Im ersten Teil berichten wir über den gesamten Sitzungsverlauf im Überblick. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20260517b_HFA_20260511_Allgemein
Mündliche Berichte aus den Dezernaten
Zu diesem Punkt gab es, etwas ungewöhnlich, drei Berichte von allgemeinem Interesse. Den Informationen des Stadtkämmerers zum Thema „Grundsteuerreform“ widmen wir einen eigenen Artikel.
In einem weiteren Bericht informierte der Beigeordnete Schmidt den Ausschuß über die Ablehnung von zwei Förderanträgen für die Renovierung der Sporthalle an der Kuhle und für einen Neubau in Buschhausen durch den Haushaltsausschuß des Bundestages. Grundlage war ein Ratsbeschluß im Herbst letzten Jahres zur Teilnahme am Bundesförderprogramm zur Sanierung kommunaler Sportstätten. Ausgestattet mit 333 Mio. €, hatten sich 314 Antragsteller mit einem Fördervolumen von 7,5 Milliarden € beworben.
Für beide Projekte, so der Beigeordnete, habe man je 8 Mio. € beantragt. Der Haushaltsausschuß des Bundestages habe sich am 22. April mit allen Anträgen beschäftigt und der Stadt Oberhausen am 23. April die Ablehnung mitgeteilt. Im Herbst werde eine zweite Tranche in gleicher Höhe von 333 Mio. € bereit gestellt, so daß man sich erneut bewerben könne. Leider wisse die Stadt nicht, ob die Anträge unverändert neu gestellt werden könnten oder ob eventuell eine Überarbeitung erfolgen müsse.
Auf eine Frage Herrn Karaceliks (LINKE), was bei einer erneuten Nichtberücksichtigung geschehen würde, erklärte der Beigeordnete, daß es in Buschhausen ja einen nicht gedeckten Bedarf an einer Sporthalle gebe. Man müsse im Verwaltungsvorstand und dann in den Gremien entscheiden, wie man mit dem Bedarf umgehen werde. Es gebe zudem immer neue Förderprogramme; aktuell ein Programm für Vereine und ihre Sportstätten. Leider seien die Fördersummen viel kleiner und würden zudem an die Vereine, nicht aber an die Kommune gehen.
Weiterhin unterrichtete der Beigeordnete Dr. Palotz den Ausschuß über die Mitteilung des Petitionsausschusses des Landtages über die eingereichte Petition wegen der Fällung der Alstadener Buche.
Dem Beigeordneten war eine persönliche Betroffenheit anzumerken, als er im Zusammenhang mit der Buche Stichworte der öffentlichen Debatte wie „Baummord“ oder „Fällung bei Nacht und Nebel“ erwähnte. Der Stadt sei am 29. April die Entscheidung des Petitionsausschusses vom 8. 4. 2026 zugegangen. Der Verwaltung sei ein einwandfreies Handeln bescheinigt worden.
Bauliche Gegebenheiten und und technische Anforderungen hätten keinen Erhalt der Buche erlaubt. Belange des Umweltschutzes und der Verkehrsplanung seien sorgfältig miteinander abgewogen worden. Die Gegenvorstellungen der Befürworter des Erhalts seien umfangreich bewertet und mit einem erheblichen Aufwand bei der Bürgerbeteiligung beachtet worden.
Emotionale Debatten, so der Beigeordnete, seien bei der Beurteilung komplexer Zusammenhänge – Infrastruktur gegen Naturschutz – fehl am Platze. Kommunikative Schwarz-Weiß-Malerei schade langfristig der demokratischen Debattenkultur. Es sei aber nicht nur Mitgefühl und Engagement, sondern auch rationales Abwägen notwendig.
Herr Karacelik (LINKE) beklagte sich, der Beigeordnete habe die Ereignisse als „Siegeszug“ dargestellt und eigene Bewertungen in den Bericht über die Antwort des Petitionsausschusses einfließen lassen. Herr Osmann (CDU) unternahm es, den Beigeordneten und das Handeln der Verwaltung zu verteidigen. Der Oberbürgermeister schloß die Debatte mit der Bemerkung ab, damit habe sich der Rat wohl das letzte Mal mit der Alstadener Buche beschäftigt.
