Nachdem wir über die Inhalte der Sitzung berichtet haben, widmen wir uns einem grundsätzlichen Problem, welches vom Vertreter der LINKEN, Herrn Imlau, angesprochen worden ist. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20250917b_Kulturausschuss_20250904_III

Die „Kenntnisnahmen“ der Tagesordnung

Insgesamt vier Vorlagen waren bereits in der Juli-Sitzung vom Rat beschlossen worden:

  • TOP 1 Inklusion bereichert Oberhausen / Inklusionsplan 2025 (B/17/6788);

  • TOP 3 Förderprogramm „Creative City“ – Bereitstellung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen (B/17/6865);

  • TOP 4 Projektantrag „LOKALE RESSOURCENZENTREN“ innerhalb der Fördermaßnahme „Circular Economy – CircularCities.NRW“ der europäischen Regionalförderung EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 (B/17/6866);

  • TOP 6 Einrichtung einer Vollzeitplanstelle „Musikschullehrer/-in“ im Bereich 0-6/ Musische Bildung.

Zu Sitzungsbeginn bemängelte Herr Imlau (LINKE), der Ausschuß behandele vier Verwaltungsvorlagen, die bereits durch den Rat entschieden worden waren. Die Diskussion, die Vorberatung, ergänzende Vorschläge – all das seien Funktionen eines Ausschusses. Das sei bei diesen vier Vorlagen nicht mehr gegeben und stelle eine Aushebelung von Partizipation und die Nichtberücksichtigung eines wichtigen „parlamentarischen Gremiums“ dar.

Der Ausschußvorsitzende gab Herrn Imlau im Grundsatz recht. Der Kulturdezernent begründete dann die nachträgliche Kenntnisnahme für zwei Vorlagen:

Der Förderantrag „Lokale Ressourcenzentren“ mußte bis zu einer bestimmten Frist gestellt und daher unbedingt am 7. Juli durch den Rat bewilligt werden. Sonst hätte man den Antrag nicht stellen können. Manchmal gehe es leider nicht anders.

Bei der Musikschule müsse man eine Honorarstelle in eine feste Stelle umwandeln. Das habe man im Interesse einer schnellen Stellenbesetzung so früh wie möglich machen müssen. Hinzu komme, daß man nicht bis zum September hätte warten können. Er hoffe angesichts der Wichtigkeit der Entscheidungen auf das Verständnis des Ausschusses.

Zu TOP 1 gab es die übliche Lobeshymne Herrn Scherers (SPD) auf die Vorlage – bei ihm ist das Thema eigentlich egal – und einen Hinweis Frau Wolters (CDU) auf die Beratungsfolge. Als der Vorsitzende Flore keine weiteren Wortmeldungen feststellte, intervenierte Herr Imlau (LINKE), sprach über die Kultur als wichtigen Teil der Inklusion und anderes, bis ihn der Vorsitzende mit dem Hinweis unterbrach, er habe ihm – Herrn Imlau – nicht das Wort erteilt. Dieser verzichtete daraufhin auf eine Wortmeldung.

Die überplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen für „Creative City“ und den Projektantrag „Lokale Ressourcenzentren“ unter den Punkten 3 und 4 nahm der Ausschuß jeweils ohne Wortmeldungen zur Kenntnis.

Über die Hintergründe der Einrichtung einer Vollzeitplanstelle für die Musikschule haben wir bereits berichtet. Es handelte sich um die Umwandlung einer bereits bestehenden Stelle auf Honorarbasis infolge eines Gerichtsurteils aus dem Jahre 2022 („Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts). In der Sitzung machte der Kulturdezernent den Ausschuß mit dem Sachverhalt vertraut.

Herr Imlau (LINKE) betonte, diese Vorlage zeige, wie problematisch es sei, daß der Ausschuß nicht vorberaten hatte. Dann führte er diesen Gedanken nicht weiter im Sinne seiner eingangs getroffenen Feststellungen aus, sondern sprach über die Verpflichtung der Stadt, allen Kindern musikalischen Unterricht zu gewährleisten.

