Die 28. Sitzung des Umweltausschusses wurde in Vertretung des verhinderten Ausschußvorsitzenden Dr. Schröer-Tebbe von Herrn Ingendoh (CDU) geleitet. Nachfolgend die wichtigsten Erörterungen. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20250211b_Umweltausschuss_20250205

Ein Rücktritt.

Vor dem Einstieg in die Tagesordnung erteilte Herr Ingendoh Herrn Flore (SPD) das Wort. Dieser erklärte, in der nächsten Legislatur nicht mehr für den Rat der Stadt kandieren zu wollen. Des weiteren trete er zu Gunsten von Herrn Prohl als umweltpolitischer Sprecher der SPD zurück. Abschließend bedankte er sich für die jahrelange Zusammenarbeit in der Kommunalpolitik.

Jahresbericht der Verbraucherzentrale 2024.

Den mündlichen Bericht erstattete Frau Zbick, die Energieberaterin der Verbraucherzentrale NRW in Oberhausen. Wir geben ohne Anspruch auf Vollständigkeit einige Stichpunkte wieder:

Die Förderung der Verbraucherzentrale findet zu jeweils 50 Prozent durch Land und Kommune statt.

2024 seien 471 Beratungen durchgeführt worden. Hinzu kämen 27 Veranstaltungen mit insgesamt 626 Teilnehmern. Als Beispiele führte sie den am 30. 7. 2024 durchgeführtenKlimaspaziergang“ und die Veranstaltungsreihe „Klimahausen“ in der Volkshochschule, zu welcher sie ein Prospekt vorlegte, an.

Arbeitserfolge der Energieberatung auf Bundesebene nach offiziellen Zahlen: Einsparung von 9,546 Gigawattstunden Energie sowie 3,5 Mio. Tonnen CO2.

Zum Abschluß des Rückblicks auf das Jahr 2024 erklärte sie, die Energiekrise sei noch nicht vorbei, da viele Bürger erst jetzt die Heizkostenabrechnung von 2023 bekämen.

Als Ausblick für 2025 sei geplant, das Dämmen von Wohnraum in den Mittelpunkt zu stellen. Allerdings, so Frau Zbick, stehe ein Regierungswechsel an und man wisse daher nicht, welchen Einfluß dieser Wechsel auf die Förderprogramme zur Energieberatung habe.

Herr Hinz (GRÜNE) dankte der Energieberaterin und sah in den ersparten mehr als 9 Gigawattstunden einen Beweis der Wichtigkeit dieser Einrichtung.

Zur Frage nach der Entwicklung des Beratungsbedarfes (Herr Rudi, LINKE) erklärte Frau Zbick, der Bedarf sei gleich geblieben Lediglich zur Coronazeit sowie zu Beginn des Ukraine-Krieges gab es eine gestiegene Nachfrage.

Herr Prohl (SPD) dankte für den Vortrag und glaubte an ein Fortbestehen der Förderung auch für den Fall eines Regierungswechsels; desgleichen der Ausschußvorsitzende Ingendoh.

Zu Geschäftsempfehlungen von Gesamtpaketen sowie von Händlern (Herr Lenz, CDU): Die Verbraucherzentrale sei neutral und gebe deshalb keine Empfehlungen ab, außer bei „Solar“. Dort rate sie, Frau Zbick, allerdings nur zu lokalen Anbietern. Bei Gesamtpaketen würde lediglich das Paket als solches bewertet.

Frühjahrsputz 2025.

Der Verwaltungsbericht M/17/6223 bot verschiedenen Mitgliedern des Ausschusses Anlaß für ein Lob der ins 20. Jahr gehenden Aktion. Der CDU-Vertreter Bandel fand es interessant, daß der „Frühjahrsputz“ diesmal mit einer Stadtführung kombiniert wurde. Herr Schenk (FDP) regte an, den Verein Clean Green zu berücksichtigen.

Nach den Feststellungen des Bereichsleiters Umwelt, man habe derzeit aufgrund eines altersbedingten Personalrückganges ein Problem und die gesammelten Spenden werden abwechselnd Oberhausener Vereinen wie beispielsweise der „Kurbel“ zur Verfügung gestellt, nahm der Ausschuß den Bericht formal zur Kenntnis.

Vorhaben zur Bürgerbeteiligung.

Aus der Vorhabenliste zur Bürgerbeteiligung, Stand Februar 2025 (B/17/6197), wurden einzelne Punkte herausgegriffen.

