Der Text als pdf-Datei: 20260429_K_18_0637_Einsatz_Martinshorn_Bruecktorstrasse
Kleine Anfrage von Stadtverordneten und Bezirksvertretern nach § 7 der Geschäftsordnung des Rates als Nr. K/18/0637 vom 25. 3. 2026 von T. Wolf (AfD).
Betr.: Lärmbelästigung durch zu frühes Betätigen des Martinshorns im Bereich Brücktorstraße 11 – 27 bei Einsätzen der Berufsfeuerwehr.
Antwort der Stadtverwaltung vom 23. 4. 2026 als K/18/0637-01.
In den letzten drei Jahren haben die Anwohner in der Nachbarschaft zur Feuerwache 1 eine Zunahme der relativen Lautstärke wahrnehmen können und beklagen sich über die mangelnde Rücksichtnahme bei Einsätzen der Berufsfeuerwehr, zu jeder Tages – und Nachtzeit.
Durch Beobachtungen der Anwohner wurde festgestellt, daß beispielsweise in den Mittags- und Nachmittagsstunden die Ampelanlage auf der Mülheimer Straße / Brücktorstraße bei Notrufen durch die Zentrale nicht mehr auf Grün umgeschaltet wird, wenn RTWs oder der Notarzt ausrücken.
Dies geschieht gegenwärtig nur noch bei Großeinsätzen, wenn ein ganzer Zug sich in Bewegung setzt.
So bleibt den Fahrern der einzelnen Wagen während des Abbremsens bzw. vor dem Abbiegen auf die B 223 nichts anderes übrig, als die vor ihnen zum Stehen gekommenen Fahrzeuge durch das Anschalten des Martinshorns aufs Auffahren aufmerksam zu machen. Dadurch gehen ebenso wertvolle Sekunden bei der Fahrt zum Einsatzort verloren.
In der Vergangenheit was es üblich, die Grünphase frühzeitig von seiten der Leitstelle aus einzuschalten, um den Einsatzkräften ein freies Vorwärtskommen zu ermöglichen. Davon wurde mittlerweile Abstand genommen.
Auch in der Zeit nach 21 Uhr bis in die Morgenstunden hinein, wo kaum ein hohes Verkehrsaufkommen auf der Bundesstraße 223 zu verzeichnen ist, wird schon vor dem Auffahren auf der Hauptstraße – im Bereich der Brücktorstraße – ein akustisches Warnzeichen betätigt, obwohl dort keine Behinderung besteht und der übrige Verkehr durch die Rotphase zum Stehen kommt.
Daher bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Frage 1:
Aus welchen Gründen wird die Ampelanlage tagsüber bei Einsätzen von Rettungsfahrzeugen auf den beiden Fahrspuren der Brücktorstraße nicht mehr auf Grün geschaltet, obwohl dies in den zurückliegenden Jahrzehnten immer so gehandhabt worden ist?
Antwort:
Die Darstellung, wonach Ampelanlagen nicht mehr geschaltet würden, entspricht nicht dem aktuellen Stand.
Die Lichtsignalanlagen im genannten Bereich werden bereits seit längerer Zeit automatisiert durch die alarmierten Einsatzfahrzeuge beeinflußt. Dies erfolgt über ein sogenanntes V2X-System, bei dem ein im Fahrzeug verbauter Tracker die Ampelanlagen selbständig und automatisiert ansteuert. Sobald sich das Einsatzfahrzeug der Ampelanlage nähert schaltet diese auf Grün.
Eine manuelle Schaltung durch die Leitstelle, wie sie früher teilweise praktiziert wurde, ist dadurch ersetzt worden. Dieses System dient insbesondere der schnelleren und zuverlässigeren Einsatzabwicklung.
Ergänzend ist anzuführen, daß durch die automatisierte Steuerung auch die Sperrzeiten der Ampelphasen auf der Mülheimer Straße so gering wie möglich gehalten werden.