Eine Anmerkung in eigener Sache: Als AfD-Vertreter wird man, sobald man zu einer öffentlichen Person wird, teilweise maßlos auch persönlich angegriffen; sowohl verbal als auch körperlich. Auch Vergangenheit mehrfach das Ziel von Angriffen, darunter ein Brandanschlag, geworden.
Die bürgerliche Mitte, wie der Beigeordnete Dr. Palotz sie repräsentiert, pflegt sich in solchen Fällen behaglich zurückzulehnen und zu schweigen. Aber wenn diese Mitte selber auch nur einen Tick rauher – und zwar lediglich verbal – angegangen wird, fängt das Gejammere an.
Zum Niederrhein-Stadion
Zur Herstellung der Drittligatauglichkeit des Stadion Niederrhein gab es eine Machbarkeitsstudie über die Umsetzung der Maßnahmen Stufe A (B/18/0743). FOB-Vertreter Lütte stellte die ketzerische Frage nach der Viertliga-Tauglichkeit, also Rasenheizung und Flutlicht-Masten.
Der Beigeordnete Schmidt erklärt, daß ein Großteil der Maßnahmen künftig auch für die 4. Liga (Regionalliga) als Anforderungen zu erwarten seien. Einige Maßnahmen der Vorlage (Thema Sicherheit, sanitäre Anlage, Internet) seien unabhängig von einer Spielklasse verpflichtend umzusetzen. Der Ausschuß beriet die Vorlage einstimmig positiv vor.
Weitere Verwaltungsvorlagen
Zahlreiche Verwaltungsvorlagen wurden ohne jegliche Wortmeldung einstimmig positiv vorberaten. Die Titel der Vorlagen sind zum größten Teil selbsterklärend. Im einzelnen handelte es sich um:
- Verkauf von Geschäftsanteilen der ecce – european centre for creative economy GmbH (B/18/0751);
- Verlängerung des DeutschlandTickets Schule für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028 (B/18/0820);
- Genehmigung der OGS-Kooperationsverträge und der Vereinbarung zu den OGS-Ferienangeboten ab dem 1. 8. 2026 für ein Jahr (B/18/0665);
- Einrichtung von drei Vollzeitplanstellen im Bereich 6-1/Feuerwehr und einer Teilzeitplanstelle im Bereich 4-1/ Personal und Organisation zur Umsetzung des Katastrophenschutzbedarfsplans (B/18/0516);
- Einstellung von Nachwuchskräften bei der Berufsfeuerwehr Oberhausen im Jahr 2027 (B/18/0738);
- Erneuerung der Brücke Richard-Wagner-Allee über die Autobahn A 516 im Zuge des Erhaltungsentwurfs durch die Autobahn GmbH (B/18/0736);
- Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 306 (Weseler Straße / Försterstraße – zwischen Franz-Schröer-Weg und Weseler Straße mit Satzungsbeschluß; B/18/0666).
Lediglich bei der Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Auszahlungen im Bereich Erzieherische Hilfen (B/18/0630) stimmte die AfD gegen die Inanspruchnahme von Rückstellungen.
Zwei weitere Verwaltungsvorlagen – zur Eintrittspreisstruktur der Oberhausener Sinfoniekonzerte (B/18/0658) und zur Teilnahme an der landesweiten Förderung zum On-Demand-Ridepooling in Nordrhein-Westfalen (B/18/0733) – behandeln wir in einem weiteren Artikel über die Anträge.
Verwaltungsberichte
Folgende Berichte wurden ohne Wortmeldungen zur Kenntnis genommen: Die Bestätigung der Übernahme von Liquiditätskrediten zum Stichtag 8. 4. 2026 gemäß Altschuldenentlastungsgesetz – ASEG NRW (M/18/0802) und die 1. Kenntnisnahme gemäß § 83 (2) S. 1 GO NRW der vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Jahres 2026 (M/18/0801). Beim Bericht über die Umsetzung des Landesprogramms „Vereinbarkeit Beruf & Pflege“ (M/18/0770) wies Herr Osmann (CDU) darauf hin, daß die Teilnahme am Landesprogramm auf einen entsprechenden CDU-Antrag zurückgehe.
Über die Anträge berichten wir in einem dritten Teil.