Die letzte Sitzung des Kulturausschusses zeichnete sich durch eine ungewöhnliche Länge und Intensität in den Debatten aus. Zunächst berichten wir über die Förderanträge. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20250619b_Kulturausschuss_20250605_1_Antraege

Anträge und Abstimmungen.

1 Zuschußantrag: Arbeitskreis Oberhausener Künstler – Offene Ateliers Oberhausen (KUNSTLICHT) 2025 (B/17/6650).

Frau Wolter (CDU) schlug eine Kürzung der Antragssumme auf 1.500 € vor mit dem Hinweis, die benötigten Kundenstopper (Aufsteller für Plakate, Ankündigungen usw.) könne man kostenlos ausleihen.

Der Kulturdezernent betonte, man könne nicht jeden einzelnen Posten prüfen, aber man könne gerne im Nachgang den Verein prüfen, ob sich die Kosten senken ließen (mit entsprechender Kürzung der bewilligten Summe). Mit diesem Hinweis (nachträgliche Prüfung) begründete Herr Gadde (GRÜNE) seine Zustimmung.

Der Ausschuß bewilligte den Antrag in voller Höhe gegen die Stimmen von CDU und AfD.

2 Zuschußantrag: Kulturflur Sterkrade e.V – Sterkrader Lesesommer 2025 (B/17/6652).

Der Ausschuß bewilligte den Antrag ohne Wortmeldungen einstimmig.

3 Zuschußantrag: Ev. Sophien-Kirchengemeinde: Elias-Oratorium von Felix Mendelssohn-Bartholdy (B/17/6653).

Herr Gadde (GRÜNE) erklärte, die Veranstaltung sei nicht förderungswürdig, da sie eine religiöse Zielsetzung verfolge; das sei nach dem Kriterienkatalog der Förderrichtlinien ausgeschlossen.

Herr Noldus (AfD) erinnerte an den Antrag B/14/1921 vom 17. 10. 2006, wo einer kirchlichen Veranstaltung die Förderung versagt worden war, weil das gegen die Fördervoraussetzungen verstieß. Trotz der zwischenzeitlich erfolgten Änderung der Förderrichtlinien würde seiner Meinung nach die Absicht weiterhin bestehen, Veranstaltungen religiösen Charakters eben nicht zu fördern und daher lehne er die Förderung ebenfalls ab.

Frau Wolter (CDU) wies darauf hin, das Oratorium von Felix Mendelssohn-Bartholdy gehöre zum Kulturgut und habe mit Religiosität nicht sehr viel zu tun. Der Kulturdezernent ergänzte:

Für die Verwaltung stehe der künstlerische Wert des Konzertes im Vordergrund; es sei auch keine religiöse Veranstaltung. Diese stehe überdies jedem offen und sei nicht auf die Kirchengemeinde beschränkt.

Herr Noldus (AfD) zitierte aus dem Vorwort der aktuellen Förderrichtlinien des Kulturausschusses die Passage „selbstorganisierte, freie und alternative Kulturarbeit“. Bei der Corona-Sonderförderung seien die Bedingungen mit Rücksicht auf den geringen Organisationsgrad der Kulturszene formuliert worden. Der Antragsteller hier – wie auch das DRK später – verfüge als Institution oder Verein über andere Finanzierungsmöglichkeiten im Vergleich zu Einzelpersonen.

Der Ausschuß bewilligte den Antrag bei Enthaltung der LINKEN gegen die Stimmen von GRÜNEN und AfD.

4 Zuschußantrag: Nigeria Voice in Diaspora Germany e.V (NIVID) – Nigeria Kultur Festival 2025 (B/17/6654).

Frau Wolter (CDU) nannte den Antrag in seiner Qualität „unterirdisch“: Dieser Verein habe nicht zum ersten Mal einen Antrag gestellt und die anderen waren auch nicht viel besser. Wahrscheinlich hätte der Verein keine Lust, die Veranstaltungsinhalte etwas genauer zu bezeichnen. Trotzdem wolle sie den Förderantrag in voller Höhe bewilligen.

Herr Noldus (AfD) verwies auf die Förderrichtlinien Punkt 1.3, wonach eine pauschalierte kontinuierliche Förderung einzelner Gruppen oder Vereine nicht vorgesehen ist.

NIVID hat zum 20. April 2023 und zum 16. November 2023 im Kulturausschuß jeweils einen Förderantrag vorgelegt; die „Qualität“ jener Anträge – mit Verweis auf Frau Wolter – sei allgemein bekannt. Zudem sei NIVID ist so etwas wie eine Art politische Partei, eine politische Partei der Nigerianer, die also auch im Integrationsrat vertreten sind. Das „eingetragener Verein“ verdecke etwas den Charakter von NIVID als einer politischen Interessenvertretung.

