Der Antragstitel „Förderung der Stadtteilzentren“ war auf den ersten Blick etwas irreführend. Der formale Ablauf hatte zudem etwas von Selbstbedienung an sich. Von E. Noldus.
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Einen zwiespältigen Eindruck hinterließ die sogenannte Förderung der Stadtteilzentren, die im vorangegangenen HFA am 11. März (siehe unseren Bericht) Gegenstand ausführlicher Debatten gewesen war. Als Gesamteindruck war haften geblieben, daß die SPD vorgearbeitet und der Stadtkämmerer 40.000 € übrig hatte, daß Bezirksbürgermeister Real (SPD) als einziger die Unterschiede zwischen „Werbegemeinschaft“ und „Interessengemeinschaft“ plausibel erklären konnte und die Kritik der GRÜNEN deshalb so pointiert ausfiel, weil sie – wieder einmal – ungefragt von den beiden großen Fraktionen außen vor gelassen worden waren.
Die Sterkrader Interessengemeinschaft mit ihren 80 Mitgliedern vertritt nach eigener Aussage die Interessen der in Sterkrade ansässigen Kaufleute gegenüber der Stadtverwaltung und den Fraktionen im Stadtrat. Die STIG arbeitet mit dem Einzelhandelsverband und der IHK zusammen und befaßt sich mit Angelegenheiten, die für die Kaufleute vor Ort von großer Bedeutung sind. Die Einzelheiten können der STIG-Seite – Rubrik „Über uns“ entnommen werden. Zum Vorstand der STIG gehört auch der Stadtverordnete und 2. Bürgermeister Manfred Flore (SPD).
Die Werbegemeinschaft Osterfeld WEGO ist gewissermaßen das Pendant zur STIG und informiert ebenfalls auf ihrer WEGO-Seite über sich und ihre Ziele.
Der CDU-Antrag A/17/4587-01 für die HFA-Sitzung vom 11. 3. 2024 (nebst vorangegangenen Anhörungen in den beiden Bezirksvertretungen) lautete schlicht und einfach:
„Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Sterkrader Interessengemeinschaft e.V. mit einem Budget von 25.000 € und die Werbegemeinschaft Osterfeld e.V. mit einem Budget von 15.000 € jährlich im Haushalt zu berücksichtigen.“
In ihrer Begründung nannte die CDU die Förderung der Innenstädte als eines ihrer Anliegen: „Die Interessen- und Werbegemeinschaften vor Ort leisten in diesem Zusammenhang eine sehr wichtige Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt. Mit der Etablierung von Formaten, wie Stadtteilfesten, lokalen Geschenk-Gutscheinen und Wohltätigkeitsaktionen, unterstützen sie beispielsweise maßgeblich auch den Zusammenhalt unserer Stadtgesellschaft.“
Alt-Oberhausen erhalte in diesem Zusammenhang bereits eine Unterstützung, die man auf Sterkrade und Osterfeld ausweiten wolle.
Der SPD-Änderungsantrag A/17/4607-01 sah hingegen vor, die Verwaltung mit der Erstellung eines Konzeptes zur Unterstützung der örtlichen Gemeinschaften zu beauftragen (Punkt 1) und unter Punkt 2, eine einmalige Förderung vorzunehmen: 25.000 € für die STIG, 15.000 € für die WEGO, plus 15.000 € für die Schmachtendorfer Interessengemeinschaft und 5.000 € für die Werbegemeinschaft Knappenviertel für das Haushaltsjahr 2024. Das Konzept sollte dann ab 2025 mit einer Verstetigung der finanziellen Unterstützung als regulärer Bestandteil des städtischen Haushaltes einhergehen.
Der gemeinsame CDU-SPD-Antrag.
Der gemeinsame Änderungsantrag von SPD und CDU war erst am Sitzungstage des Rates eingebracht worden. Formal ist das nicht zu beanstanden, denn Änderungsanträge können nach der Geschäftsordnung des Rates jederzeit – auch in der Sitzung selbst – gestellt werden.
Die Neufassung A/17/4587-02 übernahm den Punkt 1 (Konzept) des SPD-Vorschlages – die Verstetigung der Zahlungen war ja in beiden Ursprungsanträgen beantragt worden – und beließ es bei der einmaligen Unterstützung von STIG und WEGO. Als Ersatz für die von der SPD geforderten und jetzt gestrichenen Zusatzleistungen hieß es:
„Ferner soll im Jahr 2024 für die unterbezirklichen Stadtteilwerbegemeinschaften ein Budget für Veranstaltungen und weitere Vorhaben von 10.000 EUR zur Verfügung gestellt werden, das bei Bedarf abgerufen werden kann.“
In der Ratsdebatte selbst beschränkte sich Frau Hausmann-Peters (CDU) in der Antragsbegründung auf den Hinweis, sie sei froh, daß daß man den Kompromiß gefunden habe. Man stimme dem SPD-Vorschlag zu, um den Gemeinschaften langfristig haushalterisch verankerte Zuschüsse zu sichern. Andererseits gebe es für die beiden Interessengemeinschaften als Übergangslösung einen kleineren, aber nennenswerten Betrag zu verfügen. Dazu komme ein abrufbares Budget für die anderen kleinen Gemeinschaften.
Herr Real (SPD) ergänzte mit der Bitte an den Oberbürgermeister, bis zur nächsten Haushaltsberatung am Jahresende ein solches Konzept vorzulegen, um das Konzept für den Haushaltsplan 2025 mit einem Budget zu hinterlegen. Dann sei diese Sache einmalig und endgültig für alle Oberhausener, für alle Werbe- und Interessengemeinschaften gelöst.
