Die Behandlung des AfD-Antrages „Arbeitspflicht für Asylbewerber“ im Wirtschaftsausschuß zeigt: Die selbsternannten „Demokraten“ haben aus ihrer Niederlage bei den Kommunalwahlen nichts gelernt und verdrängen die Probleme, anstatt sie anzugehen. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20260124b_Antrag_Arbeitspflicht_Wirtschaftsausschuss
Der Antrag und seine Begründung.
Der Antrag A/18/0340 „Verpflichtung von Asylbewerbern zu gemeinnützigen Arbeiten“ enthielt folgende schriftliche Begründung:
Im Rahmen dieses Beschlusses sollen folgende Punkte umgesetzt werden:
Die Verwaltung der Stadt Oberhausen wird beauftragt, ein städtisches Konzept zur verpflichtenden Heranziehung von Asylbewerbern zu gemeinnütziger Arbeit gemäß § 5 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu erstellen und umzusetzen.
Das Konzept soll insbesondere enthalten:
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eine Übersicht geeigneter kommunaler Einsatzbereiche im Stadtgebiet Oberhausen,
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den zeitlichen Umfang der gemeinnützigen Tätigkeiten,
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Regelungen zur Organisation, Anleitung und Aufsicht,
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die konsequente Anwendung von Leistungskürzungen bei unbegründeter Verweigerung im gesetzlich zulässigen Rahmen,
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eine Abstimmung zwischen Sozialverwaltung, Ordnungsdienst und städtischen Betrieben (z. B. SBO).
Die Verwaltung berichtet dem Rat spätestens nach sechs Monaten über den Stand der Umsetzung sowie über Erfahrungen und Auswirkungen auf Haushalt und Stadtbild.
Den Antrag begründete das Ausschußmitglied Burmeister für die AfD: Es gehe nicht nur um Unterkunft und Leistungen, sondern vor allem darum, Menschen in den Alltag einzubinden und Perspektiven zu schaffen; auf der Basis bestehenden Rechts. Gemeinnützige Arbeit schaffe klare Strukturen im Tagesablauf, fördere den Spracherwerb und vermittele grundlegende Regeln wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Verantwortung.
Andere Kommunen hätten mit der Arbeitspflicht gute Erfahrungen gemacht bis hin zum Übergang von Verpflichteten in Beschäftigungsverhältnisse. Abschließend führte er Beispiele an (Grünpflege, Reinigungsarbeiten, Winterdienst) und Möglichkeit für Oberhausen strukturiert und rechtssicher zu prüfen und umzusetzen.
Hinweis: Zur vollständigen Rede siehe den Anhang.
Stellungnahmen (SPD und Verwaltung).
Maximilian „Maxi“ Janetzki (SPD), Inhaber von „Indie Radar Ruhr“ und als erfolgreicher Einzelunternehmer (so er selbst vor dem OLG Köln im Rahmen eines Gerichtsverfahrens) den Niederungen der lohnabhängigen Beschäftigung enthoben, hielt den Antrag für gefährlich, weil er den Eindruck vermittele, man müsse die Menschen erst zur Arbeit verpflichten, damit sie einen Beitrag leisteten. Die Realität sähe anders aus.
In der Vergangenheit – 2016/17 ungefähr – habe man gemeinnützige Tätigkeiten seitens der Stadt organisiert. Damals war das angemessen, denn es gab kaum Sprach- und Integrationskurse und keine Perspektive auf einen schnellen Einstieg in Qualifizierung oder Beschäftigung. Heute sei die Situation eine andere. Man habe aus drei wesentlichen Gründen diese auf § 5 Asylbewerberleistungsgesetz Arbeitspflicht abgeschafft:
Ohne ausreichende Deutschkenntnisse waren sinnvolle Arbeiten kaum möglich.
Gemeinnützige Arbeit war eine Übergangslösung mangels Alternativen.
Gemeinnützige Arbeit kollidierte oft mit „echten Integrationszielen“ und Sprachkursen.
Heute habe man bessere Strukturen – Sprachkurse, Integrationskurse und Programme wie der Spurwechsel. Integration gelinge mittels Sprachqualifikation und regulärer Beschäftigung und nur so entstehe auch Akzeptanz in der Bevölkerung.
Abschließend monierte Herr Janetzki, der Antrag sei nicht im Sozialausschuß beraten worden, obwohl „§ 5 Asylbewerberleistungsgesetz eindeutig sozialrechtlich verankert“ sei. Es gehe nicht um Integration, sondern um „günstige Arbeitskräfte“; und in diesem Zusammenhang wies der Einzelunternehmer auf die Kälte beim Winterdienst hin.