Damit komme eine Förderung durch den Kulturausschuß nicht in Frage. Da NIVID einen Vertreter im Integrationsrat habe, könne man den Antragsteller an den Integrationsrat verweisen, zumal es dort einen Etat für Förderungen gebe. Zugleich könne man damit den Etat des Kulturausschusses entlasten.

Der Kulturdezernent nannte NIVID eine Migrantenselbstorganisation und keine politische Interessenvertretung. Auch wenn davon Vertreter im Integrationsrat sitzen, handelte es sich nicht um eine politische Partei. NIVID sei als „eingetragener Verein“ antragsberechtigt.

Was die Qualität der Anträge angehe, könne man man mit den NIVID-Vertretern intensive Gespräche führen, eine Art Fortbildung zur Antragstellung, damit die Anträge besser werden. Danach führte der Kulturdezernent weitschweifig aus, warum es sich um keine Strukturförderung handelte, sondern um die Förderung eines Einzelprojektes.

Wir erlauben uns den Hinweis: Von einer Strukturförderung hatte niemand gesprochen; die (möglichen) Gründe einer Ablehnung waren andere. Es ist eine persönliche Eigenart des Kulturdezernenten, den Kern einer Sache zu vernebeln, wenn er ein Argument nicht entkräften kann. Der Integrationsrat ist ein Gremium, welches rechtlich mehr ist als ein Ausschuß. Seine Vertreter treten mit einem explizit politischen Auftrag auf und NIVID stellt sich bei den Kommunalwahlen zur Wahl, so wie die SPD und andere Parteien sich zur Wahl stellen.

Eine interessante Anmerkung des Ausschußvorsitzenden Flore: Das Kulturbüro habe die Aufgabe, den Antragstellern zu helfen. Das sei wohl, vielleicht wegen der momentanen Personalsituation, nicht zur Genüge geschehen. Auch ihm scheine der Antragsinhalt etwas dünn zu sein.

Der Ausschuß bewilligte den Antrag gegen die Stimme der AfD.

5 Zuschußantrag: Kunstinitiative Ruhr e.V – Wechselausstellungen und Kunstaustausch (B/17/6655).

Herr Gadde (GRÜNE) wollte sich enthalten, weil der Finanzplan nicht durchgehend klar war und weil für die Verabschiedung des Vorstands 200 € eingesetzt worden waren. Das entspreche nicht den Förderkriterien, aber das sei nicht ganz klar zu erkennen.

Frau Wolter (CDU) erklärte ihre Ablehnung mit Verweis auf die Geltendmachung laufender Betriebskosten.

Der Ausschuß lehnte den Antrag mit der Mehrheit von CDU und AfD ab; gegen die Stimmen von LINKEN und SPD bei Enthaltung von GRÜNEN und FDP.

Hinweis: Der Ausschußvorsitzende hat wohl irrtümlich die BOB-Vertreterin zur FDP gerechnet, die sich wahrscheinlich enthalten hat, sonst wäre der Antrag nicht mit Stimmengleichheit abgelehnt worden.

6 Zuschußantrag: Förderverein Zeche Alstaden e.V – Halbjahresprogramm 2025 (B/17/6656).

Hier ging der Abstimmung eine interessante Debatte voraus, auf die wir an anderer Stelle noch zurückkommen werden. Der Kulturdezernent wies darauf hin, daß der Verein bereits im ersten Halbjahr 2.500 € beantragt und erhalten hatte; er würde mit dem neuen Antrag in einem Jahr 5.000 € erhalten haben. Es sei zu empfehlen, die jährliche Förderung auf 3.500 € zu beschränken und den Betrag im vorliegenden Antrag auf 1.000 € zu kürzen.

Nachdem Frau Wolter (CDU) ihre Haltung zum Antrag dargelegt hatte, wiederholte der Kulturdezernent seine Argumente nach der einleitenden Feststellung, er sei vielleicht falsch verstanden worden.

Der Ausschußvorsitzende wies darauf hin, daß es hinsichtlich der Begrenzung auf 3.500 € Förderung pro Antragsteller pro Jahr keinen entsprechenden Beschluß des Ausschusses gebe. Das solle der neue Rat entscheiden. Frau Wolter (CDU) schloß sich dem an und befürwortete die Kürzung der Summe auf 1.000 €.

Herr Noldus (AfD) wies darauf hin, daß in vergleichbaren Fällen das Kulturbüro nachfragen müßte, ob dann die Veranstaltung trotz einer dermaßen umfangreichen Kürzung durchgeführt werde.

Der Ausschußvorsitzende sicherte die Überprüfung zu und ließ über die beantragte Summe von 2.500 € als den weitergehenden Vorschlag abstimmen. Dem stimmte niemand zu.