Interessant waren die Hinweise des Bereichsleiters Umwelt zur Kommunalen Wärmeplanung. Als Antwort auf kritische Anmerkungen zur ungenügenden Klärung des Begriffes „Kommunale Wärmeplanung“ (KWP) verwies der Bereichsleiter darauf, daß dem Bürger verschiedene Informationsquellen zur Verfügung stünden. Für die KWP seien unter anderem Geothermie, Fernwärme und Solarenergie in Oberhausen von wichtiger Bedeutung, Windenergie eher nicht. Für die Bürger sei allerdings die KWP nicht verpflichtend, sondern diese betreffe nur die Kommune und müsse von dieser geleistet werden. Für die Bürger sei das Gebäudeenergiegesetz von entscheidender Bedeutung bzw. maßgeblich.

Abschließend erklärte der Bereichsleiter, man sei auf einem guten Weg, die Kommunale Wärme-Planung bis 2026 abzuschließen.

Herr Lütte (BOB) lobte die Bürgerbeteiligung, sah aber im Abschnitt 38 ein Problem (Neue Zeche Sterkrade, am 15. 10. 2024 aktualisiert, Zuständigkeit des Fachbereichs 5, Bürgerbeteiligung durch Information, Anhörung, Beratung, Mitbestimmung im Zeitraum 2021 bis 2025.). Dieser Punkt lese sich so, als nehme man keine Rücksicht auf Bedürfnisse der Bürger.

Dr. Palotz erklärte, man habe am 4. 2. 2024 einen Bürgerdialog zum Thema veranstaltet. Daraus gehe doch eindeutig hervor, daß man die Bürger berücksichtigt.

Herr Lütte (BOB) kritisierte, zur besagten Veranstaltung nicht eingeladen worden zu sein, worauf der Ausschußvorsitzende Ingendoh erklärte, man würde zur einem Bürgerdialog nicht einladen, da jeder Bürger kommen könne.

Herr Rudi (LINKE) wollte wissen, ob für die laufenden Nummern 25 bis 28 der Vorhabenliste der Grund, warum Schmachtendorf weniger repräsentiert ist, der sei, daß man hier mit dem Projekt angefangen habe. Der Bereichsleiter Umwelt bejahte dies.

Hinweis: Die laufenden Nummern betreffen:

25 InnovationCity roll out Alstaden-West, aktualisiert 25. 9. 2024, Zuständigkeit Fachbereich 2-2-30 / Klima- und Ressourcenschutz, Bürgerbeteiligung durch Inforation, Anhörung, Beratung im Zeitraum 2022 bis 2025.

In gleicher Weise sind aufgeführt 26 InnovationCity roll out Osterfeld Mitte / Vondern, 27 InnovationCity roll out Schmachtendorf, 28 InnovationCity roll out Tackenberg.

Der Ausschuß beriet die Vorlage wegen des von der FDP vorgebrachten Beratungsbedarfes ohne Votum vor.

Ein klimarelevanter Spielplatz.

Die Vorlage B/17/6175 „Neuerrichtung einer Spielplatzfläche an der Westfälischen Straße – Programmgebiet „Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Osterfeld“ ist ein gutes Beispiel für ideologisch linksgrün motivierte Eingriffe des Fördermittelgebers – das Land NRW – in kommunale Planungen.

Ausgangspunkt war laut Vorlage eine Verwaltungsvereinbarung vom 21. 3. / 4. 7. 2023, wonach im Zuwendungszeitraum 2023 mindestens eine Maßnahme „im Sinne des Klimaschutzes bzw. zur Anpassung an den Klimawandel umzusetzen ist.“ Die Stadt Oberhausen wurde vorab Ende Februar 2023 von der Bezirksregierung Düsseldorf darüber in Kenntnis gesetzt, daß „der Förderantrag ‚Osterfeld‘ umgehend nachzuqualifizieren sei. Grund hierfür ist, daß jeweils keine baulich-investive Maßnahme mit Klimarelevanz Bestandteil des zur Bewilligung anstehenden Förderantrages ‚Osterfeld‘ (erfolgte Einreichung zum 30.09.2022) gewesen ist.“

In Erfüllung dieser Auflagen meldete die Verwaltung die Sanierung und „klimagerechte Umgestaltung“ der Turnhalle Ripsdörnestraße an den Fördermittelgeber nach. Eine Nachprüfung ergab, daß diese Maßnahme jedoch bis zum Ende des Durchführungszeitraumes (31. 12. 2027) bzw. bis zur Vorlage des Verwendungsnachweises (30. 6. 2028; Daten nach Nebenbestimmung 3 des Zuwendungsbescheides des Fördermittelgebers) nicht umzusetzen gewesen wäre. Zudem wäre die Sanierung der besagten Turnhalle aufgrund bis dato fehlender Fördermittel nicht zwangsläufig gesichert gewesen. Also wurde die Grünfläche an der Westfälischen Straße in Osterfeld für die konforme Umsetzung der Förderrichtlinien ausgewählt.

