Die Tagesordnung war relativ umfangreich, aber debattiert wurde, gemessen an sonstigen Ausschußsitzungen, nur an wenigen Stellen. Wir stellen die wichtigsten Redebeiträge vor. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20231127b_Umweltausschuss_20231122
Gesundheitspolitik.
Eine Vertreterin aus dem Bereich Gesundheit – Prävention und strategische Gesundheitsplanung stellte den Basisgesundheitsbericht 2023 der Stadt Oberhausen (M/17/4000-01) vor. Der Bericht behandelt nur einen Ausschnitt sei außerdem nicht aktuell, da die Daten in der Vergangenheit gesammelt wurden. Ferner sei zu erwähnen, daß für den Bericht Privatpatienten ausgenommen wurden. Sie bezeichnet 29% der Sterbefälle als vermeidbare Sterbefälle; damit seien vor allem Lebererkrankungen gemeint. Abschließend kündigte sie einen speziellen Bericht mit aktuelleren Daten an.
Herr Flore (SPD) erklärte, der Bericht enthalte nicht viel neues. Ob es einen Weg gebe, die Daten von Privatpatienten ebenfalls zu erheben. Antwort: Es stünden nur die Daten von Kassenpatienten zur Verfügung. Ein komplettes Bild könne nicht ermittelt werden, sondern nur zu 88%. Zur Frage nach etwaigen Zusammenhängen zwischen Armut und Mortalität erklärte der CDU-Vertreter Bandel, daß es solche nicht gebe. Danach nahm der Ausschuß die Vorlage zur Kenntnis.
Danach wurde die Teilfortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans der Stadt Oberhausen (B/17/4109-01) vorgestellt und nach der Debatte einstimmig vorberaten. Herr Flore (SPD) stellte fest, daß die Zahl der Krankentransporte gestiegen und auch die durchschnittlichen Fahrstrecken bei Einsätzen länger geworden seien. Es sei wichtig, daß sich die Rettungsdienste auf die Entwicklungen vorbereiten.
Herr Ingendoh (CDU) erklärt die Zufriedenheit seiner Fraktion mit dem Plan und erwähnt, daß die Vertreter der Krankenhäuser ausgesagt hätten, das Schließen von drei der sechs Krankenhäuser in Oberhausen habe keinen Einfluß auf die Versorgungssicherheit. Außerdem liege, so Herr Ingedoh, die Vermutung nahe, daß die Bürger häufiger zum Gebrauch von Rettungswagen griffen.
Es entwickelte sich eine Diskussion zwischen Herrn Ingedoh und Herrn Flore zum Thema Krankenhausschließung. Diese wird durch den Ausschußvorsitzenden mit dem Hinweis beendet, das Thema sei nicht Bestandteil der Tagesordnung.
Herr Lütte (BOB) sah das Thema Rettungsfahrten anders als Herr Ingendoh. Kaum jemand würde einen Rettungswagen rufen wenn es nicht nötig wäre. Außerdem seien gerade Ältere auf den Gebrauch von Rettungswagen angewiesen.
Anläßlich der „Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung“ für die Jahre 2024 bis 2028 (B/17/4168-01) erklärte Herr Flore (SPD) mit dem Verweis auf das aktuelle Weltgeschehen, Oberhausen müsse sich auf Katastrophenfälle vorbereiten. Er hoffe außerdem, daß die Kommunen bei der Finanzierung dieser Planung nicht alleine dastünden.
Beigeordneter Jehn erklärte, man hätte bereits einen Plan für einen Katastrophenfall. Es handele sich hier um einen Bedarfsplan, welcher präventiv funktioniere. Weiterhin habe die Stadt Hilfe von fähigen externen Beratern. Der Ausschuß beriet die Vorlage einstimmig vor.
Förderprogramm vor dem Aus?
Der Verwaltungsbericht M/17/4058-01 befaßte sich mit der städtischen Antragstellung zur Umgestaltung von Ruhrpark und Friedensplatz im Rahmen des Bundesförderprogramms „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“. Interessant war der Gesamttenor der kurzen Debatte, der vom FDP-Vertreter vorgegeben wurde.
Herr Baum (FDP) äußerte seine Besorgnis über den Erhalt des Förderprogramms auf Grund des aktuellen Urteils des Bundesverfassungsgericht zur Umlagerung der Coronahilfen durch die Bundesregierung. Dezernent Dr. Palotz erklärte daraufhin, daß Herr Baum bessere Infos zu Thema haben dürfte, da er derselben Partei angehöre wie der Finanzminister.