Der Beigeordnete Jehn unternahm es, auf die am 1. 5. 2017 eingeführten Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM, gemeinnützige Betätigung während eines laufenden Asylverfahrens) hinzuweisen. Es gab 125 externe Maßnahmen, bei denen Arbeiten außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften ausgeführt worden, daneben eine nicht genannte Zahl von internen, also in Gemeinschaftsunterkünften durchgeführten Maßnahmen.
Im Laufe des Jahres 2018 habe man das gesamte Projekt eingestellt und beschränke sich seitdem auf interne Maßnahmen, bei denen sich Bewohner anbieten, den haustechnischen Dienst in der Gemeinschaftsunterkunft zu unterstützen.
Hauptproblem waren die Sprachkenntnisse, die die Verwendung stark einschränkten. Selbst mit Dolmetschern „in den ersten Tagen“ habe man das Problem nicht in den Griff bekommen. Normale Anforderungen an die Arbeitszeiten hätten sich oft mit anderen Maßnahmen überschnitten. Und seit 2018 habe man eine Vielzahl alternativer Angebote entwickelt, die im Verein mit anderen Faktoren (Asyl-Entscheidungen des Einzelfalles, Rechtskreiswechsel, selten: Arbeitsaufnahme) die Einstellung des Projektes „Arbeitspflicht für Asylbewerber“ ebenfalls 2018 bewirkten.
Nach dieser Stellungnahme des Beigeordneten Jehn übernahm der Ausschußvorsitzende Nakot den moderierenden Part. Soweit er das verstanden habe, habe man den Rahmen der Möglichkeiten bereits ausgeschöpft und vermutlich hätte die AfD die Möglichkeit, den Antrag als obsolet zu erklären.
Das Ausschußmitglied Kempkes (AfD) stellte klar, daß der Antrag nicht zurückgezogen wird. Die Abstimmung ergab das übliche „Brandmauer-Ergebnis“, nämlich die einmütige Ablehnung durch die selbsternannten „Demokraten“.
Anhang:
Rede des Ausschußmitgliedes K. Burmeister (AfD) zu TOP 4.1 „Antrag der AfD-Ratsfraktion nach § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen: Verpflichtung von Asylbewerbern zu gemeinnützigen Arbeiten (A/18/0340)“.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren!
Integration von Asylbewerbern ist eine wichtige Aufgabe für die Kommune. Dabei geht es nicht nur um Unterkunft und Leistungen, sondern vor allem darum, Menschen in den Alltag einzubinden und Perspektiven zu schaffen. Genau hier setzt unser Antrag an.
Die rechtliche Grundlage ist klar geregelt. Nach § 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes können Asylbewerber zu zusätzlichen gemeinnützigen Tätigkeiten herangezogen werden.
Diese Arbeiten sind keine Zwangsarbeit, sie ersetzen keine regulären Arbeitsplätze und werden mit 80 Cent pro Stunde vergütet. Auch rechtlich ist das einreichend zulässig. Das Grundgesetz verbietet Zwangsarbeit, erlaubt aber ausdrücklich gemeinnützige Tätigkeiten auf gesetzlicher Grundlage. Genau das ist jetzt der Fall.
Solche Maßnahmen haben einen klaren Nutzen für die Integration.
Viele Asylbewerber warten monatelang ohne feste Tagesstrukturen. Das führt zu Passivität und erschwert Integration.
Gemeinnützige Arbeit schafft klare Struktur, fördert den Spracherwerb und vermittelt grundlegende Regeln wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Verantwortung. Andere Kommunen machen damit bereits gute Erfahrungen – auch in Nordrhein-Westfalen,
In Städten wie Essen, Wesel oder im Kreis Warendorf werden Asylbewerber erfolgreich in einfache kommunale Tätigkeiten eingebunden, etwa in der Grünpflege oder bei Reinigungsarbeiten. Ein Teil der Teilnehmer schafft später sogar den Übergang in weiterführende Maßnahmen oder Beschäftigung. Auch für Oberhausen gibt es sinnvolle Einsatzmöglichkeiten; z.B.
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in Parks, auf Spielplätzen, bei der Grünflächenpflege oder im Winterdienst,
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in städtischen Einrichtungen oder
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in Zusammenarbeit mit den Servicebetrieben Oberhausen.
Zusammengefaßt:
Gemeinnützige Arbeit nach § 5 Asylbewerberleistungsgesetz ist kein Druckmittel, sondern ein praktisches Integrationsinstrument.
Sie ist rechtssicher, kostengünstig und stärkt die Integration im Alltag.
Unser Antrag zielt deshalb darauf ab, diese Möglichkeit für Oberhausen strukturiert und rechtssicher zu prüfen und umzusetzen. Vielen Dank!