Der Ausschuß bewilligte hingegen einstimmig 1.000 €.

7 Zuschußantrag: Marina Shanty Chor Oberhausen e.V – Maritime Lieder für Oberhausen (B/17/6657).

Der Ausschuß bewilligte den Antrag ohne Wortmeldungen einstimmig.

8 Zuschußantrag: DRK Kreisverband Oberhausen (Rhld) e.V. – Radioprojekt/Podcast „Wie leben Freiheit“ (B/17/6658).

An den beiden DRK-Anträgen hatte sich eine lebhafte Debatte entzündet, auf die wir noch zurückkommen werden. Deshalb wurde hier nur noch über die Förderhöhe debattiert, wobei die Übergänge zwischen Debatte und Abstimmung fließend waren. Dazu kam eine Intervention des Kulturdezernenten, die Unklarheiten in bezug auf den Gegenstand der Abstimmung (die Fördersumme) hervorriefen.

Der Ausschuß lehnte den Antrag mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN, AfD, LINKEN und BOB ab (gegen CDU und FDP).

9 Zuschußantrag: DRK Kreisverband Oberhausen (Rhld) e.V. – „Du+ Ich = WIR“ Eine künstlerische Auseinandersetzung mit meiner Umwelt (B/17/6659).

Der Ausschuß lehnte den Antrag ohne Wortmeldungen mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN, AfD, LINKEN und BOB ab (gegen CDU und FDP).

10 Zuschußantrag: Upcycling King – Gasometer (B/17/6661).

Der Ausschuß lehnte die Vorlage ohne Wortmeldungen einstimmig ab.

11 Zuschußantrag: Katholische junge Gemeinde St. Clemens e.V.: Kj Getöpfert – Einführung in die Keramik für junge Menschen (B/17/6662).

Frau Wolter (CDU) schlug vor, die beantragte Summe von 3.500 € auf 2.000 € zu kürzen, weil man einen Töpferofen nicht finanzieren wolle. Es folgte eine kurze Debatte.

Der Ausschuß bewilligte 2.000 € mit den Stimmen von CDU, GRÜNEN, LINKEN, FDP und BOB gegen die Stimmen von SPD und AfD.

Für das Abstimmungsverhalten der AfD gilt das unter Punkt 3 Gesagte.

12 Zuschußantrag: NIGHTLIFE: NIGHTLIFE (B/17/6663).

Der Ausschußvorsitzende fragt: „Wer ist gegen 1469,21 €? Ein interessanter Betrag.“

Frau Wolter (CDU): „Wir würden dort gerne auf 750 € reduzieren weil wir denken, daß mit einem Minibeitrag [Eintritt?!] von vielleicht 5 € dann die Finanzierung auch auf feste Füße gestellt werden kann.“

Der Kulturdezernent: „Also wir wollen das jetzt nicht verkomplizieren, aber sie selber haben 1000 € beantragt. Wir würden sagen, daß dann auch nicht mehr als 1.000 € zur Verfügung gestellt werden sollen.“

Nach einer kurzen Prüfung des Sachverhaltes läßt der Ausschußvorsitzende darüber abstimmen, wer gegen die Bewilligung von 1.000 € stimmt.

Der Ausschuß bewilligt 1.000 € gegen die Stimme der AfD.

13 Zuschußantrag: Förderverein Sinfonieorchester Ruhr e. V.: Oper für alle – Belcanto, ein Abend voller italienischer Oper (B/17/6664).

Auch hier intervenierte der Kulturdezernent: Der Förderverein Sinfonieorchester Ruhr habe in der ersten Jahreshälfte 3.500 € bekommen. Er habe ja empfohlen, die jährliche Förderung auf 3.500 € jährlich zu begrenzen.

Frau Wolter (CDU) plädierte für die Förderung in der Höhe, wie sie in der Verwaltungsvorlage genannt worden war: Die Veranstaltung finde im Innenhof des Schlosses in einem sehr schönen Ambiente statt und jeder könne hinzukommen kann. Die betreffende Oper werde zudem nicht so häufig aufgeführt.

Herr Hoff (FDP) wies auf die Mittel des Kulturausschusses hin, die leider begrenzt seien. Und wenn man bei anderen Antragstellern eine Höchstgrenze bei der jährlichen Förderung angenommen habe, um damit die Ablehnung eines Antrages zu begründen, so könne man hier leider nicht anders verfahren. Das sei durch das Prinzip der Gleichbehandlung geboten. Daher müsse er leider ablehnen.

Herr Gadde (GRÜNE) betonte, grundsätzlich würde er fast alles fördern, aber leider seien die Mittel begrenzt und daher folge er den Argumenten seines Vorredners.