Im Ausschuß wurden diese hochinteressanten Aspekte der Förderungsproblematik nur insofern erfaßt, als sich das Hauptinteresse darauf konzentrierte, keiner Fördergelder verlustig zu gehen.

Baudezernent Dr. Palotz erklärte im Verlauf der Debatte, die Stadt erhalte aus der Städtebauförderung bis 2027 40 Mio. € Fördergelder. Um der Gefahr zu entgehen, Teile dieses Geldes zurückzahlen zu müssen, sei das Projekt so geplant. Einen Zusammenhang zur Verkehrsberuhigung auf der Westfälischen Straße sieht der Dezernent nicht. Und weiter: Die Gesamtsumme der Fördergelder in Höhe von 40 Mio. € sei auf verschiedene Projekte aufgeteilt und daher befürchte man lediglich, nur einen Teil zurückzahlen zu müssen.

Die Beiträge der Ausschußmitglieder Langnese (GRÜNE) und Rudi (LINKE) drehten sich um eine Spielfläche, die „verlorengegangen“ sei und für die man einen Ersatz finden müsse. Herr Langnese fand zudem die Idee, man habe Geld, also müsse man es ausgeben, interessant.

Der Ausschuß beriet die Vorlage wegen des von Herrn Prohl (SPD) und Herrn Langnese (GRÜNE) geltend gemachten Beratungsbedarfes ohne Votum vor.

Mehrausgaben für Ausweise und Reisepässe.

Hinweise zum Sachverhalt (Vorlage B/17/6211):

Die Anzahl der beantragten endgültigen Ausweisdokumente (Personalausweis und Reisepaß) unterliegt einer zehnjährigen Amplitude, die abhängig ist von der erstmaligen Ausgabe der beiden letzten Ausweismuster und der damit verbundenen Nachfrage der Antragssteller.

Produziert werden die Ausweisdokumente bei der Bundesdruckerei in Berlin.

Da seit 2024 Kinder bis 12 Jahre keinen Kinderreisepaß mehr beantragen können, folgt daraus ein deutlich erhöhtes Bestellaufkommen für Ausweise / Reisepässe.

Es reichen weder der ursprünglich geplante Haushaltsansatz von 950.000 EUR noch die überplanmäßige Mittelbereitstellung vom 14. 10. 2024 in Höhe von knapp 200.000 € aus, um die Rechnungen der Bundesdruckerei für die Ausweisdokumente zu bezahlen. Ebenso ist der Deckungsring D02100001 – DR Produktgruppenspezifische Sach- und Dienstleistungen, welchem diese Haushaltsposition angehört, nicht mehr auskömmlich.

Für 2024 sind noch Rechnungen bei der Bundesdruckerei in Berlin vom Dezember in Höhe von 52.000 € offen. Zusammen mit der Mittelbereitstellung vom 14. 10. 2024 wird die Erheblichkeitsgrenze des § 9 der Haushaltssatzung (200.000 €) überschritten, weshalb Ratsbeschluß erfolgen muß.

Den Mehraufwendungen von 52.000 € stehen Mehreinnahmen (Gebühren für die Ausstellung der Dokumente, Verwaltungsgebühren) gegenüber. Somit kommt es zu keiner Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit bzw. des Jahresergebnisses 2024.

Herr Lütte (BOB) wollte wissen, ob die Kostensteigerung nicht vorher ersichtlich war, denn man habe erst am 14. 10. 2024 das letzte Mal darüber debattiert. Außerdem befinde man sich im Jahr 2025 ; die Ausgaben müßten also rückdatiert werden.

Der Beigeordnete Jehn erklärte, man habe im Oktober die Ausgaben kalkuliert. Diese seien aufgrund der Weihnachtsferien höher ausgefallen. Da die Summe über 200.000 € betrage, sei ein Beschluß des Rates notwendig. Der Buchungsschluß für 2024 sei noch nicht erreicht; außerdem seien die Ausgaben durch Gebühren gegenfinanziert.

Der Ausschuß beriet die Vorlage einstimmig positiv vor.

Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage.

Insgesamt fünf „Verordnungen über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen“ wurden, vom AfD-Vertreter veranlaßt, ohne Votum vorberaten. Grundsätzlich steht die AfD-Fraktion derartigen Verordnungen mit Rücksicht auf die Interessen der betroffenen Arbeitnehmer kritisch gegenüber. Bemerkenswert die Stellungnahme des LINKEN-Vertreters Rudi zur Abhaltung einer Reisemesse im Centro am 9. November: Er fand es pietätlos, an dem Tag (9. November), an dem die Deportation der europäischen Juden beschlossen worden sei, eine Reisemesse abzuhalten und bat darum, diesen einen Termin nicht zu genehmigen.

Hinweis: Uns scheint seitens Herrn Rudi eine Verwechslung mit der sog. Reichskristallnacht vom 9. November 1938 vorzuliegen.