In der letzten Ratssitzung konnte man wieder einmal beobachten, daß materiell unbedeutende Anträge oft intensivere Debatten hervorrufen als die wirklich wichtigen Dinge. Hier nun der Nachtrag zum ersten Teil. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20230626b_Rat_20230619_II

Kultur als Streitthema.

Unter Punkt 17 der Tagesordnung wurde der Zuschußantrag „Indie Radar Ruhr: Endlich Sommer 2023 (B/17/3599-01)“ über 5.000 € aufgerufen. Um die daran anknüpfende Debatte besser zu verstehen, sind ein paar Vorbemerkungen notwendig.

In der Sitzung des Kulturausschusses am 23. 2. 2023 war folgende Problematik zur Sprache gebracht worden: Von den 54.000 € Eigenetat des Ausschusses waren bei Bewilligung aller Förderanträge jetzt bereits 44.600 € + 4.400 € verplant bzw. verausgabt. Den ca. 5000 € Restetat standen weitere Anträge in einer Höhe von etwa 25.000 € gegenüber.

Obwohl in jener Sitzung aus formalen Gründen nicht alle Anträge bewilligt wurden, blieb das Grundproblem bestehen, weshalb in der nächsten Sitzung am 20. April die SPD einen Antrag vorlegte, mit welchem der Rat dem Kulturausschuß zusätzliche 25.000 € bewilligen sollte. Die April-Sitzung war dadurch bemerkenswert, daß erstmals (mindestens seit Ende 2020) empfohlene Anträge abgelehnt oder beantragte Summen nur gekürzt bewilligt wurden. Frau Wolter (CDU) hatte zudem ihre Bedenken über die Methode der Problemlösung, zusätzliches Geld zu besorgen, deutlich zum Ausdruck gebracht und nur unter starkem Vorbehalt eine mögliche Zustimmung zum SPD-Antrag signalisiert.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) am 8. Mai hatte die CDU vorsichtig ihre Zustimmung erkennen lassen und am 15. Mai im Rat unter Betonung der Einmaligkeit des Vorgangs den SPD-Antrag gebilligt. In der Ratssitzung am 19. Juni lagen nun zwei Kultur-Förderanträge mit zusammen knapp 9.000 € auf dem Tisch, wobei pikanterweise ein Antrag vom SPD-Stadtveronrdneten Janetzki eingereicht worden war. In der einsetzenden Debatte um den Janetzki-Antrag war Frau Wolter im Ausdruck sehr diplomatisch, aber die CDU-Fraktionsvorsitzende Stehr ließ danach indirekt erkennen, daß die SPD offenbar die inneren Vorbehalte der CDU unterschätzt hatte. Zur Debatte:

Der Oberbürgermeister gibt bekannt, daß der Stadtverordnete Janetzki (SPD) der Antragsteller sei und daher gemäß § 31 der Gemeindeordnung weder an der Debatte noch an der Abstimmung teilnehmen dürfe. Der Stadtverordnete Janetzki hat sich kurz zu erheben, um damit anzudeuten, daß er der Debatte formal als Gast auf der Besuchertribüne beiwohnt.

Frau Wolter (CDU) stellt fest, daß Kultur ein hohes Gut sei. Oberhausen sei „ganz vorn“, was die Kulturförderung angehe. Der Kulturausschuß verfüge über einen „Topf“ mit 50.000 € für Förderanträge. Der Ausschuß wertet und prüft die Anträge. Aber es habe sich schon im April gezeigt, daß nur noch 11.000 € übrig waren, was angesichts der angezeigten Anträge nicht ausreichte. Auf Antrag der SPD habe man dem Kulturausschuß 25.000 € zusätzlich im Rahmen der sog. Corona-Isolierung bewilligt. Heute werde man erneut über Anträge in Höhe von knapp 9.000 € beraten; dann habe man für die restlichen sechs Monate noch 5.300 € zur Verfügung. Jeder möge daher sorgfältig die Zustimmung zu den beiden vorliegenden Anträgen (Janetzki und Saitov) prüfen, zumal bei deren Bewilligung dann das Geld für andere Kulturereignisse fehle.