Kritik an der kurzfristigen Einreichung des Antrages kam von Herrn Kempkes (AfD), Frau Opitz (GRÜNE) und Herrn Hoff (FDP). Frau Opitz erklärte zudem, sie wünsche sich dabei mehr Fachlichkeit und Professionalität und man befürworte daher das Konzept (Punkt 1 des Antrages). Punkt 2 des Antrages werde man nicht zustimmen. Zuerst sei es um 40.000 € insgesamt gegangen; jetzt gehe es um drei Einzelsummen, ohne daß die Antragsteller dafür eine Begründung lieferten. Den unprofessionellen Umgang mit dem Etat der Stadt könne man allerdings nicht unterstützen.
Frau Hausmann-Peters (CDU) entgegnete u.a., es handele sich immer noch um die vom Kämmerer zur Verfügung gestellten 40.000 €. Die Gemeinschaften STIG und WEGO hätten ihre Bedarfe nachvollziehbar angemeldet; die Summen seien nicht aus der Luft gegriffen. Die kleineren Gemeinschaften könnten bei konkreten Bedarfe 10.000 € abrufen. Insgesamt sei das eine sehr sinnvolle Lösung.
Die Debatte beschlossen Herr Karacelik (LINKE) mit einer Erläuterung, warum er wie seine Vorredner eine getrennte Abstimmung der Einzelpunkte wünschte, und Herr Noldus (AfD), der den Eindruck hatte, es gebe hier 40.000 €, die nun einmal da seien und „auf blauen Dunst hin“ verteilt werden müßten.
Die Einzelabstimmung ergab eine einstimmige Befürwortung des Vorschlages, ein Finanzkonzept zu erstellen und eine Mehrheit gegen die Stimmen von GRÜNEN, AfD und LINKEN für die vorgeschlagene Bereitstellung der 40.000 €.
Einige kritische Anmerkungen.
In der HFA-Sitzung am 11. März hatte der Stadtkämmerer ausgeführt, daß beim Jahresabschluß 2023 die den Interessengemeinschaften zugedachten, aber nicht abgerufenen Mittel als Rückstellung gebildet worden waren, um sie 2024 den IGs zur Verfügung zu stellen. Das sei eine einmalige Lösung für die übriggebliebenen Mittel. Für die Folgejahre müsse das Ganze in den Haushaltsplanberatungen neu beantragt werden. Da es sich um eine freiwillige Leistung handele, müsse diese Leistung mit einer Kompensation versehen werden. Das heißt: Freiwillige Leistungen an anderer Stelle müssen gekürzt werden.
Es erscheint uns etwas fragwürdig, wie hier 40.000 € etwas willkürlich verteilt worden sind. Dieser Punkt war von Frau Opitz (GRÜNE) bereits in der HFA-Sitzung pointiert vorgetragen worden.
Es erscheint auch wenig plausibel, warum CDU und SPD die Angelegenheit durch einen kurzfristig noch am Sitzungstage eingebrachten Änderungsantrag abschlossen, anstatt diese erst in der Mai-Sitzung vorzulegen. Denn die HFA-Sitzung hatte ergeben, daß es eine längere Vorlaufzeit gegeben hatte (das vom Stadtv. Real erwähnte Gespräch mit dem Oberbürgermeister) und dennoch Unklarheiten in der Terminologie STIG – WEGO bzw. Abgrenzung zu anderen Stadtteilvereinigungen (Frau Stadtv. Hausmann-Peters) bestanden.
Ein letzter Punkt ist der, daß der Stadtv. Flore (SPD) sich in der Ratssitzung an der Abstimmung beteiligte, obwohl er Vorstandsmitglied bei der Sterkrader Interessengemeinschaft ist und daher ein sogenannter Ausschließungsgrund vorliegen könnte. In § 31 der Gemeindeordnung NRW heißt es in Satz 1:
„Der zu ehrenamtlicher Tätigkeit oder in ein Ehrenamt Berufene darf weder beratend noch entscheidend mitwirken, wenn die Entscheidung einer Angelegenheit
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ihm selbst,
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einem seiner Angehörigen,
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einer von ihm kraft Gesetzes oder kraft Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person
einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Unmittelbar ist der Vorteil oder Nachteil, wenn die Entscheidung eine natürliche oder juristische Person direkt berührt.“
In Absatz 2 Satz 2 heißt es weiter, das Mitwirkungsverbot gelte auch, „wenn der Betreffende Mitglied des Vorstandes, des Aufsichtsrates oder eines gleichartigen Organs einer juristischen Person oder einer Vereinigung ist, der die Entscheidung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann, es sei denn, er gehört den genannten Organen als Vertreter oder auf Vorschlag der Gemeinde an.“
In Absatz 4 heißt es:
„Wer annehmen muß, nach Absatz 1 oder 2 von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert der zuständigen Stelle anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann er sich in dem für die Zuhörer bestimmten Teil des Sitzungsraumes aufhalten. Für die Entscheidung in Fällen, in denen der Ausschluß streitig bleibt, ist bei Mitgliedern eines Kollegialorgans dieses, sonst der Bürgermeister zuständig. Verstöße gegen die Offenbarungspflicht sind von dem Kollegialorgan durch Beschluß, vom Bürgermeister durch einen schriftlichen Bescheid festzustellen.“
Wir stellen dazu fest, daß der Stadtv. Flore in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11. März in einer Nebenbemerkung, die dennoch eindeutig war, mitgeteilt hat, Vorstandsmitglied der STIG zu sein mit dem Zusatz, er wisse nicht, ob er deswegen befangen sei.
Weder der HFA noch der Rat ist mit der Frage befaßt gewesen, ob hier ein Ausschließungsgrund nach § 31 GO NRW vorgelegen hat.