Herr Flore (SPD) hoffte auf den Erhalt der 7,5 Mio. €, da diese auch für die Finanzierung der Gartenschau 2027 wichtig wären.
Aus dem Bereich der Öffentlichen Ordnung.
Der CDU-Antrag „Sachstand zur gemeinsamen Anlaufstelle von Kommunalem Ordnungsdienst und Polizei (M/17/4187-01) beförderte eine allgemeine Debatte über Belange der Sicherheit; auch im Hinblick auf den nächsten Punkt der Tagesordnung.
Herr Bandel (CDU) sah in der gemeinsamen Anlaufstelle ein Erfolgsmodell. Das Reduzieren von Personal habe seiner Meinung nach eine negative Auswirkung auf das Sicherheitsgefühl der Bürger. Außerdem wird die Anlaufstelle insofern kritisch, da man sie nicht als Wache bezeichnen könnte.
Herr Flore (SPD) lobte den Bericht, hinterfragt allerdings die Öffnungszeiten. Denn die Anlaufstelle könne nicht 24 Stunden am Tag und 7 Tage in der Woche geöffnet werden. Außerdem könne eine gemeinsame Anlaufstelle von Kommunalem Ordnungsdienst (KOD) und Polizei nicht als Wache bezeichnet werden.
Der Beigeordnete Herr Jehn erklärte, daß man Kontakt zu Anwohnern und Gewerbetreibenden unterhält. Die Öffnungszeiten, welche im Sommer bis 22 Uhr und im Winter bis 21 Uhr betragen, kommen aufgrund der Personalknappheit zustande. Eine weitere Folge dieser Knappheit sei, daß man nur einen bestimmten Radius um die Anlaufstelle herum abdeckt, um so erhöhte Präsenz zu zeigen.
Herr Ingedoh (CDU) fragte, warum man die Anlaufstelle nicht „Wache“ nennen könne.
Dezernent Jehn erklärt, daß der Begriff Wache rechtlich geschützt sei und gewisse Anforderungen auf Dienstleitungen der Polizei beinhaltet. Außerdem sei der Begriff Wache sowie das Darstellen einer Wache (durch Schilder) nicht üblich. Eine bekannte Ausnahme sei die Wache in Hamburg, welcher unter Denkmalsschutz steht. Der Ausschuß nahm die Vorlage daraufhin zur Kenntnis.
Ein guter CDU-Antrag betraf „Zufahrtskontrollsysteme und Kontrollen auf der Marktstraße (A/17/4068-02)“ bzw. auf bestimmten Teilabschnitten. Wir zitieren hier aus der Begründung:
„Das Befahren und Parken auf der Marktstraße, die eine bewohnte Einkaufsstraße und ausgewiesene Fußgängerzone im Stadtzentrum Alt-Oberhausens ist, ist grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit. Sehr regelmäßig wird aber genau das allein auf den beiden oben benannten Abschnitten ignoriert – nicht zuletzt zum Unmut des Einzelhandels, der Gastronomen und Gäste, der Fußgängerinnen und Fußgänger sowie zur Gefahr der Kinder und Jugendlichen auf dem Spielpunkt.
Wiederholte Beschwerden von Gästen und Gastronomen verdeutlichen, daß die Ordnungswidrigkeiten in der Regel nicht geahndet werden und insbesondere auch in den Abendstunden Fahrzeuge zum Teil mit rücksichtsloser Geschwindigkeit die Marktstraße überfahren oder sie als Laufsteg für das Posing ihrer Autos nutzen. Die Aufenthaltsqualität, für die sich viele Oberhausenerinnen und Oberhausener stark machen, wird allein durch diese Phänomene empfindlich gestört und massiv beeinträchtigt. Was am Ende auch negativ auf die Entscheidung von Neuansiedlungen wirkt.“
Herr Flore (SPD) fragte nach der Funktionsweise der (automatisch versenkbaren) Poller und insbesondere, wie diese funktionieren, wenn Polizei vorbei will. Er beschrieb ein System, bei dem die Rettungswagen mit Sensoren arbeiten und fragte, ob das bei der Polizei ähnlich funktionierte.
Dezernent Dr. Palotz erklärte, die Rettungswagen der Stadt hätten drei Systeme (Schlüssel, Zentrale und Sensoren). Welches System die Polizei benutzt, sei ihm nicht bekannt.
