen hier sensibilisieren.“ Man müsse erreichen, daß dem Ausländeramt Räume und Personal prioritär zukommen.

In der gleichen Sitzung hatte sich der LINKE-Vertreter Karacelik, er habe in konkreten Fällen im Ordnungsamt bei Herrn Ohletz (Bürgerservice und Öffentliche Ordnung) angerufen, seinen Namen und seine Telephonnummer dagelassen. Ein Rückruf sei aber nicht erfolgt. Nach einer weiteren Beschwerde wies ihn Herr Babic (CDU-Ratsmitglied) ausdrücklich auf das „tolle Angebot von der Chefin des Ausländeramtes“ hin und mahnte, Herr Karacelik möge die vorher angesprochenen organisatorischen Änderungen doch bitte abwarten.

Zuletzt haben wir anläßlich der Sitzung des Integrationsrates vom 2. 9. 2025 (Bericht vom 20. 9. 2025) ausführlich begründet, daß dieser kleinen Gruppe ein weiteres Privileg zukommt; nämlich das eigene Antragsrecht in Form einer „Anregung“ nach § 27 Abs. 8 der Gemeindeordnung.

Die CDU-geführte Landesregierung ist offenbar der Meinung, daß eine bestimmte Klientel noch nicht genug Privilegien besitzt und hat daher den § 27 der ab dem 1. 11. 2025 gültigen Gemeindeordnung weitgehend umgestaltet.