In insgesamt drei Vorträgen informierte die VHS-Leiterin über die Tätigkeiten und das Programm der VHS unter besonderer Berücksichtigung der Interessen des ACI. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20260720b_Integrationsrat_20260707_VHS
Sprachkurse für Zugewanderte
Ausgangspunkt des Vortrages von Frau Dr. Reisz bildete die Vorlage M/18/0692 über „Einschränkung von Sprachkursteilnahmen von Zugewanderten und Konsequenzen vor Ort.“
Frau Dr. Reisz beklagte zunächst die unübersichtliche Gesetzeslage (Aufenthaltsgesetz) und die momentane Verwirrung. Die Kürzungen im Bereich der Sprachförderung sollten vor allem „Menschen ohne dauerhafte Bleibeperspektive“ gelten. Das höre sich zunächst logisch an, doch in der Praxis treffe das viele Menschen in der VHS und bei privaten Sprachträgern, denen man so die Integration in den Alltag erschwere. Ferner erschwere man eine Arbeitsaufnahme sogar für Helfertätigkeiten, wenn schon einfache Arbeitsanweisungen nicht verstanden würden.
Bisher war es so, daß durchschnittliche Asylverfahren etwa 14 Monate dauerten; diese Zeit habe man mit Lernen nutzen können, so daß nach der Klärung des Aufenthaltsstatus sogleich die Anerkennung von Berufsabschlüssen oder die Aufnahme einer Tätigkeit anstand. Jetzt werde diese Gruppe – Geflüchtete nach ihrer Ankunft – durch die Kürzungen schlechter gestellt. Durch die Proteste von Städtetag, Integrationsministerkonferenz, Wirtschafts- und Bildungsverbänden seien die Planungen bereits abgeschwächt worden, aber noch immer fehlten konkrete Ausführungsbestimmungen. Frau Dr. Reisz sprach über besondere Unsicherheiten für Ukrainer mit Zuzug ab April 2025 und EU-Bürgern. Letztere konnten einer Tätigkeit nachgehen und sich sprachlich mit Ermäßigungen, die einkommensabhängig waren, weiter qualifizieren.
Die VHS habe früher den Beitrag für Selbstzahler ermäßigt, was vom Bundesamt verboten worden sei. Der finanzielle Aufwand, früher ca. 65 € für 100 Stunden und jetzt über 200 €, sei für Normalverdiener kaum zu schaffen, wenn man berücksichtige, daß das Niveau B 1 600 Stunden voraussetze. Es soll zwar eine Kontingent-Regelung für EU-Bürger geben, aber Einzelheiten der Umsetzung seien ihr noch nicht bekannt.
Konkret gestrichen wurde die Möglichkeit der Wiederholung einer Prüfung für B 1 mit einer Ableistung von bis zu 300 Stunden. Ersatzweise habe die VHS in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Integrationszentrum versucht, hier mit 100 bis 150 Stunden eine Wiederholung dennoch zu ermöglichen. Denn B 1 sei eine Grundlage, die aber auch nicht alles ermögliche. Qualifizierte Tätigkeiten setzten in der Regel das Niveau B 2 voraus. Aber ohne Sprache keine Anerkennung, keine Qualifikation. Ferner gelte eine neue Regelung, „eine neue Qualität“, daß ab dem Alter von 12 bis 14 Monaten Müttern zuzumuten sei, mit Kinderbetreuung eine Tätigkeit aufzunehmen.
Hinweis auf dem FAMILIENPORTAL.NRW: „Das Mutterschutzgesetz schreibt vor, daß der Arbeitgeber schwangere Frauen im Angestelltenverhältnis sechs Wochen vor der Geburt und Mütter acht Wochen nach der Geburt von der Arbeit freistellen muß. Längere Schutzfristen bestehen bei Mehrlings- oder Frühgeburten sowie Kindern mit Behinderungen. Unmittelbar danach ist eine Rückkehr an den Arbeitsplatz möglich.“
Ein Projekt vom Bundesbildungsministerium im zweiten Jahr soll vor allem Frauen, aber auch Zugewanderte in erzieherische und pflegerische Tätigkeiten vermitteln. Während man versuche, Frauen „zu identifizieren“, die nach Jahren immer noch Helfertätigkeiten ausübten, bewirkten die geplanten Kürzungen bei der Sprachförderung genau das Gegenteil.
Leichte Verzweiflung war bei Frau Dr. Reisz zu spüren, als sie vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln berichtete. In einem Vortrag sei dargelegt worden, wie wichtig Migration sei, noch mehr Zuwanderung, noch mehr Integrationskurse notwendig seien, der Verzicht auf Potentiale nicht angehe usw.
Hinweis: Heerscharen von akademischen Fachidioten haben nichts anderes zu tun, als eine schrankenlose Einwanderung zu fordern („Fachkräfte“), während andererseits eine massive Kapitalflucht ins Ausland mit einer Deindustrialisierung der BRD einher geht. Als im Herbst 2022 das Röhrenwerk Vallourec in Mülheim und damit der ganze Werksverbund mit Düsseldorf-Rath und Düsseldorf-Reisholz (schon 2020) schloß, hat es hier niemanden interessiert, daß mehrere hundert Oberhausener ihren Arbeitsplatz verloren.