Danach begründet der Stadtverordnete Noldus (AfD) die Ablehnung des Antrages. Er betont dabei den unklaren Status des Veranstalters „Indie Radar Ruhr“ und die Tatsache, daß es sich bei dem Antragsteller um den SPD-Stadtverordneten Janetzki handelt. Zum Text der Rede siehe Anlage 1.

Herr Scherer (SPD) äußert sich in dem Sinne, daß die Kulturdebatte in eine ungute Richtung gehe und sich nur noch um Geld drehe; usw.

Frau Stehr (CDU) bemängelt, daß es sich bei dem Antrag ursprünglich um eine Dringlichkeitsentscheidung gehandelt habe. Das sei auch der richtige Weg. Jetzt habe man den Antrag „zurückgeholt“. Zudem verstehe sie nicht, warum der Antrag so spät bzw. so kurzfristig vor dem Beginn der ersten Veranstaltung gestellt worden sei. Im Antrag werde davon gesprochen, daß die Spendenbereitschaft auf 65 Prozent gesunken sei. 65 Prozent von wieviel? Es sei zwar der Auftrag der Politik, die Kultur zu unterstützen. Aber wenn die Veranstaltung erfolgreich sei, dann brauche man sie nicht wiederholt zu unterstützen. Sie stimme dem Antrag nicht zu.

Der Stadtverordnete Noldus (AfD) bemerkt in Richtung der SPD, daß der Sachverhalt von Frau Wolter richtig dargestellt worden sei. Der Kulturausschuß habe in der Vergangenheit oft zu freigiebig gehandelt oder nicht mit der notwendigen Sorgfalt geprüft. Außerdem sei es von dem Antragsteller feige, daß er seinen Antrag nicht begründe.

Als sich Frau Bongers (SPD) zu Wort melden will, bekräftigt der Stadtverordnete Noldus: „Das Wort ‚feige‘ nehme ich nicht zurück!“

Herr Gadde (GRÜNE) fordert ein Ende der Debatte, der Stadtverordnete Hoff (FDP) „spricht“ formell dagegen. Der Antrag wird mit den Stimmen von SPD, CDU, AfD und FDP abgelehnt.

Frau Bongers (SPD) belehrt den Stadtverordneten Noldus (AfD) darüber, daß der Stadtverordnete Janetzki (SPD) weder zu dem Antrag sprechen noch sich an der Abstimmung beteiligen dürfe. Das müsse er, der Stadtverordnete Noldus, eigentlich wissen.

Herr Noldus (AfD) dankt der Stadtverordneten Bongers für die Belehrung und bemerkt dazu, man wisse nie, wann die Frau Stadtverordnete Bongers als Politikerin oder als Juristin spreche. Hier gehe es um Politik und man sei in einem politischen Gremium. Es sei also durchaus möglich, daß jemand aus der SPD-Fraktion, nach vorheriger Rücksprache mit dem Antragsteller, den Antrag begründe.

Herr Hoff (FDP) stellt fest, daß er dem Antrag nicht zustimmen werde und verweist zur Begründung unter anderem auf die Beteiligung des Gdanska als Veranstaltungsort, der direkt von der geplanten Veranstaltungsreihe profitiere.

Der Beigeordnete Tsalastras legt dar, wie es zu dieser Vorlage gekommen ist. Der Zeitplan sei dadurch bestimmt worden, ab wann die 25.000 € zur Verfügung gestanden haben und damit Förderanträge finanzierbar waren.

Frau Stehr fragt, wenn es eine so lange Vorlaufzeit gegeben habe, warum die Vorlage kein Datum enthalte. Die ganze Angelegenheit sei vom Kulturbüro schlecht gemanagt worden. Es sei wohl der Wunsch, daß alle zum Zuge kämen, und deshalb müsse man Geld nachsteuern.