Der Ausschuß nahm die Vorlage zur Kenntnis, ohne auf das grundlegende Problem, wie es sich aus der Begründung ergibt, näher einzugehen. Wir sehen hier eine allgemeine Tendenz am Werke, daß Gesetze und Vorschriften nur für den dummen Durchschnittsbürger gelten, während eine gewisse Klientel unter aktiver Duldung durch die Sicherheitsbehörden meint, sie könne nach ihren eigenen Regeln leben. Anstatt gegenüber dieser allseits bekannten Klientel Recht und Ordnung durchzusetzen, werden der steuerzahlenden Allgemeinheit nicht nur die Kosten auferlegt. Nein, man muß als Normalbürger auch noch die Unbequemlichkeiten in Kauf nehmen, was nach der Installierung der Poller die Garagennutzung oder den Lieferverkehr angeht.
Die AfD wird, sobald es die Wahlergebnisse ermöglichen, solche Probleme durch alternative Ansätze, welche den Steuerzahler – mit und ohne Migrationshintergrund – entlastet, lösen.
Ein typischer SPD-Antrag.
Eine „Kleine Anfrage“ stellt bekanntermaßen das Auskunftsbegehren eines Stadtverordneten oder Bezirksvertreters dar. Ein Sachstandsbericht im Sinne der Geschäftsordnung des Rates ist gewissermaßen die „Kleine Anfrage“ einer Fraktion. Der sperrige Titel des SPD-Antrages A/17/4185-01 spricht bereits für sich:
„Sachstandsbericht zu aktuellen Veränderungen im Bereich der invasiven Flora, Fauna und der Pathogene, die bereits jetzt in Oberhausen zu beobachten sind und auf welche wir uns angesichts der zu erwartenden Klimaveränderungen einstellen müssen, respektive welche Maßnahmen zur Prävention angezeigt erscheinen.“
Dezernent Dr. Palotz erklärte dazu, daß es sich um ein sehr komplexes Thema handele. Außerdem betreffe diese Fragestellung nicht den Aufgabenbereich einer Kommune, sondern sei eher im Tätigkeitsfeld des Landes anzusiedeln. Man solle daher einen Fachvertreter vom Land zum Thema einladen. Herr Flore (SPD) stimmte den Ausführungen des Dezernenten zu und der Ausschuß nahm die Vorlage zur Kenntnis.
Es ist eigentlich bei der engen personellen Verflechtung zwischen SPD und Stadtverwaltung verwunderlich, daß solche Anfragen überhaupt gestellt werden. Ferner wird der Aspekt der Belastung der Verwaltung durch solche Anfragen gerne von der SPD übersehen, obschon dazu seitens des Dezernenten Motschull gelegentlich kritische Äußerungen zu vernehmen sind.
Ein typischer GRÜNEN-Antrag.
Einen Punkt vorher in der Tagesordnung ging es um den von den GRÜNEN eingeforderten Sachstandsbericht „Erteilte Ausnahmegenehmigungen zum Kauf und zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern“ (A/17/4135-01). Die Partei, die sich auf Bundesebene einige Jahre erfolgreich verstellte und sich als jung und modern verkaufte, kehrt inzwischen zu ihren Ursprüngen zurück. Verbote, Vorschriften bis in den intimsten Bereich und das System der Zwangsbeglückung scheinen immer auch durch die kleinsten Aktionen durch.
Frau Dresen (GRÜNE) begründete den Sachstandsbericht damit, daß man weitergehende Informationen möchte, da den GRÜNEN viele Beschwerden über Lärmbelästigungen vorlägen. Als weitere Probleme seien die Feinstaubbelastung sowie die Streßbelastung von Haustieren anzusehen.
Dezernent Jehn erklärte, es gebe ein Genehmigungsverfahren der Stadt. Man werde aber aufgrund von Datenschutzbestimmungen keine Informationen herausgeben. Eine jede Verwendung von pyrotechnischen Artikeln sei genehmigungspflichtig. Es würden ca. 40 Anträge pro Jahr im gewerblichen Bereich gestellt, dazu ca. 150 im Indoor- sowie im Outdoor Bereich gestellt. Ein beliebter Anlaß seien Hochzeiten.
Herr Flore (SPD) sah das Problem nicht beim Genehmigungsverfahren, sondern bei der illegalen Nutzung. Des weiteren fragte er nach Versagungsgründen.
