Bald jährt sich das 150jährige Jubiläum der Verleihung der Stadtrechte an Oberhausen. Aus diesem Grunde hat die AfD-Bezirksfraktion Alt-Oberhausen einen passenden Antrag gestellt.
Der Text als pdf-Datei: 20240825b_Antrag_Stadtrechte
Anbringung einer Gedenktafel.
Am 4. September findet die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen statt. Für diese Sitzung hat die AfD-Bezirksfraktion den Antrag gestellt, man „möge beschließen, daß die Stadtverwaltung anläßlich des 150jährigen Jubiläums der Verleihung der Stadtrechte eine Gedenktafel am oder im Gebäude des Rathauses anbringt.“
Die Begründung des Antrages A/17/5609 lautet:
Die Stadt Oberhausen darf sich in diesem Jahre an ein erfreuliches Ereignis erinnern. Vor hundertfünfzig Jahren – am 10. 9. 1874 – wurden unserer Kommune die Stadtrechte verliehen.
Aus dem Amtsblatt für den Regierungsbezirk Düsseldorf 1874 S. 420 Nr. 1277:
„Des Königs Majestät haben mittels Allerhöchsten Erlasses vom 10. ds. Mts. der Gemeinde Oberhausen die Städteordnung für die Rheinprovinz vom 15. Mai 1856 zu verleihen geruht.
Düsseldorf, den 25. September 1874, I. II 3595.“
Geschichte besteht eben nicht nur aus negativem Geschehenen, sondern man darf auch selbstbewußt und voller Freude auf entscheidende stadthistorisches Ereignisse einen Blick werfen und diese öffentlich darstellen.
Wir gehen davon aus, daß die selbsternannten „Demokraten“ diesen Antrag ebenso einmütig ohne jede Debatte ablehnen werden wie frühere AfD-Anträge zur Ausbesserung von Beschilderungen, Aufstellung von Parkbänken und Abfallbehältern, Instandhaltungsarbeiten an der Knappenhalde usw.
Erschwerend aus der Sicht dieser „Demokraten“ kommt hinzu, daß die beantragte Gedenktafel offenbar im Kontext einer revisionistischen Geschichtsauffassung steht, wagen es doch die AfD-Bezirksvertreter zu behaupten, daß Geschichte nicht nur aus negativem Geschehen besteht.