Der Rat beschloß den Antrag mit den Stimmen von LINKEN, SPD, GRÜNEN und BOB gegen die Stimmen von CDU, FDP und AfD und des Stadtverordneten Horn.

Als nächstes wurde der Zuschußantrag von Denys Saitov „INOBERHAUSEN (B/17/3610-01)“ aufgerufen. Laut Antrag war Herr Saitov „von 2006 bis 2011 ein Teil des Stadttheaters und hat dadurch eine intensive Verbindung zu Oberhausen gewonnen“. Saitovs beigefügte „künstlerische Vita“ setzt wohl nicht zufällig im Jahre 2012 – mit dem Beginn der Arbeitslosigkeit?! – ein. Für „12 Seiten in 100 Auflagen mit Kurzgeschichten und Fotografien“ erhalten er und die Co-Antragstellerin, welche die Fotos beisteuert, 3895,48 €.:

„Die Zeitung wird vollständig werbe- und kommerzfrei, sowie ohne politische und religiöse Ansätze. Dabei handelt es sich um ein künstlerisches Projekt zur Stärkung und Vernetzung der Oberhausener Gesellschaft durch Erzählung von Kurzgeschichten aus der Stadt.“

Angesichts der erkennbaren Mehrheitsverhältnisse bestand kein Interesse an einer Debatte über die sinnfreien Begründungen und geplanten Pseudo-Aktivitäten. Ohne Wortmeldungen beschloß der Rat den Antrag wie vor mit den Stimmen von LINKEN, SPD, GRÜNEN und BOB gegen die Stimmen von CDU, FDP und AfD und des Stadtverordneten Horn.

Integration als bürokratische Aufgabe.

Die sogenannte Integration dient eigentlich der Schaffung unnützer Verwaltungsstellen, um die für den ersten Arbeitsmarkt untauglichen Uni-Absolventen auf Kosten der Steuerzahler lebenslang mit feudalen Gehältern unterzubringen. Das Kommunale Integrationsmanagement als Ausfluß einer typisch linksgrünen Ideologie wird unter der CDU-geführten Landesregierung seit 2020 durch eine zunehmende Verstetigung von Stellen planmäßig ausgebaut.

Die Vorlage B/17/3456-01 unter TOP 18 der Ratssitzung zur „organisatorischen Weiterentwicklung des Bereiches 2-6/Kommunales Integrationszentrum (KI), Einrichtung von 4,5 Stellen innerhalb des Bereiches“ empfehlen wir als einen ausgezeichneten Überblick über die bisherige Entwicklung zur Lektüre.

Bei Aufruf der Vorlage wies der Oberbürgermeister darauf hin, daß in der Vorlage unter „Deckungsvorschlag“ zu Punkt 2 der Begriff „migrantische Ökonomie“ durch eine Begrifflichkeit zu ersetzen sei, welche sich auf die in der Vorlage genannten „Stabsstellen“ beziehe.

Daran sieht man, daß ursprünglich die „migrantische Ökonomie“ als Pseudobegründung herhalten mußte; sie wurde durch „Umsetzung wesentlicher Projekte der Integrationsarbeit in Oberhausen“ ersetzt.

Die Vorlage zeichnete sich dadurch aus, daß als Paket 2,5 Stellen im Dezernat 2-6 zusammen mit 2 Stellen für den Integrationsrat verhandelt wurden. Das Ziel besteht offenbar langfristig darin, den Integrationsrat stärker in der regulären Verwaltungshierarchie als gleichsam eigene Abteilung zu etablieren. Dieses Ziel ist ein Oberhausener Sonderweg, der mit der ursprünglichen Idee des Integrationsrates als Ausschuß sui generis nichts mehr zu tun hat.

Im jetzigen Rat gibt es weder die intellektuelle Kompetenz noch den politischen Willen, diesen bürokratischen Wasserkopf als solchen zu erkennen und erst gar nicht entstehen zu lassen. Die ersten Nutznießer werden die SPD-Politiker Telli und Erdas sein.

