Der AfD-Kreisverband Oberhausen fordert unverzügliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Umwelthygiene auf der Friedrich-Karl-Straße. Der Dauerzustand einer wilden Mülldeponie ist nicht hinnehmbar. Illegale Mülllagerungen auf privaten Grundstücken sind laut Kreislaufwirtschaftsgesetz zu ahnden. Ein sofortiges Handeln der Stadt Oberhausen findet auch im Strafgesetzbuch (§ 326) eine rechtliche Begründung.

Durch persönliche Gespräche mit Anwohnern erfuhren wir, dass hier schon länger ein Entsorgungsproblem vorliegt, dem nicht entsprechend begegnet wird. Denn Tatsache ist, der Müll wird nicht fachgerecht entsorgt. Die AfD fragt deshalb die Verantwortlichen, warum hier noch keine Abhilfe geschaffen wurde und wann diese endlich erfolgt?

Wolfgang Kempkes (Pressereferent AfD-Kreisverband Oberhausen, 19. 1. 2020)

Stellenhinweise: http://www.gesetze-im-internet.de/krwg  (Kreislaufwirtschaftsgesetz)

https://dejure.org/gesetze/StGB/326.html  (Strafgesetzbuch)

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