Danach kam Frau Dr. Reisz auf einige inhaltliche Aspekte des VHS-Programms zu sprechen; u.a. 20 Sprachen und Vietnamesisch neu im Angebot. Es folgten einige Zahlen, die die hohe Zufriedenheit der VHS-Besucher mit den Angeboten belegten (Zufriedenheit mit der Lehrqualität, 98%, Weiterempfehlungsrate 97%). Die Kenntnisnahme von VHS-Angeboten erfolgt zu einem Drittel aus dem Internet, zu einem Drittel durch persönliche Empfehlung im Bekanntenkreis und zu einem geringeren Anteil durch VHS-Flugblätter. Einigermaßen erstaunlich sei, daß der gegenwärtige Gebäudezustand (es finden Renovierungsarbeiten statt) offenbar keine negativen Folgen für die Bewertung der Arbeit der VHS hat.
Abschließend stellte sie fest, daß man sich in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Integrationszentrum darum bemühen werde, Teilnehmer kurz vor der Prüfung zu B 1 oder der Teilnahme an B 2 ein Kulturangebot kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Herr Basoglu (Gerechte) fragte, ob der ACI mit entsprechenden Forderungen an die Öffentlichkeit gehen könne und ob er finanzielle Hilfestellungen leisten könnte.
Frau Dr. Reisz erklärte, Lobbyarbeit sei nicht notwendig, denn diese finde bereits auf allen Ebenen statt. Warum nichts passiere, wenn selbst „die Wirtschaft“ sage, man brauche mehr Fachkräfte, könne niemand nachvollziehen.
Hinweis: Wir empfehlen, über das zu Vallourec Gesagte einmal nachzudenken.
Welche Vereine sonst noch Sprachkurse geben, wisse sie nicht, aber man könne versuchen, mit dem Kommunalen Integrationsmanagement die Möglichkeiten für Kurse festzustellen.
Herr Aksünger (DIL) fragte, für wen die (Teil-) Zahlungen der Kursgebühren eingestellt wurden. Frau Dr. Reisz nannte „bestimmte Gruppen“ ohne dauerhafte Bleibeperspektive. Ferner EU-Bürger, die sich zur Zeit nicht im Jobcenter-Bezug befinden. Dann Ukrainer, wenn sie demnächst, was zu erwarten ist, unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen. Generell Menschen mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus, laufendem Asylverfahren, mit Ermessensduldung (wegen Ausbildung oder Beschäftigung).
Dann kam eine interessante Anmerkung, mit welcher Strategie man die geplanten Kürzungen unterlaufen will: Man warte, wie gesagt, auf die Ausführungsbestimmungen, um dann mit den zuständigen Ämtern (Sozialamt, Jobcenter, Kommunales Integrationszentrum, Ausländeramt, Geflüchtetensozialarbeit) zu planen, möglichst viele Personen von Amts wegen zu Kursen zu verpflichten, damit die Kosten auch von Amts wegen übernommen werden.
Ein Vertreter von Team Oberhausen verlas eine Art Danksagung an die VHS und wollte deutlich machen, daß kurzfristige Einsparungen langfristige Folgekosten auf kommunaler Ebene verursachen würden. Die Kommunen müßten für falsche Entscheidungen auf Bundesebene bluten.
Frau Dr. Reisz wies darauf hin, daß bei der Aufnahme von Helfertätigkeiten vor allem die Bundesleistungen wegfielen (Bürgergeld). Die Kommune trage die Kosten der Unterbringung. Diese Kosten für die Kommunen würden nicht sinken, wenn die Helfertätigkeiten auf Dauer ausgeführt würden und nicht irgendwann durch qualifizierte Tätigkeiten ersetzt werden würde.
Auf die Frage nach absoluten Zahlen (Herr Cavallo, CDU) nannte Frau Dr. Reisz für Oberhausen etwa 200 bis 300 Personen und auf Bundesebene geschätzt 129.500 Personen, die von den Kürzungen bei den Sprachkursen betroffen seien. Ein Potential, auf daß die Wirtschaft nicht verzichten könne.
Herr Hadid (Gerechte) sprach von einem Problem für die Syrische Gemeinde Deutschlands. Personen mit laufendem Asylverfahren bekämen eine Duldung ohne Arbeitserlaubnis; eine relativ große Gruppe. Darunter befänden sich qualifizierte Handwerker, die sofort arbeiten könnten. Hier müßten gesetzliche Regelungen geändert werden.
Frau Dr. Reisz bot an, ihren Bildungsberater zu kontaktieren, um im Zusammenwirken mit dem Kommunalen Integrationszentrum Hilfestellung zu geben. Konkret: Unter welchen Umständen man Duldung und Arbeitserlaubnis bekäme. Es gebe ja auch die Ausbildungsduldung; dafür könne man sich an die Handwerkskammer wenden, um Druck zu machen.
