Frei nach Ernst Jünger folgt das Recht der Macht wie die Geier den Heerzügen… Dennoch setzt die AfD den Kampf um Gleichbehandlung fort. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20230226b_Teilerfolg_Erasmus-Stiftung

Bei den Haushaltsberatungen 2022 waren der AfD-nahen Erasmus-Stiftung im Gegensatz zu allen anderen parteinahen Stiftungen der Bundestagsparteien keine Gelder bewilligt worden. Die politischen Stiftungen der anderen Parteien erhalten mehrere hundert Millionen Euro im Jahr aus der Staatskasse, soweit die zugehörigen Parteien zwei Legislaturperioden im Bundestag vertreten sind. Wie üblich, war auch in dieser Frage – wir erinnern an die Regelungen zum stellvertretenden Vorsitz im Bundestag – die AfD einer besonderen Behandlung unterworfen worden. Darin sah die AfD eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes.

Anfang August 2022 lehnte das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe einen Eilantrag der AfD ab, der eine vorläufige Anordnung zur Auszahlung von Geldern für die Erasmus-Stiftung zum Ziel gehabt hatte. Die Gesetzeslage schreibe nicht zwingend eine vorläufige Auszahlung vor.

Für den 25. Oktober 2022 war in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung wegen der Beschwerde der AfD gegen die Nichtunterstützung der Erasmus-Stiftung angesetzt.1 Dort ging es hintergründig um ein Karlsruher Urteil aus dem Jahre 1986, wonach „alle dauerhaften, ins Gewicht fallenden politischen Grundströmungen in der Bundesrepublik Deutschland angemessen berücksichtigt“ werden müßten und deren Stiftungen demzufolge ein Anrecht auf Steuergelder hätten. Der zweimalige Einzug in den Bundestag war dann als Prüfkriterium bestimmt worden.

In der Verhandlung äußerte Sophie Schönberger als Vertreterin des Deutschen Bundestages, durch den Wiedereinzug der AfD in den Bundestag habe sich die Sachlage grundlegend geändert und man habe wegen der Kürze der Zeit keine Möglichkeit gehabt, sich zu den AfD-Anträgen zu äußern.

Die „grundlegende Änderung“ war ein Eingeständnis, daß das formale Kriterium der Dauerhaftigkeit nunmehr erfüllt war und die bisherige Rückzugslinie der selbsternannten demokratischen Parteien aufgegeben werden mußte.

Immerhin war im Haushaltsgesetz 2022 festgelegt, daß keine Gelder an Stiftungen fließen dürften, wenn „begründete Zweifel“ an deren Verfassungstreue bestünden. Diese Zweifel meldeten dann die Parlamentarischen Geschäftsführer der FDP (Stephan Thomae) und der SPD (Johannes Fechner) in einer ersten Reaktion auf die Karlsruher Verhandlung an.

Die Frage, ob es eines Gesetzes bedürfe oder das Kriterium der Dauerhaftigkeit weiterhin genüge, ließ das Gericht in der mündlichen Verhandlung unbeantwortet im Raume stehen.2

In der Hauptverhandlung selbst am 22. Februar 2023 erzielte die AfD für die Erasmus-Stiftung insofern einen Teilerfolg, wonach die bisherige Förderung parteinaher Stiftungen zum Teil verfassungswidrig (!) sei. Es sei nicht die einfache Mehrheit im Haushaltsausschuß, sondern vielmehr ein Fördergesetz notwendig. Die Vorsitzende Erika Steinbach gab dazu folgende Presseerklärung ab:

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine schallende Ohrfeige für den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung!

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Stiftungsurteil festgestellt, dass die Nichtberücksichtigung der DES bereits seit 2019 verfassungswidrig und nicht gerechtfertigt sei.

Somit besteht für die DES jetzt die Möglichkeit staatliche Förderung rückwirkend für sich in Anspruch zu nehmen. Wir werden entsprechende Anträge an das BMI bzw. Bundesverwaltungsamt stellen und das Urteil des BVerfG natürlich auch in das laufende Verfahren vor dem OVG Münster einbringen.

Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht und dem Gesetzgeber aufgegeben, für die Vergabe von Mitteln an die politischen Stiftungen ein eigenständiges Gesetz zu verabschieden. Grundlage dazu müssen in jedem Fall auch die früheren Urteile des Bundesverfassungsgerichts sein.

Das begrüßen wir ausdrücklich. Damit wird der Willkür und der Hintergrundmauschelei mit den übrigen Stiftungen ein Ende gesetzt.“3

Ganz so einfach ist es nicht, denn die Karlsruher Richter haben aus der Ungleichbehandlung lediglich den Schluß gezogen, daß nur ein eigenes Stiftungsgesetz verfassungskonforme Regelungen treffen könne.

Wichtig ist der Hinweis von dort, daß Stiftungen sehr wohl von der staatlichen Unterstützung ausgeschlossen werden könnten, falls sie gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung arbeiteten (was die Rosa-Luxemburg-Stiftung der LINKEN offenbar nicht tut und 14 Mio. € erhielt).4

Die „Junge Freiheit“ sprach am 22. Februar daher vorsichtig und zu Recht von einem „Teilerfolg“, denn der Kampf um die Gleichbehandlung verlagert sich nun auf die Ebene des Gesetzgebers. Es ist schließlich der Willkür der parlamentarischen Mehrheit überlassen, festzulegen, wer die bestehende Ordnung hypothetisch vielleicht doch gefährden will und daher keine Stiftungsgelder erhält.

Der moralische Sieg der AfD steht aber dennoch schon fest, denn wieder einmal hat sich für die Öffentlichkeit die Ungleichbehandlung und Benachteiligung der AfD zu erkennen gegeben.



3Mitteilung der Stiftung an den KV Oberhausen.