Herr Flore sprach im Sinne von Frau Wolter (CDU) für den Antrag und fragte den Kulturdezernent, worüber man abstimmen solle. – Über die beantragten 3.000 €.

Der Ausschuß lehnte den Antrag mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN, LINKEN, FDP und BOB ab (gegen CDU und AfD).

14 Zuschußantrag: Kunsthaus Mitte in Oberhausen e.V.: Kunst und Spielen (B/17/6666).

Hier gab es einen längeren Wortwechsel zwischen Kulturdezernent und Ausschußvorsitzendem, als der Kulturdezernent zum wiederholten Male eine B-Vorlage der Verwaltung durch einen eigenen Vorschlag änderte und zur Abstimmung stellen wollte (Änderung der Fördersumme auf 1.000 €).

Nach einem längeren Hin und Her stimmte der Ausschuß über den Antrag ab. Zunächst über den Vorschlag von Frau Wolter (CDU), gar nichts zu geben. Dafür stimmten nur CDU und AfD (8 Stimmen).

Danach bewilligte der Ausschuß dem Antragsteller 1.000 € mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN, LINKEN, FDP und BOB (gegen CDU und AfD).

Auf eine Abstimmung über die Bewilligung von 3.000 € verzichtete der Ausschuß.

15 Zuschußantrag: Alevitische Gemeinde Alt Oberhausen: Theaterstück Gewalt gegen Frauen / mobing (B/17/6667).

Frau Wolter (CDU) monierte, der Antrag gehöre nicht zuletzt wegen des Inhaltes in den Gleichstellungsausschuß, der überdies noch über Gelder verfüge.

Herr Noldus (AfD) erklärte, die alevitische Gemeinde sei eine Glaubensgemeinschaft und daher lehne er mit der gleichen Begründung wie bei den Kirchengemeinden auch diesen Antrag ab. Ferner habe die alevitische Kulturgemeinde im Integrationsrat am 14. Februar 2023 zwei Anträge gestellt, die auch bewilligt worden sind. Und auch hier hätte die alevitische Gemeinde zunächst mal im Integrationsrat den Antrag stellen können, als das ursprünglich zuständige Gremium.

Der Ausschuß bewilligte den Antrag mit 10 Stimmen von SPD, GRÜNEN und BOB (gegen die 8 Stimmen von CDU und AfD bei Enthaltung der FDP – 1 Stimme).

16 Zuschußantrag: Sängerkreis Oberhausen Rheinland 1927 e.V.: Tag der Chöre in Oberhausen – Musik und Gesang in bunter Vielfalt (B/17/6668).

Der Ausschuß bewilligt den Antrag ohne Wortmeldungen bei Enthaltung der AfD einstimmig.

17 Zuschußantrag: Jan Arlt: IN MEMORY I AM (B/17/6669).

Die Bewilligung des Antrages war im Prinzip unumstritten angesichts der Bedeutung von Hilde Arlt-Kowski für die Kulturszene Oberhausens. Das betonten sowohl Frau Wolter (CDU), die dennoch eine Kürzung der Förderung auf 1.000 € vorschlug, als auch Herr Hoff (FDP), der für die beantragte Fördersumme eintrat.

Der Ausschuß bewilligte den Antrag in Höhe von 2.250 € bei Enthaltung der AfD gegen die Stimmen der CDU.

18 Zuschußantrag: Einar Fehrholz & Studio Above & Below: Digital Ecologies (Live-A/V) (B/17/6671).

Frau Wolter (CDU) wies auf die Möglichkeit hin, Eintrittsgelder zu nehmen und wollte daher die beantragte Summe auf 750 € kürzen. Der Ausschußvorsitzende ließ über die Vorlage mit der beantragten Summe in Höhe von 3.500 € abstimmen.

Der Ausschuß bewilligte den Antrag gegen die Stimmen von CDU und AfD.

19 Zuschußantrag: Pottpoesie – My first Poetry Slam – Der Newcomer Slam in Oberhausen (B/17/6680).

Der Ausschuß bewilligte den Antrag ohne Wortmeldungen einstimmig.

Epilog.

Wie vor Beginn der Einzelberatung über die Förderanträge vereinbart, legte der Kulturdezernent eine Überschlagsrechnung vor. Demnach hatte der Ausschuß in der Sitzung eine Gesamtsumme von 24.520 € bewilligt.

Dazu kamen die verausgabten Mittel der ersten Jahreshälfte, so daß vom Jahresetat des Kulturausschusses noch 1.900 € übrig blieben. Diese sollten nach den Feststellungen des Kulturdezernenten an das Kulturbüro fallen, um in Form von Kleinzuschüssen verausgabt zu werden. Auf Befragen durch den Ausschußvorsitzenden erhoben sich keine Einwände seitens des Ausschusses.