Herr Noldus meldete sich und begründete in einer Rede die Ablehnung der zwei für das Kommunale Integrationsmanagement vorgesehenen Stelle. Zum Text der Rede siehe Anlage 2.

Etwas überraschend war das Schweigen des Rates. In der HFA-Sitzung am 12. Juni hatte Frau Stehr (CDU) Beratungsbedarf angemeldet; eine typische Reaktion, um ein möglicherweise unliebsames Thema geräuschlos abzuräumen. Auch die SPD hatte keinen Grund, durch Redebeiträge darauf aufmerksam zu machen, daß man den Genossen wieder zwei Stellen mehr verschaffen würde.

Der AfD-Änderungsantrag A/17/3668-01 zielte darauf ab, die 2,5 bzw. 2 Stellen getrennt abstimmen zu lassen. Der Beschlußvorschlag lautete:

„Der Rat der Stadt beschließt, die Einrichtung von dem Integrationsrat zugeordneten Stellen zu verschieben, bis die Stadt schuldenfrei ist.“

Die Begründung lautete: „Die Haushaltslage erlaubt keine freiwilligen Sonderleistungen für privilegierte, im Integrationsrat organisierte Minderheiten. Die weitere Begründung erfolgt mündlich.“

Indem der Oberbürgermeister über den AfD-Antrag abstimmen ließ, ersparte sich der Stadtverordnete Noldus eine mündliche Begründung des Antrages.

Wie nicht anders zu erwarten war, stimmte der Rat zuerst geschlossen gegen den AfD-Antrag und danach für die Vorlage B/17/3456-01, beide Male natürlich gegen die Stimmen der AfD.

Die 4,5 neu geschaffenen Stellen und die Entfristung von insgesamt 6 vollen und 5 halben Stellen kosten den Steuerzahler laut Vorlage jährlich 1.182.350 € allein an Personalkosten. Nebenbei erfährt man, daß 178.900 € an Steuergeldern nur ein Teilbetrag dessen darstellt, was man jährlich dem Integrationsrat in den Rachen wirft. Dazu kommen für jede Stelle jährlich 9.700 € an kalkulatorisch angesetzten Sachkosten.



Anlage 1:

Rede des Stadtverordneten Noldus (AfD) in der Ratssitzung vom 19. 6. 2023 zum Tagesordnungspunkt 17 „Zuschußantrag: Indie Radar Ruhr: Endlich Sommer 2023“.

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete!

Als Mitglied des Kulturausschusses bin ich seit 2020 mit vielen Förderanträgen befaßt gewesen. Viele davon waren sinnvoll.

Es gibt aber eine bestimmte Form der Kulturförderung, die sich durch gewisse Besonderheiten auszeichnet; nämlich:

  • Ein Pseudoverein, natürlich „eingetragen“, tritt als Veranstalter oder Finanzier auf.

  • Städtische Räumlichkeiten werden für eine Phantasiemiete dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Sehr beliebt: Zentrum Altenberg und Ebertbad.

    [Antrag von Schwimmhilfe e. V. am 23. 2. 2023; B/17/3067-01.]

  • Mit fiktiven Einnahmen werden überhöht angesetzte Ausgaben ausgeglichen, damit die Differenz nicht zu groß wird.

  • Diese Differenz soll durch den Förderantrag ausgeglichen werden.

  • In den überhöht angesetzten Ausgaben versteckt sich der eigene Gewinn.

Erfahrungsgemäß werden Anträge, die 3.000 € übersteigen, [im Kulturausschuß] etwas genauer begutachtet. Aber diese „Preisgrenze“ beginnt sich nach oben zu verschieben.

Der Antragsteller „Indie Radar Ruhr“ kommt vordergründig als eine Art Verein daher. Im Impressum der Internetseite steht „Maximilian Janetzki, Musik- und Veranstaltungsmanagement, Unternehmensberatung“.

Im „gemeinsamen Registerportal der Länder“ ist allerdings weder ein Verein „Indie Radar“ noch eine „Unternehmensberatung Janetzki“ aufgeführt.