Herr Scherer (SPD) bedauerte ebenfalls, daß der Ausschuß die Vorlage nicht vor der Beschlußfassung durch den Rat habe vorberaten können. Immerhin habe man durch den Beschluß die Dinge beschleunigen können, um die von Herrn Imlau kritisierten Zustände zu bessern. Aber auch Herr Scherer legte den Schwerpunkt seiner Äußerungen auf die Beurteilung des Inhaltes der Vorlage selbst.

Ist die Kritik gerechtfertigt?

Die grundsätzlichen Anmerkungen von Herrn Imlau (LINKE) sind vollkommen richtig. Ausschüsse sind Untergliederungen des Rates, die dessen Beschlüsse vorbereiten. Die enorme Wichtigkeit von Ausschüssen ist für Außenstehende leicht zu erklären:

Alle Beschlußvorlagen der Verwaltung, deren Mitteilungen (M-Vorlagen) und Berichte sowie die Anträge aller Art der Fraktionen eines Monats, in Papierform ausdruckt, füllen einen Büroordner mit breitem Rücken. Es ist unmittelbar einsichtig, daß die Masse der Informationen und deren fachliche Bandbreite jeden einzelnen Stadtverordneten überfordern würde.

Daher teilt man das Material, unter sachlichen Gesichtspunkten geordnet, auf etwa ein Dutzend Ausschüsse auf. In den Ausschüssen finden sowohl sachbezogene Debatten als auch die Suche nach Mehrheiten für eigene Anträge statt. Obwohl Ausschüsse formal öffentlich tagen, ist in der Praxis der Ausschußarbeit kaum einmal ein Besucher anzutreffen. Das erleichtert die Erörterung auf einer sachlichen Ebene und nimmt den Debatten die im Rat gelegentlich anzutreffende Schärfe.

Der Kulturausschuß bildet in zweierlei Hinsicht eine Ausnahme: Einmal ist der Bereich an sich ein Gegenstand vermehrten öffentlichen Interesses, so daß regelmäßig Besucher anwesend sind. Und zweitens sind polemische Anmerkungen, eine subtile Mißachtung der Persönlichkeit und sogar Beleidigungen, die vom Vorsitzenden geduldet werden, für den AfD-Vertreter an der Tagesordnung. Diese Besonderheiten sind in einer bestimmten politischen Richtung besonders deutlich ausgeprägt und lassen Rückschlüsse auf die geistige Verfaßtheit zu.

Von den Vorlagen „zur Kenntnisnahme“ dieser Sitzung waren der Inklusionsplan und die Auszahlungen zu „Creative City“ reine Routine, die genau so abgehandelt worden wären, wenn man sie vor der Ratsentscheidung dem Ausschuß vorgelegt hätte.

Die beiden anderen Vorlagen – Projektantrag und Musikschule – hätten sehr wohl vorher behandelt werden müssen. Der Kulturdezernent hat in beiden Fällen Termingründe für eine vorangegangene Ratsentscheidung angeführt.

Für die Musikschule halten wir das für ein vorgeschobenes Argument, da es um eine arbeitsrechtliche Problematik geht, die auf die praktische Arbeit der Musikschule keine Auswirkung hat. Die betreffende Person hätte noch ein oder zwei Monate länger auf Honorarbasis arbeiten können, wie in den Jahren zuvor.

Die genannten Termingründe beim Projektantrag entziehen sich der Nachprüfbarkeit durch den Ausschuß. Die Klagen über die Komplexität der Antragstellung und die Dauer des Vorgangs sind allgemein bekannt. Wir verweisen hier auf die Studie von M. Junkernheinrich und anderen zu „Kommunale Selbstverwaltung und staatliche Regulierung“.

Es ist von daher etwas befremdlich, wenn Termingründe geltend gemacht werden. Ein weitaus wichtigerer Aspekt ist die Tatsache, daß der Kulturdezernent mit Informationen über beabsichtigte Förderanträge sehr sparsam ist und der Kulturausschuß nichts anderes machen kann, als die Sachverhalte zur Kenntnis zu nehmen.

