Im Kulturausschuß ist im Jahre 2023 mehrfach das Problem der Kontrolle geförderter Veranstaltungen behandelt worden. Bisher haben CDU und SPD noch keine einvernehmliche bzw. befriedigende Lösung gefunden. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20230924b_RVR-Kontrolle_Antraege
In der Sitzung des Kulturausschusses vom 31. 8. 2023 hat die CDU nach Widerständen von SPD, GRÜNEN und LINKEN ihren Antrag, der vom Kulturbüro mehr Informationen verlangt hätte, zurückgezogen. Die Notwendigkeit einer stärkeren Kontrolle ergibt sich u.a. aus der Unterschlagung der Kleinen Anfrage K/17/3602-01 des Stadtverordneten Noldus, die Gegenstand eines Artikels auf dieser Seite gewesen ist.
Zur vergleichenden Dokumentation bringen wir nachfolgend die Antwort der Regionaldirektorin des RVR als Drucksache Nr. 14/1045-1 vom 15. 5. 2023. Sie behandelte die Anfrage der AfD-Fraktion „Anpassung der Fördermittel bei wesentlicher Reduktion des Veranstaltungsumfangs“ und wurde vom RVR-Ausschuß für Kultur, Sport und Vielfalt in der Sitzung vom 25. 5. 2023 zur Kenntnis genommen.
Äußerer Anlaß der Anfrage war das Afro Lights Festival vom August 2022, dessen Förderung und Finanzierung symptomatisch für die Regellosigkeit und Undurchsichtigkeit der Oberhausener Kulturförderung ist. Hier der Wortlaut der Drucksache 14/1045-1:
- Kam es schon einmal zu Kürzungen der Förderung, wenn eine Veranstaltung nicht im vollen Umfang durchgeführt wurde?Ja.
- Welche Regelungen gibt es, die bei einer wesentlichen Reduktion des Veranstaltungsumfangs auch eine Reduzierung der Förderungshöhe ermöglichen und wie sehen diese im Detail aus?Laut Förderrichtlinien verpflichten sich Fördernehmer, dem RVR alle Änderungen mitzuteilen, die Auswirkungen auf die Förderung und Durchführung des Projekts haben könnten. Eingehende Änderungsanträge werden werden von der Verwaltung geprüft. Teil der Prüfung ist in der Regel ein Gespräch mit den Fördernehmern zur Erläuterung der Änderungen. Die Prüfung beinhaltet insbesondere, ob die Änderungen dem Förderzweck oder den Förderrichtlinien entgegenstehen. Das Prüfergebnis wird in einem Prüfvermerk festgehalten. Das Verfahren sowie das Prüfergebnis werden in der Förderakte dokumentiert. SO auch im Fall des Afro LLight Festivals, zu dem es zweimalig Akteneinsicht gab.
- Falls es keine solche Regelung gibt, welche Ansatzpunkte gibt es aus Sicht der Verwaltung, hier einem Mißbrauch vorzubeugen („beantrage 2 Tage, führe 1 Tag durch, erhalte aber trotzdem die gleichen Fördermittel wie für 2 Tage“)?Die Verwaltung geht wie in Frage 2 beschrieben vor. Zudem werden alle Projekte nach Abschluß der Förderphase geprüft. Hier kann es zu Kürzungen oder Rückforderungen der Fördersummen kommen.
- Wie viele Fälle von wesentlichen Veranstaltungsreduzierungen (z. B. um mehr als 33%) ohne Anpassung der Fördermittelhöhe hat es in den Kalenderjahren 2022 und 2023 gegeben?2022 wurden insgesamt 34 Projekte gefördert, die sich derzeit in Prüfung befinden. Lediglich das Afro Lights Festival hat einen Änderungsantrag gestellt.Für 2023 gab es bisher einen Änderungsantrag, bei dem die Fördermittelsumme entsprechend der Änderungen angepaßt wurde.