Wer oder was ist also „Indie Radar“?

Die Förderung des Unternehmensberaters und Stadtverordneten Janetzki ist für uns nicht mit den Förderrichtlinien des Kulturausschusses zu vereinbaren.

Der Beigeordnete Motschull, SPD, wird gleich darlegen, warum ein fehlender Eintrag im Registerportal eine Förderung des Herrn Stadtverordneten Janetzki, SPD, nicht ausschließt.

Der Beigeordnete Tsalastras, SPD, wird gleich darlegen, daß die Förderrichtlinien einer Förderung des Stadtverordneten Janetzki, SPD, ebenfalls nicht entgegen stehen.

Wir lehnen diesen Antrag ab, sind uns aber sicher, daß mit Ihrer Hilfe der Unternehmensberater und Stadtverordnete Janetzki, SPD, seinen Schnitt machen wird.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!“



Anlage 2:

Rede des Stadtverordneten Noldus (AfD) in der Ratssitzung vom 19. 6. 2023 zum Tagesordnungspunkt 24 „Organisatorische Weiterentwicklung des Bereiches 2-6/Kommunales Integrationszentrum (KI), Einrichtung von 4,5 Stellen innerhalb des Bereiches (B/17/3456-01)“; speziell zu den KI-Stellen.

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadtverordnete!

Wer von Ihnen weiß, was Case Manager machen? Schauen wir einmal gemeinsam auf jene sechs Stellen, die 2021 von der Landesregierung bewilligt worden sind. Im Integrationsrat wurde fortlaufend berichtet:

August 21: Alle sechs Stellen sind besetzt worden. Leider gibt es noch keine Qualifizierungsmaßnahmen für die Stelleninhaber.

Dezember 21: Die Fortbildung umfaßt 15 Tage; das sind – Zitat – „hochwertige Qualifikationen“.

Juni 22: Die Fortbildungen haben im Mai begonnen und sind wegen fehlender Kapazitäten erst im November beendet.

Oktober 22: Bis Jahresende erhalten die Case Manager eine einheitliche Software zum Arbeiten. Und ganz nebenbei: Die Case Manager beginnen, sich mit den Dienststellen der Verwaltung bekannt zu machen und tauschen Telefonnummern aus.

Fragen zum Anforderungsprofil der Case Manager wußte der Beigeordnete Schmidt in der letzten Sitzung des HFA [12. 6. 2023] nicht zu beantworten. Das überlasse man den freien Trägern.

Wir wissen nur, daß eine Vollzeitstelle 63.300 € kostet und man nach 15 Monaten – sprich 80.000 € später – Telefonnummern ausgetauscht hat.

Die Zeitarbeitsfirma Randstad sucht aktuell einen Ingenieur für die Bauleitung. Die Anforderungen:

  • Abgeschlossenes Studium als Bauingenieur;

  • Kenntnisse der einschlägigen Vergabe-, Vertrags- und Honorarordnungen;

  • Kenntnisse in Planungs- und Bauprozessen;

  • Fließend Englisch, verhandlungssicheres Auftreten.

  • Gehaltsrahmen 50.000 bis 70.000 € je nach Qualifikation.

Im Dezember 21 berichtete der Beigeordnete Schmidt von einem Treffen der Dezernenten im Düsseldorfer Schulministerium. Man war sich dort einig, daß man mit Jahresverträgen „keine guten Leute“ bekäme.

Welche „guten Leute“ meint denn der Beigeordnete Schmidt, wenn er noch nicht einmal das Anforderungsprofil kennt?

Wir kennen einen Fall: Anfang 20, mit einer Bachelor-Arbeit über Migrationsgeschichte. Also kein Master – nur Bachelor!

Hier werden also für ein Hausfrauen-Studium in einem, wie wir früher sagten, „Laberfach“ jährlich 63.300 € geboten. Und dort bei Randstad dasselbe Geld für einen Ingenieur in einer Führungsposition. Damit ist in einem Satz alles gesagt, was in diesem Lande schief läuft!

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!