Dezernent Jehn nannte als Versagungsgründe eine Dauer von über 30 Minuten, was ohnehin sehr schwer zu erreichen sei. Außerdem werden Uhrzeiten nach 22 Uhr beziehungsweise in Ausnahmefällen, falls der Antragsteller ein professioneller Pyrotechniker sei, nach 22 Uhr 30 nicht gestattet.
Herr Axt (GRÜNE) behauptete, eine Zunahme wahrzunehmen. Dezernent Jehn charakterisierte dieses als „subjektiv“. Herr Bandel (CDU) erklärte, den Sinn des Antrages nicht zu verstehen. Danach nahm der Ausschuß die Vorlage zur Kenntnis.
Zum Thema „Energiesparen“.
Nach den der SPD vorliegenden Informationen wurde die Raumtemperatur in fast allen Verwaltungsgebäuden in der Heizperiode auf max. 20 Grad Celsius reduziert. Der Antrag „Umgang mit der Raumtemperatur…“ (A/17/4192-01) wollte wissen, ob es inzwischen eine Auswertung zu den erzielten Einsparungen gibt und ob es Rückmeldungen von städtischen Mitarbeitern zu den reduzierten Raumtemperaturen gebe.
Für den Antragsteller wollte Herr Flore (SPD) wissen, welche Maßnahmen sinnvoll wären. Herr Bandel (CDU) erklärte, daß der Sinn des Antrages schwer nachzuvollziehen sei.
Dezernent Jehn führte aus, man habe während der Energiekrise und wegen des Ukraine-Krieges eine Notwendigkeit zu Energieeinsparungen gesehen. Als besonders sinnvoll bezeichnet er die energetische Sanierung von Gebäuden. Als gutes Beispiel für moderne Technik sei im Bereich der Lehrschwimmbäder die Fernsteuerung der Temperatur der Bäder anzusehen. Allerdings sei die technische Umsetzung diese Maßnahmen kostenintensiv gewesen. Der Ausschuß nahm die Vorlage zur Kenntnis.
In die gleiche Richtung zielte der SPD-Antrag A/17/4219-01 zu „Maßnahmen zur Reduzierung des Energiebedarfs in städtischen Gebäuden und zur Fernwärme in Oberhausen“ in Form eines Sachstandsberichtes.
Herr Flore (SPD) erklärte dazu, daß 26% der Fernwärme von fossilen Energieträgern stamme. Da man wissen wolle, wie diese Zahl zu senken sei, schlage er vor, jemanden von der EVO zum Thema einzuladen. Herr Werntgen-Orman (Bereichsleiter Umwelt) erklärte, daß der Anteil von 26% bereits sehr niedrig sei. Des weiteren bemühe man sich um einen Referenten. Der Ausschuß nahm daraufhin die Vorlage zur Kenntnis.
Rückbau einer Flüchtlingsunterkunft.
Unter TOP 15 wurde ein CDU-Antrag Rückbau Flüchtlingsunterkunft Weierstraße (A/17/4223-01) behandelt. Die ehemals 168 Plätze umfassende dortige Flüchtlingsunterkunft wird nicht mehr genutzt. Sowohl die Fläche als auch die Bebauung verwaisen.
Herr Bandel (CDU) begründete den Handlungsbedarf mit dem schlechten Zustand des Gebäudes und des Areals.
Herr Axt (GRÜNE) folgte ihm darin, mahnte allerdings an, die Fläche nicht gewerblich zu nutzen, sondern als Grünfläche zu gestalten; beispielsweise als Fläche für die Kreuzkröte.
Herr Flore (SPD) behauptete, die SPD bzw. der Bezirksbürgermeister Real (SPD) seien schon lange an dem Thema dran. Zum Argument des Herrn Axt erklärte Herr Bandel, daß eine Folgenutzung noch nicht geklärt sei; diese müsse im Rat und in den Ausschüssen besprochen werden. Frau Hansen (LINKE) teilte die Position der GRÜNEN.
Herr Axt forderte einen Prüfauftrag, um die Kosten abzuschätzen und den Eigentümer zu ermitteln, Herr Flore wollte wissen, welches Gremium – im Hinblick auf die Folgenutzung – verantwortlich sei. Dazu erklärte der Dezernent Jehn, der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuß sei verantwortlich. Die Kosten könne man nicht abschätzen.
Der Ausschuß beriet den Antrag einstimmig positiv vor.