Es ist jedoch festzuhalten, daß Wartungsmaßnahmen oder Systemumstellungen gelegentlich Beeinträchtigungen oder Unterbrechungen des automatisierten V2X-Systems verursachen können. Insbesondere die Implementierung neuer Fahrzeugkomponenten im vierten Quartal 2025 führte zu signifikanten Funktionsstörungen. Hierin findet sich mutmaßlich die Ursache für die Beobachtungen der Anwohnerschaft.
Eine mangelnde Rücksichtnahme seitens der Feuerwehr ist ausdrücklich nicht zu erkennen. Die Einsatzkräfte sind angehalten, die Inanspruchnahme von Sonderrechten stets verhältnismäßig und unter größtmöglicher Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit sowie der Anwohnerinteressen durchzuführen.
Die V2X-Schaltung steuert die Ampelanlage im Kreuzungsbereich Brücktorstr./Mülheimer Str. und alle weiteren Anlagen auf der Mülheimer Str. in Fahrtrichtung Innenstadt bis zur Kreuzung Landwehr. In Fahrtrichtung Schloß Oberhausen sind die Ampelanlagen bis zur Kreuzung Essener Str. eingebunden.
Weitere kritische Kreuzungsbereiche im Stadtgebiet sollen zukünftig sukzessive mit versorgt werden. Aktuell werden im Stadtgebiet 37 Ampelanlagen durch das V2X-System angesteuert.
Frage 2:
Ist es aus Sicht der Stadtverwaltung erforderlich, nachts bei geringem Verkehr, in der Grünphase trotzdem lange vor dem Abbiegen auf die Mülheimer Straße neben dem Blaulicht auch noch die Lautstärke zu erhöhen, wenn der querende Verkehr in beide Richtungen, Nord – Süd, vor der Lichtsignalanlage zum Halten kommt?
Antwort:
Das akustische Signal (Martinshorn) wird nur dann eingesetzt, wenn dies zur Sicherung der Einsatzfahrt erforderlich ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Verkehrsteilnehmer nicht zügig reagieren, sich Fahrzeuge im Fahrweg der Einsatzkräfte befinden oder unklare Verkehrssituationen bestehen.
Auch bei vermeintlich geringem Verkehrsaufkommen kann es erforderlich sein, frühzeitig ein akustisches Signal zu geben, um alle Verkehrsteilnehmer eindeutig zu warnen und Gefährdungen auszuschließen.
Die Feuerwehr nimmt Sonderrechte gemäß § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Anspruch. Wichtig ist hierbei, Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Wegerechte (also das „Freimachen“ der Straße) bestehen nur bei gleichzeitiger Verwendung von Blaulicht und Martinshorn gemäß § 38 StVO.
Die Tages- oder Nachtzeit spielt dabei rechtlich keine Rolle. Entscheidend ist ausschließlich die zugrundeliegende Einsatzlage.
Frage 3:
Welche Möglichkeiten sieht die Stadtverwaltung aktuell, um die Situation vor Ort zu verbessern, so daß die Eigentümer und Mieter in dem Bereich weniger Lärm ausgesetzt sind und wieder mehr Ruhe erlangen?
Antwort:
Die Feuerwehr ist grundsätzlich bemüht, Belastungen für die Bevölkerung so gering wie möglich zu halten. Gleichzeitig hat die schnelle und sichere Hilfeleistung oberste Priorität.
Maßnahmen die wiederkehrend zur weiteren Optimierung genutzt werden, sind
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kontinuierliche Überprüfung und Feinjustierung der V2X-Ampelschaltungen,
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regelmäßige Sensibilisierung der Einsatzkräfte für den situationsangepaßten Einsatz von Sondersignalen,
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Austausch mit Verkehrsbehörden zur weiteren Verbesserung des Verkehrsflusses im Einsatzfall.
Zusammenfassend läßt sich festhalten, daß weder eine fehlende Rücksichtnahme noch eine grundsätzliche Änderung der Einsatzpraxis vorliegt. Die eingesetzten Systeme und Maßnahmen dienen der schnellstmöglichen Hilfeleistung und der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.