Herr Basoglu (Gerechte) fragte nach der Unterstützung der Ukrainer durch EU-Mittel und nach finanziellen Hilfsmöglichkeiten des ACI.
Frau Dr. Reisz erklärte, man habe im Kulturausschuß einen Prüfauftrag für die Verwaltung mit Bezug zur Sprachkurs-Problematik erhalten. Es fehlten aber, auch bei den Ukrainern, nähere Bestimmungen zu deren Überleitung ins Asylbewerberleistungsgesetz. Zwischenzeitlich arbeite man mit Jobcenter und anderen Behörden daran, möglichst viele Personen zu Förderkursen zu verpflichten. Offen sei der Fortgang der Kurse mit Niveau B 2. Sie wies darauf hin, das Bundesamt habe ausdrücklich verboten, Personen außerhalb des Kreises der Berechtigten Integrationskurse zu bezahlen. Wenn man Kurse abseits organisieren würde, könnte man diese Einschränkung umgehen. Aber das sei schwierig (gleiches Niveau der Kursteilnehmer, Abendkurse wegen der möglichen Arbeitsaufnahme als Anordnung des Jobcenters). Daher konzentriere man sich zur Zeit darauf, Personen zu Sprachkursen zu verpflichten (wegen der Übernahme der Kursgebühren?!; siehe oben).
Geschäftsführer Telli wies darauf hin, man sei nicht in der Lage, finanzielle Hilfestellungen zu leisten. Der ACI erhalte jährlich 10.230 Euro zur Förderung von interkulturellen Aktivitäten oder zur Durchführung eigener Veranstaltungen. Aber man nutze die Möglichkeit, gezielte Gespräche mit Institutionen zu führen, um auf diese Weise die Dinge voranzubringen.
Der Geschäftsführer fragte dann nach der Qualität der Sprachkurse, da es in der Vergangenheit verschiedentlich Probleme gegeben habe; Personen mit dem Zertifikat B 1 hätten praktisch nichts gekonnt. Frau Dr. Reisz konnte zu dieser Problematik keine nähren Erläuterungen geben. Die Zahl der Rückmeldungen in den Fällen, die der Geschäftsführer angesprochen habe, sei geringer geworden. Weiterhin merkte sie an, daß die Lehrpläne bzw. Curricula vom Bundesamt vorgegeben werden.
Die Vorsitzende bedankte sich und erklärte, man werde die Angelegenheit weiter verfolgen. Es sei sehr bedenklich, daß jetzt wieder neue Maßnahmen auf den Tisch gekommen seien.
VHS-Maßnahmen für Migranten
Danach folgten wesentlich kürzere Erläuterungen der VHS-Leiterin zu den beiden folgenden Punkten der Tagesordnung. Der Bericht M/18/0949 umfaßte sowohl einen Überblick zum Arbeitsjahr 2025/26 als auch einen Ausblick auf das Arbeitsjahr 2036/27.
Frau Dr. Reisz verwies darauf, daß sich die Themenkreise jährlich mehr oder weniger wiederholten. In dem Bericht würden die Zahlen (u.a. zu Prüfungen und „Beratungen“) genannt. Zahlen gebe es auch zu den drei Arten von Schulabschlüssen auf dem zweiten Bildungswege. Der Bereich der Menschen mit Migrationshintergrund werde darin gesondert ausgewiesen. Zu „interkulturellen Maßnahmen“ bzw. zu „Kulturen, die in Oberhausen leben“, werde es im nächsten Jahr ein größeres Angebot als noch zur Zeit geben.
Herr Sunar (Team Oberhausen) verlas eine Danksagung an die Arbeit der VHS und nannte die niedrigschwelligen Bildungsangebote als einen Türöffner für Frauen zum Arbeitsmarkt und damit zur gesellschaftlichen Teilhabe. Die VHS als unverzichtbarer Baustein für die Integration verdiene auch künftig jegliche Unterstützung.
Kommunale Bildung als Haltung
Hier erläuterte Frau Dr. Reisz die Bedeutung des Programmtitels und verwies im übrigen auf den Bericht M/18/0947. Die Überschrift ‚Kommunale Bildung als Haltung‘ sei gewählt worden, weil einerseits die Weiterbildung ein landesgesetzlicher Auftrag sei, andererseits aber kommunale Einrichtungen zur Weiterbildung, wozu auch Bibliotheken gehörten, von Mittelkürzungen betroffen seien. Oberhausen zeichne sich durch eine „explizite Haltung“ aus und der Titel sei Ausdruck der Dankbarkeit kommunaler Politik, die hier gut verstehe, wie wichtig eine Bildungsstruktur sei und sie daher nicht beschneide.
Frau Ojeabulu (NIVID) verlas eine vorformulierte Stellungnahme. Sie bedankte sich für die Vorlage und nannte den Antrag (!!) „Kommunale Bildung als Haltung“ überzeugend. Bildung ende nicht an der Schultür, sondern stelle eine gemeinsame Verantwortung von Verwaltung und Zivilgesellschaft dar. Wer Chancengerechtigkeit ernst nehme, müsse Bildung als Investition in den gesellschaftlichen Zusammenhalt begreifen.