Ein Beispiel dafür bietet das GFG-Förderprojekt „Modernisierung der Städtelandschaft im Ruhrgebiet in den 1920er Jahren“ (M/17/5635), welches in der Sitzung vom 10. 10. 2024 behandelt wurde. Das Projekt umfaßte nach Auskünften des Stadtarchivars

  • die Erstellung eines neuen Verzeichnisses der Archivalien;

  • die historische Aufarbeitung der Gemeindereform von 1928/29 und der Vergleich mit drei anderen Städten, zu denen in Form von Stadtarchivaren oder Historikern personelle Beziehungen bestehen;

  • die Förderung der historischen Bildung durch die Herstellung eines Films über Oberhausen in den 1920er Jahren.

Im Rahmen dessen wurde auch die Digitalisierung von Archivgut behandelt. Allein die Quantität stellt jedes Archiv vor Herausforderungen. Abgesehen davon, ist die Digitalisierung das wichtigste Thema überhaupt bei der Erschließung von Beständen für die Forschung.

Der Kulturausschuß war dennoch bis zur Vorlage dieses Berichtes in keinster Weise informiert worden, geschweige denn beteiligt gewesen.

Gelegentlich lassen Vorgänge erkennen, daß der Kulturausschuß insgeheim als nachrangig behandelt wird. Zur Sitzung vom 26. 10. 2021 hatte die SPD einen Sachstandsbericht „Europakino“ (A/17/1206-01) erbeten. Der Kulturdezernent konnte nur mitteilen, daß die Bezirksregierung die Fördermittel zurückverlangte. Weitere Anmerkungen zu den anderen Sachständen könne er nicht machen; es sei ihm dazu nichts bekannt. Wegen der Ferien sei niemand aus dem Stadtplanungsausschuß greifbar gewesen, der Auskünfte hätte erteilen können.

Der Ausschußvorsitzende merkte immerhin an, das sei doch sehr komisch, da wegen der Ferien „doch nicht die ganze Verwaltung flach liegen“ könne.

Ein weiteres Beispiel bot die Ratssitzung vom 19. 6. 2023. In zwei Fällen machte der Rat in Anwendung des § 1 Abs. 6 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates von seinem Rückholrecht Gebrauch. Nach § 41 Abs. 1 GO NRW ist der Rat „für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.“ Nach Abs. 2 „kann der Rat die Entscheidung über bestimmte Angelegenheiten auf Ausschüsse oder den Bürgermeister übertragen.“

Daraus ergibt sich im Umkehrschluß zur Delegation des Rates ein Rückholrecht, welches in der Hauptsatzung oder in der Zuständigkeitsordnung verankert sein muß. In Oberhausen ist letzteres der Fall; der zitierte Absatz legt die Ausübung des Rückholrechtes in Form eines Ratsbeschlusses fest.

Daher war in der Vorlage B/17/3599-01 der Beschlußvorschlag zweigeteilt: Dem Beschluß zur Rückholung nach § 1 Abs. 6 der Zuständigkeitsordnung folgte erst dann die Entscheidung in der Sache. Um den ersten der Förderanträge, gestellt vom Stadtverordneten Janetzki (SPD), entbrannte eine scharfe Debatte über unzulängliche Inhalte, Förderhöhe und Restbudget des Kulturausschusses, und ein „schlechtes Management“ seitens des Kulturbüros. Der Rat beschloß beide Anträge – zum zweiten gab es keine Wortmeldungen – mit den Stimmen von LINKEN, SPD, GRÜNEN und BOB gegen die Stimmen von CDU, FDP und AfD und des Stadtverordneten Horn.

Der Ausschußvorsitzende Flore hielt sich in jener Debatte zurück. Eigentlich, so hätten wir erwartet, hätte er sich in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Kulturausschusses äußern müssen. Denn es war seinerzeit – und ist es heute auch nicht – niemandem ersichtlich, warum in diesen beiden Fällen, zwei individuelle Förderanträge, ein Ratsentscheid sachlich notwendig war.

Die eingangs gestellte Frage können wir mit einem „Ja“ beantworten.